Über die oben genannte Tagung findet sich ein lesenswerter Bericht in der FAZ, der viele Themen im Konfliktfeld zwischen Staat und Presse streift.
Mir hat am besten der Schluss gefallen:
Im Übrigen, so Degenhardt, sei „angesichts aktueller Ereignisse“ zu fragen, „ob wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht schon längst einen mittelbar staatlichen Rundfunk haben“. Die verfassungsrechtliche Brisanz des Falles Brender liege schließlich nicht in der Zusammensetzung der Anstaltsorgane, die noch den Karlsruher Vorgaben entsprechen dürfte. Vielmehr mache der Fall „eine systemimmanente Schwäche des Anstaltsfunks“ deutlich: das „symbiotische Abhängigkeitsverhältnis von Staat und Anstalten mit seinem stillschweigenden Agreement: publikumswirksame Darstellung und auch sonst mediales Wohlverhalten gegen großzügige Gebührenalimentation, milde Aufsicht und plein pouvoir für Online-Medien“.
Für Kirchen – Stichwort Missbrauch – gilt der Auskunftsanspruch des Einzelnen übrigens nicht; sie haben eine verfassungsrechtliche Sonderstellung. Doch Degenhardt nannte wohl nicht ohne Grund die Rundfunkanstalten und die Kirchen „öffentlich-rechtliche Dinosaurier“.
„Grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit“
Warum die sehr eindeutige Haltung der Karlsruher Richter zu Art. 5 GG in Hamburg nahezu völlig ignoriert wird und sich jeder seine Meinungsfreiheit selbst in Karlsruhe erstreiten muss, sollen andere erklären. Wie das Video hier zeigt, wohnen in Hamburg auch vernünftige Leute.
Ein sensibler Volksmusikmoderator hatte einen Ordnungsmittelantrag beantragt, weil ein Journalist eine einstweilige Verfügung „verhöhnt“ haben soll. Hört, hört!
Doch am Landgericht Hamburg entwickelt sich im Bezug auf Berichterstattung über einstweilige Verfügungen gerade eine Posse, über die noch zu berichten sein wird … ;-)
Die Jungs und Mädels von der beliebten Massenabmahnkanzlei C-S-R sind Frühaufsteher: Um 7:35 trudelte heute ein „Bettelbrief“ wegen einer Filesharing-Sache aus dem Fax. Ziemlich mutig, denn da gibt es ja so ein paar ungeklärte Fragen, auf die u.a. ich öffentlich bei Telepolis hingewiesen hatte. Vielleicht wollte der Kollege aber auch nur dem seit heute ebenfalls auf Telepolis online stehenden Beitrag von Peter Mühlbauer zuvorkommen, der über Urteile berichtet, welche die Kosten-Ansprüche der Massenabmahner nach § 97a UrhG auf die Bagatellgrenze von 100,- Euro deckelt.
Die Kollegen scheinen offenbar Geldsorgen zu haben: Sie faxen ihre Bettelbriefe inzwischen. Liebe Herrschaften, wenn keine Eile ist, bitte den Gepflogenheiten unseres Berufsstandes entsprechend per Post und mit Doppel für den Mandanten. Oder in den eigenen Papierkorb.
Johannes Heesters hatte sich am Landgericht Berlin zur Freude der Presse sowie gewisser Gerichtstouristen mit einem Kabaretthistoriker Volker Kühn über seinen Auftritt im KZ Dachau gestritten. Dabei war es darum gegangen,ob er bei diesem Auftritt, den Heesters als Fehler bedauert, auch vor SS-Leuten gesungen habe, wie es Kühn von einem Zeugen erfahren haben will. Die Berliner Pressekammer wies ab. Bei der Berufung vor dem Kammergericht Berlin schlossen die Parteien nun einen Vergleich: Kühn darf seine Überzeugung behalten, wird Heesters aber nicht mehr als Lügner bezeichnen. Heesters trug die Kosten. (Via log.handakte.de)
Auch Heesters hatte mit Äußerungen so seine Schwierigkeiten. Dass er 2008 mit 105 Jahren noch über seinen Schatten springen konnte (1:50 im Video), ist eine durchaus respektable Leistung.
Der Hamburger Ex-Politiker, der neulich mit der Klage gegen Wikimedia Deutschland wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte an deren fehlender Passivlegitimation gescheitert war, konnte zumindest ein Versäumnisurteil gegen Wikimedia (International) erstreiten. Während der Kläger das psychologisch als Erfolg verkauft, ist unklar, was er mit seinem Titel gegen die in San Francisco ansässige Organisation tun möchte.
Wie ich vorhin gelesen habe, hat SPON offenbar etwas durcheinandergebracht:
Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde Markus Kompa als zwischenzeitlicher Anwalt von Wikimedia Deutschland bezeichnet. Nach Auskunft von Wikimedia Deutschland war Kompa jedoch nie als Anwalt der Organisation tätig.
Ne, also Wikimedia werde ich definitiv nicht vertreten. Im Gegenteil …
In den letzten Wochen hatte ich ein bisschen auf den SPIEGEL gekloppt, aber irgendwie haben die sich offenbar berappelt. So haben die das fefe-Thema mit der Google-Zensur aufgegriffen, bringen heute einen überfälligen Artikel über die grotesken Verhältnisse in der Wikipedia und gestern thematisierten sie die RJAN-Krise und Stanislaw Petrow, den ich inzwischen zu meinen persönlichen Freunden zählen darf. Und sie zitierten den Rechtsanwalt Markus Kompa zu einem Rechtsstreit von Wikimedia Deutschland. Eigentlich doch nicht so schlecht, der SPIEGEL … ;-)
UPDATE:
Wie ich gerade lese, hat SPON offenbar etwas durcheinandergebracht:
Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde Markus Kompa als zwischenzeitlicher Anwalt von Wikimedia Deutschland bezeichnet. Nach Auskunft von Wikimedia Deutschland war Kompa jedoch nie als Anwalt der Organisation tätig.
Ne, also Wikimedia werde ich definitiv nicht vertreten. Im Gegenteil …