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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Piratenpartei: Warum eigentlich keine Gegendarstellung?

Es wurde neulich berichtet, dass bei einer Wahlkampfveranstaltung unserer geschätzten Frau Bundesfamilienministerin die Piraten gestört hätten.

Die Veranstaltung im Saal eines Ausflugslokals an der Elbe war nach Presseberichten von Anhängern der Piratenpartei gut besucht. Sie störten den Meldungen zufolge mehrfach.

Es handelte sich um die Veranstaltung, in der ein Idiot einen Farbbeutel zu werfen versuchte, der aber schon vorzeitig losging und einen Unbeteiligten verletzte.

Wie man in einem Leser-Kommentar ersehen kann, haben die Piraten nicht IM Saal gestört, waren nach meinen Informationen nicht einmal drinnen anwesend, sondern haben nur draußen friedlich ihre Flyer verteilt.

Trotz dieser Kommentare hat der Focus seine Meldung nicht korrigiert. Eigentlich wäre jetzt langsam mal eine Gegendarstellung fällig. Zudem wird der ebenfalls gegendarstellungsfähige Eindruck erweckt, die Piraten hätten etwas mit dem Farbbeutelmenschen zu tun.

Proletenhaftes Pöbeln, wie man es von den Nachwuchsorganisationen der großen Volksparteien beim politischen Gegner kennt, ist mir von Piraten bisher noch nicht zu Ohren gekommen. Zwar haben die Piraten einen wenig ansprechenden Wahlkampfsong, aber der wurde ja von Aktivisten der Leyen-Partei eindrucksvoll um Klassen unterboten. Im Vergleich zum Farbbeutel des verhinderten Werfers dürfte der JU-Song locker als Körperverletzung zu qualifizieren sein.

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Autor:
admin
Datum:
4. September 2009 um 09:27
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Politik,PR
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