Nachdem Kai Diekmann mich neulich ob einer öffentlichen Rechtsberatung als „Freund“ bezeichnet hat, sehe ich mich natürlich in der Verantwortung, unseren Bloggerkollegen vor den Anfeindungen der Juristenwelt in Schutz zu nehmen.
Heute ging Bloggin‘ Kai so weit, dass er den das Schreiben eines Anwalts, nämlich dem der Familienministerin, 1:1 ins Netz stellte.
Lieber Kai, hier haben die Blogger in zahlreichen Selbstversuchen herausgefunden, dass Produkte anwaltlicher Schreibkunst von deren Persönlichkeitsrechten geschützt werden (nachdem das Urheberrecht mangels intendiertem Kunstwerk nicht zog). Die Gerichte urteilen allerdings im Einzelfall unterschiedlich.
Allerdings soll man die Telefonnummern usw. nicht veröffentlichen, auch wenn die nicht geheim sind.
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[…] Liebling”, sondern nach Anwalt Kompa’s Meinung ebenbürtige Blogger – nämlich Berliner bzw. verdachtsberichterstattende […]
#1 Pingback vom 05. Januar 2010 um 01:32