Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Nackte Tatsachen stürmen Dresdner Gerichtssaal

Eine derzeit nur als „urs1798“ bekannte Künstlerin hat den Dresdner Bilderstreit um die entblößte Oberbürgermeisterin illustriert und die Einschränkung der Kunstfreiheit beklagt, wobei es natürlich alles „Banausen“ seien, welche die deftige Bloßstellung der Politikerin nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt sehen.

Auch das streitbare politische Weblog Mein-Parteibuch.com schießt eine Tirade gegen die Kunstbanausen und angebliche Prüderie ab, kommt aber nicht auf die Idee, zu thematisieren, dass jeder Mensch – ob Kind, Straftäter oder Politiker – Persönlichkeitsrechte hat. Wenn ich mir ansehe, wie gewissen Boulevard-Medien die Persönlichkeit ihrer Opfer ausbeuten, finde ich schon, dass Persönlichkeitsrechte eine grundsätzliche Berechtigung haben. Jeder Mensch hat Anspruch auf ein Minimum an Menschenwürde und Respekt um seiner selbst Willen. Das sollte man vielleicht wenigstens erwähnen, wenn man seine Gegner derart derbe angreift.

Mit der lapidaren Formulierung,

XY „erklärte, dem Dresdner Künstlerbund werde möglichst umgehend die städtische Förderung gestrichen, wenn das entartete Bild nicht aus der Ausstellung entfernt werde.

werden nationalsozialistische Gesinnung und staatliche Zensur mit dem privatrechtlichen Anspruch einzelner Personen auf ein Minimum an Achtung der Privat- und Intimsphäre gleichgesetzt. Das ist ganz großer Scheiß. Denn der Respekt von Persönlichkeitsrechten und dessen zivilrechtliche Einklagbarkeit ist etwas völlig anderes als staatliche Zensur und im Gegensatz zu totalitären Systemen ein ethischer Fortschritt. Eine andere Frage ist lediglich, inwieweit Persönlichkeitsrechte missbraucht werden können.

Ob sich da ein paar Kunstfetischisten die Sache nicht ein bisschen zu einfach machen? Man kann sich über die Grenzen streiten, ab wann das Persönlichkeitsrecht die Kunstfreiheit überwiegt oder umgekehrt. Aber einen pauschalen Vorrang der Kunstfreiheit gegenüber dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht halte ich nicht für überzeugend. Jeder soll sich mal vorstellen seine Mutter oder seine Tochter würde so dargestellt.

Und nochmal: Wenn es um die Feststellung geht, ob ein Mensch in seiner Persönlichkeit verletzt wurde, ist es nahezu unerheblich, ob große Kunst oder Volkshochschule-Pinselei vorliegt. Hier von „Ignoranz“ zu sprechen, ist angesichts des Ignorierens bzw. Ablehnens von Persönlichkeitsrechten schon sehr billig.

Bildnachweis: Ach was!

« Namensdoppelgänger – Die Würde der Filtertüte ist antastbar »

Autor:
admin
Datum:
10. Dezember 2009 um 02:17
Category:
Allgemein,einstweilige Verfügung,Internet,Persönlichkeitsrecht,Zensur
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Ein Kommentar

  1. Bildnachweis: Ach was! « Urs1798’s Weblog

    […] Ach was! Ich weiss, ein etwas seltsamer Titel, ich habe ihn hier entliehen. Und die Bild -Idee habe ich von dort, die Inspiration kam von einem Kommentator. […]

    #1 Pingback vom 10. Dezember 2009 um 05:47

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.