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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


17. April 2016

Haben die Berliner Verwaltungsrichter Herrn Erdoğan beleidigt?

Dem türkischen Staatspräsident Erdoğan bietet sich für seinen juristischen Amoklauf ein weiteres Ziel: Das Berliner Verwaltungsgericht.

Die Berliner Polente hatte befürchtet, dass auf einer Demo vor der türkischen Botschaft das Gedicht „Schmähkritik“ rezitiert würde. Dort hatte die Piratenpartei nach der Extra3-Satire eine (übrigens von mir angeregte) wöchentliche Demo etabliert. Die Polizei machte zur Auflage:

„Das öffentliche Zeigen oder Rezitieren des Gedichts ‚Schmahkritik‘ von J… B… oder einzelner Textpassagen daraus wird untersagt. Ausgenommen hiervon ist die bloße Namensnennung des Titels ‚Schmähkritik‘. Diese bleibt in Wort oder Schrift im Rahmen der Versammlung ausdrück ich erlaubt.“

Einen hiergegen gerichteten Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 14. April 2016, Az. 1 L 268.16 ab. Dabei kam das Gericht nicht umhin, das komplette Gedicht in seinem Beschluss zu zitieren. ;)

Dabei ließen die Berliner Verwaltungsrichter ausdrücklich offen, ob eine Aufführung des Gedichts, die in den quasi-edukatorischen Kontext eingebettet ist, zulässig wäre.

Danach stellt die vom Antragsteller beabsichtigte Zitierung des Gedichts von J… B… eine Beleidigung dar. Hierbei bleibt ausdrücklich offen, ob die von J… B… selbst getätigten Äußerungen ihrerseits einen Straftatbestand erfüllen oder wegen ihres Kontextes noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Entscheidend dürfte insoweit der Umstand sein, dass B… sein Gedicht in einen „quasi-edukatorischen Gesamtkontext einbettet-, um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen (Thiele in: http://verfassungsblog.de/erlaubte-schmaehkritik-die-verfassungsrechtliche-dimension-der-causa-jan-boehmermann/).

(Ja, die Richter haben den Bloggerkollegen Thiele zitiert.)

Jedenfalls die isolierte auszugweise Wiedergabe des Gedichts erfüllt die Voraussetzungen einer beleidigenden Schmähkritik. Trotz der öffentlichen Diskussion über den Beitrag von Herrn B… wird ein unbefangener Dritter, der die mit Ziegenmasken auftretenden Versammlungsteilnehmer und die Texttafeln wahrnimmt, dies nicht als eine zulässige Form der Meinungsäußerung verstehen. Denn es fehlt die distanzierende Einbettung in einen „quasi-edukatorischen Gesamtkontext-, wie dies bei der Satire von J… B… erfolgt ist. Deshalb stellt sich das Gedicht bzw. Auszüge daraus nur als eine Aneinanderreihung abwertender Verunglimpfungen des türkischen Staatspräsidenten dar. Dies gilt insbesondere für die vom Antragsteller aufgrund der Masken und des angemeldeten Themas der Versammlung dem Staatspräsidenten unterstellten massiven sodomitischen Handlungen.

d) Für die versammlungsrechtliche Beurteilung eines Verhaltens, das zugleich einen Straftatbestand – hier den des § 185 StGB – verwirklicht, ist unbeachtlich, ob eine beleidigte Person ein persönliches Interesse hat. den Beleidiger bestraft zu sehen und deshalb einen Strafantrag stellt (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2007, a. a.

Es wäre für die Rechtswissenschaft von unschätzbarem Wert gewesen, wenn der Veranstalter genau das gemacht hätte … :P

Spaß beiseite: Die Richter haben natürlich nichts zu befürchten, nicht einmal urheberrechtlich.

4. April 2016

Nazi-Gebrauchtwagenhändler

Ich habe ja schon so einige seltsame Prozessgegner gehabt, die man sich eigentlich gar nicht ausdenken kann. Aber aktuell ist einer dabei, der mich doch sehr an „Schtonk!“ von Helmut Dietl erinnert. So vertickte ein ehrenwerter Oldtimer-Händler an einen bayrischen Milliardär die Karossen bekannter Nazi-Größen. Nachdem der „Gebrauchtwagenhändler“ wegen Steuerdelikten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, will er nun wieder ins Geschäft und sorgt sich mit anwaltlicher Hilfe um seinen Ruf.

Auch sonst kann sich meine Liste an aktuellen Prozessgegnern sehen lassen: ;)

  • GEMA
  • Google Inc.
  • Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Dirk Vorderstraße
1. April 2016

Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik

Der Kollege Jan Böhmermann, ehemals Schöffenrichter am Amtsgericht Köln, hat seit letztem Jahr mehrfach in seiner Sendung den „Scherzanwalt Christian Witz“ zu Gast. Das könnte mit dem Rechtsstreit um Lukas Tagebuch zu tun haben, das von Böhmermann stammt.

Gestern nun erklärte Medienrechtsexperte Böhmermann ab Minute 9:40 den TV-Zuschauern insbesondere in Istanbul den Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik.

https://youtu.be/7Dh3do-l_oU?t=583

Ich distanziere mich von dem Inhalt dieses Videos. Nicht, dass das Landgericht Hamburg wieder auf die Idee kommt, ich würde mir durch Einbinden eines Videos da irgendwas zu eigen machen. Die geographisch geringe Distanz zu Böhmermanns Show ist schon kompromittierend genug, denn die wird nur 600 m entfernt hier in Köln-Ehrenfeld aufgezeichnet.

UPDATE: Bei YouTube ist das Video inzwischen verschwunden.

28. März 2016

Erdowi, Erdowo, Erdogan – Türkischer Staatspräsident bittet Barbra Streisand zum Staatsbesuch

In der Türkei laufen einige Dinge anders. So gibt es dort zum Beispiel das Delikt „Beleidigung des Türkentums“ usw.. Bei einem solchen Verständnis von Pressefreiheit unseres geschätzten NATO-Partners wundert es nicht, dass neulich das türkische Generalkonsulat in den Düsseldorfer Karneval eingriff, was sich ein Jeck nicht ernsthaft bieten lässt.

Der für seine Eitelkeit bekannte Staatschef Erdogan war neulich davon irritiert, dass ein britischer Botschafter einen Prozess gegen einen türkischen Muckraker beobachtete. Einen SPIEGEL-Journalisten hatte er aus dem Land geworfen.

Nun aber stört sich der gute Mann offenbar an einer musikalischen Satire von extra-3, obwohl man ihm die Ehre eines prominenten deutschen Songs zudachte. Immerhin hat er den deutschen Botschafter einbestellt. Vielleicht hat ihn ja gestört, dass nicht Barbra Streisand persönlich das Lied trällerte. Kann er haben.

15. März 2016

Investigativer Journalismus hat es schwer

Am Wochenende habe ich in Berlin das Logan CIJ Forum besucht, wo sich Aktivisten, Hacker und investigative Journalisten vernetzten. Die Redner waren denkbar hochkarätig, etwa Seymour Hersh. Man hat auch nicht jeden Tag Gelegenheit, mit dem ehemaligen technischen Direktor der NSA William Binney ein Bier zu trinken oder sich mit anderen namhaften Whistleblowern über die seltsame Welt der Geheimdienste aus erster Hand auszutauschen. In dieser Runde durfte natürlich auch Edward Snowden nicht fehlen, der aus juristischen Gründen nur per Video zugeschaltet war.

Zu den Erkenntnissen der Veranstaltung gehörte, dass nach wie vor viele Journalisten nur unzureichende Kenntnisse über die Möglichkeiten haben, wie sie ihre Quelle etwa durch Verschlüsselung schützen können. Hacktivist Jake Applebaum fühlte sich von Medien hintergangen und beanspruchte für seine Expertise den gleichen rechtlichen Schutz, wie er Journalisten gewährt wird.

Investigativer Journalismus hat es trotz der Vernetzung und der preiswerteren technischen Möglichkeiten heute eher schwerer als früher. Nach wie vor entscheiden die Medienhäuser, was die Öffentlichkeit zu bewegen hat und was nicht. Während wir hierzulande noch eine halbwegs funktionierende Presselandschaft haben, leben etwa Länder wie Indien noch konsequenter in der Truman-Show, da dort die Verlage und TV-Stationen einer Handvoll Milliardären gehören.

Der Medienwandel und die Ausdünnung von Redaktionen dezimieren den Etat für qualifizierte Recherche. Beklemmend war Binneys Kommentar, in den USA sei investigativer Journalismus sogar tot. Kritische Journalisten finden zwar nicht immer die Aufmerksamkeit beim Publikum, dafür jedoch bei den Geheimdiensten. So wurde gerade bekannt, dass das britische GCHQ Journalisten abschnorchelt.

Damit man solch ernste Themen irgendwie aushält, hatten die Veranstalter die Rap News nach Berlin zu einer Bühnenperformance verpflichtet, mit dem einzig wahren Journalisten: Robert Foster!

23. Februar 2016

Sorayas Erbe – und was Jörg Kachelmann davon bekommt

Gestern hat das OLG Köln geklärt, wer das Erbe der 2001 verstorbenen Prinzessin Soraya Esfandiary Bakthiary antreten darf. Nach der Prinzessin vom Pfauenthron ist das lex Soraya benannt, nämlich ein Gesetzentwurf von 1958, der unbotmäßige Berichterstattung über den ausändischen Staatsgast unter Strafe stellen sollte. Ein Verfahren in diese Richtung war am Landgericht Hamburg initiert worden. Diese Einschüchterung hatten sich die Redaktionen jedoch nicht bieten lassen.

Der Beitrag handelte übrigens von einem drohenden Putsch. Wie die Geschichte zeigt, war dies ein Frage der Zeit.

Spannender als das finanzielle ist Sorayas presserechtliches Erbe:

Soraya ging nämlich gegen ein erfundenes Interview vor und schrieb schließlich Presserechtsgeschichte, indem sie am Bundesverfassungsgericht zivilrechtlich eine so im Gesetz nicht vorgesehene Geldentschädigung durchsetzte. Nach 12 Jahren erwirtschaftete die Ex-Prinzessin 15.000,- DM. Wenn sich die Presse eines besonders schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht schuldig macht, der nicht anders kompensiert werden kann, gibt es seither einen Anspruch eigener Art auf Geldentschädigung. Man muss also keine Schmerzen oder Behandlungskosten derselben nachweisen, sondern kann die Verlage auch so um Bares erleichtern.

Aktueller Rekordhalter ist Jörg Kachelmann, der in der ersten Instanz am Landgericht Köln auf das 635.000,- € kam.

 

6. Februar 2016

Themenabend zum Fall Uwe Barschel

Seit Jahren befasse ich mich auf TELEPOLIS mit dem Ableben des Dr. Dr. Uwe Barschel. 2012 besuchte ich hierzu den ehemaligen leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Wille, der vergeblich die Aufklärung in diesem Fall betrieb und damals ein Buch veröffentlichte, das man lange verhindert hatte. Damals war zum 25. Todestag ein Film geplant, der jedoch nicht realisiert wurde.

Heute nun strahlt die ARD im Rahmen eines Themenabends den Spielfilm Der Fall Barschel so wie eine neue Doku aus. Inzwischen wurde bekannt, dass der BND entgegen seinem früheren Dementi sehr wohl eine Akte zu diesem Fall hat, die er aber nicht freigeben möchte. Die Akte muss nicht notwendig etwas mit dem Mord zu tun haben, denn auch so gibt es für einen Nachrichtendienst genug Interesse an Barschel, etwa seine Verstrickung in den Waffenhandel und seine konspirativen Reisen in die DDR.

Bis heute weigert sich das BKA ohne überzeugenden Grund, das Original des angeblich gefälschten „Barschel-Briefs“ herausgegeben.  Informationen über die Korruption speziell der CDU Schleswig-Holsteins fanden tatsächlich Jahre später in die Öffentlichkeit und kosteten Barschels Amtsvorgänger das Amt des Verteidigungsministers.

Die Barschel-Affäre ist vor allem ein Lehrstück über Enthüllungsjournalismus und die angebliche Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Journalistenzunft, die zum Teil ernsthaft von einem Suzid mit Sterbebegleitung fabuliert. Während meines kurzen Ausflugs in die aktive Politik zwischen Januar 2013 bis September 2013 habe ich interessante Erfahrungen mit politischen Journalisten im Wahlkampf gesammelt. Ich habe nicht den Eindruck gewonnen, dass sich in der Branche wesentlich etwas gebessert hat.

27. Januar 2016

Lästerliches in Lüdinghausen

Gerne denke ich an meine Zeit im beschaulichen Lüdinghausen zurück, wo ich einst als Referendar meine Verwaltungsstation ableistete. In dem idyllischen Ort schien es, als sei die gute, alte Zeit stehen geblieben. Einst hatte der Fürstbischof von Lüdinghausen Münster belagert, um die Widertäufer auszurotten. Sieht man mal vom Dreißigjährigen Krieg ab, ging es in Lüdinghausen offenbar ausgesprochen katholisch zu.

Und damit das auch so bleibt, wird gerade jemand der Gotteslästerung angeklagt. Der hatte nämlich seine Heckscheibe mit einer Abwandlung eines gar erschröcklichen Zitats von Wortspielkünstler Friedrich Küppersbusch zum Kruzifix-Urteil verziert:

„Kirche sucht moderne Werbeideen. Ich helfe.
Unser Lieblingskünstler:
Jesus – 2000 Jahre rumhängen
Und noch immer kein Krampf!“

Das Amtsgericht Lüdinghausen wird am 25. Februar über den Frevler zu Gericht sitzen. Wenn ich Zeit haben sollte, werde ich mir das ansehen. Anders als zu Zeiten der Wiedertäufer gibt es nur Geld- oder Haftstrafen, der Scheiterhaufen wird daher wohl nur zum Osterfeuer gebraucht. Der bibelfeste Delinquent hat inzwischen eine Website mit Heckscheibensprüchen eingerichtet.

Ich selbst betreue derzeit am Landgericht Münster ein bizarres Verfahren gegen eine griechische Äbtissin, die einen angeblich telefonisch geäußerten Verdacht untersagen lassen möchte, sie betreibe schwarze Magie. Das Amtsgericht Münster hatte etwas fromm eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Ein andermal mehr dazu.

21. Januar 2016

Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern?

Der Rundfunk war in Deutschland nach 1945 eigentlich auf einem ganz guten Weg, um die Zeiten der staatsgesteuerten Propaganda zu überwinden. Gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollte die Unabhängigkeit des Rundfunks vom Staat sichergestellt werden, auch in finanzieller Hinsicht. So entstand der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Die Realität sieht jedoch anders aus, da die Entscheidungsträger und Journalisten alles andere als unabhängig sind, wenn sie ihren Job behalten und sogar Karriere machen wollen. Schamgrenzen scheint es keine zu geben. Nachrichtenmoderatoren wechseln die Front und werden ausgerechnet Regierungssprecher. Regierungssprecher wechseln das Hemd und werden ausgerechnet Intendanten öffentlich-rechtlicher Sender. Die Drehtür ist gut geölt, die Rundfunkräte sind gut ausgesucht, nämlich von den Parteien und angeschlossenen Organisationen.

Nunmehr haben sich SWR und MDR auf Druck von Grünen und Roten (denen beide die Felle wegschwimmen) entschlossen, der AfD keine Bühne zu bieten und die AfD von TV-Duellen und offenbar auch Elefantenrunden auszuschließen. Derartiges Gatekeeping kann man gut finden oder auch nicht, jedenfalls hat die Bevormundung der Zuschauer mit dem Auftrag des Rundfunkstaatsvertrags nur noch wenig zu tun:

§ 11 Auftrag
(1)
Auftrag der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2)
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Während die TV-Verantwortlichen auf weitere Karriere hoffen dürfen, dürfte die Aktion nach hinten losgehen: Trotz wenig wohlwollenden Medien bekommt die AfD inzwischen in Umfragen über 10% Zustimmung und wird von einigen Demoskopen als die drittstärkste politische Kraft gesehen. Im Gegenteil wird die AfD die Benachteiligung dazu nutzen, um sich als Unterdrückte zu profilieren und über „Lügenpresse“ zu schimpfen. Den Vorwurf „Lückenpresse“ wird man bei selektiver Berichterstattung kaum von der Hand weisen können.

Das kleine Problem an der Sache ist, dass wir uns den gebührenfinanzierten Rundfunk deshalb leisten, weil wir unabhängige Informationsquellen haben wollen. Aus diesem Grunde ist der Rundfunkbeitrag keine Steuer. Das wäre aber im Zweifel ehrlicher. So aber bezahlen wir sogar für Falschmeldungen, wie sie insbesondere im Ukraine-Konflikt langsam inflationär werden.

UPDATE:

Julia Klöckner (CDU) sagt Teilnahme ab.

„Der Generalsekretär verwies auf die verheerende Wirkung des Verhaltens von Frau Dreyer, die ja auch die Rundfunkkommission der Länder leitet: „Das ist nicht nur ein Frontalangriff auf die Staatsferne öffentlich-rechtlicher Medien. Gleichzeitig macht sich die Ministerpräsidentin so zur ersten Wahlhelferin der Rechtspopulisten!“ Niemand dürfe sich wundern, wenn die dann „Lügenpresse“ riefen und die Politikverdrossenheit zunehme.“

Ich persönlich glaube, dass man diesen Leuten reichlich Gelegenheit zur Blamage geben sollte. Oliver Kalkofe braucht schließlich Material! ;)

22. November 2015

Der CIA-Chef und der Jahrhundertmord

Seit langem befasse ich mich mit der Biographie des legendären CIA-Direktors Allen Dulles. 2007 habe ich mich selbst an einer Dulles-Bio versucht. Erstaunlicherweise tut das insbesondere in Deutschland sonst fast niemand, sogar den Wikipedia-Eintrag hatte ich damals praktisch alleine gemacht. Soweit mir bekannt ist, hat in den letzten Jahren lediglich Eva Schweitzer in ihrem letzten Buch biographisches über Dulles aufgriffen.

Nun hat der renommierte Autor David Talbot eine beeindruckende Dulles-Bio vorgelegt, die wenig Zweifel an seiner Rolle beim Kennedy-Attentat lässt. Anlässlich des 52. Jahrestags des Jahrhundertmords habe ich für TELEPOLIS eine kurze Zusammenfassung diesbezüglich geschrieben.

Wenn in knapp zwei Jahren die letzten gesperrten Akten nach dem JFK Act von 1992 freigegeben werden, dürfte es wenig Überraschungen geben. Bereits die Auswahl, welche 1% Akten gesperrt wurden, erlaubt gewisse Rückschlüsse, denn seriöse Gründe, warum Lee Harvey Oswalds Steuerakte oder die Reisedokumente von CIA-Chefkiller William King Harvey gesperrt wurden, sind schwer vorstellbar.