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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


7. Februar 2013

Watergate

Heute vor 40 Jahren begann ein Untersuchungsausschuss zu Watergate. Eine wichtige Rolle spielte dabei der Whistleblower Mark Felt, bis vor wenigen Jahren nur unter seinem Pseudonym „Deep Throat“ bekannt. Die Piratenpartei nahm den Jahrestag zum Anlass, um ihrer Forderung nach gesetzlichem Schutz von Whistleblowern Nachdruck zu verleihen.

31. Januar 2013

Hurra, dass Rechtsanwalt Höcker nicht ins Gefängnis muss! (2)

Über den dem Kollegen Prof. Dr. Ralf Höcker auffällig gefälligen SPIEGEL/SPON-Artikel, den ich am Samstag kommentiert hatte, hat sich nun auch ein weiterer von „Wallraffs Juristen“ echauffiert und einen Leserbrief an den SPIEGEL geschrieben, der dort nun in leicht gekürzter Form auf S. 1o (5/13) wie folgt abgedruckt wurde:

Nr. 3/2013, Trends Medien – Günter Wallraff

Material ohne Bedeutung

Wer in dieser Sache ein Eigentor geschossen hat, steht keineswegs fest. Mit früheren Recherchegewohnheiten von Günter Wallraff hat dieser Fall jedenfalls nichts zu tun. Wallraff hat im Fall der „Bild“-Zeitung recherchiert und notiert, illegal aufgezeichnet oder illegal Aufgezeichnetes benutzt hat er nicht. Demgegenüber wurde jetzt illegal aufgezeichnetes Material in einem presserechtlichen Verfahren bei Gericht eingereicht, für das es ohne Bedeutung war. Ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit, nämlich für die Vorlage bei Gericht, gab es nach meiner Überzeugung nicht. Wallraff hat seine Strafanzeige zurückgenommen, weil er davon ausging, dass ein medienerfahrener Rechtsanwalt daraus auch so seine Lehren zieht. Die Erwartung hat sich leider nicht bestätigt. Wallraff hat daher die Rechtsanwaltskammer Köln eingeschaltet, um diese Art der Nutzung illegal abgehörten Materials wenigstens standesrechtlich überprüfen zu lassen. Das könnte eine Lehre für viele sein.

Winfried Seibert, Köln, Rechtsanwalt

Ich distanziere mich natürlich von dem ungeheuerlichen Verdacht, der Kollege Höcker hätte irgendetwas illegales getan oder gegen Standesrecht verstoßen. Sicherlich hat er nur pflichtgemäß die legitimen Interessen zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts seiner Mandantschaft wahrgenommen, oder so. Wir werden es wohl erfahren. Jedenfalls muss er jetzt ja nicht ins Gefängnis. Hurra!

28. Januar 2013

Höcker vs. Kompa: Popcorn

Ich habe gerade eine Abmahnung des Kollegen Höcker wegen meines Blogposts vom Samstag erhalten. Er bestreitet, den Artikel, dessen Inhalt er sich offensichtlich zu eigen macht, beim SPIEGEL „offenbar selbst lanciert“ zu haben. Ich hatte Höcker mehrfach angeschrieben und ihn genau hierzu befragt, sogar hinterher telefoniert, ohne dass der Kollege reagierte. Auch nach einem Anwaltsverhältnis zu Wallraffs Ex-Mitarbeiter hatte ich mich erkundigt. Jetzt auf einmal wird der Professor aktiv, eine Rechnung liegt auch bei.

Interessant ist, dass ich mit dem Kollegen Höcker eigentlich den Deal hatte, dass wir telefonieren, wenn er mit etwas in meinem Blog nicht einverstanden sein sollte, was wir auch schon problemlos praktiziert haben. Noch lustiger ist, dass er selbst auf seiner Website einen Rechtsstreit mit einem anderen Mandanten von mir – sagen wir mal „missverständlich“ – darstellt. Höckers scheinbare siegreiche Mandantin ist nämlich am Landgericht Köln wegen eines anwaltlichen Kunstfehlers(!) auf die Schnauze gefallen – kostenpflichtig. Der Kollege hat es nicht einmal geschafft, die angegriffene Äußerung authentisch wiederzugeben. Auch die dort geschilderte Unterlassungserklärung ist so nicht abgegeben worden. Aus kollegialem Respekt hatte ich verzichtet, die Kölner Kollegen vorzuführen oder deren Website abzumahnen.

Bis Mittwoch habe ich Zeit, mich einer Unterlassungserklärung zu unterwerfen und dem Kollegen dann für seine Mühen Geld zu überweisen – oder auch nicht.

26. Januar 2013

Hurra, dass Rechtsanwalt Höcker nicht ins Gefängnis muss!

Eigentlich sollte der Kölner Medienrechtsanwalt Ralf Höcker ein zufriedener, glücklicher Mann sein. Er hat auf dem Buchmarkt geglänzt, in einer RTL-TV-Show geglamourt, dekoriert sich mit akademischen Titeln und dürfte nach gefühlten 500 Presseverfahren für Kachelmann (Urheber des Unworts „Opfer-Abo“) finanziell ausgesorgt haben. Doch Höcker dürstet es auch nach Anerkennung in Social Media. Ein aktueller Tweet rückt den auf Presserecht spezialisierten Professor allerdings in ein schales Licht.

Hurra, ich muss doch nicht ins Gefängnis! Wallraff wird Opfer seiner eigenen Methoden http://spon.de/adQlP  via @SPIEGELONLINE

So verweist und beruft sich Höcker auf einen SPIEGEL-Artikel (Print und Online), bei dem er offenbar selbst beteiligt war. Außerdem wusste Höcker wohl genau, dass der Inhalt des SPIEGEL-Artikels voller Fehler und Halbwahrheiten war, insbesondere über die anrüchigen Umstände, die ihn selbst betrafen. Doch das focht den forschen Juristen nicht an.

Schon länger versuchte Höcker, sich an Journalismus-Ikone Günter Wallraff zu profilieren. Höcker hatte honorarträchtig jenen Brötchenhersteller vertreten, dessen widerwärtige Arbeitsbedingungen Wallraff einem breiten Publikum präsentiert hatte. Höckers Attacken gegen Wallraff selbst, dessen Sender und berichtende Medien gerieten dem Anwalt juristisch wie publizistisch dramatisch erfolgloser als die Kachelmann-Unterlassungsbegehren. Gerade erst verlor Höcker für seinen „Brötchengeber“ an seinem Hausgericht Köln gegen einen großen Zeitungsverlag, der sich erfolgreich u.a. auf den Zeugen Wallraff berufen hatte. Der teilweise widersprüchlichen Aussage eines vom Brötchenbäcker aufgebotenen Zeugen, der sich ganz genau erinnern wollte, mochte das Gericht keinen Glauben schenken.

Im Fahrwasser der Kampagne des Brötchenbäckers versuchte ein früherer Mitarbeiter Wallraffs, der laut Spiegel wegen Diebstahls und Brandstiftung vorbestraft war, ebenfalls den Journalist zu demontieren. Der obskure Ex-Mitarbeiter, der aus etlichen Gründen von professionellen Journalisten unübersehbar als unzuverlässig hätte erkannt werden müssen, verkaufte seine aus heißer Luft bestehende „Geschichte“ zunächst für eine fünfstellige Summe an ein Boulevardmedium. Als diesem die gestohlenen Unterlagen zu windig und zu dünn erschienen, griff der erstaunlich naive SPIEGEL zu.

Der Ex-Mitarbeiter verwandte in seinem skurrilen Kreuzzug gegen Wallraff klandestine Methoden. So hörte er wochenlang vertrauliche Gespräche in Abwesenheit ab und verwanzte hierzu auch etwa den Küchentisch. Wirklich skandalöses erfuhr er offensichtlich nicht. Allerdings schützt Wallraff Informanten oder Bedrohte. So beherbergte er einst den verfolgten Schriftsteller Salman Rushdie, sowie aktuell den ebenfalls mit Fatwas aus dem Iran mit dem Tode bedrohten Künstler Shahin Najafi, auf den ein Kopfgeld in Höhe von 100.000,- $ ausgesetzt ist. Aus Sicherheitsgründen musste Wallraff Najafi an einem anderen Ort unterbringen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der unberechenbar gewordene Ex-Mitarbeiter auch das Kopfgeld verdienen wollte.

Dessen Vorwürfe, Wallraff habe eidesstattliche Versicherungen von Zeugen über unterschriebene Blancos fabriziert, löste sich schnell in heiße Luft auf. Ironischerweise erwiesen sich eigene eidesstattliche Versicherungen des Ex-Mitarbeiters als fehlerhaft, was für den SPIEGEL eigentlich Anlass zum geordneten Rückzug hätte sein müssen.

Anwalt Höcker scheute sich nicht, die Mitschriften der abgehörten Gespräche in ein Presseverfahren einzuführen, was die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Köln allerdings sofort unterband, da es sich um unzulässig erlangte Beweismittel handelte. Dieser für einen auf Persönlichkeitsrecht spezialisierten Anwalt erstaunliche Missgriff war vor allem deshalb unverständlich, weil diese Mitschriften nichts zur Sache taten, sondern allenfalls zur Stimmungsmache gedacht waren. Wallraff hatte nun langsam genug und erstattete Strafanzeige gegen Höcker wegen des Verdachts einer Straftat nach § 201 StGB. Der kölsche Anwalt distanzierte sich sogar von dem obskuren Ex-Mitarbeiter. Daraufhin ließ Wallraff „Gnade vor Recht“ ergehen und nahm die Strafanzeige gegen Höcker zurück – allerdings nicht etwa „vor ein paar Wochen“, wie DER SPIEGEL „aktualisierend“ fabulierte, sondern bereits am 03.09.2012.

Doch Höcker dankte seine „Begnadigung“ Wallraff schlecht. So bediente Höcker den SPIEGEL, der schon dem Ex-Mitarbeiter aufgesessen war und sich naiv in die Anti-Wallraff-Kampagne hatte einspannen lassen. Dabei „versäumte“ Medienprofi Höcker offenbar, den namentlich ungenannten SPIEGEL-Autoren zu offenbaren, dass Wallraff die Anzeige offensichtlich aus Mitleid mit dem gestrauchelten Anwalt zurückgezogen hatte – keineswegs aus den im Artikel genannten Motiven. Auch Wallraffs insoweit mandatierter Strafverteidiger wollte sich im Interesse Höckers(!) gegenüber dem SPIEGEL nicht negativ über den Berufskollegen äußern, über dessen Verhalten er allerdings äußerst ungehalten war und ist. DER SPIEGEL hielt es nicht für erforderlich, auch Wallraff selbst zu befragen, was bei derartiger Verdachtsberichterstattung allerdings presserechtlicher Standard gewesen wäre.

So orakelt der SPIEGEL:

 „Womöglich ist Wallraff und seinen Juristen aufgefallen, dass er mit der Strafanzeige ein Eigentor schießen könnte. Denn es war Wallraff, der 1984 in einem aufsehenerregenden Verfahren gegen den Springer-Verlag vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, dass auch rechtswidrig beschaffte Informationen veröffentlicht werden dürfen – wenn es ein berechtigtes öffentliches Interesse daran gibt, das die Nachteile des Rechtsbruchs überwiegt.“

Auch das ist jedoch in mehrfacher Hinsicht falsch:

Die Methoden, derer sich der Ex-Mitarbeiter Wallraffs bediente, sind nicht die des renommierten Journalisten, sondern werden von Wallraff im Gegenteil scharf missbilligt. So hatte Wallraff seinerzeit die Redaktion der BILD-Zeitung keineswegs mit technischen Mitteln abgehört, wie dies der Ex-Mitarbeiter tat, der Wallraffs Privatraum verwanzte. Tatsächlich hatte Wallraff in seinem legendären „Der Aufmacher“ nur über solche Dinge berichtet, die ihm in seiner Eigenschaft als „Hans Esser“ beruflich bekannt wurden. Der Axel Springer-Verlag hatte sich seinerzeit umfassend gegen das Buch juristisch gewehrt und dabei eine legendäre Entscheidung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts produziert, das sogenannte „Lex Wallraff“.

Die Springerpresse war damals fast in voller Länge auf die Schnauze gefallen, bekam jedoch in einem Punkt Recht: Was in einer Redaktionssitzung besprochen wird, unterliegt dem Redaktionsgeheimnis. Und sogar Wallraff pflichtete öffentlich dem Urteil bei jeder Gelegenheit bei, denn andernfalls würde auch in der seriösen Presse die Vertraulichkeit von Redaktionssitzungen leiden. Niemals käme Wallraff auf die Idee, einen Lauschangriff auf Gespräche in Abwesenheit zu führen. Und schon gar nicht würde Wallraff Gespräche in der Privatsphäre kolportieren. Genau das aber tat der Ex-Mitarbeiter bei Wallraff sowie bei Dritten, darunter eine Diplom-Psychologin, die den Ex-Mitarbeiter wegen seiner Probleme sogar kostenlos beraten hatte.

Im Gegensatz zu den SPIEGEL-Autoren war Höcker umfassend im Bilde, und man sollte von einem Pressejuristen wie Höcker erwarten dürfen, dass ihm der qualitative Unterschied zwischen einer verdeckten Recherche und Lauschangriffen, die sogar in die Privatsphäre gehen, geläufig ist.

Wallraffs gefestigtem Ruf hat die SPIEGEL-Kampagne kaum geschadet. Kopfschüttelnd erinnert sich Wallraff an eine Äußerung des früheren SPIEGEL-Chefredakteurs Erich Böhme, der ihm vor Jahren das Motiv der traditionell Wallraff-kritischen Haltung des SPIEGEL verriet:

„Sie haben uns Marktanteile in Sachen Aufklärung und Moral abgenommen!“

 

(Disclosure: Der Autor ist einer von „Wallraffs Juristen“.)

25. Dezember 2012

Klehranlage

Im Sommer diesen Jahres war ich in der Verlegenheit, einen Prozess finanzieren zu müssen, der seiner Natur nach nur in Karlsruhe Aussicht auf Erfolg hat. Gegner war der ehrenwerte Krebsbehandler Dr. Klehr. Eigentlich hatte ich nur mit überschaubarer Unterstützung gerechnet, welche die jeweils aktuelle Instanz mitfinanzieren würde. Nachdem innerhalb weniger Tage rund 40.000,- € auf meinem Konto landeten, stellten sich ungeahnte Herausforderungen. So gilt es, 1.500 Eingänge mit jeweils unterschiedlichen Beträgen zu verwalten, von denen ein Großteil verfügt hat, dass sie im Erfolgsfalle in einen Fonds überführt werden sollen, der ähnliche Prozesse finanziert, während andere, wie ja die Ansage war, ihren Einsatz gerne zurück hätten. Da ich ein chronisches Zeitdefizit habe und ungern fremdes Geld bei mir rumliegen habe, wollte ich das über einen gemeinnützigen Verein abwickeln lassen. Es stelle sich jedoch heraus, dass das ideelle Fördern fremder Prozesse nicht als steuerbegünstigter Zweck gesehen wird, ein Verein also ggf. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen müsste, was nicht der Zweck der Prozessfinanzierung war. Umgekehrt hatte ich die Befürchtung, das bei mir liegende Geld könnte sich irgendwie auf meine Einkommenssteuer auswirken, was Maßnahmen erfordert hätte. Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Ich teile also allen Klehr-Anlegern mit, dass das Geld, soweit es nicht für den Prozess bereits verwendet wurde, entgegen den Planungen noch auf meinem Konto liegt und von mir persönlich verwaltet wird.

Obwohl am hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg die Schriftsätze längst gewechselt sind, wurde uns noch immer kein Prozesstermin genannt. Auch scheint es dabei zu bleiben, dass den Vorsitz den Senat ein alter Bekannter führen wird, so dass in dieser Instanz kaum mit einem Bewusstseinswandel gerechnet werden kann. Inzwischen haben sich bekannte Juristen in Fachzeitschriften zu dem Fall geäußert, und mir ist bislang keine Fachmeinung bekannt, die den Hamburgern beigepflichtet hätte. Auch im Bundesjustizministerium wird der Fall aufmerksam verfolgt. 2013 wird haftungsrechtlich spannend!

Nochmals herzlichen Dank an alle Klehr-Anleger, die den Kampf möglich gemacht haben!

 

14. Dezember 2012

Dr. Nikolaus Klehr verliert gegen „Esowatch“ und Google – Klagen bis der Arzt kommt, oder auch nicht

Zwei Jahre nun schon dauert der in höchstem Maße querulatorische Prozess des entzückenden Herrn Dr. Klehr, über den man auf anonymen Websites wie z.B. PSIRAM wenig erfreuliches lesen kann. Zuvor standen solche Beiträge auf der kritisch zu Pseudomedizin eingestellten, anonymen Website ESOWATCH, als deren Betreiber Herr Dr. Nikolaus Klehr meinen Mandanten sah. Außerdem verklagte Herr Dr. Nikolaus Klehr die Suchmaschine Google, weil die auf die Website verwies usw.. Den Rest des Internets und etliche Medien hatte Klehr in den vergangenen zwei Jahrzehnten von Kritik sauber klagen lassen. ESOWATCH/PSIRAM steht jedoch noch wie der Fels in der Brandung. Und auch beim zum Google-Konzern gehörenden Youtube kann man zu „Nikolaus Klehr“ interessante Videos finden, von denen ich mich mit Gruß an Herrn Buske natürlich distanziere.

Dr. Nikolaus Klehrs tüchtiger Anwalt Dr. Krüger, der sich vor der Pressekammer Hamburg als „Ostfriese“ zu bezeichnen pflegt, hatte es erfolgreich gemeistert, den eigentlich letztes Jahr schon vom damaligen Vorsitzenden Richter Herrn Buske beerdigten Prozess mit einem telefonbuchdicken Schriftsatz in eine schließlich einjährige Verlängerung zu treiben. Nach einem weiteren Jahr Rumeiern verkündete heute die Hamburger Pressekammer, dass in der ersten Instanz Schluss ist.

Wer der die geheimnisvollen Betreiber von Esowatch waren, bleibt nach wie vor ein großes Rätsel … ;)

Gegenstandswert: 160.000,- €

Kommende Woche gibt es Neuigkeiten von der „Klehranlage“.

13. Dezember 2012

Lästiger Lama

In letzter Zeit häufigen sich bei mir die Fälle, bei denen die Gegner irgendwelche „Energien“ verkaufen, etwa durch „Akkupressur“ oder obskure Produkte im Esoterikbereich. Mein neuester Gegner versteht sich offenbar auf die Kundalini-Energie. Es handelt sich um den höchsten Lama unter dem Dalai Lama, einen gewissen Herrn Lama Ole Nydahl.

„Willst du wahrhaft glücklich sein, geh einfach am Unglück vorüber!“

sagte der Dalai Lama. Lama Ole jedoch schickt meiner Mandantin lieber Anwälte, obwohl die bekanntlich schlecht für das Karma sind.

Eure Heiligkeit Lama Ole, wir haben ein paar schöne Prozesse vor uns … Gerne werde ich eurer Heiligkeit bei der Erleuchtung behilflich sein und in die Geheimlehre der Barbara Streisand einführen. :)

10. Dezember 2012

Tatort

Zum dritten mal hatte ich beim „Tatort“ (Hannover) ein Déjà-vu. Dieser thematisierte die Abgründe im Finanzberater-Millieu. Eine Kommissarin bekommt im Parkhaus (nur) einen Reifen abgestochen, ein bedrängter Staatsanwalt erhängt sich.

Vor Jahren hatte ich mir einen Kleinkrieg mit im wesentlichen einem Finanzdienstleister geliefert. Der Ruf des Unternehmens litt an seiner Vergangenheit am neuen Markt, wo die Unternehmensaktie seinerzeit mit so viel heißer Luft aufgepumpt worden war, dass sie durch die Decke schoss, um nach peinlichen Enthüllungen über Bilanztricks um 90% zusammenschrumpelte. Zwar war nahezu die gesamte Führungsmannschaft ausgetauscht worden, doch die Marke war beschädigt, so dass man einen Krakeeler wie mich im Internet schlecht brauchen konnte. Die effektive „Frau Streisand“ bescherte dem Konzern ein PR-Desaster, meine (leider seit Jahren nicht mehr aktualisierte) Website finanzparasiten.de steht bei Google für entsprechende Firmennamen nach wie vor prächtig.

Während meines knapp drei Jahre währenden Martyriums gegen den übermächtigen Gegner stießen zu meinem Team zwei Whistleblower, deren Hinweise seinerzeit knapp 8 Milliarden Euro Luft aus der Aktie entweichen ließen. Einer der beiden Whistleblower fand nach Aussagen bei der Staatsanwaltschaft zweimal alle vier Reifen seines Autos zerstochen vor und erlebte auch ganze andere „Scherze“. Eine auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwältin, die dem politisch gut verdrahteten Konzern an die Wäsche wollte, wurde unter seltsamen Umständen in die Abteilung für Verkehrsdelikte versetzt und nahm dann ein Angebot als Amtsrichterin an. Die „Schmuddelgeschichten“, die mir so zugetragen wurden, lasse ich mal aus. Verfilmt ist dieses Drehbuch nicht.

Die Tatort-Autoren können sich mal melden, falls sie Input brauchen. Ich würde nicht einmal etwas berechnen, denn ich weiß ja, wie schwer sie es haben … ;)

Die Whistleblower gingen – wie so häufig – aus der Geschichte als Verlierer hervor. Ein Whistleblowerschutzgesetz („Hinweisgeberschutzgesetzes“), das schon lange diskutiert wird, ist langsam überfällig.

(Es handelte sich bei meinem damaligen Gegner übrigens nicht um den ins mediale Kreuzfeuer geratenen Anbieter aus Hannover, auf den der dortige „Tatort“ offensichtlich auch anspielt, mit dem ich selbst noch keinen Stress hatte.)

30. Oktober 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (19) Klehr ./. Youtube

Weil die Mitschrift zum Beweistermin in Sachen Klehr ./. Youtube etwas lang war, hier noch einmal die Highlights:

Es ging bei der Zeugeneinvernahme um die Frage, ob Klehr-Patienten Eigenblutpräparate aus dessen Münchner Praxis nach Hause gegeben werden. Die nachfolgende Mitschrift ist kein Wortprotokoll, was nur einem Stenographen möglich wäre. Gehört wurden die Witwe eines Klehr-Patienten und eine ehemalige Klehr-Mitarbeiterin, die beide den Vorwurf bestätigten.

Zeugin Frau Bachmair

Frau Bachmairs Ehemann war an Krebs erkrankt und hoffte auf Lebensrettung durch die Klehr-Methode. Diese besteht darin, dass Eigenblut abgenommen und in irgendeiner Weise gegen Krebs „trainiert“ wird. Dann wird das „trainierte“ Blut dem Patienten zurückgespritzt. Seit über 20 Jahren ist kein von der Wissenschaft akzeptierter Fall bekannt, in dem die Klehr-Methode funktioniert hätte. Die Beweise für seine „Heilerfolge“, die mir aus einem anderen Fall, den Dr. Klehr gegen einen jemanden führt, den er für den Betreiber von „Esowatch“ (heute „Psiram“) hält, wären unfreiwillig komisch, wäre das Thema nicht so ernst. Dr. Klehr verdient an der letzten Hoffnung von Krebspatienten im letzten Stadium seit zwei Jahrzehnten ein Vermögen, an dem nicht zuletzt auch die ehrenwerten Anwälte partizipieren.

Zeugin Frau Bachmair: Ich brachte meinen Mann in die Münchner Praxis, an die Rezeption. Klehr war Mittwochs immer anwesend. Klehr hat die Ampullen überreicht. Mein Mann wurde abgeholt von der Sprechstundenhilfe zur Behandlung. Das war 2006, im September. Ich sollte die Ampullen in einer Kühltasche transportieren und dann in den Gefrierschrank legen. Die Ampullen befanden sich in einer quadratischen Schachtel. Auf den Ampullen stand der Name meines Mannes „A. Bachmair“.

Gericht: Wurde Ihnen gesagt, was in den Ampullen drin ist?

Zeugin Frau Bachmair: Mir wurde gesagt, Eigenblut meines Mannes. … Ich sollte es ihm dann verabreichen. Handwarm in der Spritze aufziehen und in die Haut, in die Bauchfalte.

(…)

Das erste Gespräch fand im Beisein meiner Tochter statt: Klehr behauptete dass die Kassen das übernehmen, das wurde auch vor Gericht wiederholt, steht in einem Protokoll – dem war nicht so.

[Anmerkung Kompa: Auch im Esowatch-Prozess ging Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen die Behauptung vor, seine Methode würde nicht von den Kassen bezahlt. Soweit im Prozess bekannt wurde, lehnen jedoch alle Kassen seine Methode ab, jedenfalls im letzten Jahrzehnt.]

Habe erstmal auf Herausgabe der Krankenakten geklagt, dann auf Rückzahlung der Behandlungskosten. Dann bin ich halt sauer geworden.

Gericht: Wie ist das ausgegangen?

Zeugin Frau Bachmair: Für mich gut.

Nach dem Diktat der Aussage auf Band rührt sich erstmals der Klehr-Anwalt:

Klehr-Anwalt: Mir fehlt der Satz: „Dann bin ich halt sauer geworden“

Zeugin Frau Bachmair: Das sagt man so Bayern. Was soll ich denn sonst sagen?

(…)

Google-Anwalt: Können Sie uns erklären, wie sich Klehr gegen die Herausgabe der Akten gewehrt hat?

Zeugin Frau Bachmair: Er verteidigte sich mit dem „Arztgeheimnis“. Habe die Krankenakten heute noch nicht. Es sind zwei Urteile gegen ihn ergangen. Hätte die Akten herausgaben müssen. Tat er nicht. Aufgrund dessen ist er zur Rückzahlung der Behandlungskosten verurteilt worden.

(…)

Zeugin Frau Bachmair: Keine Vergleichsgespräche. Habe Vergleichsangebot abgelehnt. Bin nicht drauf eingegangen. Hatte die Kosten auch schon zurückerstattet bekommen. Habe Angebot erhalten, ich bekäme die Kosten, wenn ich den Mund halte. Gespräch zwischen den Anwälten. Anwalt hat mir gesagt, dass Klehr ein Gespräch mit mir sucht. Habe gesagt: „Nein!“

(…)
Zeugin Frau S.

Die Zeugin ist medizinische Fachangestellte

Gericht: Es geht um die Frage, ob man bei Dr. Klehr Ampullen mitbekommen hat

Zeugin Frau S.: Ist richtig so.

(…)

Zeugin Frau S.: In der Praxis wurde ohne Handschuhe gearbeitet. Grober Hygienemangel. An meinen anderen Stellen wurde immer mit Handschuhen gearbeitet.

Der Klehr-Anwalt versucht, der Zeugin einen Strick daraus zu drehen, dass der Name auf den Ampullen mit „Bachm.“ statt „Bachmair“ abgekürzt wurde. In der nachfolgenden ca. Viertelstunde versucht der Klehr-Anwalt, die Zeugin zu diskreditieren, gibt ihr die Schuld für die Beendigung des Arbeitsverhätnisses zu geben usw. Der Klehr-Anwalt stellt lauter (aus meiner Sicht) Suggestivfragen, die das Gericht gewähren lässt. Als er laut wird, geht das Gericht dazwischen. Die Zeugin verwahrte sich schließlich dagegen, dass der Klehr-Anwalt ihren bayrischen Dialekt nachäffte. Der Klehr-Anwalt versucht seinen Faux Pas mit dem Hinweis zu relativieren, er wäre Ostfriese, die seien ja manchmal witzig. Auch „Otto“ sei Ostfriese. Die Zeugin findet Otto deutlich komischer als den Klehr-Anwalt. Immer wieder versuchen der Klehr-Anwalt und Klehr persönlich, statt einer reinen Zeugenbefragung zu plädieren.

Der Klehr-Anwalt hat angekündigt, beweisen zu wollen, dass Dr. Nikolaus Klehr am fraglichen Tag in Salzburg gewesen sei. Vermutlich benennt er die gleichen Zeugen, die er auch dafür benennt, dass seine Methode wirksam sei.

Ob vorliegend die Zeuginnen wahrheitsgemäß aussagten, kann ich nicht beurteilen. Ich mache mir allerdings die Wertung der Zeugin Frau S. zu Eigen, der zufolge „Otto“ deutlich komischer als der ostfriesische Anwalt ist (jedenfalls freiwillig).

29. Oktober 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (18) Klehr ./. Youtube

Beweistermin in Sachen Klehr ./. Youtube

„Krebsarzt“ Herr D. Nikolaus Klehr hatte dem ZDF durch das für seine Unfehlbarkeit bekannte Landgericht Hamburg verbieten lassen, durch das erneute Ausstrahlen eines WISO-Beitrags über seine „Krebsheilkünste“ sein allgemeines Persönlichkeitsrecht zu verletzen.

In diesem Beitrag geht es um einen angeblich unwahren Eindruck, Herr Dr. Nikolaus Klehr würde Eigenblutpräparate aus seiner Münchner Praxis an Patienten herausgeben, was er anscheinend wohl gar nicht darf. Außerdem findet er es schlimm, das belanglose Szenen an seinem Empfangstresen sowie im Besprechungszimmer mit versteckter Kamera gedreht und gezeigt wurden, obwohl diese stumm und verpixelt sind.

Herr Dr. Nikolaus Klehr hatte auch mir verbieten lassen, sein allgemeines Persönlichkeitsrecht durch einen von Unbekannt bei Youtube eingestellten Mitschnitt des ZDF-Beitrags auf diesem Blog zu verletzen.

Herr Dr. Nikloaus Klehr untersagte auch Youtube (Google-Konzern) die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Auch dem Bayrischen Rundfunk ließ Herr Dr. Nikolaus Klehr Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einem anderen Beitrag untersagen.

Die Verbote waren unter dem damaligen Vorsitzenden Richter Herrn Buske sowie seiner Nachfolgerin Frau Käfer erlassen worden, die dem Klehr-Anwalt aus der Hand fraßen.

Während mir seinerzeit die Käfer-Kammer keine Zeugeneinvernahme der Zeugin Bachmair gönnte, wurde dies dem ZDF gestattet. Und auch Youtube lud Frau Bachmair aus München vor, sowie eine weitere Zeugin, Frau S., die beim ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr gearbeitet hatte.

Zum Beweistermin am 26.10.2012 hatte sich auch Herr Dr. Nikolaus Klehr von Bayern nach Hamburg in den Saal 335 begeben. Den Vorsitz führte Frau Richterin Dr. Mittler, die fähigste Richterin, die mir Hamburg bekannt ist, und auf der meine ganzen Hoffnungen ruhen, dass die Pressekammer die Vorgaben aus Karlsruhe zum Grundrecht auf Meinungsfreiheit umsetzen und die Perversion der Buske-Jahre korrigieren wird. Google war wie gewohnt in Mannschaftsstärke angereist, auch Dr. Klehr ließ sich von zwei Anwälten (nicht) helfen. Die Fragen stellte hauptsächlich Richterin Frau Dr. Ellerbrock, die offensichtlich Berichterstatterin war. Ich selbst saß direkt hinter dem Team Klehr, dessen Sponsor offenbar stinksauer darüber war, dass jemand genau das mittippte, was er wohl aus dem Internet beseitigen wollte.

Ob die Zeuginnen die Wahrheit sagen, mag das Gericht beurteilen. Ich distanziere mich daher sicherheitshalber vom Inhalt der Zeugenaussagen und mache mir diese nicht zu eigen. Bestimmt ist alles in Wirklichkeit ganz anders. Herr Dr. Nikloaus Klehr wird uns schon noch seine Version auftischen. Auf Anraten seines Anwalts war er nach dem Prozesstermin allerdings nicht zu einem Gespräch mit mir bereit.

Es ging in erster Linie um die Frage, ob Klehr-Patienten Eigenblutpräparate aus dessen Münchner Praxis nach Hause gegeben werden. Die nachfolgende Mitschrift ist kein Wortprotokoll, was nur einem Stenographen möglich wäre.

 

Zeugin Frau Bachmair

Frau Bachmairs Ehemann war an Krebs erkrankt und hoffte auf Lebensrettung durch die Klehr-Methode. Diese besteht darin, dass Eigenblut abgenommen und in irgendeiner Weise gegen Krebs „trainiert“ wird. Dann wird das „trainierte“ Blut dem Patienten zurückgespritzt. Seit über 20 Jahren ist kein von der Wissenschaft akzeptierter Fall bekannt, in dem die Klehr-Methode funktioniert hätte. Die Beweise für seine „Heilerfolge“, die mir aus einem anderen Fall, den Dr. Klehr gegen einen jemanden führt, den er für den Betreiber von „Esowatch“ (heute „Psiram“) hält, wären unfreiwillig komisch, wäre das Thema nicht so ernst. Dr. Klehr verdient an der letzten Hoffnung von Krebspatienten im letzten Stadium seit zwei Jahrzehnten ein Vermögen, an dem nicht zuletzt auch die ehrenwerten Anwälte partizipieren.

Zeugin Frau Bachmair: Ich brachte meinen Mann in die Münchner Praxis, an die Rezeption. Klehr war Mittwochs immer anwesend. Klehr hat die Ampullen überreicht. Mein Mann wurde abgeholt von der Sprechstundenhilfe zur Behandlung. Das war 2006, im September. Ich sollte die Ampullen in einer Kühltasche transportieren und dann in den Gefrierschrank legen. Die Ampullen befanden sich in einer quadratischen Schachtel. Auf den Ampullen stand der Name meines Mannes „A. Bachmair“.

Gericht: Wurde Ihnen gesagt, was in den Ampullen drin ist?

Zeugin Frau Bachmair: Mir wurde gesagt, Eigenblut meines Mannes. … Ich sollte es ihm dann verabreichen. Handwarm in der Spritze aufziehen und in die Haut, in die Bauchfalte.

Gericht: Ist die Spritze auch übergeben worden?

Zeugin Frau Bachmair: Nein, die habe ich selbst in der Apotheke besorgt.

Gericht: Wie war der Behandlungsablauf vorgesehen? Sind die Ampullen schon im ersten Termin überreicht worden?

Zeugin Frau Bachmair: Nein, in der zweiten Woche …. Zyklus … Auf alle Fälle Mittwoch, zwei Zyklen waren vorbei.

Sollte ich zuhause verabreichen. Zuerst habe ich täglich meinen Mann vorbei gebracht, dann jede Woche mittwochs. Die Ampullen wurden nur einmal übergeben. Am 30. waren wir zum Gespräch, Klehr hatte „mehr Lebensfreude“ versprochen, man solle sofort mit der Behandlung anfangen, man solle keine Zeit verlieren.

Ich habe nur zwei von 30 oder 35 Ampullen gespitzt, weil es ihm so schlecht ging, dass er mich angefleht hat, ich soll sie ihm nicht mehr geben. Ein paar habe ich zur Analyse weitergegeben, 20 Stück habe ich noch. Prof. Freund aus Rostock hat sich welche abholen lassen und untersucht.

Gericht: Wie ist ihr Verhältnis zu Dr. Klehr?

Zeugin Frau Bachmair: Es sind sechs Jahre vergangen. Ich wurde beschimpft von Dr. Klehr, hätte mich nicht um meinen Mann gekümmert, die Ehe wäre zerrüttet, ich wäre nur auf das Erbe meines Mannes aus. Stand in den Anwaltsschreiben.

Gericht: Auch Gerichtsverfahren?

Zeugin Frau Bachmair: Ja.

Gericht: Die Verfahren sind abgeschlossen?

Zeugin Frau Bachmair: Ich habe eine neue Klage bekommen wegen Schadensersatzansprüchen.

(…)

Das erste Gespräch fand im Beisein meiner Tochter statt: Klehr behauptete dass die Kassen das übernehmen, das wurde auch vor Gericht wiederholt, steht in einem Protokoll – dem war nicht so.

[Anmerkung Kompa: Auch im Esowatch-Prozess ging Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen die Behauptung vor, seine Methode würde nicht von den Kassen bezahlt. Soweit im Prozess bekannt wurde, lehnen jedoch alle Kassen seine Methode ab, jedenfalls im letzten Jahrzehnt.]

Habe erstmal auf Herausgabe der Krankenakten geklagt, dann auf Rückzahlung der Behandlungskosten. Dann bin ich halt sauer geworden.

Gericht: Wie ist das ausgegangen?

Zeugin Frau Bachmair: Für mich gut.

Nach dem Diktat der Aussage auf Band rührt sich erstmals der Klehr-Anwalt:

Klehr-Anwalt: Mir fehlt der Satz: „dann bin ich halt sauer geworden“

Zeugin Frau Bachmair: Das sagt man so Bayern. Was soll ich denn sonst sagen?

(…)

Zeugin Frau Bachmair: Das begleitet mich mein ganzes Leben, wahrscheinlich.

Gericht: Wer hat die Ampullen gegeben?

Zeugin Frau Bachmair: Dr. Klehr persönlich. Hatte gesagt, ich soll die Kühltasche mitbringen. Soll in Gefrierschrank. Soll drauf achten, dass die nicht abtauen.

Die Vorsitzende: Können Sie noch sagen, wann Sie zum ersten mal aufgefordert wurden? Gab es so eine Art Erstgespräch?

Zeugin Frau Bachmair: Am 30., da war es noch nicht ersichtlich, dass ich das spritzen soll. An weitere Anweisungen kann ich mich nicht mehr erinnern.

Die Vorsitzende: Können Sie sich noch an ihre Reaktion erinnern?

Zeugin Frau Bachmair: Mulmiges Gefühl, keine Krankenschwester, macht man doch nicht, einem geliebten Menschen eine Spritze zu setzen. Wollte meinem Mann helfen. Zwickmühle.

Google-Anwalt: Können Sie uns erklären, wie sich Klehr gegen die Herausgabe der Akten gewehrt hat?

Zeugin Frau Bachmair: Er verteidigte sich mit dem „Arztgeheimnis“. Habe die Krankenakten heute noch nicht. Es sind zwei Urteile gegen ihn ergangen. Hätte die Akten herausgaben müssen. Tat er nicht. Aufgrund dessen ist er zur Rückzahlung der Behandlungskosten verurteilt worden.

Klehr-Anwalt: Der wievielte Besuch in der Praxis war es, als Ihnen die Ampullen mitgegeben wurden?

Zeugin Frau Bachmair: …. Muss Mittwoch der dritten Woche gewesen sein.

Klehr-Anwalt: Mittwoch Vormittag oder abends?

Zeugin Frau Bachmair: Vormittags.

Klehr-Anwalt: Wenn ich Ihnen vorhalte, dass Herr Dr. Klehr …. in Salzburg war , …

Zeugin Frau Bachmair: Er war immer mittwochs in der Münchner Praxis. 10 Uhr oder so.

Klehr-Anwalt: Die Bitte, die Kühltasche mitzunehmen: Wurde die Ihnen am Telefon oder in der Praxis mitgeteilt, von einem Arzt oder sonstigem Personal?

Zeugin Frau Bachmair: Persönlich in der Praxis. Bin mir nicht mehr sicher, wer diese Bitte …. Ein Arzt war es nicht.

Klehr-Anwalt: Vormittag ist was anderes als 10 Uhr. 13. September, darüber gibt es auch Aufzeichnungen. …. Ihr Mann hat an diesem Tag Infusionen erhalten, erst danach kam Dr. Klehr hinzu. Infusion von jemand anderes, dann Behandlung. Diese Behandlung hätte mindestens gedauert bis 14.30 Uhr. Bleiben Sie bei ihrer Aussage, dass Klehr vormittags ….

Zeugin Frau Bachmair: Er war da. Kann mich an die Uhrzeit nicht erinnern, habe ihn vormittags vorbeigebracht, unsere Tochter hat ihn nachher abgeholt. Bleibe dabei, dass mir Klehr die Ampullen persönlich gegeben hat. Ich sollte schnellstmöglich nach Hause fahren, damit die Ampullen nicht auftauen.

Klehr-Anwalt: Sie haben Ihren Kalender dabei. Was steht da drin am 13.?

Zeugin Frau Bachmair: „Ampullen bekommen“!

Klehr-Anwalt: Da steht erst „Spritzen“!

Zeugin Frau Bachmair: Waren aber Ampullen gemeint! Bin kein Arzt.

Klehr-Anwalt: Darf ich mal sehen?

Klehr-Anwalt grapscht in Richtung Kalender, Zeugin zieht diesen entrüstet weg.

Zeugin Frau Bachmair: Na! Ist mein Kalender!!!

Klehr-Anwalt: Das Erstgespräch: Mit wem wurde das geführt?

Zeugin Frau Bachmair: Mein Mann, meine Tochter und ich.

Klehr-Anwalt: Ist im Anschluss noch jemand dabei gewesen?

Zeugin Frau Bachmair: Da wurde die Behandlung begonnen. Habe mit Tochter zu Mittag gegessen. Haben ihn dann abgeholt.

Klehr-Anwalt: Wer hat ihren Mann behandelt?

Zeugin Frau Bachmair: Sprechstundenhilfe. Infusion. Hat aber erst nicht geklappt. Musste dann bereinigt werden.

Klehr-Anwalt: War kein Arzt dabei?

Zeugin Frau Bachmair: Nein.

Klehr-Anwalt: Warum kam Ihr Mann zu Dr. Klehr?

Zeugin Frau Bachmair: Wir wollten das, die Tochter hatte das erfahren.

Klehr-Anwalt: Haben Sie in den Rechtsstreitigkeiten Herrn Dr. Klehr von der Verschwiegenheit entbunden?

Zeugin Frau Bachmair: Mein Anwalt hat das alles gemacht.

Klehr-Anwalt: Entbinden sie Klehr hier von der Verschwiegenheit?

Die Vorsitzende Richterin Dr. Mittler interveniert: Das kommt etwas unverhofft.

Klehr-Anwalt: Aber Herr Klehr ist heute hier!

Die Vorsitzende Richterin Dr. Mittler – spitz: Haben wir ihn denn persönlich geladen???

(…)

Klehr-Anwalt: Wie viele Ampullen hatte Prof. Freund abholen lassen?

Zeugin Frau Bachmair: Weiß ich nicht genau. Habe einen Abholschein da.

Klehr-Anwalt: Steht da eine Anzahl drauf?

Zeugin Frau Bachmair: Nein. 29.08.2011 sind die abgeholt worden. Kann nicht sagen, wie viele.

Klehr-Anwalt: Dass Herr Freund die untersucht hat, wissen wie woher?

Zeugin Frau Bachmair: Von Frau Gürkov.

Klehr-Anwalt: Wir sind die in Kontakt gekommen.

Zeugin Frau Bachmair: Frau Gürkov hat sich über meinen Anwalt an mich gewendet. Frühjahr 2011.

Klehr-Anwalt: In den Prozessen, die Sie geführt haben, haben Sie etwas dazu gesagt, wer Ihren Mann behandelt hatte?

Zeugin Frau Bachmair: War nicht dabei gewesen.

Klehr-Anwalt: Haben Sie etwas dazu gesagt?

Zeugin Frau Bachmair: (…)

Der Klehr-Anwalt versucht, der Zeugin Äußerungen in den Mund zu legen. Der Rest am Richtertisch reagiert ungehalten.

Zeugin Frau Bachmair: … Bei der Behandlung selbst war ich nicht anwesend. Kann nicht sagen, was da gemacht wurde. Ich meine, dass Herr Klehr in der Praxis war, nicht aber, dass er auch bei der Behandlung anwesend war.

Klehr-Anwalt versucht wieder, der Zeugin Äußerungen in den Mund zu legen.

Zeugin Frau Bachmair: Beim ersten Gespräch war er dabei. Ob er bei den anderen Behandlungen dabei war, weiß ich nicht.

Klehr-Anwalt: Hat es Vergleichsgespräche gegeben?

Protest von den Google-Anwälten, weil das Beweisthema verlassen wird.

Zeugin Frau Bachmair: Keine Vergleichsgespräche. Habe Vergleichsangebot abgelehnt. Bin nicht drauf eingegangen. Hatte die Kosten auch schon zurückerstattet bekommen. Habe Angebot erhalten, ich bekäme die Kosten, wenn ich den Mund halte. Gespräch zwischen den Anwälten. Anwalt hat mir gesagt, dass Klehr ein Gespräch mit mir sucht. Habe gesagt: „Nein!“

Komme mir vor wie eine Angeklagte.

Die Vorsitzende: Nein, sollen Sie nicht. Kenne das Gefühl. Ich habe auch schon mal ausgesagt. Blöde Situation.

Klehr-Anwalt: Die Zeugin Frau S. – kennen Sie die?

Zeugin Frau Bachmair: Nein. Habe einmal telefonisch mit ihr gesprochen. Lief über Frau Gürrkov. Habe Flugangst. Bin mit ihr im Auto gefahren.

Klehr-Anwalt: Haben Sie sich mit Frau S. über die Sache unterhalten?

Zeugin Frau Bachmair: Nein. Habe ihr die Ampullen gezeigt. Sie hatte mich ja abgeholt.

Klehr-Anwalt: Duzen Sie sie oder siezen Sie sie?

Zeugin Frau Bachmair: Haben gestern ein Bier miteinander getrunken. Duzen uns jetzt. Wir wissen, weswegen wir hier sind. Haben aber nicht konkret über unsere Aussagen gesprochen.

Klehr-Anwalt zum Gericht: Darf Herr Dr. Klehr selbst fragen, oder muss ich Sprachrohr sein?

Leichtes Entsetzen am Richtertisch. Die Vorsitzende: Nur wirkliche Fragen.

Dr. Klehr: Sie sagen, dass Ihr Mann so schwach war … Ging es ihm irgendwann einmal besser?

Zeugin Frau Bachmair: Nein.

Dr. Klehr: Ist er mal alleine gekommen?

Zeugin Frau Bachmair: Nein. Konnte ja nicht allein Autofahren. Sie wissen ja, dass es auch nicht so einfach war mit den Parkplätzen war.

Dr. Klehr pöbelt, die Vorsitzende geht dazwischen.

Dr. Klehr: …. hat kein Arzt festgestellt, so habe ich das verstanden.

Zeugin Frau Bachmair: Sprechstundenhilfe.

Dr. Klehr: Wer hat Blut abgenommen?

Die Vorsitzende interveniert: Es ging um Infusionen, nicht um Blutabnahme.

Dr. Klehr will erklären, doch die Richter wissen, was eine Infusion ist.

Die Vorsitzende: Die Zeugin hat von Infusion gesprochen, nicht von Blutabnahme

Dr. Klehr: Reinigen ist Sache eines Arztes. Sie haben gesagt, dass keine Behandlungsunterlagen herausgegeben wurden. Bleiben Sie dabei?

Zeugin Frau Bachmair: Ich habe keine.

Google-Anwalt: Es ging um VOLLständige Herausgabe. Falsch Suggestivfrage.

Die Vorsitzende vorwurfsvoll zum Klehr-Anwalt: Ich glaube, dass die Zeugin eben sehr eindeutig geantwortet hat.

Dr. Klehr: Haben Sie die Quittungen der Spritzen und der Nadeln noch?

Zeugin Frau Bachmair: Nein, könnte man in der Apotheke nachfragen.

Dr. Klehr: Welche Größe wissen sie auch nicht?

Zeugin Frau Bachmair: Nein.

Google-Anwalt: Ergänzungsfrage: Kann es sein, dass die Zeugin ihren Mann nur mal bis zur Türschwelle begleitet?

Zeugin Frau Bachmair: Nein, mein Mann war so schwach, dass ich ihn immer bis zur Rezeption gebracht habe.

Die Vorsitzende: Vielen dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben.

Klehr-Anwalt: Schwierigkeit des Dr. Klehr, sein Recht auf rechtliches Gehör wahrzunehmen. Hätte vorgeladen werden sollen.

Die Vorsitzende tröstet den Klehranwalt.

 

Zeugin Frau S.

Die Zeugin ist medizinische Fachangestellte

Gericht: Es geht um die Frage, ob man bei Dr. Klehr Ampullen mitbekommen hat

Zeugin Frau S.: Ist richtig so.

Die Vorsitzende: Woher haben Sie Ihre Erkenntnisse?

Zeugin Frau S.: Am 13. Oktober habe ich mit dem Arbeitsverhältnis begonnen. Die Einarbeitung war anders, als ich es aus anderen Praxen kenne. Wenig Information. Wenn ich Patienten gefragt habe, wie Behandlung abläuft: erst Behandlung in der Praxis, etwa eine Woche, dann Spritzen mitgegeben zum Selberspritzen, weil sich die Hausärzte weigern. Habe einmal einen Patienten gefragt, was er mache, darauf sagte er, er warte auf die Ampullen.

Die Vorsitzende: Sie haben bei den Patienten selbst nachgefragt?

Zeugin Frau S.: Ja, bei den Patienten. Kommt man ins Gespräch, Patienten haben Redebedarf.

(…)

Zeugin Frau S.: Wollte den Patienten verabschieden, nach seinen Infusionen, darauf sagt er „nein, nein, ich muss noch auf Ampullen warten. Habe die tiefgekülten Ampullen gesehen.

Frau Dr. Fokke hat gefragt; „Wer hat warme Hände?“, so dass man die aufwärmen könnte.

Gericht: Infusionen und Ampullen spritzen sind unterschiedliche Vorgänge?

Zeugin Frau S.: Ja Infusionen intravenös, Ampullen subkutan/intramuskulär.

Die Vorsitzende: Haben sie gesehen, dass Ampullen übergeben wurden?

Zeugin Frau S.: Nein, immer wenn Dr. Klehr im Zimmer war. Habe solche gestern bei Frau Bachmair gesehen.

Gericht: Wie sahen die genauso aus?

Zeugin Frau S.: Ja, 1:1, haargenau. Diese Aufkleber, Beschriftungen, das gleiche graue Styroporkästchen …

Klehr-Anwalt: Ihre Aussage: „Zimmer des Herrn Dr. Klehr“, oder „Zimmer von Dr. Klehr“?

Zeugin Frau S.: Ich wollte sagen, in den Räumlichkeiten des Dr. Klehr. Wollte damit nicht zum Ausdruck bringen, dass Ar. klehr persönlich die Übergabe gemacht habe.

Gericht: …. Klehr hat mir am 17.11. zum 19.11. gekündigt. (…) Klage vor dem Arbeitsgericht … Frau Klehr hat dann …. wurde so geregelt.

Gericht: Kündigung wurde also akzeptiert.

Zeugin Frau S.: Zum Ablauf von zwei Wochen. 1.12.2010

Gericht: Der 17. war Ihr letzter Arbeitstag.

Zeugin Frau S.: Ja. Sollte am anderen Tag nicht mehr kommen.

(…)

Zeugin Frau S.: Dr. Klehr meinte, ich passe nicht in diese Praxis. Hatte mir dort auch nicht gefallen, Kündigung war mir ganz recht. Es gab keine Streitigkeiten. Kam mit Frau (…) überhaupt nicht klar.

Gericht: Können Sie sich noch an bestimmte Patienten erinnern?

Zeugin Frau S.: Weiß die Namen nicht mehr außer einem. Weiß auch nicht, ob ich das hier sagen darf. Ein Patient, der relativ oft da war und auch in der Zeit, in der ich da gewesen bin, ist verstorben. Waren mindestens drei. Bei dem einen Patienten weiß ich den Namen noch.

(…)

Zeugin Frau S.: 6, dann 7 Behandlungszimmer. Wurden mindestens 6 oder 7 Patienten am Tag behandelt, Minimum.

(…) Eine Patientin wurde phasenweise auch in Salzburg behandelt und hat dort Ampullen bekommen. Wenn ein Patient auch dort behandelt wurde, bekam er auch dort die Ampullen. Umgekehrt habe ich das nicht mitbekommen. Diese Behandlung gibt es in Salzburg und in München. Frau Dr. Fokke ist meistens dreimal sehr kurzfristig nach Salzburg beordert worden. Ob das mit den Ampullen zu tun hatte, kann ich nicht sagen.

Klehr-Anwalt: Wann ist Klehr gekommen?

Zeugin Frau S.: Meistens am Mittwoch mittags. Mein Arbeitsbeginn war 14 Uhr. Mal war er schon da oder kam kurz darauf.

Klehr-Anwalt: Misslich für uns, dass Sie sich nicht an die drei Patienten erinnern. Wie alt war der jüngere Patient.

Zeugin Frau S.: Warum ist des wichtig?

(streit, ob die Zeugin aussagen darf). S weigert sich unter Berufung auf ihre Verschwiegenheitspflichten. Die Verhandlung wird unterbrochen, damit die Richter über über einen Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. über mögliche Strafbarkeit der Zeugin im Falle der Aussage von Patientennamen beraten können. Auch der Betrieb des Klägers Klehr ist betroffen.

Dr. Nikolaus Klehr nutzt die Verhandlungspause zu einem Gespräch mit Herrn Rolf Schälike, den Klehr ebenfalls verklagt. Die beiden Herren hatten offenbar zuvor telefoniert und gehen für die Situation bemerkenswert freundlich miteinander um.

Nach Wiedereintritt verkündet das Gericht, dass es keine Namen von Patienten hören will.

Zeugin Frau S.: In der Praxis wurde ohne Handschuhe gearbeitet. Grober Hygienemangel. An meinen anderen Stellen wurde immer mit Handschuhen gearbeitet.

Der Klehr-Anwalt versucht, der Zeugin einen Strick daraus zu drehen, dass der Name auf den Ampullen mit „Bachm.“ statt „Bachmair“ abgekürzt wurde. In der nachfolgenden ca. Viertelstunde versucht der Klehr-Anwalt, die Zeugin zu diskreditieren, gibt ihr die Schuld für die Beendigung des Arbeitsverhätnisses zu geben usw. Der Klehr-Anwalt stellt lauter (aus meiner Sicht) Suggestivfragen, die das Gericht gewähren lässt. Als er laut wird, geht das Gericht dazwischen. Die Zeugin verwahrte sich schließlich dagegen, dass der Klehr-Anwalt ihren bayrischen Dialekt nachäffte. Der Klehr-Anwalt versucht seinen Faux Pas mit dem Hinweis zu relativieren, er wäre Ostfriese. Auch „Otto“ sei Ostfriese. Die Zeugin findet Otto deutlich komischer als den Klehr-Anwalt. Immer wieder versuchen der Klehr-Anwalt und Klehr persönlich, statt einer reinen Zeugenbefragung zu plädieren.

Das Gericht weist abschließend darauf hin, dass wohl noch weitere Zeugen vernommen und man sich wohl wieder sehe.

Meine Frage an Klehr persönlich, ob er den Vorwurf hinsichtlich fehlender Handschuhe dementieren wolle, wird durch Intervention des tüchtigen Klehr-Anwalts untersagt, der kategorisch von Gesprächen mit mir abrät. Eine Stellungnahme zu den weiteren Zeugenaussagen, zu denen ich ihn gerne befragt hätte, wurde also verweigert. Gerne darf er mir seine Sicht der Dinge zum Zwecke einer Gegendarstellung zusenden, wenn er mag.