Das Landgericht Frankfurt wird am 13. Mai entscheiden, inwieweit Universitätsbibliotheken digitale Ausgaben von Büchern zur Verfügung stellen dürfen. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat gegen die TU Darmstadt eine einstweilige Verfügung beantragt, die jedoch noch nicht erlassen wurde. Das E-Book-Geschäft möchte man lieber selber anbieten.