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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Namensdoppelgänger

Kurz vor seinem Bergfest scheinen dem Blogger der 100 Tage seine Ideen auszugehen. Neulich bat er um Leservorschläge, in denen verschiedentlich ein Interview mit dem Kollegen E. gewünscht wurde. Diekmann ließ sich dazu herab, den schon in der Ankündigung durchschaubaren Gag mit einem Namensvetter aufzutragen, wie es seinerzeit die Mogelcom mit Manfred Krug vorgemacht hatte. Allerdings sprach Diekmann in seiner lauen Satire vom „einzigartigen“ E., dieses im Kontext zum nachgefragten Anwaltsinterview.

Dass auch durch gezielt eingesetzte Namensvetter, Doppelgänger und Doubles Persönlichkeitsrecht nicht ausgehebelt werden kann, ist ein alter Hut.

Die medienrechtlich interessante Frage lautete: Wird Anwalt E. dem Aufmerksamkeitsökonomen Diekmann den Gefallen tun, um ihm mit einer Abmahnung wieder PR zu verschaffen? Sich also als vermeintlich humorlos outen, obwohl er selbst Satiren gegen Diekmann vertritt? Oder wird er ihn mit der Höchststrafe im Mediengewerbe strafen: Mit Nichtbeachtung.

Meine Wette, dass E. sich aus Prinzip nicht seine Persönlichkeitsrechte streitig machen lässt, konnte ich nicht verlieren: Heute bereicherte Diekmann sein Blog mit dem Hinweis auf eine erneute Abmahnung.

UPDATE:

Einen Realitäts-Check bzgl. Diekmanns Verhältnis zu Satire und Identitätsklau liefert der andere BILD-Blogger Stefan Niggemeier. Da hatte Diekmann wegen einer Petitesse in Sachen Recht am eigenen BILD seinen Anwalt von der Kette gelassen.

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