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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Foto im Gerichtssaal: Buske zeigt sein Gesicht!

Ganz schnell klicken, bevor die Hamburger Pressekammer in eigener Sache eine einstweilige Verfügung erlässt! Auf einem der Bilder kann man die drei Richter in Action sehen, darunter auch den sagenumwobenen Herr Buske, dessen Löwenmähne von weitem wie eine Perücke eines englischen Lordrichters aussieht … ;-)

Wie man dem Bericht entnehmen kann, hat die Hamburger Pressekammer zwei Stunden lang Zeugen vernommen. Normalerweise wird die Einvernahme von präsenten Zeugen im Widerspruchsverfahren zu einstweiligen Verfügungen dort immer aus irgendwelchen Gründen abgelehnt. Ein bekannter Gerichtsbeobachter behauptete mal sogar, das hätte er nie erlebt. Ich auch nicht. Diesen Monat habe ich in Hamburg einen Termin, bei dem Zeugen in Manschaftsstärke anreisen werden. Trotzdem haben die unsere Sache nur auf eine Viertelstunde terminiert. Vor Gericht sind alle gleich, manche halt gleicher.

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Autor:
admin
Datum:
5. März 2010 um 20:11
Category:
Pressekammer,Recht am eigenen Bild,Zeugen
Tags:
 
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