Foto:kress.de/C. Meier via BILDblog.
Text auf der Bild: Rechtsanwalt E./Richter Mauck/ Meret B.
Der Berliner Kollege E. gilt völlig zu Recht als einer der besten Presserechtler überhaupt. Hätte ich in eigener Sache ein Problem, wäre er sogar meine erste Wahl. Sein Gebaren vor Gericht mag streitbar sein (eigentlich eher nicht), aber wenn das Teil seiner Erfolgsmethode sein sollte, Respekt!
Der Kollege E. ist seit Jahren dafür bekannt, dass er nicht in der Öffentlichkeit mit einem Foto abgebildet werden möchte. Letztes Jahr beobachtete ich ihn in einer temperamentvollen Sitzung, wo er in eigener Sache gegen eine Boulevardzeitung klagte, die ihn in seiner Eigenschaft als Strafverteidiger bei der Begleitung eines Mandanten abgebildet hatte. Die Boulevardzeitung wurde ausgerechnet von Rechtsanwalt S. vertreten, der sich als großer Kritiker von Boulevardzeitungen gefällt. E und S, dessen Temperament ebenfalls als bemerkenswert gilt, pflegen vor Gericht ein, nun ja, eher gespanntes Verhältnis. E. verlor, da Richter Mauck dem Foto zeitgeschichtliche Bedeutung und damit öffentliches Interesse beimaß. Dessen ungeachtet hat E. viele Fälle, in denen er sein Recht am eigenen Bild verletzt sah, gewonnen. Und er hat auch der BILD-Zeitung gelegentlich ihre Grenzen aufgezeigt, siehe obiges Foto.
Nun hat die BILD-Zeitung eine Glosse über angebliche Außerirdische gemacht und dabei auch gegen Rechtsanwalt E. gefrotzelt, der auch ein Alien sei:
„Tarnt sich als Anwalt, kämpft gegen investigative Medien und argumentiert wie von einem anderen Stern.“
Hierbei griff BILD auch in das Recht am eigenen Bild ein, also an dem von E. Und wie immer bei solchen Fotos geht E. hiergegen vor. Er sei weder eine Person der Zeitgeschichte noch ein getarnter Rechtsanwalt, noch ein Außerirdischer! „Bild“ habe ihn quasi entmenschlicht und damit in seiner Menschenwürde verletzt. Hört, hört!
Darüber wiederum macht sich nun die ebenfalls zu Springer gehörende „Die Welt am Sonntag“ lustig, also eine Art BILD-Zeitung für Abiturienten, die den pennälerhaften BILD-Beitrag zur Satire erhebt. Eines ist sicher: Der Humor ist im Hause Springer ganz sicher nicht erfunden worden. Bemerkenswert ist es allerdings schon, dass Kollege E., immerhin Mitbegründer und häufiger Anwalt der TAZ, häufig gegen die Pressefreiheit vorgeht. Neben Mandanten etwa aus seinem politischen Spektrum vertritt er übrigens auch das BKA und sogar den BND. Wow! Das nenne ich mal Professionalität!
Während ich auf Fotos von E. eigentlich ganz gut verzichten kann, fände ich solche von seiner Kanzleikollegin Dr. S., die ihn normalerweise bei dessen Klagen in eigener Sache vertritt, ungleich reizvoller. Wer E. beleidigt, darf sich ihrer Aufmerksamkeit sicher sein. Hm, das wäre es mir eigentlich wert … Ob sie wohl so antworten wird wie die E.-Mandantin …?
Update: Hier ist die BILDblog-Version. Von der Bezeichnung „verhasster Anwalt“ distanziere ich mich ausdrücklich. E. genießt selbst bei seinen Gegnern Respekt.
In meiner Berufspraxis habe ich gelegentlich mit investigativen Journalisten zu tun, und auch ich aber vor ein paar Jahren so etwas wie eine journalistische Ader entdeckt. Da es spannenderes gibt, als über juristische Problemchen zu schreiben, recherchiere ich vorzugsweise im Geheimdienstbereich, der ja zur Presse ein – sagen wir mal – „interessantes“ Verhältnis hat. Gestern erschien bei Telepolis der letzte Teil über einen Strippenzieher, der hierzulande praktisch unbekannt ist. Meines Erachtens zu Unrecht.
Das Persönlichkeitsrecht eines Abgebildeten kann man auch dadurch verfälschen, indem man ihn in einen falschen Kontext setzt – etwa mit Photoshop an der Realität manipuliert.
Ein sehr schönes Beispiel für die Dreistigkeit der Journaille in diesem Bereich präsentierte BILDblog-Erfinder Stefan Niggemeier. Man hatte einen Einsamen noch einsamer machen wollen und hierzu „halbherzig“ einen Passanten wegretouchiert. Auf die Echtheit der BILDer, die man uns sonst so unterjubelt, können Sie sich einen Reim machen.
Ein Häftling schrieb einen unflätigen Brief aus seiner Zelle, der wegen den enthaltenen Beleidigungen von der Postkontrolle zurückgehalten wurde. Rechtsweg und Verfassungsbeschwerde hiergegen blieben zwar erfolglos – wer aber den Brief lesen möchte, kann dies nun an prominenter Stelle tun …
In einer Glosse eines Provinz-Blattes haben Provinz-Sozis dem NRW-Grünen Michael Vesper versehentlich das Amt des Verkehrs- und Wirtschaftsministers angedichtet. Tatsächlich ist der Mensch Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport.
Normalerweise kontert man sowas im Wahlkampf, macht daraus einen Gag oder nimmt es nicht zur Kenntnis. Nicht so die Provinz-Grünen. Man erwirkte wegen der offensichtlichen wie wohl eher unbedeutenden Verwechslung eine einstweilige Verfügung. Vor Gericht gab es dann einen Vergleich auf Augenhöhe. Warum so etwas vor Gericht ausgetragen werden muss, weiß ich nicht. Dass ich solch uncoole Minister nicht wählen würde, weiß ich hingegen ganz genau.
Sie glauben, es geht nicht peinlicher? Aber ja doch: Provinz-CDUler ruft zum Boykott einer Zeitung auf, die weder seinen Geburtstag würdigte, noch sein Grußwort zum Schützenfrühstück in Salzgitter.
Wie hier im Blog prognosdiziert, unterlag das Aktien-Blog vor dem Landgericht Hamburg gegen Markus Frick. Es ging um Richter Buskes generelle Rechtsauffassung, dass im Zeitpunkt einer Berichterstattung aktuelle Änderungen berücksichtigt werden müssen, welche von der 25.Zivilkammer offenbar geteilt wird. Ein zum Zeitpunkt x wahrer Sachverhalt kann inzwischen unwahr geworden sein. Also heißt die Devise für jede Zeitung: Kurz vor Druckfreigabe noch mal alle Beteiligten anrufen, ob es etwas neues gibt.
Grundsätzlich ist es ja zu begrüßen, wenn sich Journalisten um solide Recherche und damit eben auch um Aktualität bemühen. Aber so, wie sich die Hamburger Richter die Dinge vorstellen, kann man nicht wirklich Journalismus praktizieren.
Das Aktien-Blog will es wissen und hat Berufung angekündigt. Doch trotz partieller Fortschritte, etwa in der Frage des User Generated Content, ist auch der Weg zum hanseatischen Oberlandesgericht für die Verwirklichung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nicht allzu ergiebig.
Zum Medienrecht gehört auch der Rechtsanspruch auf Informationen. Damit tun sich naturgemäß Geheimdienste ein bisschen schwer. Heute erschien mein Artikel zum laufenden Verfahren BVerwG 7 A 6/08 Dr. Gabriele Weber ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesnachrichtendienst.