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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Fliegender Gerichtsstand – bald ausgeflogen?

Heute hätte ich einen Termin am Landgericht X wahrrnehmen müssen, 150 km Anreise. Mein Mandant hätte 700 km zurückzulegen gehabt, der Kläger 200 km, und auch dessen Anwalt wohnt nicht etwa in X, sondern hat sich den Gerichtsort wohl aus taktischen Gründen ohne erkennbaren Bezug zur Sache gewählt. Der fliegende Gerichtsstand macht’s möglich.

(Hätten sich die Parteien gestern nicht außergerichtlich geeinigt, so wäre der Verkehr heute bei den sibirischen Temperaturen um vier Verkehrsteilnehmer mehr belastet gewesen … ;-) )

Angesichts der in diesem Blog schon geführten Diskussion über die kontraproduktiven Resultate des von der Rechtspraxis entwickelten „fliegenden Gerichtsstandes“ äußert sich in der Frankfurter Rundschau auch der Kollege Rechtsanwalt Jan Hegemann darüber, warum Prominente so gerne in Hamburg klagen:

(…) Die Hamburger Gerichte, sowohl das Land- als auch das Oberlandesgericht, haben eine eigenwillige und für die Betroffenen sehr günstige Auffassung zum Beweiswert von Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit – mit der Folge, dass alle möglichen Leute, denen Stasi-Vorwürfe gemacht werden, egal, ob diese nun in Leipzig, Dresden oder Berlin publiziert werden, mit ihren Unterlassungsansprüchen nach Hamburg gehen. Darüber hinaus ist die Pressekammer Hamburg beliebt bei Verfahren gegen People- und Yellow-Zeitschriften, weil sie sehr engagiert ist, was die Geldentschädigungen angeht. Die sind nach Ansicht vieler Beobachter höher, als sie es zum Beispiel in Berlin und München wären. (…)

Auch den von mir vehement vertretenen Standpunkt, dass es ja auch im verwandten Gegendarstellungsrecht nach dem Sitz des Verbreiters geht, greift Hegemann auf. Zu Recht weist er darauf hin, dass die Länder die Möglichkeit zur Bildung von „Schwerpunktgerichten“ haben, so dass regional in Pressesachen kompetente Gerichte geboten werden könnten. Forum-Shopping und Kostendruck durch weite Anfahrtswege – sowie das unsägliche parallele Anhängigmachen identischer Anträge auf Unterlassungsverfügungen – wären dann obsolet.

Würde man solche in Pressesachen kompetenten Kammern bilden, so bleibt natürlich das Risiko, dass man im Revier eines dennoch im Medienrecht inkompetenten Gerichts wohnt. Im Revier der Medienstadt X würde ich dann nicht gerade wohnen wollen … ;-)

« Handelsvertreter-Blog – TAZ über fliegenden Gerichtsstand »

Autor:
admin
Datum:
7. Januar 2009 um 22:06
Category:
Allgemein,fliegender Gerichtsstand
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