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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


2. Juli 2016

Stammheim

Letzte Woche war ich Gast bei einer Veranstaltung Auf gelben Stühlen – Terror im Visier im legendären Sitzungssaal des OLG Stuttgart in der JVA Stutgart Stammheim. Veranstalter war die Hochschule der Medien. Zu den Gästen gehörten Zeitzeugen wie beteiligte Journalisten und Richter, etwa der hier im Standbild abgebildete Manfred Nägele.

In der Abschlussrunde wurde ich vom Moderator auf die Notwendigkeit von schärferen Gesetzen und die aktuelle Festnahme der Düsseldorfer Terroristen angesprochen. Vertraut mit der Geschichte von Medienrealitäten plädierte ich dafür, Nachrichten im Zusammenhang mit Terror stets mit besonderer Vorsicht zu genießen. Unter Verweis auf die seltsame Sauerlandzelle sollte man bei den Düsseldorfer Schläfern mal lieber abwarten, was da wirklich dran ist.

Wie man nun weiß, war das ein Hirngespinst – das zufällig eine Antiterrorstimmung vor der Verschärfung von entsprechenden Gesetzen auftauchte.

26. Mai 2016

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (21)

https://youtu.be/MnnMvIG4-NU

Seit vier Jahren nun warten über 1.000 Klehranleger und meine Wenigkeit auf die Berufungsverhandlung in Sachen Klehr ./. Kompa. Damals wurde mir das Einbetten eines YouTube-Videos mit einem ZDF-Beitrag über den streitbaren Krebsbehandler Dr. Nikolaus Klehr verboten. Schon seit zwei Jahren ist aus dem Rechtsstreit zwischen Klehr und dem ZDF klar, dass das Video keine offensichtlich rechtswidrigen Inhalte aufweist.  Außerdem wurde Klehr das Produzieren seiner Eigenblutpräparate verboten.

Doch still ruht der See. Warum die Prozesshanseln von der ZEIT (ebenfalls gegen das ZDF) am Oberlandesgericht Hamburg gerade einmal ein Jahr auf ihre Berufung warten mussten, würde mich ja mal interessieren.

In der Zwischenzeit hat sich einiges ereignet. So hat der BGH dem EuGH folgend klargestellt, dass Framing etwa keinen Fall urheberrechtlichen Öffentlichen-Zugänglich-Machens darstellt. Das ist zwar nicht 1:1 auf das Persönlichkeitsrecht übertragbar, nimmt jedoch etwas Druck vom Kessel.

Gerne hätte ich Herrn Dr. Klehr vor dem OLG Hamburg oder woanders verlieren sehen, doch vor ein paar Tagen ist mein Kontrahent vor seinen letzten Richter getreten.

Über Verstorbene soll man nur Gutes sagen, und tatsächlich habe ich jemand gefunden, der solches tut. Doch wenn man etwas genauer hinsicht, erkennt man auf den zweiten Blick, dass es sich nicht um einen redaktionellen Text handelt, sondern um eine „Anzeigensonderveröffentlichung“. Ob diese in dieser Form mit dem Medienrecht und dem Heilmittelwerbegesetz harmoniert, soll hier besser nicht erörtert werden …

Der Tod einer Partei allein beendet allerdings keinen Zivilprozess, vielmehr haben nun die Rechtsnachfolger die Möglichkeit, das Berufungsverfahren weiter zu führen. Dank der Finanzierung durch die edlen Klehranleger kann ich Widerstand bis zum BGH, zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte leisten. Und genau das werde ich auch tun.

An dieser Stelle danke ich nochmals allen Klehranlegern! :)

6. April 2016

Sechster Jahrestag des Hubschraubervideos

Ende 2009 lernte ich im Berliner Chaos Computer Club „Daniel Schmitt“ kennen, den damaligen deutschen Sprecher der scheinbar vielköpfigen Organisation WikiLeaks. Damals konnten nur politisch besonders Interessierte mit dem Projektnamen etwas anfangen. Über einen verschlüsselten Chat berichtete Daniel vor sechs Jahren aus Island, dass man nun etwas „ganz Großes“ vorhabe, dafür sogar eigens eine Website einrichte.

Das Hubschraubervideo, mit der eigenen Kamera des US-Militärs aufgenommen, zeigte schonungslos und unabstreitbar den Zynismus der Besatzungsmacht. Es wurde groß.

Doch die Folgen ernüchterten: Alle Verantwortlichen dieser Menschenhatz sind auf freiem Fuß, der Mensch allerdings, der das Video geleakt hat, sitzt in Haft. Friedensnobelpreisträger Obama ist nur ein sympathisch wirkenderer Bush. Statt aus Hubschraubern lässt Obama Menschen von Drohnen aus abballern.

Noch immer hat die Politik kein Whistleblowerschutzgesetz geliefert, so dass der Mensch, der die Panama Papers leakte, in Deutschland Strafrecht und Schadensersatzforderungen zu befürchten hätte.

Schon bald nach dem Hubschraubervideo begann es bei WikiLeaks zu kriseln. Die großartige Geschichte WikiLeaks lähmte sich mit  Selbstbeschäftigung und Egos.

Einige der Erfahrungen von damals haben mich zu meinem Politthriller Das Netzwerk inspiriert, der dieser Tage erscheint. Auch dort gibt es eine Whistleblowerwebsite, von der die anonymen Mitglieder nicht wissen, wer der andere ist – und ob man ihm vertrauen kann.

4. April 2016

Nazi-Gebrauchtwagenhändler

Ich habe ja schon so einige seltsame Prozessgegner gehabt, die man sich eigentlich gar nicht ausdenken kann. Aber aktuell ist einer dabei, der mich doch sehr an „Schtonk!“ von Helmut Dietl erinnert. So vertickte ein ehrenwerter Oldtimer-Händler an einen bayrischen Milliardär die Karossen bekannter Nazi-Größen. Nachdem der „Gebrauchtwagenhändler“ wegen Steuerdelikten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, will er nun wieder ins Geschäft und sorgt sich mit anwaltlicher Hilfe um seinen Ruf.

Auch sonst kann sich meine Liste an aktuellen Prozessgegnern sehen lassen: ;)

  • GEMA
  • Google Inc.
  • Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Dirk Vorderstraße
15. März 2016

Investigativer Journalismus hat es schwer

Am Wochenende habe ich in Berlin das Logan CIJ Forum besucht, wo sich Aktivisten, Hacker und investigative Journalisten vernetzten. Die Redner waren denkbar hochkarätig, etwa Seymour Hersh. Man hat auch nicht jeden Tag Gelegenheit, mit dem ehemaligen technischen Direktor der NSA William Binney ein Bier zu trinken oder sich mit anderen namhaften Whistleblowern über die seltsame Welt der Geheimdienste aus erster Hand auszutauschen. In dieser Runde durfte natürlich auch Edward Snowden nicht fehlen, der aus juristischen Gründen nur per Video zugeschaltet war.

Zu den Erkenntnissen der Veranstaltung gehörte, dass nach wie vor viele Journalisten nur unzureichende Kenntnisse über die Möglichkeiten haben, wie sie ihre Quelle etwa durch Verschlüsselung schützen können. Hacktivist Jake Applebaum fühlte sich von Medien hintergangen und beanspruchte für seine Expertise den gleichen rechtlichen Schutz, wie er Journalisten gewährt wird.

Investigativer Journalismus hat es trotz der Vernetzung und der preiswerteren technischen Möglichkeiten heute eher schwerer als früher. Nach wie vor entscheiden die Medienhäuser, was die Öffentlichkeit zu bewegen hat und was nicht. Während wir hierzulande noch eine halbwegs funktionierende Presselandschaft haben, leben etwa Länder wie Indien noch konsequenter in der Truman-Show, da dort die Verlage und TV-Stationen einer Handvoll Milliardären gehören.

Der Medienwandel und die Ausdünnung von Redaktionen dezimieren den Etat für qualifizierte Recherche. Beklemmend war Binneys Kommentar, in den USA sei investigativer Journalismus sogar tot. Kritische Journalisten finden zwar nicht immer die Aufmerksamkeit beim Publikum, dafür jedoch bei den Geheimdiensten. So wurde gerade bekannt, dass das britische GCHQ Journalisten abschnorchelt.

Damit man solch ernste Themen irgendwie aushält, hatten die Veranstalter die Rap News nach Berlin zu einer Bühnenperformance verpflichtet, mit dem einzig wahren Journalisten: Robert Foster!

23. Februar 2016

Sorayas Erbe – und was Jörg Kachelmann davon bekommt

Gestern hat das OLG Köln geklärt, wer das Erbe der 2001 verstorbenen Prinzessin Soraya Esfandiary Bakthiary antreten darf. Nach der Prinzessin vom Pfauenthron ist das lex Soraya benannt, nämlich ein Gesetzentwurf von 1958, der unbotmäßige Berichterstattung über den ausändischen Staatsgast unter Strafe stellen sollte. Ein Verfahren in diese Richtung war am Landgericht Hamburg initiert worden. Diese Einschüchterung hatten sich die Redaktionen jedoch nicht bieten lassen.

Der Beitrag handelte übrigens von einem drohenden Putsch. Wie die Geschichte zeigt, war dies ein Frage der Zeit.

Spannender als das finanzielle ist Sorayas presserechtliches Erbe:

Soraya ging nämlich gegen ein erfundenes Interview vor und schrieb schließlich Presserechtsgeschichte, indem sie am Bundesverfassungsgericht zivilrechtlich eine so im Gesetz nicht vorgesehene Geldentschädigung durchsetzte. Nach 12 Jahren erwirtschaftete die Ex-Prinzessin 15.000,- DM. Wenn sich die Presse eines besonders schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht schuldig macht, der nicht anders kompensiert werden kann, gibt es seither einen Anspruch eigener Art auf Geldentschädigung. Man muss also keine Schmerzen oder Behandlungskosten derselben nachweisen, sondern kann die Verlage auch so um Bares erleichtern.

Aktueller Rekordhalter ist Jörg Kachelmann, der in der ersten Instanz am Landgericht Köln auf das 635.000,- € kam.

 

6. Februar 2016

Themenabend zum Fall Uwe Barschel

Seit Jahren befasse ich mich auf TELEPOLIS mit dem Ableben des Dr. Dr. Uwe Barschel. 2012 besuchte ich hierzu den ehemaligen leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Wille, der vergeblich die Aufklärung in diesem Fall betrieb und damals ein Buch veröffentlichte, das man lange verhindert hatte. Damals war zum 25. Todestag ein Film geplant, der jedoch nicht realisiert wurde.

Heute nun strahlt die ARD im Rahmen eines Themenabends den Spielfilm Der Fall Barschel so wie eine neue Doku aus. Inzwischen wurde bekannt, dass der BND entgegen seinem früheren Dementi sehr wohl eine Akte zu diesem Fall hat, die er aber nicht freigeben möchte. Die Akte muss nicht notwendig etwas mit dem Mord zu tun haben, denn auch so gibt es für einen Nachrichtendienst genug Interesse an Barschel, etwa seine Verstrickung in den Waffenhandel und seine konspirativen Reisen in die DDR.

Bis heute weigert sich das BKA ohne überzeugenden Grund, das Original des angeblich gefälschten „Barschel-Briefs“ herausgegeben.  Informationen über die Korruption speziell der CDU Schleswig-Holsteins fanden tatsächlich Jahre später in die Öffentlichkeit und kosteten Barschels Amtsvorgänger das Amt des Verteidigungsministers.

Die Barschel-Affäre ist vor allem ein Lehrstück über Enthüllungsjournalismus und die angebliche Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Journalistenzunft, die zum Teil ernsthaft von einem Suzid mit Sterbebegleitung fabuliert. Während meines kurzen Ausflugs in die aktive Politik zwischen Januar 2013 bis September 2013 habe ich interessante Erfahrungen mit politischen Journalisten im Wahlkampf gesammelt. Ich habe nicht den Eindruck gewonnen, dass sich in der Branche wesentlich etwas gebessert hat.

27. Januar 2016

Lästerliches in Lüdinghausen

Gerne denke ich an meine Zeit im beschaulichen Lüdinghausen zurück, wo ich einst als Referendar meine Verwaltungsstation ableistete. In dem idyllischen Ort schien es, als sei die gute, alte Zeit stehen geblieben. Einst hatte der Fürstbischof von Lüdinghausen Münster belagert, um die Widertäufer auszurotten. Sieht man mal vom Dreißigjährigen Krieg ab, ging es in Lüdinghausen offenbar ausgesprochen katholisch zu.

Und damit das auch so bleibt, wird gerade jemand der Gotteslästerung angeklagt. Der hatte nämlich seine Heckscheibe mit einer Abwandlung eines gar erschröcklichen Zitats von Wortspielkünstler Friedrich Küppersbusch zum Kruzifix-Urteil verziert:

„Kirche sucht moderne Werbeideen. Ich helfe.
Unser Lieblingskünstler:
Jesus – 2000 Jahre rumhängen
Und noch immer kein Krampf!“

Das Amtsgericht Lüdinghausen wird am 25. Februar über den Frevler zu Gericht sitzen. Wenn ich Zeit haben sollte, werde ich mir das ansehen. Anders als zu Zeiten der Wiedertäufer gibt es nur Geld- oder Haftstrafen, der Scheiterhaufen wird daher wohl nur zum Osterfeuer gebraucht. Der bibelfeste Delinquent hat inzwischen eine Website mit Heckscheibensprüchen eingerichtet.

Ich selbst betreue derzeit am Landgericht Münster ein bizarres Verfahren gegen eine griechische Äbtissin, die einen angeblich telefonisch geäußerten Verdacht untersagen lassen möchte, sie betreibe schwarze Magie. Das Amtsgericht Münster hatte etwas fromm eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Ein andermal mehr dazu.

22. November 2015

Der CIA-Chef und der Jahrhundertmord

Seit langem befasse ich mich mit der Biographie des legendären CIA-Direktors Allen Dulles. 2007 habe ich mich selbst an einer Dulles-Bio versucht. Erstaunlicherweise tut das insbesondere in Deutschland sonst fast niemand, sogar den Wikipedia-Eintrag hatte ich damals praktisch alleine gemacht. Soweit mir bekannt ist, hat in den letzten Jahren lediglich Eva Schweitzer in ihrem letzten Buch biographisches über Dulles aufgriffen.

Nun hat der renommierte Autor David Talbot eine beeindruckende Dulles-Bio vorgelegt, die wenig Zweifel an seiner Rolle beim Kennedy-Attentat lässt. Anlässlich des 52. Jahrestags des Jahrhundertmords habe ich für TELEPOLIS eine kurze Zusammenfassung diesbezüglich geschrieben.

Wenn in knapp zwei Jahren die letzten gesperrten Akten nach dem JFK Act von 1992 freigegeben werden, dürfte es wenig Überraschungen geben. Bereits die Auswahl, welche 1% Akten gesperrt wurden, erlaubt gewisse Rückschlüsse, denn seriöse Gründe, warum Lee Harvey Oswalds Steuerakte oder die Reisedokumente von CIA-Chefkiller William King Harvey gesperrt wurden, sind schwer vorstellbar.

 

20. Oktober 2015

Krieger und Spione

Letzte Woche habe habe ich an der Konferenz Zur Kontrolle der Geheimdienste im 21. Jahrhundert der Friedrich Ebert-Stifung in Berlin teilgenommen. Zu den Panelisten gehörte die Crème de la Crème aus der Chefetage der deutschen Geheimen. Kein Geringerer als der amtierende deutsche „Director of National Intelligence“ Claus-Dieter Fritsche (Abteilung 6 des Kanzleramts) gab sich die Ehre, sowie BND-Chef Gerhard Schindler sowie etliche Präsidenten und Ruheständler von BND und Verfassungsschutz und anderes Führungspersonal. Auch aus der Schweiz und Israel waren hochkarätige Vertreter befreundeter Dienste angereist, die USA wurden vom konservativen Propagandisten Andrew Denison vertreten, dem mindestens eine Nähe zur CIA nachgesagt wird.

Immer wieder bedauerten die Geheimen die geringe gesellschaftliche Akzeptanz ihrer Arbeit und betonten, sich an die Gesetze zu halten. Mehrfach verwiesen sie auf ihren Amtseid, so etwa der einstige BND-Auswerter Hans-Dieter Herrmann, der 2003 Außenminister Fischer briefte, der vom Märchen über die Massenvernichtungswaffen „not convinced“ war. Herrmann sitzt heute dem Gesprächskreis Nachrichtendienste vor. Unisono warben die Herren um Vertrauen, dass man doch bitteschön den Diensten entgegenbringen solle.

Die Diskussionsrunden verliefen dann allerdings etwas sehr harmonisch, weil man auf das Podium durchweg „staatstragendes“ Personal eingeladen hatte. Selbst Eva Högl, Mitglied im NSU-Untersuchungssausschuss, erklärte zu Beginn ihr Bekenntnis zu den deutschen Geheimdiensten. Sogar der Investigativjournalist Georg Mascolo verhielt sich diplomatisch und bekundete, mit der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung keine Probleme zu haben. Oups … Am Freitag stieß auch NSA-Untersuchungsausschussmitglied Christian Flisek hinzu, nach dem er zuvor im Bundestag entgegen der Meinung der SPD-Basis für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt hatte. Auch sonst scheint der Mann kein allzu kritischer Geist zu sein.

Die Gäste im Saal durften die Fachleute am offenen Mikrofon befragen. Am besten gefiel mir jene Feministin, die sich nach dem Frauenanteil in den Diensten erkundigte und wissen wollte, ob eine solche Abbildung der Gesellschaft zu mehr Kontrolle führe. Man hätte man ihr anworten können, dass der BND mit der Ost-Expertin Dr. Gabriele Gast über eine so qualifizierte Kraft verfügte, dass diese als Doppelagentin sogar gleich für zwei Geheimdienste parallel tätig war und für die DDR den BND effizient kontrollierte. Vermutlich war aber eine andere Art von Kontrolle gemeint. ;)

Vollends irritiert hat mich allerdings der Geschichtswissenschaftler Prof. Wolfgang Krieger, der zur Kommission jener Historiker geört, dem der BND Zugang zu seinem Archiv bis zum Jahr 1968 gewährt. Sein Privileg sah Krieger offenbar als Verpflichtung an, um sich beim Fachpublikum anzubiedern, indem er kritische Journalisten als „unseriös“ beschimpfte. Die Dienste agierten ja im Auftrag der Politik, sogar das Church-Kommitee hätte  gezeigt, dass diese Sachen im Weißen Haus beauftragt worden sei. In der Pause bestätigte er mir auf Nachfrage sogar ausdrücklich seine Ansicht, dass man im Weißen Haus von MKUltra wusste und den U2-Überflug von Gary Powers ausdrücklich gebilligt hätte. Ähm … Sollte dies der Fall gewesen sein, muss Prof. Krieger wohl tatsächlich über Geheimwissen verfügen. Ich hingegen werde mich wohl lieber weiter an „unseriöse“ Quellen halten …