12. August 2011
Bundesinnenminister Friedrich wurde in den letzten Tagen in Sachen Internet viel Unrecht getan – verglichen mit dem britischen Premierminister David Cameron könnte man Friedrich beinahe schon wenigstens einen Internetführerscheinbewerber oder so nennen, der das Internet zumindest schon alleine ausdrucken kann.
Cameron hingegen, den der Kollege Vetter heute treffend als „Hosni Cameron“ verspottete, hat nun gedroht, den Ausschreitungen durch eine Blockade des Blackberry-Dienstes entgegenzuwirken. Davon einmal abgesehen, dass sich Blackberry als Koordinationsmedium durch so ziemlich jeden anderen Dienst substituieren ließe, ist schon die Vorstellung seltsam, dass sich die randalierenden Herrschaften überhaupt für den Anbieter Blackberry entschieden hätten, der eher als Tool von Managern usw. gilt.
Hier im CCC-Camp beantwortete man mir die Frage, warum sich Cameron ausgerechnet auf Blackberry-RIM einschießt, mit der Vermutung, dass sich Cameron derartiges bei anderen Anbietern wie Apple und Android/Google, die sich nicht so sehr auf dem absteigenden Ast wie RIM befänden, nicht traut.
Letztlich ist das aber nur technisches Geplänkel, denn diese Ausschreitungen sind nicht „im Internet geboren“, sondern im Großbritannien der Gegenwart, in dem die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander klafft, entsprechende Standesdünkel tief in der Kultur verwurzelt sind und eine Menge anderer Sachen schief läuft. Politiker, die behaupten oder gar wirklich glauben, man könne soziale Probleme durch Zensur und ähnliches wirksam bekämpfen, sollte man dringend mit Computerspielen oder dem Löschen von Wikipedia-Artikeln beschäftigen, damit sie in der Realwelt weniger Schaden anrichten.
Cameron ist bei der Transformation „seiner“ Insel in einen Polizeistaat inzwischen einen weiteren Schritt gegangen: Public Viewing von „mutmaßlichen Krawallmachern“, wie sie der SPIEGEL nennt.
Es wird Zeit, sich Guy Fawkes Masken zu besorgen.
Gerade hat sich DER FREITAG als Medienpartner von OpenLeaks präsentiert, schon wird bekannt, dass er in fragwürdiger Weise gegen einen Leak in eigener Sache vorgeht. So hatte die NRHZ eine E-Mail an einen Autor veröffentlicht, in dem die Ablehnung eines kritischen Artikels über einen Artikel im FREITAG begründet wurde. Die NRHZ hatte mehr Rückgrat, bekam jedoch nun eine Abmahnung. Für einen Leakpartner genau die falsche Kommunikation.
Das Veröffentlichen von E-Mails gegen den Willen des Absenders ist derzeit Gegenstand einer von mir betreuten Revision am BGH.

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Am Mittwoch hat die lang erwartete Whistleblower-Website OpenLeaks den Testbetrieb aufgenommen.
Anders als bei WikiLeaks wird OL nicht selbst eingesandte Dokumente veröffentlichen, sondern lediglich eine Infrastruktur für den sicheren Upload für Einsendungen anbieten, damit Whistleblower nicht zurückverfolgt werden können. Die Dokumente gehen – je nach Wunsch des Whistleblowers – an Partnermedien, derzeit die TAZ, der FREITAG, FOODWATCH sowie eine dänische und eine portugiesische Zeitung. Bei WL hatte sich gezeigt, dass beim Sichten des häufig umfangreichen Materials der Sachverstand oder die Manpower zu entsprechender Prüfung und journalistischer Einordnung fehlte.
Tatsächlich wurden die hochgeladenen Dokumente meistens ohnehin nur von Journalisten gelesen, während sich die breite Masse aus der Zeitung informierte. Die Veröffentlichung der Dokumente hielt allerdings Journalisten von häufig von der Auswertung ab, weil sie die Geschichten nicht exklusiv hatten und die Nachricht verpufft war, bevor sie recherchiert werden konnte. Viele Themen erfuhren daher nicht die Aufmerksamkeit, welche sie verdient hätten. Ein krasses Beispiel ist waren die beiden Hubschraubervideos: Praktische alle hatten nur das kommentierte Video Collateral Murder gesehen, während das unredigierte „Rohmaterial“ noch eine weitere Begebenheit zeigte, über die genau niemand schrieb. Auch WikiLeaks war wegen dieser publizistischen Fails Medienpartnerschaften eingegangen, die sich allerdings wegen Interessenkonflikten häufig als problematisch erwiesen.
Ein weiteres Argument gegen die radikale Idee der ungefilterten Veröffentlichung von Dokumenten waren die Gefährdung von Dritten sowie dem möglichen Selbstverrat der Whistleblower. Die Inhaftierung Bradley Mannings mahnte zur Verantwortung. Auch insoweit waren die Versuche des letzten Jahres, mit einer Handvoll Freiwilliger die Dokumente zu anonymisieren, auf der Arbeitsebene nicht durchgehend überzeugend.
Nunmehr versucht also OL, die Vorteile von WL mit denen des recherchierenden Journalismus zu kombinieren. Eine unangreifbare Plattform, auf der entsprechende Daten geleakt werden können und damit einen tatsächlichen Konkurrenten zu WikiLeaks, wird es nicht geben. Die Projekte bekabbeln sich allerdings insoweit, als dass die Leute, die sich von WL abgespaltet haben, die Programmierung zum sicheren Upload mitgenommen hatten. Bei WL fehlt also diese elektronische „Babyklappe“, so dass dort seither „nur“ noch die dort bereits eingereichten Cables nach und nach verbreitet werden, worüber in erster Linie der Twitter-Account von WL berichtet. Mag dieser auch mittlerweile nun über eine Million Follower haben, erreicht wird auf diese Weise nur ein Bruchteil des Publikums.

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8. August 2011
Zum Thema GEMA und Youtube hat Musikindustrie-Lobbyist Dieter Gorny begriffen, dass zumindest die eigenen Interessen von der gegenwärtigen GEMA-Politik eher nicht gefördert werden.
5. August 2011
Dies ist das Video des Kollegen Solmecke, das die freundlichen Abmahnkanzlei Nümann Lang via Landgericht Köln zensieren ließ. Das OLG Köln hat den Spuk jetzt beendet. Den Kollegen Stadler hatte die Abmahnkanzlei auch zu gängeln versucht. Beim Kollegen Nümännchen bedanken wir uns für die nunmehr generierte Rechtssicherheit, über seine Praktiken berichten zu dürfen …
Via RA Seidlitz und Archivalia.

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31. Juli 2011
Die Kulissen des Marionettentheaters, das uns die Geheimdienste in Sachen RAF boten, werden mit der Zeit baufällig. Nachdem bekannt wurde, dass der Todesschütze von Benno Ohnesorg, der Polizist Karl-Heinz Kurras, ein Stasi-Informant gewesen war (was aber eher keine Kausalität der Stasi bedeutet), meldet nun der Spiegel unter Berufung auf die Spingerpresse, dass auch der Anwalt von Ohnesorgs Witwe ein Stasi-Agent gewesen sein soll.
Es handelt sich bei Frau Ohnesorgs damaligem Anwalt um den Kollegen Horst Mahler, der gegenwärtig für die ebenfalls geheimdienstdurchsetzte NPD aufläuft, für die er sogar in den Knast geht – nach alter Gewohnheit.
Frühere Anwälte des Kollegen Mahler waren die Kollegen Hans-Christian Ströbele, Ottto Schily und Gerhard „Gerd“ Schröder, die es später in der Politik weiter brachten als ihr Mandant, der einst ein namhafter Wirtschafts- und Linksanwalt war. Da Mahler bereits von Anfang an die in die Radikalisierung verwickelt war, werfen sich Fragen auf. Außerhalb der „Realität“ von Stefan Austs Bücher und Filmen muss die tatsächliche Geschichte der RAF und der ihr zur Last gelegten Taten wohl eher als weitgehend unerforscht gelten.
29. Juli 2011
Wie der Kollege Möbius berichtet, hat das Landgericht Hamburg gegen einen türkischen Provider die internationale Zustellung eines Unterlassungsbeschlusses zum Zwecke der Vollziehung im Parteiwege unter Einschaltung des Gerichts wurde bewilligt. Es traf dem Kollegen zufolge einen Provider, der explizit warb:
„Hallo Deutschland! Grüezi Schweiz! Servus Österreich! Willkommen! Spüren Sie die Freiheit im Internet? Lernen Sie es kennen, ziehen Sie auf die linke Datenspur und geben Sie vollgas und das völlig anonym!“
Tja, dann müssen sich die Kunden halt einen russischen Provider suchen …

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27. Juli 2011
Barbra Streisand – If You Go Away (Ne Me Quitte… von la_shivi
Das Spielchen mit beantragten einstweiligen Unterlassungsverfügungen ist u.a. deshalb so spaßig, weil bei direkter der Gegner normalerweise nichts von dem erfolglosen Versuch erfährt. Der gescheiterte Angreifer kann also häufig das Gesicht wahren.
Neben den Fällen, in denen die Kammer wegen Bedenken den Gegner vor Erlass einbezieht oder wegen hinterlegter Schutzschrift einbeziehen muss, gibt jedoch noch weitere Methoden, wie man entsprechende Peinlichkeiten aufspürt, die insbesondere unser lieb gewonnener Stammgast der Hamburger Pressekammer perfektioniert hat.
Besonders freut er sich natürlich dann über Rohrkrepierer, wenn diese von seiner Lieblingskammer gedeckelt werden. So geschehen etwa mit diesem von der Pharmaindustrie in den Sand gesetzten Zensurversuch, Nr. 103 im Schälike-Verzeichnis. Es ging wohl um ein Verbot dieses Beitrags, von dem ich mich natürlich mit dem Ausdruck der Entrüstung distanziere. Frau Streisand, hätten Sie Zeit für uns …?

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26. Juli 2011
Günther Jauchs Anwalt sieht auf Fotos Dinge, die sonst niemand sieht. Manche Dinge sieht auch das Landgericht Hamburg, das manchmal bei nicht farbechter Wiedergabe eine Persönlichkeitsrechtsverletzung annimmt, weil etwa jemand kränklich aussieht usw. Neulich aber wurde es auch der farbenfrohen Pressekammer zu bunt:
Jauchs Anwalt monierte, dass Jauch nebst Gemahlin (deren Namen man nicht einmal nennen soll) auf der Titelseite der Postille „Viel Spaß“ in einer montierten Weise abgebildet wurde. Wegen der Bildaufteilung hatte man die Eheleute näher aneinander gerückt. Weil in dieser Position die auf der Originalaufnahme von hinten auf Jauchs Schulter gelegte Hand nicht mehr so recht passte, hatte man die Hand weggephotoshoped, zumal eine Kollision mit dem Logo beknackt ausgesehen hätte.
Jauchs Anwalt wollte hierin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erkennen, zumal man die Fotomontage als solche nicht erkennen würde, was ja ganz schlimm sei. Allerdings steht da rechts oben „Fotomontage“ dran, denn auch bis zu „Viel Spaß“ hatte sich die alberne Ron Sommer-Entscheidung herumgesprochen, in der die Erkennbarkeit einer Montage streitig war.
Nach Meinung des Promi-Anwalts würde durch die montierte Position der Eindruck erweckt, zwischen den beiden gäbe es Knatsch. Außerdem wollte der Anwalt erkannt haben, seinem Mandanten sei am Ohr etwas weggeschnitten. Zwar sieht das Ohr tatsächlich eher aus wie das von Mr. Spock auf Drogen, aber das tat es auch schon auf der Originalaufnahme. Wäre diese unglückliche Einstellung geschönt worden, dann wäre der Anwalt wohl erst recht wegen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht auf die Barrikaden gegangen.
Der an Kummer gewohnte Vorsitzende hob die ursprünglich erlassene einstweilige Verfügung wieder auf. Vermutlich hatte er nur nur mit einem Ohr hingehört …
UPDATE: Hier ist das Urteil.
Schlagwörter:
324 O 246/11

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23. Juli 2011
Carsten Maschmeyer muss in irgendeinem lichten Moment jemand erklärt haben, wie Internet und andere Medien PR-mäßig funktionieren. Dass der Hamburger top of the notches-Medienanwalt für die „richtige Markenstory“ keine sonderlich große Hilfe war, hätte er von mir im Blog vor einem halben Jahr gratis bekommen können. Millionen-Maschi mag es aber lieber teuer und hat laut einem taz-Bericht die Firma Communications & Network Consulting (CNC) aus München angeheuert, die PR-Dienstleistungen anbietet. Die steht nun mit der Positionierung der Marke Maschmeyer vor einer anspruchsvollen Herausforderung.
Auch, wenn der NDR seinen Kompromiss als Sieg verkauft, bleibe ich dabei, dass es für diesen Deal kaum nachvollziehbaren Anlass gibt, insbesondere was die großzügige Kostenteilung betrifft. Die Maßlosigkeit, mit der Maschmeyer die Presseleute einzuschüchtern versuchte, hätte einer eindeutige Antwort und Stehvermögen verlangt. Hier jedoch wurde Schwäche signalisiert.

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