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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kollege E. ./. BILD

Wie unser Blogger-Kollege Kai Diekmann vermeldet, gab es bereits wieder Post von Kollege E. Hier hat Rechtsanwalt E. dem guten Mann einen Satz verboten. Und nun patzt Diekmann gegen Kollege E. und wirft ihm wie ein peinlicher Wikipedant altklug seiner Vertipper vor. Wie arm ist das denn? Wenn ich eilig Schriftsätze raushaue, geht es um Zeit und Inhalt. Schriftsätze sind technische Werke, die Ansprüche durchsetzen sollen, keine Kunstwerke. Und das tun sie bei Kollege E. überdurchschnittlich erfolgreich.

Und wenn man eine Zeitung macht, die so viele inhaltliche Fehler produziert, dass sie seit Jahren Deutschlands bekanntestes Watchblog speist, dann sollte man bei solchen Lappalien, dann hat man es nun wirklich nicht nötig. Inzwischen gibt es übrigens von Seiten der TAZ ein Diekmann-Watchblog!

« Pressefreiheitsplastik – Haider-Jörg ./. BILD »

Autor:
admin
Datum:
19. November 2009 um 01:26
Category:
Abmahnung,Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,PR,Pressefreiheit,Zensur
Tags:
 
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