Der „professionelle“ Fotograf Marco Verch überschwemmt seit geraumer Zeit das Internet mit gefälligen Lichtbildern mit auffällig Google-trächtigen Werktiteln. Auf die Spitze trieb er sein aufdringliches Gebaren mit seiner ganz besonderen Schreibmaschine. Meistens stehen seine Werke unter einer Creative Commons-Lizenz, dürfen also kostenlos genutzt werden, wenn man die oft missverständlichen oder schwer auffindbaren Creative Commons-Bedingungen einhält.
Wer dabei naheliegende Fehler macht, etwa die Urheberbenennung vergisst, bekommt eine mehr oder wenige fette „Rechnung“, obwohl ei kostenlosen Lizenzen ein wirtschaftlicher Schaden kaum zu begründen ist. Ob solche Forderungen wirklich berechtigt sind, habe ich bundesweit vor diversen Gerichten durchgefochten. Je nach nach Richter und Fallgestaltung sind 0,- € oder maximal 100,- € drin, nicht aber die stolzen Forderungen, die Verch & Co. aufrufen. Wer eine solche Rechnung von Marco Verch nicht begleicht (oder sich nicht qualifiziert juristisch berät), riskiert eine anwaltliche Abmahnung oder gar Klage, die vor allem wegen des prinzipiell berechtigten kostspieligen Unterlassungsanspruchs besonders teuer wird.
Nun ist Herr Verch endlich auch auf die Masche mit dem Inkasso gekommen. So kommt nunmehr nach der Rechnung für den angeblich geschuldeten Betrag nicht der teure Anwalt, sondern eine Mahnung von der Creditreform Köln v. Padberg KG. Viele Rechtslaien glauben, dass eine behauptete Forderung dadurch zu einem vollstreckungsfähigen Titel würde, wenn da „Inkasso“ drauf steht.
Nein. Diese „Mahnung“ ist nichts weiter als ein „Bettelbrief“. Zwar kann Sie die Creditreform in irgendwelchen Datenbanken als vermeintlich unzuverlässigen Zahler führen, darf dies allerdings nur, wenn Sie der Forderung nicht widersprechen. Das Recht ist halt mit den Wachen.
Wenn Sie „Rechnungen“ von Marco Verch bekommen haben, sollten Sie sich qualifiziert beraten lassen, da die genannten Nachteile drohen. Gerne helfe ich Ihnen zu fairen Konditionen. (Anfragen nach kostenloser Rechtsberatung bitte ausschließlich an meine Mitbewerber.)
Die mit Abstand meisten Creative Commons-Forderungen, die ich 2018 abwehrte, betrafen solche des Kölner „Fotografen“ Marco Verch. Wie eine Handvoll Mitbewerber auch spamt Verch das Netz mit Bildern zu wohlgefälligen Schlagworten voll, und wenn jemand bei der Nutzung der eigentlich kostenlosen Creative Commons-Lizenz einen Fehler macht, will er Geld sehen. Mehr zu dieser Masche hier.
Obwohl Verch seit geraumer Zeit mit einem irreführenden Urteil aus München durchs Dorf rennt, kann er heute vor Gericht je nach Gerichtsort auf entweder 0,- € oder maximal 100,- € hoffen, was den Aufwand einer Klage nicht lohnt. Wenn man sich seinen Zahlungsaufforderungen nicht beugt, schickt er schon mal seinen Rechtsanwalt mit einer sehr teuren Abmahnung los.
Jetzt aber hat sich „Fotograf“ Marco Verch etwas Neues ausgedacht. Bei Wörtern, die auf Twitter trenden, erscheint öfters mal ein Tweet, der das Bild einer historischen Schreibmaschine mit einem getippten Wort zeigt. Die Bilder liegen auf flickr, inzwischen sind es über 12.000 Variationen ein und desselben Motivs, die vermutlich von einem Programm generiert wurden.
Bei Flickr stehen die Bilder unter einer kostenlosen Creative Commons-Lizenz, die u.a. Namensnennung erfodert. Nur leider, leider wird dort nicht verraten, wer denn der Urheber ist, was eine Namensnennung ausschließt und den Eindruck erweckt, als sei dies dem Urheber nicht so wichtig.
Wer aber bei der Lizenz ein Fehlerchen macht, erfährt alsbald, wer sich hinter diesem „Kunstwerk“ verbirgt: Der freundliche Herr Marco Verch. Der schickt dann nämlich wegen einer angeblich ausgelösten Schadensersatzforderung eine Rechnung iHv 228,- €. Ich halte die Wette, dass selbst Urheberrechtshardliner unter den Richtern für diese Pseudo-Leistung keinen einzigen Cent geben werden.
Wer von Marco Verch derartige Rechnungen erhält, sollte zur Vermeidung einer kostspieligen anwaltlichen Abmahnung unbedingt eine vorbeugende Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben, Zahlungen jedoch verweigern.
Gerne kann ich das für Sie zu fairen Konditionen professionell erledigen, Anfragen nach kostenloser Rechtsberatung bitte an meine Mitbewerber.
Nach dem großen Erfolg mit der geheimen Findungskommission versteckt die LMK Rheinland-Pfalz seit letzter Woche übrigens nun auch ihre Mitglieder. Während man die Tabelle der von den Verbänden entsandten Personen auf der Website der LMK bislang nachlesen konnte, hat die LMK ihre Mitglieder nunmehr versteckt. (UPDATE: Die Liste ist jetzt wieder da!)
Meine Nachfrage vom Samstag nach dem Grund für diese vornehme Zurückhaltung wurde bislang ignoriert. Der Wahlgewinner Herr Dr. Eumann rühmte übrigens die Medienkompetenz der LMK …
Für die Nachwelt mache ich die Liste der öffentlichen Amtsträger hier transparent:
Vorsitzender
Name
entsendende Stelle
Albrecht Bähr
Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz
Stellvertretende Vorsitzende
Name
entsendende Stelle
Ruth Scherer
Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz
Dr. Bernhard Braun, MdL
Landtag Rheinland-Pfalz
Mitglieder
Name
entsendende Stelle
Dr. Agnes Allroggen-Bedel
Landesfrauenbeirat Rheinland-Pfalz im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
Torsten Bach
Deutscher Beamtenbund Rheinland-Pfalz
Sabine Bonewitz
Stiftung Lesen, Mainz
Karin Bothe
Arbeitsgemeinschaft der Bauernverbände Rheinland-Pfalz
Judith Delfeld
Verband Deutscher Sinti & Roma – Landesverband Rheinland-Pfalz
Im Jahre des Herrn 2011 veröffentlichte ich einen Beitrag über Aufforderungsschreiben des Foto-Freunds Herrn Dirk Vorderstraße, der für eigentlich unter kostenlosen Creative Commons-Lizenzen stehende Bilder, die er via Wikipedia verbreitete, „Schadensersatz“ haben wollte, wenn sein werter Name nicht genannt war. Dabei ließ er sich nicht lumpen und wollte forsch sogar nach der MFM-Tabelle für professionelle Fotografen abrechnen.
Mein Beitrag hat Herrn Vorderstraße nicht gefallen. Besonders störte ihn die Bezeichnung „Hobbyjurist“. 2014 sandte mir daher der Kollege Herr Arno Lampmann von der Kölner Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum eine Abmahnung inklusive Schadensersatzforderung. Zunächst ignorierte ich das Schreiben gnädig, aber als er dann noch einmal nachfasste, sandte ich zwei negative Feststellungsklagen an Gerichte in Münster aus, wo ich damals residierte.
Umweg
Zum einen wehrte ich mich gegen den Unterlassungsanspruch, zum anderen gegen die Kostennote der Abmahnung. Die negativen Feststellungsklagen überschnitten sich mit einer dann von Herrn Vorderstraße eingereichten Unterlassungsklage. Ursprünglich wollte Herr Vorderstraße, der wie ich im Münsterland lebte, den fliegenden Gerichtsstand nutzen und machte die Klage daher am Landgericht Köln anhängig (dem Sitz seines Anwalts). Ich konnte den Gerichtsstand Münster durchsetzen, was insoweit ulkig ist, weil ich inzwischen Kölner bin und die Kanzleien Lampmann und Kompa neben Rechtsansichten nur noch der Melaten-Friedhof trennt.
Holzweg
Herr Vorderstraße vertrat unbeirrbar die spannende Rechtsauffassung, zwischen einem Foto-Abmahn-Künstler und einem Rechtsanwalt bestünde ein Wettbewerbsverhältnis. Denn Wettbewerber müssen von ihrer Meinungsfreiheit ungleich höflicher Gebrauch machen, da andernfalls unlauterer Wettbewerb vorläge.
Herr Vorderstraße bemühte sich also zum Landgericht Münster, wo man die Klage 2015 abwies. Herr Vorderstraße versuchte es nun mit einer Berufung zum OLG Hamm. Inzwischen hatte die URL soviel Aufmerksamkeit erfahren, dass sie bei einer Google-Suche nach „Vorderstraße“ ganz oben steht.
Irrweg
In der Zwischenzeit hatte ein besorgter Bürger aus Berlin vorsichtshalber meine Beiträge in einem Blog konserviert, das den Namen des Herrn Vorderstraße und das Wort „Abzocker“ enthielt. Der gescholtene Lichtbildner beantragte hiergegen vergeblich am Landgericht Berlin eine einstweilige Unterlassungsverfügung.
Als ich über den gescheiterten Antrag berichtete, beantragte Herr Vorderstraße hiergegen am Landgericht Frankfurt eine einstweilige Unterlassungsverfügung, da ich den Eindruck erweckt hätte, die Abweisung sei rechtsbeständig. Inzwischen allerdings hatte das Berliner Kammergericht die Abweisung bestätigt, das Geschäftsgebaren dürfe „getrost als Abzocken“ bezeichnet werden. Dementsprechend scheiterte der streitlustige Fotograf sowohl am Landgericht als auch Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Rückweg
Nach einer prozessualen Deutschlandreise lag der eigentliche Prozess nun in Herrn Vorderstraßens Heimatstadt Hamm, wo das Westfälische Oberlandesgericht in einem ungewöhnlich modernern Gerichtsgebäude residiert. Weil es vom Atrium des Hauses bei Wikipedia keine Fotos gibt, hatte ich gehofft, dass Herr Vorderstraße die Kamera mitbringt.
Doch die Berufung lag auf der langen Bank. Irgendwann ging ich dazu über, Weihnachts-, Oster- und Halloween-Grüße zu versenden. In der Zwischenzeit betrieb ich ein bisschen Rechtsforschung und sandte gegen Herrn Vorderstraßens Mitbewerber Herrn Thomas „Photomedia“ Wolf, der sich vom gleichen Anwalt vertreten ließ, eine Lawine von ca. 30 negativen Feststellungsklagen an diversen Gerichten aus. Inzwischen ist klar, dass Vorderstraße und Wolf entweder nichts oder allenfalls einen Bruchteil ihrer Forderungen verlangen dürfen.
Rechtsweg
Dann endlich terminierte das OLG Hamm auf den 16.01.2018. Auf den High Noon im Gerichtssaal hatte ich mich seit Jahren gefreut.
Heute hat Herr Vorderstraße seine Berufung vorzeitig zurückgenommen. Damit endet ein siebenjähriger Weg, an dem der Kollege und ich gut verdient haben.
Wie ich schon 2011 sagte: Der Nächste bitte!
(Gerne berate ich Sie in dieser Sache zu fairen Konditionen. Anfragen nach kostenloser Rechtsberatung bitte direkt an meine Mitbewerber.)
Insgesamt haben nun 1.345 Menschen rund 40.000,- € angelegt, bei denen ich mich herzlich bedanke. Der Fall wird in der Branche übrigens mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.
Viele der überwiesenen Beträge enthalten Zahlenfolgen, die aus „23“ oder „42“ gebildet sind, was klar auf den Chaos Computer Club hindeutet … ;)
Unter „Dr Nikolaus „Krebsheiler“ Klehr Reportage quer“ findet man bei Youtube einen Mitschnitt des Bayrischen Rundfunks, der vor einem halben Jahr über Herrn Dr. Nikolaus Klehr kritisch berichtete. Verlinken werde ich ausnahmsweise mal nicht drauf, denn auch gegen diesen Beitrag geht der gute Mann vor.
Der Kollege Dr. Ralf Petring hat inzwischen das Urteil der Hamburger mal seziert.
Inzwischen sind hier sage und schreibe 35.000,- € eingegangen. Damit ist der Prozess mehr als finanziert. Etliche haben im spontan Überweisungstext verfügt, dass der jeweilige Betrag bei Nichtverbrauch in einen Fonds oder eine Stiftung überführt werden soll, die ähnliche Verfahren finanziert. Ich habe bereits mit den Vorbereitungen begonnen.
Zu den Menschen, die sich über die Resonanz der Aktion Klehranlage freuen, gehört auch der britische Wissenschaftsjournalist Simon Singh, dem etwas ganz ähnliches passierte. Singh gewann nicht nur am Ende seinen Prozess, sondern initiierte eine Gesetzesreform. Hierzulande wäre bereits viel erreicht, wenn der „fliegende Gerichtsstand“ im Medienrecht endlich abgeschafft würde und die Hamburger künftig unter sich bleiben.
Ihr habt mich sprachlos gemacht (in Eingangsreihenfolge):
Ruhrfotograf
Anonym +
Anonym
Quirlsen
Kellerkaleu
Thorsten Fenk
Thomas Paul Mainka
Roland Gaida
Anonym
Sebastian Burkhard
Alexander Distler
Anonym +
Anonym
Stephanos Kontos
Kristian Lutz
HPK42
Mathias Bender
JB
Julian Pintat
Anonym
Christian Marx
Sunjaan
Wululululu
Stefan Schweter
Wolfgang Geiss
Anonym
Knaschat
Florian Wolfahrt
Sara Marburg +
Dafloh
Anonym +
Christian Haaser
Mirko Schmidt
Leonie Singer
E.Z. +
Anonym
Ungebeten
Marcus Juengling
Felix Nagel
Anonym
Yoshi5534
Anonym
Anonym
Evisell
Anonym
Stefan Heid
Lukas Barth
Bernhard Heinz +
Anonym
Christian Ullrich
Boris Kolman
www.felix.bz
Marcel Kilgus
Markus Pioch
Marco Markgraf
Anonym +
Anonym
Amenthes_de
Dirk Haun
Anonym
Anonym
Joerg B.
SOY
Anonym
Anonym
TDMFRAGGLE
Marco Hueg
Anonym +
Mike Roetgers
Satans Keksdose
Fuxx
Anonym
Dr. Uwe Stange +
Lanroamer
Presseschauer
Anonym
Anonym
Anonym
Tim Turbo
Sebastian Schaefer
Toscho
Patrick Zimmer
Anonym
Atoth
Anonym +
Andreas Maurer +
Jakob Erdmann
Anonym
Konrad Kissener
Daniel Demmler
Anonym
Ronny Kanzler
Stoertebecker480
Ronny Michael Radke
Rookie
Jan-David Freund
E5
Gregor Nathaniel Meyer
Daniel Marohn
Patrick Koppers
Anonym
Mathias Weber
Anonym
Anonym
Paztrick Koldziej +
Rudolf Bambach
Yosh
Daniel Dormann
Christian Hammer Dan-Dan Hammer Zheng
GL +
Stephan Lentzen
Von Baxter +
AGISP
Thomas Schweden
Joerg Bernhard Lange
Oliver Boghdan
Holgi
Thomas Baur
Manuel Dejonghe
JNIEVELE
Jochen Vortkamp +
Simon Moenkebuescher
LMVBLUME
Anonym
Anonym
Mirko u. Judith Kloppstech
Zwackelmann
Anonym
Bielefeld
Dr. Martin Fluch
Viktor Dick
Dr. Ralf Petring
Renke
1977er
Anonym +
Markus Schiefer
Dr. Sebastian Pado
Oliver und Miriam Schwinn
Anonym
Gregor Kopka
Anonym
Prestafrosch
Anonym
Anonym
Lars Wagner
@Sicarius
TH
Anonym
Anonym +
Anonym
Anonym
Anonym
Für die Freiheit +
Markus Nentwig
Mathias Strauss
Anonym
@Galgenstrick
Anonym
Hajo Kessener
Anonym
Tim Pritlove
Oliver Loesch +
Faniel
Fefes Zeitbinder Botnet +
Sonne
Anonym
Daswasda
Michael Hartmann
Scus
Tim Strazny
Anonym
Ingo Beer +
Andreas Wessel
VSNFD
Thorsten Kamp
Informaficker
Anonym
Sergio Grimbs
Rogerg
Daniel Buendgens
Anonym
Anonym
Pieps
Anonym
Erdgeist
Räuber Plüsch +
Carsten Orthband
Anonym
Silentreader
Anonym
Anonym
Merten Peetz
Anonym +
Anonym
Che-Loggi-Leaks +
Anonym
@Nxthor
Anonym
Markus Schomisch
Kladsdot
Anonym
Marton Danoczy
Anonym +
Angryelmarqu.es
Ezequil
Dirk Ewald
Anonym
Nils von Brevern
@Wissmann
Georg Behr
Peter Ritter
Gegenglück
Volkerb
Jan Stolzenburg +
Anonym +
Michael Thrun
Wildwelle +
Anonym
Anonym
Anonym
Anonym
Rolf Schälike
Frank Delventhal
Martin Sattler
Bahram Nikpur
Anonym
Marcus Jaschen
Ampaze
Andy Dunkel
Gabriel Schreiber
Oliver Maerkl
Anonym
Eric-Alexander Schäfer
Anonym
Anonym
Jan Benedict Glaw +
Anonym +
Andreas Levers
SVWZ
Thomas Alexander
Thomas Schumacher
Sebastian Werner
@Uebermarkus
Torsten Glose
Anonym
Fedja Farowski
Anonym
@Rainpmv
Anonym
Halbstarkn +
Einige der Klehranleger haben überraschend höhere Beträge als 20,- € überwiesen. Weil ich einen „Wettbewerb“ vermeiden will und jeden einzelnen Spender achte, habe ich die höheren Beträge nicht angegeben, sondern mit einem „+“ markiert.
Zwei Eingänge lagen in einer Größenordnung, die ich nicht erwartet hätte und nach Rücksprache ggf. gesondert bekannt gebe.
Viele haben spontan im Überweisungsfeld angegeben, dass sie den Betrag ggf. als Spende für einen entsprechenden Verein oder eine Stiftung verwendet sehen möchten.
Ich bedanke mich herzlich bei jedem und hoffe, das irgendwann mal per Handschlag tun zu können. Ihr habt mich beeindruckt.