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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


17. August 2013

LG Berlin: Geldentschädigung für Sarrazin

 

Gestern wurde über das Urteil des Landgerichts Berlin berichtet, das eine abfällige Äußerung eines Journalisten über den hochkontroversen SPD-Politiker und Hobby-Ethnologen Thilo Sarrazin verbot. Dieser hatte geschrieben:

„Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.

Dass die grenzwertige Äußerung verboten wurde, ist jetzt nicht so überraschend, denn Maßstab für Gerichte ist insoweit Artikel 1 GG, der eine Mindestachtung vor der Menschenwürde gebietet. Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist auch der Gesundheitszustand geschützt, den grundsätzlich niemand der Öffentlichkeit offenbaren muss. Spekulationen und Gerüchte über einen Schlaganfall könnten zulässig sein, wenn hierfür äußerliche Anzeichen wahrnehmbar sind, etwa Gesichtslähmung, Sprechprobleme oder inhaltlicher Stuss, allerdings nur unter Wahrung gewisser journalistischer Sorgfaltspflichten.

Vorliegend ging es aber weniger um eine medizinische Berichterstattung, vielmehr wünschte der Autor seinem Gegner öffentlich den Tod und ergötzte sich an dessen vermeintlichen Siechtum. Die Belustigung über körperliche Leiden und ein Todeswunsch sind nun einmal objektiv gesehen sehr verletzend und verlassen den Konsens der Menschenwürde. Das ginge allenfalls als Satire durch, wofür jedoch nichts zu erkennen ist, zumal in einer mit „Das ist nicht witzig“ überschriebenen Kolumne. Auch in einer temperamentvoll geführten politischen Auseinandersetzung kann man sich eleganter verhalten, man muss sich ja nicht wirklich auf das Niveau eines Gegners herab begeben.

Bemerkenswert ist allerdings, dass das Landgericht Berlin nicht nur die Äußerung verbot, sondern auch eine Geldentschädigung zugesprochen hat. Dieser vulgo als „Schmerzensgeld“ bezeichnete presserechtliche Anspruch soll einen Ausgleich schaffen, wenn ein Persönlichkeitsrecht so intensiv verletzt wurde, dass der Eingriff nicht mehr mit einem Unterlassungsanspruch und dem prozessualen Sieg insoweit kompensiert werden kann. Die Beträge werden hoch bemessen, um zu verhindern, dass etwa die Boulevardpresse kalkulierte Tabubrüche „aus der Portokasse“ finanziert. Der Verlag muss nun 20.000,- € überweisen.

Geldentschädigung gibt es in der Praxis vor allem dann, wenn ein Beitrag die Sexualsphäre thematisiert, etwa eine Techtelmechtel oder eine Schwangerschaft behauptet, denn das geht nun einmal die Öffentlichkeit nichts an. Die Frage nach dem Wahrheitsgehalt stellt sich in solchen Fällen allenfalls zweitrangig. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob der Betroffene ein Sympathieträger ist oder eben ein …, äh …, Sarrazin. Auch ein provokantes, polarisierendes Auftreten in der Öffentlichkeit rechtfertigt eine krasse Reaktion grundsätzlich nur in Bezug auf das Thema und die Person, wozu ein angeblicher oder tatsächlicher Schlaganfall aber eher nicht gehört. Dass inzwischen auch der Autor seinem Frevel abschwor, indem er kundtat,

„dass ich jedem ein möglichst langes Leben frei von Krankheit wünsche, gerade auch erfolgreichen Buchautoren, Letzteren allein schon deshalb, weil sie damit die Chance gewinnen, etwas dazuzulernen und von Irrtümern abzulassen“,

reichte dem Gericht offenbar nicht aus.

Ob die zugesprochene Geldentschädigung Bestand hat, wird man sehen, denn die verurteilte Zeitung ist nicht dafür bekannt, presserechtlich vorschnell aufzugeben. So hatte sie etwa gegen Sarrazin erfolgreich die folgende Äußerung verteidigt:

„Sarrazin wird inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss… fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist?“

Der Vergleich ist zwar deftig, aber eine Persönlichkeitsrechtsverletzung Sarrazins, dessen Funktion in der Medienlandschaft mit dem Bild treffend umschrieben wird, vermag ich nicht zu erkennen. Beleidigt dürften sich allenfalls betagte Sexarbeiterinnen fühlen, wenn man sie mit Sarrazin vergleicht …

12. August 2013

LG Hamburg: Puffgänger ja – LG München: Sackrileck nein

 

Die Hamburger Humorwächter vom Land- und Oberlandesgericht haben letzten Samstag Kurt Krömer gewähren lassen, der den katholischen Dampfplauderer Herrn Matthias Matussek in seiner Satire-Sendung in Minute 20 als „Pöbelhans“, „Pöbler“ und „hinterfotziges Arschloch“ begrüßte. Medienprofi Matussek hatte daraufhin zunächst mitgeblödelt und versucht, für sein neuestes überflüssiges Prozess „Schleichwerbung“ (Krömer) zu machen. Matussek hatte sich vom Showmaster zur Reaktion „Blöde Sau“ provozieren lassen. Als Matussek das Thema „Rotlicht“ vorgab, fragte Krömer, ob Matussek „Puffgänger“ sei. Krömer outete sich als Puffgänger und vereinbarte mit Mary Roos einen gemeinsamen Puffbesuch nach der Aufzeichnung. Dann setzte er noch eins drauf und behauptete, in Matusseks Buch stünde, dieser sei ein „regelmäßiger Puffgänger“. Auch über Gott entspann sich ein frommer Dialog.

Matussek konterte dies mit „Unverschämtheit“ war daraufhin zur Hamburger Pressekammer gepilgert, die sich letztes Jahr in Sachen Papst ./. Titanic lächerlich machte. Doch weder die Käfer-Kammer, noch der Buske-Senat gaben dem Journalisten eine einstweilige Verfügung. Das ist auch völlig klar, denn 750 m vom Westflügel des Landgerichts Hamburg, wo die Pressekammer untergebracht ist, stößt man auf die Reeperbahn, wo regelmäßige Puffgänger anzutreffen sind. Außerdem liegt Hamburg im protestantischen Norden, da hätte der katholische Frömmler sich besser woanders hin gewendet.

UPDATE: Eine Entscheidung hat das OLG wohl erst am Mittwoch, den 14.08. getroffen. Hätte das OLG zu einer andere Rechtsauffassung tendiert, so wäre es vermutlich schon vor Ausstrahlung eingeschritten.

Zu empfehlen ist insoweit das katholische Bayern, wo Kirchenexperte der SÜDDEUTSCHEN Matthias Drobinski eine einstweilige Verfügung gegen die Satire-Zeitung „Eulenspiegel“ erwirkte. In einer Satire „Sackrileck“ über die Schwulen-Lobby im Vatikan hatte das Blatt ihn und seinen Kollegen von der BILD irgendwie nicht nett bezeichnet. Selbst Heribert Prantl, der sich ganz gerne einmal für die Pressefreiheit stark macht, ermutigte Drobinski, sein Persönlichkeitsrecht zu wahren. Es scheint sich tatsächlich eher um Pennälerhumor gehandelt zu haben. Eulenspiegel-Chef Gregor Füller kommentierte lässig:

„Im Nachhinein muss ich gestehen, dass es natürlich aus Marketinggründen schöner wäre, wenn ich einen anderen Namen gewählt und sich dadurch eine wichtige Persönlichkeit verletzt gefühlt hätte statt Herr Drobinski“, sagt Füller.

8. August 2013

Abhören in Deutschland

 

Am Sonntag startet um 16.00 Uhr in der NRW-Wahlkampfzentrale, Suitbertusstr. 149, 40223 Düsseldorf, eine Vortragsreihe der NRW-Piraten über Überwachung, die jeweils von einer Kryptoparty ergänzt wird.

Ich werde dort über die Geschichte des Abhörens in Deutschland sprechen, die dank der Recherchen von Prof. Foschepoth für Westdeutschland neu geschrieben werden musste. Derzeit ändert sich der Forschungsstand täglich. So wurden letzte Woche die von Foschepoth entdeckten Verwaltungsvereinbarungen zum G-10-Gesetz von 1968/69 gegenüber Großbritannien und den USA gekündigt, Anfang dieser Woche gegenüber Frankreich. Damit haben die drei Siegermächte scheinbar keine eigenen Überwachungsansprüche und -Rechte.

Die Realität sieht allerdings anders aus, denn einerseits waren diese Abkommen seit Jahrzehnten u.a. technisch überholt, andererseits haben die Siegermächte aufgrund des nach wie vor gültigen Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut Anspruch auf engste Kooperation. Nach Foschepoth ändert sich daher nichts.

Derzeit liegt der Schwarze Peter beim vormaligen Kanzleramtsminister und Schlapphutkoordinator Steinmeier, der 2002 im Zuge der 9/11-Paranoia ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen NSA und BND zu verantworten hatte. Dessen „Verdienste“ werden wiederum relativiert, weil man ja das Ausmaß nicht hätte absehen können, und hätte denn nicht jeder an seiner Stelle und überhaupt! Eine aktuelle verfassungsrechtliche Würdigung der politischen Fehlleistungen bietet der Kollege Prof. Nico Härting.

 

4. August 2013

Das Abhören geht auch ohne Zusatzabkommen weiter

Die Atmosphäre auf Hacker-Camps ist schon etwas außergewöhnliches. Während man beim Campen normalerweise eher low tech unterwegs ist und gegen die Elemente wie Sonne, Wasser und Wind kämpft, stehen hier die Zelte voller IT. Strom und Netzzugang haben hier auf der OHM2013 höchste Priorität. Angeblich steht den 3.000 Hackern im niederländischen Alkmar auf der Wiese eine größere Bandbreite zur Verfügung als Afrika (habe ich jetzt mal nachgeplappert, ohne den Vergleich genau verstanden zu haben …). Aus jedem der Villages dröhnt eine andere Musik, Quadrokopter schwirren durch die Luft, alle 100 m zieht einem der Geruch einer in den Niederlanden besonders typischen Rauchware in die Nase. Bei den denkbar unterschiedlichen Typen fallen nicht einmal Crossdresser auf. Als die Hitze Mitte der Woche ihren Höhepunkt hatte, lief ein Althippie auch bei offiziellen Programmteilen nur mit einer knappen Unterhose bekleidet herum, übrigens ein namhafter Krypto-Entwickler.

Zu Beginn des Camps verteilten Hacktivisten kleine Aufkleber, mit denen Kameras an Handys und Rechnern abgeklebt werden können. Auch habe ich hier mehrere Leute getroffen, die aus Sicherheitsgründen überhaupt keine Handys verwenden. Das mag zunächst paranoid erscheinen, doch am Freitag meldete das nicht für Verschwörungstheorien bekannte Wallstreet Journal, dass sogar das FBI es praktiziert, Kameras und Mikrofone etwa auf Androidgeräten zu aktivieren. Ich habe übrigens seit meiner Anwesenheit auf dem Camp den Eindruck, dass sich mein Akku schneller als gewöhnlich lehrt, … ;)

Ende der Woche hatte die Bundesregierung verkündet, die Abhör-Zusatzabkommen zum Truppenstatut von 1968, die angeblich ohnehin gegenstandslos geworden seien, seien gegenüber Großbritannien und den USA aufgekündigt worden. Tatsächlich aber geht das Abhören heiter weiter. Denn die eigentliche Rechtfertigung beruht auf einer nur für Eingeweihte erkennbaren Formulierung im Truppenstatut, das durch die Zusatzabkommen konkretisiert wurde. Die Gewährleistung von Sicherheit der hier stationierten alliierten Streitkräfte war die Begründung für die Abhörrechte. Da das Truppenstatut aber nach wie vor in Kraft ist, dürfen laut Foschepoth die Geheimdienste der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Bundesrepublik auch weiterhin völlig legal Internet und Telefonate überwachen:

„Wir sind weiterhin verpflichtet, alle Informationen den Alliierten zur Verfügung zu stellen, auf engste Weise mit ihnen zusammenzuarbeiten. Aber auch die Alliierten sind weiter befugt, in Deutschland selbständig nachrichtendienstlich tätig zu werden.“

Definitiv gibt es hier auf der OHM2013 auch Geheimdienstler, nämlich ehemalige Angehörige dieser Branche, die aus Sorge um die Bürgerrechte zu Whistleblowern wurden. Die Experten warnten eindringlich vor dem Überwachungsstaat.

29. Juli 2013

Kompa ./. Klehr – Oberlandesrichter Buske will es oberlandesrichten

 

Vor fast genau einem Jahr hatte ich darüber berichtet, dass das Hanseatische Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg und an der Berufung seinen legendären Vorsitzenden Herrn Richter am Oberlandesgericht Buske mitwirken lassen will. Mein Anwalt Thomas Stadler und meine Unmaßgeblichkeit fanden das ein bisschen anrüchig, denn Herr Buske war damals in seiner Eigenschaft als Vorsitzender Richter der „Pressekammer“ des Landgerichts Hamburg an einer einstweiligen Verfügung gegen mich beteiligt, die der hier zu beurteilenden Klage voranging.

Normalerweise kann ein Richter, der in der Ausgangsinstanz an einem Fall beteiligt war, nicht in der Berufungsinstanz ein zweites Mal über denselben Fall richten. In Hamburg ist man der Auffassung, dass eine einstweilige Verfügung ja etwas völlig anderes sei. Und so ließen uns die Hanseaten nunmehr freundlich wissen, dass Herr Buske nichts dabei findet, wenn er abermals über mich zu Gericht sitzen wird.

Die Sache hat insoweit einen Haken, als dass die Zivilkammer 24 nie einen Hehl daraus gemacht hat, dass sie einmal getroffene Entscheidungen aus Prinzip grundsätzlich bestätigt. Die sind anscheinend sogar stolz auf den Ruf. Wenn aber Wertungen aus einstweiligen Verfügungen auch in der Hauptsache nur alle Jubeljahre revidiert werden, dann würde ich mich schon wohler fühlen, wenn Herr Buske das jemand anders machen lassen würde, denn wie man es dreht und wendet, er richtet über seine eigene Entscheidung.

Beruhigend ist es jedenfalls, dass man in Hamburg auch keine anderen Gründe sieht, etwa Befangenheit gegenüber meiner Person, weil ich mich ja schon das ein oder andere mal unbotmäßig über seine Urteile geäußert hatte. Na, was kann ja noch schief gehen …?

Kamerad Urheber! Wegtreten!

 

Nachdem mir inzwischen die Klageschrift Bundeswehr ./. WAZ Mediengruppe vorliegt, habe ich bei TELEPOLIS ein bisschen ausführlicher zu dem Thema geschrieben (Die Künstler-Kompanie). Falls Richter den Berichten tatsächlich Urheberrechte zubilligen wollten (etwa, weil sie so kreativ aus den Fingern gesaugt wurden), dann wäre das Anliegen der Bundeswehr ein Missbrauch des Urheberrechts.Denn wenn die Bundeswehr argumentiert, dass sie das Material nie veröffentlichen wollte, dann ihr schwerlich ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden sein. Die Verwertung von geistigen Leistungen aber ist einer der beiden wesentlichen Gründe für das Urheberrecht.

Der andere liegt in dem „geistigen Band des Künstlers zu seinem Werk“, das vom Urheberrecht geehrt werden soll. Wir müssen uns das so vorstellen, dass da jetzt 20 Bundeswehroffiziere, die in ihrem Dichterschweiße an den Berichten gesessen haben, jetzt heulend auf dem Sofa in die Kissen weinen, weil jemand ihre Berichte veröffentlicht hat, denn das Befinden über die Erstveröffentlichung steht dem Urheber zu. Aber auch das ist bei beauftragten Lageberichten, die schon von Gesetzes wegen erstellt werden müssen und engen sachlichen Schemata folgen, mehr als lächerlich.

Werden die urhebenden Soldaten demnächst Mitglied in der VG Wort? Dann könnten sie sich bei Leaks noch ein Zubrot verdienen. Letzteres würde das Aufkommen von Leaks vermutlich deutlich erhöhen … ;-)

25. Juli 2013

Geheimdienstaffäre in Luxemburg: Was machte der „Spetzeldengscht“?

Heute um 20 Uhr veranstaltet die AG Netzpolitik der Piratenpartei veranstaltet heute im Mumble einen Talk zum Bommeleeër-Prozess über eine mysteriöse Bombenserie in Luxemburg zwischen 1984 und 1986. Der Geheimdienst des kleinen Landes muss sich bei seinen Skandalen nicht hinter seinen Kollegen verstecken.Was mich am meisten erstaunt, ist die zurückhaltende Berichterstattung in den deutschen Medien. So wird dort Juncker gerade einmal vorgeworfen, er hätte auf den „Spetzeldengscht“ SREL nicht eifrig genug aufgepasst. Nur die wenigstens Journalisten scheinen zu wissen, dass es um inszenierte Bombenattentate und die Schattengeschichte der NATO geht.

Als Gäste fungieren der Luxemburger Jurist und Pirat Jerry Weyer, der die dortige Politik sehr genau beobachtet, sowie ein deutscher Journalist, der den Fall langfristig mit großem Interesse verfolgt (ich). Die Mumble-Konferenz wird im Nebelhornradio gestreamt.

24. Juli 2013

Bekommt Obama eine Spiegelaffäre?

Bereits 2007 hatte der Geheimdienstspezialist James Risen in seinem Bestseller „State of War“ u.a. auf das exzessive Abhören der NSA hingewiesen. Damals hatte ich das Buch nach etwa der Hälfte aus der Hand gelegt, weil ich von Enthüllungen über die Bush-Regierung damals mehr als gesättigt und ohnmächtig war.

Probleme bekam Risen aber nicht unter Bush, sondern unter Obama. So wurde Risen nun von einem Berufungsgericht verurteilt, als Zeuge gegen einen möglichen Informanten auszusagen, einen angeklagten Ex-CIA-Mann. Die Pressefreiheit und der daraus abgeleitete Quellenschutz sind damit im „land of the free“ passé.

Wenn Risen etwas auf sich und die Pressefreiheit hält, wird er einsitzen müssen, und er hat gute Chancen, ein Held zu werden. Als Amerikaner muss er wenigstens nicht nach Guantánamo oder Abu Ghuraib. Aber auch im US-Knast soll es nicht schön sein. Insbesondere gelten dort nicht die Gesetze gegen Sklaverei, so dass die Industrie dort für 23 Cent Stundenlohn arbeiten lässt.

21. Juli 2013

Bundeswehr eröffnet Schlacht am Landgericht Köln: Was leakt an?

Am Wochenende fand ich endlich Gelegenheit, den Dokumentarfilm „We Steal Secrets“ des Oscar-Gewinners Alex Gibney zu sehen. Absolut empfehlenswert. Für diesen Montag wird das Urteil über Bradley Manning erwartet. Manning hatte übrigens sein Material vor WikiLeaks zwei US-Zeitungen angeboten, die es aber feige abgelehnt hatten. Hätten die Profijournalisten verantwortungsvoll gehandelt und sich um Quellenschutz usw. gekümmert, wäre die Geschichte vermutlich anders verlaufen.

Deutsche Medien indes begreifen nach und nach das Potential des Leakens. Vorliegend geht es nicht um das Pentagon, sondern um die Bonner Hardthöhe. Wie bereits berichtet, hatte die WAZ Unterlagen des Bundesministeriums für Verteidigung geleakt. Da aber das Verteidigungsministerium zwar keinen Eurohawk, sehr wohl aber einen Vogel hat, versuchte es in seiner Hilflosigkeit, die WAZ mit einer Abmahnung wegen eines halluzinierten Verstoßes gegen * Trommelwirbel * Urheberrecht zu beeindrucken, um die „Geheimnisse“ wieder einzufangen. Resultat dieser Albernheit war, dass die NRW-Piraten die Dokumente in guter WikiLeaks-Tradition auf ihren eigenen Servern speicherten und ebenfalls um eine Abmahnung baten.

Obwohl ich hier lang und breit erklärt habe, warum der vermeintliche Unterlassungsanspruch dann doch eher geringe Aussicht auf Erfolg hat, blies nun General Streisand zum Angriff gegen die WAZ vor dem Landgericht Köln. „Kriegsgewinnler“ der juristischen Gefechte werde vermutlich ich sein: Aller Wahrscheinlichkeit nach werde ich über ein für die Pressefreiheit wichtiges Urteil berichten können … ;)

18. Juli 2013

NRW-Piraten nominieren Prof. Dr. Christoph Bieber und Peter Finkelgrün für den WDR-Rundfunkrat

 

Im NRW-Wahlkampf 2010 hatte ich ins Wahlprogramm geschrieben, dass wir in den Rundfunkrat keine Politiker entsenden, sondern parteiunabhängige Experten. Typen wie Koch haben in Rundfunkräten nichts verloren. Daher hatten wir den Posten, der traditionell immer irgendwelchen Spezis zugeschustert wird, ausgeschrieben.

Heute nun gab die NRW-Fraktion bekannt, dass sie Prof. Dr. Christoph Bieber als ordentliches Mitglied und Peter Finkelgruen als stellvertretendes Mitglied nominiert haben. Eine exzellente Wahl! Gut gemacht! Und herzlichen Glückwunsch den Herren Bieber und Finkelgrün!