Wie heise heute meldet, hat das Berwertungssportal Mein Prof eine abträgliche Äußerungen über einen Regensburger Professor abwehren können.
Über den Satz „Er und ein PC, das passt leider nicht!“ heißt es etwa, ein „vernünftig denkender Dritter“ sei sich im Klaren, „dass diese rein subjektiven Bewertungen nicht unbedingt mit den objektiven Gegebenheiten übereinstimmen müssen.“
Was für ein unvernünftiger Prof! Hätte der mal besser nicht in Regensburg geklagt, sondern in Hamburg! Da hätten die Chancen nicht schlecht gestanden, dass man sich bei der Äußerung auf den Tatsachenhintergrund kapriziert hätte. Dann hätte der Äußernde darlegen und beweisen, wie es um das Verhältnis des Prof zu PC´s steht.
„Vernünftig denkende Dritte“ sind Hamburg eher seltener anzutreffen. An der Alster kommt es nämlich auf „durchschnittliche Dritte“ an, die häufig auf den Namen Buske hören und ein aufmerksames Ohr für Unan-s-tändigkeiten haben.
Zu einer parallelen Problematik, bei der ebenfalls ein Lehrkörper gegen ein user generated content-Portal zuletzt am Oberlandesgericht Köln unterlag, steht eine Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs an.
Also, lieber geschmähter Prof: Solange man noch den Trick mit dem fliegenden Gerichtsstand durchgehen lässt – und daran wird mittlerweile gesägt – grenzt es an einen groben Kunstfehler, nicht bei Herrn Buske vorbeizuschauen … ;-)
Bild: Landgericht Regensburg