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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Email-Veröffentlichung in Blog: Nicht rechtskräftig – und außerdem daneben …

Offenbar hat mein gestriges Post einen Kollegen dazu inspiriert, einem Untoten wieder Leben einzuhauchen. Vielleicht sollte man erwähnen, dass besagte Entscheidung nie rechtskräftig wurde. Sie ist auch rechtlich abwegig, da die Emails nicht rechtswidrig beschafft wurden und kein persönliches Vertrauen begründet wurde. Der Empfänger hatte sich vorbehalten, jede eingehende Email zu verbreiten. Vorliegend stand nicht einmal die Passivlegitimation fest.

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Autor:
admin
Datum:
19. März 2010 um 14:05
Category:
Allgemein
Tags:
 
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