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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


„IM Schubert“ war säumig

Trotz eines zwei Jahre andauernden Rechtsstreits, ob der Name eines früheren StaSi-Mitarbeiters genannt werden darf, erschien der Spion nicht zum Prozesstermin. Der Äußernde war abgemahnt worden, verweigerte jedoch eine Unterlassungserklärung und hatte schließlich negative Feststellungsklage erhoben.

In dem Fall hatte der beklagte Spitzel Kirchenkreise in der DDR ausgespäht. Letzten Herbst hatte ich das Privileg, die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley zu interviewen, die anfangs mit Unterstützung der DDR-Kirche Opposition betrieb und von IMs ausspioniert wurde. Später fühlte sie sich jedoch von vielen Kirchenleuten verraten – unter anderem von einem Herrn Stolpe und einem Herrn Gysi, die beide immer ganz fuchsig werden, wenn man ihn mit der StaSi in Verbindung bringt. Sicherlich sind das nur böswillige Gerüchte, von denen sich jeder anständige Anwalt mit Empörung distanziert!

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