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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Recht am eigenen Penis-Bild?

Nein, wenn jemand anderes das Gemächt gezeichnet hat, gilt dessen Urheberrecht – auch gegenüber dem Modell. Das jedenfalls meint Kollege Eisenberg und hat einen Krawallblogger abgemahnt, den er recht gut kennt.

Der hat die Abmahnung gekonnt verwertet.

Hihi!

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Autor:
admin
Datum:
29. Oktober 2009 um 12:17
Category:
Abmahnung,Allgemein,Die lieben Kollegen,Medienrecht,PR,Pressefreiheit,Recht am eigenen Bild,Zensur
Tags:
 
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