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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Schlapphüte müssen zahlen

Und nochmal zum BND: Der hatte ja vor ein paar Jahren im Inland aufgeklärt, was bei einem Auslandsgeheimdienst hierzulande ein bisschen rechtswidrig ist. Der Geheimdienstexperte der Berliner Zeitung, Andreas Förster, hat sich vom bekannten Kollegen Dr. S. eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000,- Euro erstreiten lassen, was in diesem Bereich so viel nun auch wieder nicht ist.

Offen bleibt allerdings, was genau das Landgericht Berlin zu seiner Entscheidung veranlasste. War es nun der verdeckte Eingriff in Försters Umfeld als solcher, oder waren es die hieraus resultierende Verbreitung im Schäfer-Bericht – die allerdings dem BND höchst unerwünscht gewesen war? Warten wir mal das Urteil ab!

Interessant ist ferner, ob der BND einfach fantasielos überweist, oder ob der Kollege Dr. S. sich nachts auf der Glienicker Brücke mit einem Kurier zur Kofferübergabe treffen muss. Oder machen die das mit einem toten Briefkasten? Hoffentlich ergeht es dem Kollegen etwas komfortabler als im obigen Video!

« Streng geheim: Darf man auf Wikileaks verlinken? – Störerhaftung des Internetteilnehmers »

Autor:
admin
Datum:
14. Dezember 2009 um 12:32
Category:
Allgemein
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