In dem Wikinger-Fachblatt „Kurier“ weist ein Autor darauf hin, dass die Wikipedia Bestandteil von Web2.0 sei. Um zu zeigen, wie man mit seinem Gegenüber auf Augenhöhe diskutiert, geht er gleich mit gutem Beispiel voran:
Begriffe wie „Willkür“, „Blockwarte“, „Adminpedia“ und „Löschnazis“ sind sicherlich primär der Tatsache geschuldet, dass auf beiden Seiten genug Idioten mitdiskutieren …
„Idioten“ – wenn ich sowas in der Wikipedia gesagt hätte, dann wäre stante pede eine Sperre verhängt worden – ohne Diskussion. Das vulgärste, was mir mal entfleucht ist, war „Neurotiker“ im Bezug auf hochneurotisches (oder heuchlerisch-ignorantes) Handeln.
Im Rahmen eines aktuellen Rechtsstreits wegen einer Rufmord-Sache haben mir die Brüder und Schwestern der Adminpedia gestern indirekt mit dem Streisand-Effekt gedroht, wollen „Ruhe in die Sache bringen“ und weigern sich, einen privilegierten User wegen einer knallharten Verleumdung anzugehen! Liebe Admins, glaubt ihr wirklich, dass ich ein Interesse an Ruhe in euerm Laden haben könnte? Publicity ist mir im Gegenteil hochwillkommen!!! „Controverse you can’t buy!“ pflegt ein weltbekannter Mandant von mir stets zu sagen. Also, ihr Wikinger, soll ich erst zurücksperren und euch die Domain kappen lassen, oder kapiert ihr auch so, dass der Admin-Corpsgeist außerhalb eurer Wikiwelt keine Bedeutung hat und nicht über dem Recht steht? Fortsetzung folgt!
Und demnächst startet hier eine Serie: „Der Kompa und das liebe Phi“! :P
Und in ein paar Wochen unterhalten wir uns nochmal über den Streisand-Effekt …
Aus den Schlafzimmern bleibt Dr. Schäuble vorerst doch draußen, interessiert sich aber für unser Geld, mit dem wir die Banken päppeln sollen … Eine schöne Frage eines aufgeweckten Journalisten – und ihre merkelige Antwort (via fefe):
Gegenwärtig wird ja in der Blogosphäre heiß über die Löschkriterien der Wikipedia diskutiert. Inzwischen ist bekannt, dass die Anzahl der Autoren nicht mehr weiter wächst, jedoch Autoren mit qualifiziertem Fachwissen sich mit befremdetem Kopfschütteln von dem Web2.0-Projekt abwenden. Falls irgendjemand sich fragt, warum es Akademiker etc. anwidert, sich auf Diskussionen mit den Wikingern einzulassen, dem sei die Lektüre der aktuellen Löschdiskussion zu Fefes Blog empfohlen. Ich hoffe ja ganz inständig, dass nicht eines Tages auch der Beitrag über Toiletten in Japan die Relevanzkriterien unterschreitet, sondern erhalten bleibt.
Ich selbst hatte früher auch mal in der Wikipedia rumgedoktert, und zwar nur Beiträge editiert, bei denen ich wohl eine gewisse Kompetenz beanspruchen darf. Reine Zeitverschwendung, die Bereitschaft hierzu ist mir heute sogar extrem peinlich! Ich wurde mal drei Monate wegen einer Satire auf einen unterirdischen Adminpedia-Zwischenfall gesperrt, später dann endgültig, weil ich in einem ansonsten streng sachlichen Statement einen Neurotiker als Neurotiker bezeichnet hatte. Der Neurotiker war jedoch aufgrund seiner Kontakte sakrosankt. Manche sind halt gleicher.
Die Satire, die damals sogar aus den Logbüchern getilgt wurde, hatte mir neulich jemand von dem Haufen wegen eines Rechtsstreits quasi als Vorhalt zugemailt. Lustig, denn ich hatte keine Kopie davon. So kann ich sie jetzt irgendwo wieder ins Netz einspeisen, wo sie die Wikinger nicht löschen können. Vielleicht hier? Wikipedia ist Realsatire pur!
Es gibt gewisse Szenen, die man eigentlich eher in krawalligen Pseudo-Gerichtsshows privater Rundfunkanbieter vermuten würde. Was meinen Sie: Ist die folgende Konversation Fiktion oder Realität?
Beklagtenanwalt: Ich kann das nicht lesen. Das ist zu klein gedruckt.
Klägeranwalt: Dann sind Sie ja ein Fall fürs Straßenverkehrsamt.
Beklagtenanwalt: Sie sind ein Kretin.
Klägeranwalt: Wenn Sie mit ihrem Motorrad unterwegs sind, ist das ja gefährlich.
Beklagtenanwalt: Sie sind vollgestopft mit Scheiße, die Sie in der Bild-Zeitung lesen.
Also ich glaube ganz, ganz feste, dass das Fiktion sein muss …
Aus eher formalen Gründen ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen eine Michael Jackson-Gedenk-Show abgelehnt worden. Die von der Branche erhoffte Rechtsklarheit über solche Veranstaltungen konnte daher materiellrechtlich nicht herbeigeführt werden.
Wie in dem Video (Halbzeit Superbowl 1993) zu sehen ist, scheint der Mann ja schon zu Lebzeiten sogar eigene Doubles gehabt zu haben …
“Dabei kommt es – jedenfalls wenn es sich, wie vorliegend, um rufbeeinträchtigende Behauptungen handelt – auch nicht darauf an, ob die Behauptung vormals zutreffend und zulässig war.”
Die Tatsache, dass es für Internetmedien in keiner Weise praktikabel ist, mögliche Änderungen von in Artikeln dargelegten Sachverhalten zu antizipieren, um täglich sämtliche Archivinhalte der Realität anzugleichen, ignoriert das Landgericht völlig. Auch die Verbannung älterer Artikel in ein Archiv, das weder mittels Suchmaschinen noch über Links erreichbar ist, kommt einem Berufsverbot für Onlinemedien und Blogger gleich.
(…) Die gängige Abmahnpraxis hinterlässt jedoch den Eindruck, als ginge es nicht um objektive Information, sondern darum, kritische Berichterstatter unter Geiselnahme des Persönlichkeitsrechts mundtot zu machen.
Dann aber werden die Aktien-Blogger irrational:
Wir glauben trotz der jüngsten Entscheidung auch weiterhin an die zweckgerichtete Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht und blicken dem für November terminierten Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg mit Zuversicht entgegen.
Liebe Aktienblogger, ich habe jetzt eine ganz schlechte Nachricht für euch: beim Landgericht Hamburg wird NIE zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen. Das passiert erst in Karlsruhe. Und es interessiert an der Außenalster auch niemanden, ob etwas im Internet praktikabel ist. In zwei Jahren dürft ihr dann vielleicht sagen, was ihr über Herrn Frick zu sagen habt.
Aber schön, dass euch aufgefallen ist, dass das Wort „Pressefreiheit“ im Urteil nicht ein einziges Mal auftaucht. Die spielt im Hamburger Landrecht nämlich keine Rolle …
Seit 2006 streiten sich der Doping-Praktiker Jan Ullrich und der Doping-Experte Prof. Werner Franke vor Hamburger Gerichten – natürlich um die Wahrheit bzw. wer die gepachtet hat, genauer: Wer wem welche Wahrheit verbieten darf.
Franke hatte im Prinzip zutreffend behauptet, Ullrich habe an den Doping-Arzt Fuentes Geld gezahlt, was Ullrich in einer eidesstattlichen Versicherung bestritt und hiermit dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung aus dem Kreuz leiern konnte.
Werden wir mal etwas präziser: In einem TV-Interview hatte Franke erklärt,
Ullrich habe in einem Jahr dem spanischen Mediziner Eufemiano Fuentes 35.000 Euro für Dopingmittel überwiesen.
Franke meinte, damit lediglich die Presse zitiert zu haben. Doch in Zeiten der Stolpe-Rechtsprechung verwiesen ihn die Hamburger darauf, dass Franke als großer Doping-Experte, der auch im Fall selber recherchiere, so zu verstehen sei, als gebe er eigene Erkenntnisse zum Besten.
In Hamburg glaubt man blind, was in eidesstattlichen Versicherungen gelogen wird. Aber im Hauptverfahren, wo man Beweise zu erheben pflegt, könnte es peinlich werden, denn die eidesstattliche Versicherung war offenbar erstunken und erlogen: Laut BKA (Tagesspiegel) hatte der Radfahrer schlappe 80.000,- Euro an Fuentes überwiesen und sich auffällig häufig in Madrid aufgehalten. Anders als bei seinem Frohlocken über das Hamburger Urteil hält sich Ullrich diesmal mit Kommentaren zurück.
Zur Zeit macht in der Blogosphäre die den Ruhrbaronen zugestellte Abmahnung die Runde, die ein PR-Foto der Politikerin verbreiteten (ist nicht das, welches hier zu sehen ist, sondern wohl das hier).
Gelegentlich liest man, es sei mit einem Schadensersatz von 20.000,- Euro zu rechnen. Nein, es gibt eine Art „Tarif“ für Bildnutzung im Internet, nämlich die Empfehlung der „Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“, an der sich viele orientieren, und da kostet die Nutzung etwa einen dreistelligen Betrag. Der verdoppelt sich aber um den „Strafzuschlag“, wenn ein Foto genutzt wurde, ohne, dass man vorher gefragt hat. Bei der Zahl „20.000,- Euro“ dürfte es sich um den sogenannten „Streitwert“ handeln, der als Faktor für die durchsetzbaren Kosten des Anwalts dient. Bei Bildnissen in Massenmedien fangen die Streitwerte bei 10.000,- Euro an, der Anwalt bekommt davon jedoch nur einen Bruchteil. Also: Kein Grund zur Panik.
Die Ruhrbarone scheinen sich auf den Standpunkt „Einmal ist keinmal“ zu stellen und glauben, mit dem Löschen des Bildes hätte sich die Sache. Ich fürchte, dass die Rechtsprechung das böse Wörtchen „Wiederholungsgefahr“ anders definiert …
Vielerorts liest man, es habe sich doch bloß um PR-Fotos gehandelt. Nun ja, JEDES Foto, das nicht explizit zur Nutzung frei gegeben wurde (bzw. dessen Urheber 70 Jahr verblichen ist usw.), ist urheberrechtlich geschützt. Beweispflichtig für ein Nutzungsrecht ist der Nutzer. Frau Wagenknecht hat ihr Antlitz nicht vergesellschaftet, ihr Fotograf hält insoweit auch wenig von der kommunistischen Idee.
Eine andere Frage ist, ob es für die Nutzung als Bildzitat eine Rechtfertigung geben könnte (dann aber mit Urheberbenennung usw.). Dann müsste sich der fragliche Beitrag konkret mit dem Foto (nicht nur mit Frau Wagenknecht) auseinander gesetzt haben, worüber mir nichts bekannt ist.
Ob es charakterlich eine so tolle Idee ist, zu Werbezwecken Bilder ins Internet zu streuen und dann hinterher die Anwälte von der Kette zu lassen, darf ein jeder selbst beantworten. Mit einem politischen Blog sollte man geschickter kommunizieren. Aber wie man bei dem halbherzigen Abstimmverhalten der Linkspartei bzgl. der Internetsperren gesehen hat, ist da aus diesem Lager eher wenig Kompetenz zu erwarten. Wenn es der guten Frau lieber ist, in der Öffentlichkeit mit Amateurfotos wie dem oben eingelinkten dargestellt zu werden, dann nur weiter so! (Inwieweit der Politikerin das Verhalten ihres Fotografen recht ist, ist unbekannt.)
UPDATE: Der Urheber der obigen Abbildung nennt sich „S1“, was ich irrtümlich für eine weitere technische Bezeichnung gehalten hatte. Man kann ihn durch Klick auf „dieses Bild“ sofort ermitteln.
UPDATE (15.01.2009): Die Ruhrbarone konnten mit der Argumentation überzeugen, Die Urheberin habe ihr Rechtsschutzbedürfnis verwirkt, weil sie sie 11 Jahre untätig geblieben sei, obwohl sie vom Download wusste.
Beim Landgericht Stuttgart hat Michael Jacksons Nachlassverwalter beantragt, eine geplante Michael Jackson-Erinnerungs-live-Show zu verbieten, bei der ein Jackson-Imitator dem „King of Pop“ huldigt. Geschäftstüchtig war die Veranstaltung bereits vier Tage nach dem Dahinscheiden des Superstars angemeldet worden. Am 22.10.2009 wird das Gericht zu entscheiden haben, die Branche rechtliche Signale für Revival-Shows.
Auch der Autor dieser Zeilen wird sich ab morgen wieder in Düsseldorf den Bühnenkünsten widmen, wenn auch nicht juristisch. In der neuen Spielstätte „Central“ des Schauspielhauses Düsseldorf steht am Wochenende die politische Inszenierung „Der Zauberlehrling“ der Avantgarde-Theatermacher „Rimini Protokoll“ wieder auf dem Spielplan. Ich freue mich schon auf das Wiedersehen mit der isländischen Eine-Frau-Armee „Herdis“, Stanislaw Petrow, dem „Zauberkönig“ und das Team! Und auf ein paar Tage ohne irgendwelche Abmahnanwälte …