Ein Pöbel-Rapper bedachte in einem Werk der Tonkunst einen Meteorologen mit einem Fäkalausdruck. Zudem ließ sich der Barde zu dem Kompliment „verfxxxxxx Wetterfrosch“ hinreißen, offenbar eine Anspielung auf dessen angeblich promiskuitives Privatleben. Das Landgericht Berlin sah in der vermeintlichen künstlerischen Freiheit eine Formalbeleidigung, woraufhin sich die Parteien über einen Vergleich auf Widerruf über Unterlassung verständigten, der auch eine Geldentscheidung zugunsten eines gemeinnützigen Vereins beinhaltete. (Rechtskraft unbekannt.)
Wie man im obigen Video sieht, vermögen Musiker sich Fröschen auch respektvoll zu nähern! ;)
Schlagwörter: Landgericht Berlin 27 O 393/11