Der Grandseigneur der Enthüllungsjournalisten, der Presserechtsgeschichte geschrieben hatte, Günther Wallraff himself muss mal wieder vor den Kadi, diesmal in Köln. Die Klägerseite, die große Brötchen backt, wird von Promi-Anwalt Ralf Höcker vertreten. Am Freitag ist in Köln Showdown.
Wird es dem Kollegen Höcker gelingen, die Serie erfolgreicher Zensurabwehr zu beenden?
In den Medien wird gerade die Frage aufgeworfen, ob sich mein Ex-Mandant Kai Diekmann strafbar gemacht haben könnte, in dem er die Message von Bundespräsident Christian Wulff ausplauderte.
Sicher ist: Das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG wurde nicht verletzt, denn das betrifft nur die Informationsübertragung zum Empfänger.
Auch § 201 StGB – Vertraulichkeit des gesprochenen Worts – dürfte nicht verletzt sein. Eine unbefugte Aufnahme liegt schon nicht vor, denn die hatte Herr Wulff ja selbst produziert. Derartige Entäußerungen werden wie schriftliche Äußerungen behandelt. Damit trägt der Absender das Risiko, dass die freiwillig manifestierte Äußerung in Umlauf gerät, vgl. Schünemann: Leipziger Kommentar, Strafgesetzbuch, 12. Auflage 2008, § 201; Satzger/Schmitt/Widmaier: StGB Strafgesetzbuch Kommentar, 1. Auflage 2009 § 201. Man muss sich vorher überlegen, wem man was anvertraut. Auch, wenn man von einem Journalisten Diskretion erwarten sollte, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch.
Eine interessante Ansicht äußert das ZDF:
In Frage käme eine Verletzung von Wulffs Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Denn grundsätzlich darf jeder darüber bestimmen, was andere über einen wissen.
Ein solcher „Grundsatz“ ist mir unbekannt. Weder ist der Versuch einer Kontaktaufnahme vertraulich (anders bei Anwälten und Geistlichen), noch muss man Drohungen verschweigen. Über den Bundespräsidenten dürfen wir uns auch ohne dessen Erlaubnis informieren.
§ 90 StGB, die strafrechtlich erfasste Majestätsbeleidigung deutscher Staatsoberhäupter, hat eigentlich keine praktische Bedeutung. Soweit mir bekannt, waren die letzten Bundespräsidenten zu souverän, als dass sie von diesem archaischen Recht Gebrauch gemacht hätten.
Aber der angeschlagene Herr Wulff ist sich offenbar für gar nichts zu schade und hat laut einer Pressemeldung nunmehr dieses obrigkeitsstaatliche Relikt exhumiert. Ein Blogger hatte nicht den Obersten Dienstherren, sondern dessen fesche Gemahlin in beleidigender Weise auf Facebook per Fotomontage dargestellt und getextet:
„Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.“
Eigentlich hätte es die bürgerliche Beleidigung aus § 185 StGB wohl auch getan. Aber Wulff fordert Autorität ein. Das zivile Landgericht Hamburg scheint ihm nicht standesgemäß genug zu sein, der Mann bemüht vielmehr die Staatsschutzkammer Dresden. Muss sein. Hubschraubereinsatz?
UPDATE: Es ging wohl um dieses Foto. Das hatte ausgerechnet ein NPDler zum Anlass genommen, um gegen Frau Wulff Strafanzeige zu erstatten. Angeblich soll es gefotoshoped sein.
In Hannover residierten nicht nur Maschi, Wulff, Schröder und Käßmann, sondern auch ein weiterer Zeitgenosse, der ganz gerne mal aus der Prinzenrolle fällt und Klatschspalten beliefert. So beliebten es Durchlaucht ins Wasser zu hüpfen und dort eine Kröte zu küssen. Überraschend verwandelte sich diese im gleichen Moment in eine Prinzessin bürgerliche Frau. Erst jetzt kam ein Paparazzo dazu und missinterpretierte die prinzliche Tierliebe. Aus irgendwelchen Gründen fand der Prinz, dass seine Küsse Privatsache seien und klagte wegen der Abschussfotos und einer Interpretation des Geschehens, die seiner monegassischen Gemahlin missfallen dürften. (Das ist die, die ihre Skier selber trägt …) Das Landgericht Berlin gab der Klage statt und auch das Kammergericht wird wohl seiner Linie treu bleiben. Damit wird der Kuss des Prinzen dann wohl den BGH, das Bundesverfassungsgericht und ggf. wieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen.
Herr Oliver Georg Heller scheint etwas sensibel zu sein, denn seinen Namen hörte ich dieses Jahr in Kreisen meiner äußerungsfreudigen Mandantschaft mehrfach. Nun hat sich aber jemand über den sympathischen Anbieter von Branchenbüchern geäußert, den er nicht so leicht um Diskretion bzgl. seiner Geschäftspraktiken rufen kann: Der Bundesgerichtshof.
Der fehlgestartete Berliner Ex-Justizsenator hat sich per einstweiliger Verfügung gegen die Behauptung gewehrt, er habe bei der Schilderung seiner Beurkundungen von Kaufverträgen für Eigentumswohnungen gelogen. Und wie man das so macht als Berliner, man befasst damit natürlich das Landgericht Hamburg.
Zur Zeit steht die Berliner Fraktionsgeschäftsführerin der Piraten in der Kritik, weil sie Seminare über Esoterik gibt und offenbar angeblich auch der „Germanischen Neuen Medizin“ anhängt. Bekanntlich vertrete ich ja Kritiker, denen einer dieser Germanen das Leaken verbieten wollte und kenne daher diese Herrschaften ein wenig.
UPDATE: Die Betroffene bestreitet, der GNM anzuhängen. (Das sah im Posting der Fraktion aber ein bisschen anders aus.)
Mit Religion und Weltanschauung ist das so eine Sache, insbesondere bei einer Partei, die sich nicht auf christliche Legitimation oder eine ideologische Weltanschauung beruft, sondern die Freiheit des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Auf dem Landesparteitag der Piraten in NRW wurde kürzlich die Unvereinbarkeit der NRW-Parteimitgliedschaft mit den Lehren der Scientology beschlossen. Dies berührt natürlich Art. 4 GG, das Grundrecht auf Glauben von u.a. Unsinn. Wenn man mit einer Regulierung der Glaubensfragen erst einmal anfängt, stellt sich die Frage, wann man bei einer Gesinnungspolizei und politischen Hexenjagden landet, und ob man derartige faktische Glaubensverbote nicht auf andere Religionen und Weltanschauungen ausdehnen müsste, denn alle Religionen sind in ihrer Tendenz totalitär. Ich habe mich aber vom Antragsteller davon überzeugen lassen, dass eine Durchsetzung dieses Statements nicht beabsichtigt ist, sondern in erster Linie der in der Presse begonnenen Kampagne entgegengewirkt werden sollte, die einen unbedeutenden NRW-Pirat (von über 3.000 NRW-Piraten), der sich überraschend als Hubbard-Jünger entpuppt hatte, zu skandalisieren begann.
Religion und Esoterik haben sich politisch als Legitimation für Kriege, Machtansprüche, Rassismus, Sexismus, Sklaverei und Zensur bewährt und sind quasi das geistige Synonym für Unfreiheit. Sogar die Hiroshima-Bombe wurde von einem Geistlichen zuvor gesegnet. Soweit mir bekannt ist, hatte man auf Piratenschiffen für Pfaffen keinen Platz, und ich war 2010 auch alles andere begeistert darüber, dass in NRW ausgerechnet ein den GRÜNEN entlaufener Pfaffe als Landtagskandidat fungierte. Aber Piraten sind nun einmal toleranter als Glaubenskrieger.
Was also machen wir jetzt mit dieser Esoterik-Enthusiastin, die der Presse Angriffsfläche bietet und die Piraten als Vertreter der Aufklärung in Verruf bringt? Von mir aus darf jeder glauben, woran er will, so lange das sozialverträglich ist und er oder sie mir nicht auf die Nerven geht. Ob Heilpraktiker schädlicher sind als etwa Schulmediziner und deren Pharmaindustrie, mögen andere beurteilen. Die Berliner Piraten jedenfalls distanzieren sich zwar von der Germanischen Neuen Medizin, sehen aber keinen Handlungsbedarf. Positiv hieran ist zu vermerken, dass sich die Berliner Piraten von der Presse nicht zu Reflexen einschüchtern lassen und das Grundrecht auf Glaubensfreiheit ehren.
Trotzdem: In einer repräsentativen Position der Piraten möchte ich für meinen Teil vorzugsweise Leute sehen, die zuvor ihren Verstand bewiesen haben. Sorry, aber wenn man ausgerechnet zu den rechtsbraunen Germanischen Medizinmännern findet, dürfte allein schon die erforderliche Basic Brain Power für ein Piraten-Amt an politischen Schalthebeln deutlich unterschritten sein. Die Politikerin war übrigens schon in ihrem früheren Leben als FDP-Frau durch „Pyramiden-Energie“ aufgefallen. Da ich gerade mit einem Anthroposoph die Klinge kreuze, der mit mystischen Energiefeldern hantiert, ist mein Bedarf an Eskapisten derzeit sehr begrenzt.
Die Vertreter der „Neuen Germanischen Medizin“ hatten darüber gejammert, dass jemand ihre Mailing-Liste veröffentlichte und damit das Landgericht Stuttgart erstinstanzlich von einem Persönlichkeitsrechtsverstoß überzeugen können. Die dann von meiner Wenigkeit vertretene Berufung zum OLG Stuttgart hatte Erfolg. Die Entscheidung hatte in der Fachpresse und bei investigativen Journalisten ein gewisses Echo gefunden.
Der von mir verehrte VI. Senat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr entschieden, den Fall nicht zur Revision anzunehmen. Fall erledigt!
(Danke an alle Journalisten, die uns mit Material versorgt haben!)