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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Klinsmann ./. TAZ

In unserer reizüberfluteten Medienwelt wird es für die Presse immer schwieriger, Aufmerksamkeit zu erreichen. Also muss man schon der Taktik wegen provozieren, will man wahrgenommen werden. Dies ist gerade der TAZ mit einer vergleichsweise harmlosen Fotomontage gelungen. So hatte man passend zur Karwoche das Portrait des derzeit glücklosen Bayern-Trainers in eine Szene der Kult-Satire „Live of Brian“ projiziert und ihn „gekreuzigt“.

Der so gescholtene hat offenbar keine anderen Sorgen, als sich zutiefst beleidigt zu fühlen. Er sei „Objekt und gleichzeitig Opfer blasphemischer Angriffe, die ihn zutiefst und massiv in seiner Menschenwürde und in seinem – auch religiösen – Persönlichkeitsrecht verletzen“.

An Prozessorten wie Hamburg oder Berlin wäre ein Achtungserfolg der Klinsmann-Anwalt nicht völlig ausgeschlossen. Aber angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Satire und der Zähigkeit des TAZ-Hausanwalts wäre Klinsmann beraten, seine Energien auf die Nöte des FC Bayern zu konzentrieren. Bei der TAZ jedenfalls führte die uncoole Reaktion des Bayerntrainers zu Heiterkeitsausbrüchen.

« „Die ganze Härte des Gesetzes“ oder: Vorsicht, Falle! – Verbotener, als die Polizei erlaubt: BILD soll nicht berichten dürfen, was Polizei und Staatsanwaltschaft berichten »

Autor:
admin
Datum:
15. April 2009 um 10:55
Category:
Abmahnung,Allgemein,Medienrecht
Tags:
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