Heute vor 85 Jahren am Halloween-Abend verstarb der legendäre Entfesslungs- und Zauberkünstler Houdini, damals der bekannteste Mann der Welt. In seinen letzten Jahren hatte er sich vor allem einen Namen als Geisterjäger gemacht und einen Glaubenskrieg mit Spiritismus-Enthusiast Sir Arthur Conan Doyle ausgefochten.
Houdini hatte stets viel Arbeit für Rechtsanwälte. Auch nach seinem mysteriösen Tod waren es Anwälte, die hierüber befanden: Aus versicherungstechnischen Gründen wurde ein angebliches Fremdverschulden durch einen angeblichen Schlag eines Fans in den Magen verkündet, der zu einem Riss des Blinddarm mit Entzündung geführt habe. Die gesundheitliche Folge passt jedoch nicht zur Tat. Zu den zahlreichen Ungereimtheiten gehört auch der Umstand, dass der angebliche Täter nie belangt wurde, jedoch von irgendwo her Geld bekam.
Houdini wurde in einem Zink-Sarg bestattet, der eigentlich als Requisit für eine Entfesslungs-Illusion gedacht war, zu der es nicht mehr kam.
UPDATE: Der jährliche Versuch einer Beschwörung von Houdinis Geist scheint diesmal erfolgreich gewesen zu sein: Gestern brannte es im Magic Castle! Da Houdini den Zink-Sarg für eine Krematoriums-Illusion bestellt hatte, wird er wohl der Feuerteufel gewesen sein! Das Magic Castle wurde übrigens von den Söhnen von Houdinis Anwalt aufgebaut.
Der für seine Wettervorhersagen bekannte Herr Kachelmann, der in letzter Zeit ebenfalls die Medienrechtspflege als spannendes Betätigungsfeld für sich gefunden hat, bekommt dieser Tage Post von den Anhängern der Chemtrail-Theorie. Die Bürger-Initiative Sauberer Himmel e.V. berichtet von einer einstweiligen Unterlassungsverfügung des Landgerichts Berlin, die es dem prominenten Schweizer verbietet,
in Bezug auf einen Teilnehmer der Bürgerinitiative Sauberer Himmel und dessen Anfragen zum Thema “Chemtrails”
wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder die Behauptung verbreiten zu lassen,
dass man es mit Neonazis oder Verrückten zu tun hab.
In der Saga um den vormaligen DFB-Schiedsrichter tun sich Abgründe auf. Die erstaunlich frühe Parteinahme des DFB für Kempter erscheint angesichts der Tatsache, dass Amerell von einem Steuerskandal der DFB-Schiedsrichter, die sich wie in einem Geheimorden gebärdetet haben sollen, in einem ganz anderen Licht. Ein aktueller Artikel der WELT bietet einen gewissen Überblick.
Nunmehr eröffnet der DFB immer neue Nebenkriegsschauplätze, wobei man mal wieder auf das Äußerungsrecht zurückgreift:
Außerdem mahnte der DFB Amerell und seinen Anwalt ab und forderte beide zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Der Grund ist die laut DFB unwahre Behauptung Amerells in Medienberichten, der DFB habe den Anwalt Christoph Schickhardt für dessen Mandaten Kempter bezahlt.
Diese Strategie hört sich nach einem Schertz an.
UPDATE: Die WELT bietet auch noch einen Kommentar, in dem ein Schreiberling in schönster Springerpresse-Manier beklagt, Amerell besudle den Fußball. Man hat es halt schwer als Whistleblower …
In den vier Wochen, in denen Kino.to abgeschaltet war und KinoX.to noch nicht publikumswirksam auf der Bildfläche erschienen ist, zählt der Media Control Index mehr Ausleihen als im Vorjahr.
Gut möglich, dass kino.to sogar eine Nachfrage geschaffen oder verstärkt hat, von der die konventionellen Verleiher profitierten, in dem sie diese auffangen konnten. Allerdings meldet die GVU auch, dass im letzten Jahr die Verleihzahlen rückläufig gewesen seien. Ob das nachlassende Interesse nun kino.to anzulasten ist, oder ob die letzten zwei Jahre kinomäßig nun einmal ein vergleichsweise schwaches Angebot mit signifikant weniger Blockbustern vorlegten, steht in den Sternen.
Eine der erbittertsten Gerichtsfehden, die Deutschland je gesehen hat, neigt sich offenbar dem Ende zu.
Der ungebetene Hamburger Gerichtsreporter Rolf Schälike, seines Zeichens Naturwissenschaftler, hatte sich mit seiner Beobachtung der Vorgänge in den Pressekammern einen mächtigen Feind gemacht: Prof. Dr. Christian Schertz, nach Prof. Dr. Matthias Prinz wohl der derzeit prominenteste deutsche Medienrechtler, hatte dem liebenswerten Herrn Schälike den Fehdehandschuh hingeworfen und gemeinsam mit Kollegen aus seinem Dunstkreis den lästigen Blogger unter juristisches Sperrfeuer genommen.
In einem der ersten Verfahren dieser Art war auch ich als Anwalt eingesprungen, wobei ich damals in der Kölner Pressekammer den erstaunlichsten Prozesstermin erlebte, den man sich nur irgendwie vorstellen kann. An die 100 Verfahren strengten die wackeren Anwälte gegen den nun einmal unwahrscheinlich zähen Mann an, die beide Seiten wohl ein Vermögen gekostet haben. Den Hauptanteil der Verteidigung erledigte in den letzten Jahren der Kollege Reinecke von Reinecke und Schön, einer der meines Erachtens qualifiziertesten Kollegen der medienrechtlichen Abwehr.
Da die Kollegen Herr Schertz & Co. reichlich aus dem Repertoire ihrer Anwaltstricks schöpften, lieferten sie damit unfreiwillig Know How an ihren wohl härtesten Gegner, der nun über eine Prozesserfahrung verfügt, wie sie nur wenige Medienanwälte aufweisen können. Besonders fuchste die Berliner Kollegen die Prozessstatistik des Kernphysikers, die wohl empfindlich am Nimbus der scheinbar unbesiegbaren Anwälte kratzte, die in der Realität dann doch nicht ganz so selten mal daneben hauen.
Der wesentliche Ertrag des Schertz ./. Schälike-Kriegs liegt in der nunmehr geschaffenen Rechtssicherheit, inwiefern über gerichtliche Verbote berichtet werden darf, die ohne die freundlichen Investitionen der eifrigen Kollegen nicht möglich gewesen wäre.
Mit einer gewissen Wehmütigkeit kündigt der Gerichtsblogger die letzten Rückzugsgefechte an, die sich in den kommenden Tagen in Berlin abspielen werden.
Nachdem die Schertz-Kriege wohl mehr oder weniger ausgestanden sind, bewirbt sich nun ein Hamburger Kollege um die Rolle des Buhmannes. Kann er haben! ;)
Es klingt wie eine Verschwörungstheorie, aber nun meldet der SPIEGEL unter Berufung auf Geheimdokumente, das Oktoberfestattentat, dessen Urheber sich in rechten Kreisen bewegt hatten, habe eine Inszenierung von linken Terror werden sollen. Der Bombenleger habe Strauß unterstützen wollen.
Damit wäre dann wie beim Celler Loch mal wieder ein „linksterroristischer“ Anschlag als PsyOp geklärt. Warum werden solche Akten eigentlich erst mit 31 Jahren Verspätung aufgemacht …?
Ein in der DDR tätiger Rechtsanwalt, der irgendwie mit der Kirche, aber auch mit der Partei zu tun hatte, vertrat seinerzeit Mandantschaft, die nicht durch übertriebene Systemtreue auffiel. Verständlicherweise hatte das Ministerium für Staatssicherheit ein großes Interesse an diesen Leuten. Immer wieder wurde daher in den vergangenen Jahren der Verdacht geäußert oder der Eindruck erweckt, der damalige Kollege hätte seine Mandantschaft verraten. Der NDR möchte gerne eine Dokumentation zum Thema wiederholen, was der gute Mann verhindern will und sein Persönlichkeitsrecht daher – mal wieder – in die Hände der Zivilkammer 24 zu Hamburg legt.
Von dem obigen Video und jeglichen dort enthaltenen Tatsachenbehauptungen oder möglichen verursachten Eindrücken distanziere ich mich. Herr Gysi und ich kennen uns nicht persönlich und ich kann nicht beurteilen, ob die NDR-Leute gut gearbeitet haben. Herr Gysi bestreitet, dem MfS bewusst zugearbeitet zu haben.
Eine Interview-Partnerin von mir, Bärbel Bohley, war allerdings nicht von ihrer Überzeugung abzubringen, auch nicht durch entsprechende Klagen. Ihr kann das Landgericht Hamburg nicht mehr gefährlich werden.
Wie hier berichtet, war einer Mieterin von einem TV-bekannten Juristen verboten worden, eine Piratenflagge ins Fenster zu hängen. Das Landgericht Chemnitz kaperte das Urteil, ließ die erstinstanzlichen Richter Kiel holen und den spießigen Kläger über die Planke springen.
Gratulation an die Berufungsführerin, die übrigens mein Blog liest. ;)
Mit diesem unsäglichen Spot terrorisierte die Filmindustrie einst redliche Film- und Videokonsumenten, bevor sie ihre Filme genießen durften. Dem gegenüber zeichneten sich gepflegte „Raubkopien“ dadurch aus, dass sie den Genuss der Filmfreunde nicht mit einem solchen Propaganda-Machwerk trübten.
Heute nun rennt die GVU durchs Dorf und verkündet mit stolz geschwellter Brust – eine gerade einmal zur Bewährung ausgesetzte Strafe, die mit dem dramatisierten Gefängnisspot eher wenig zu tun hat:
Zu einem Jahr Haft hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein einen 42-Jährigen wegen unerlaubter Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken verurteilt.
Zwei verschiedene Tatbestände wurden dem Angeklagten zur Last gelegt: 1. Das gemeinschaftliche Betreiben eines Trackers und damit der zentralen Organisationseinheit eines BitTorrent-Netzes. 2. Die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken auf DVD und PC, die anlässlich einer Durchsuchung bei dem Mann sichergestellt worden waren. Für Punkt 1 erhielt der Ludwigshafener eine Einzelstrafe von 7 Monaten Gefängnis. Für Punkt 2 hielt das Gericht jeweils fünf Tagessätze zu je 40 Euro pro Titel für tat- und schuldangemessen.
Ein umfassendes Geständnis sowie Reue und Schuldeinsicht des Angeklagten wirkten strafmildernd. Die Strafe des zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung Getretenen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.