Heute erschien auf Telepolis mein Beitrag über eine Petition gegen den fliegenden Gerichtsstand.
Es wären noch weitere Beispiele für den Gebrauch des fliegenden Gerichtsstands durch findige Kollegen zu ergänzen:
immer.
einen Hamburger(!) Kritiker nach Köln – wegen einer (angeblichen) Äußerung im
Internet. Der dort Beklagte hegt den Verdacht, dass diese Kanzlei
eine Art „Deutschlandkarte“ austestet, wo man welche Urteile am
besten bekommen kann.