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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


18. Juli 2013

NRW-Piraten nominieren Prof. Dr. Christoph Bieber und Peter Finkelgrün für den WDR-Rundfunkrat

 

Im NRW-Wahlkampf 2010 hatte ich ins Wahlprogramm geschrieben, dass wir in den Rundfunkrat keine Politiker entsenden, sondern parteiunabhängige Experten. Typen wie Koch haben in Rundfunkräten nichts verloren. Daher hatten wir den Posten, der traditionell immer irgendwelchen Spezis zugeschustert wird, ausgeschrieben.

Heute nun gab die NRW-Fraktion bekannt, dass sie Prof. Dr. Christoph Bieber als ordentliches Mitglied und Peter Finkelgruen als stellvertretendes Mitglied nominiert haben. Eine exzellente Wahl! Gut gemacht! Und herzlichen Glückwunsch den Herren Bieber und Finkelgrün!

17. Juli 2013

Trailer zum WikiLeaks-Spielfilm

 

2009 lernte ich im Keller des Chaos Computer Clubs Berlin einen „Herrn Schmidt“ kennen, Sprecher einer bis dahin dem Mainstream noch weitläufig unbekannten Whistleblower-Website. Auf dem Hackerkongress 26C3 wurde ich Zeuge jenes elektrisierenden Auftritts von „Herrn Schmidt“ und einem Charismatiker, mit dessen Nachnamen ich lange Probleme hatte …

Aktuell befindet sich der Dokumentarfilm „We steal Secrets“ eines Oscar-premierten Regisseurs in den Kinos, für den ich bislang leider noch keine Zeit hatte. Im Oktober folgt dann der Spielfilm „The Fifth Estate“, der teilweise an den Originalschauplätzen gedreht wurde, etwa im Berliner Congress Centrum. Über den Spielfilm wird in der Szene kontrovers diskutiert. Manche sehen ihn gar als Anti-WikiLeaks-Propaganda-Film, tatsächlich haben sich die Autoren wohl einige Freiheiten genommen. Warten wir es einmal ab.

Die Idee von WikiLeaks ist nach wie vor großartig, scheiterte aber jedenfalls in dieser Form an zwei Problemen: Zu viel Ego und zu wenig Manpower. (Ein Problem, das auch so manche Partei haben soll …) Edward Snowden hat aus den Fehlern gelernt. Er hat sein Material nicht ungefiltert in Massen geleaked und damit publizistisch „verbrannt“, sondern dosiert seine Informationen und sorgte selbst für eine angemessene journalistische Begleitung, die auch Laien erschließt, worum es geht. Anders als Manning hat sich Snowden dem Zugriff der USA entzogen. Beiden verdanken wir viel. Allein aus dem Umgang der Staaten mit beiden können wir über deren tatsächliches Wesen eine Menge lernen.

 

Supergrundrecht? Wieder was gelernt!

 

Wir wurden in einem Land geboren, in dem man uns glaubend machte, jegliches Recht basiere auf einem fundamentalen Gesetzeswerk namens „Grundgesetz“. Man erzählte uns, dass „alle Macht vom Volk ausgeht“, dass in das Brief- und Fernmeldegeheimnis nur unter ganz spezifischen Umständen eingegriffen werden dürfe, dass die Geheimdienste krontrolliert würden, dass wir ein Rechtsstaat seien …

Wer das bezweifelte, war ein Verschwörungstheoretiker. Jüngst maßte sich eine „Journalistin“ an, diesen verächtlich machenden Kampfbegriff im Zusammenhang mit den Piraten zu rülpsen.

Nun gesteht der Innenminister ein, es gäbe ein bislang verschwiegenes „Supergrundrecht“, das über dem Grundgesetz stehe. Die Regierung räumt ein, dass es historische geheime Abkommen mit den Siegermächten gibt, die zu thematisieren ein Tabu war – an das sich CDU, SPD, FDP und GRÜNE gehalten haben: Abkommen, die USA und Großbritannien die Überwachung von Deutschen erlauben sowie deren hier auffälligen Agenten freies Geleit garantieren. Immer deutlicher wird eingeräumt, dass eine parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste nicht ansatzweise funktioniert. Nachdem die Bundesregierung zunächst eine Kenntnis von Prism abzustreiten versuchte, wird nunmehr klar, dass BND und sogar die Bundeswehr selbst auf Prism zurückgriffen.

Die Überwachungstechnologie, die unisono mit dem 11.09. begründet wird, wurde im Prinzip vor dem 11.09. eingesetzt. Echten Terrorismus kann sie nicht verhindern, denn professionelle Terroristen kommunizieren verdeckt, Alleintäter wie Anders Breivigk insoweit gar nicht. Die Terrorgefahr wird in einem Ausmaß übertrieben, das jedem Vergleich spottet. Die Gefahr, an einem terroristischen Anschlag zu sterben, ist im Vergleich zum tödlichen Infektionsrisiko in Krankenhäusern kaum messbar. Jährlich sterben etliche Menschen in Deutschland an verschluckten Kugelschreibern, an islamistischem Terrorismus endete bislang noch kein einziger. (Gegen den NSU-Terrorismus hat der NSA-Terrorismus nichts genutzt.)

Die Ursache für islamistischen Terrorismus, sofern er denn authentisch ist, liegt in allen mir bekannten Fällen darin, dass mächtige Länder schwächere Länder militärisch angreifen oder dort in Konspiration mit den Monarchen zu deren Machtsicherung Militärbasen betreiben (z.B. Saudi-Arabien). Aufrüstung kann als Mittel gegen Terrorismus nur dann funktionieren, wenn man einen totalitären Staat errichtet. Wie das aussieht, erleben wir gerade in den USA, wo Mitarbeitern in Behörden der Zugriff auf die Snowden-Dokumente abgeklemmt und damit psychologisch auch eine Selbstzensur installiert wird.

Man stelle sich einmal vor, das vor vier Jahren beschlossene und dank der Piraten verworfene Zensurgesetz wäre Realität geworden …

 

5. Juli 2013

Amtshilfe beim Abhören

Lieber Frau Bundeskanzlerin,

ich hätte da mal eine Frage.

Letztes Jahr stieß der Historiker Prof. Dr. Josef Foschepoth auf eine Reihe Geheimabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den westlichen Siegermächten. So wurde erstmals dokumentiert, dass etwa ein geheimes Abkommen vom 28.10.1968 mit dem Vereinigten Königreich das G-10-Gesetz unterläuft. Demnach müssen die deutschen Geheimdienste Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst im Auftrag der Siegermächte in Deutschland abhören. Außerdem muss die deutsche Polizei westliche Geheimagenten, die sie bei was auch immer aufgreift, über Vermittlung des Inlandsgeheimdienstes „Bundesverfassungsschutz“ den westlichen Partnerdiensten übergeben.

Foschepoth geht davon aus, dass das Abkommen nach wie vor in Kraft ist, was mit angeblichen Sicherheitsbedürfnissen für in Deutschland stationierte Truppen der Siegermächte begründet worden sei. Journalisten-Anfragen an die Politik, ob diese Abkommen denn noch gültig seien, wurden ausweichend „beantwortet“. Eigentlich aber wäre diese Frage eindeutig zu beantworten, so dass man aus dem Rumeiern eigentlich nur einen sinnvollen Schluss ziehen kann.

Gestern nun hat im ZDF der in Sicherheitsangelegenheiten denkbar gut informierte Diplomat Wolfgang Ischinger bestritten, von der Geltung irgendwelcher Abhörsonderrechte nach Wiederherstellung der vollen Souveränität Deutschlands Kenntnis zu haben. Daraus folgt, dass die Siegermächte weder die Deutschen Dienste zur Amtshilfe anweisen dürfen noch eigene Abhörmaßnahmen gegen Deutschland zu dulden sind.

Liebe Frau Bundeskanzlerin,

sagen Sie doch mal bitte kurz, was los ist. Danke sehr!

Viele Grüße

Markus Kompa

25. Juni 2013

Bombenleger-Prozess in Luxemburg

Gestern sah ich mir in Luxemburg den 53. Prozesstag des dort zu Recht als „Jahrhundert-Prozess“ bezeichneten Strafverfahrens gegen zwei angeklagte Ex-Polizisten an, denen man die Bombenserie von 1984 bis 1986 zur Last legt. In Wirklichkeit sitzen längst nicht mehr die beiden Staatsdiener auf der Anklagebank, sondern deren Herren. Kommenden Mittwoch muss der vormalige Justizminister Luc Frieden als Zeuge aussagen, warum er auch er die Ermittlungen 2006 zu behindern versuchte. Sein früheres Ministerium war letzte Woche durchsucht worden, ähnliches hatte das Gericht bereits vor Monaten beim Geheimdienst angeordnet.

Luc Frieden, derzeit Finanzminister, ist „Kronprinz“ von Staatschef Jean-Claude Juncker, der über diese Affäre ebenfalls stolpern könnte, da die Bomben offensichtlich nicht von echten Terroristen gelegt wurden, sondern unzweifelhaft Insider-Jobs gewesen sein müssen. Gestern ließen die beiden echten Prinzen mit blumigen Worten verkünden, dass sie ebenfalls als Zeugen zur Verfügung stehen werden und auf ihre Adelsprivilegien ausdrücklich verzichten werden.

Das Verfahren wird von der Bevölkerung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Als ich im Zug einer Frau erzählte, dass ich in Deutschland über den Fall berichte, lud sie mich am Bahnhof spontan zum Kaffee ein. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis es Neuwahlen gibt. Die Luxemburger Piratenpartei ist die erste, die bereits ein Programm hat. Gestern habe ich mich auch mit dem Luxemburger Pirat und Abgeordneten-Watcher Jerry Weyer getroffen, der die Vorgänge im Großherzogtum bestens im Auge hat.

Prozesssprache in Luxemburg ist Französisch. Die Amtstracht von Anwälten verziert wie bei evangelischen Pastoren ein weißes Bäffchen. Dem Kollegen Maître Dr. Vogel ist am Ärmel seiner Robe sogar eine weiße Borte gestattet. Die Richterinnen und Richter ziehen wie beim deutschen Verfassungsgericht mit runden Hüten ein. Der Staatsanwalt hatte gestern übrigens bemerkenswert lange Haare. Ein „langhaariger Bombenleger“ war er wohl nicht, obwohl Bombenlegen in Luxemburg Staatsaufgabe zu sein scheint. Die Bomben zünden nun nach 29 Jahren erneut – mit größtmöglicher politischer Sprengkraft.

12. Juni 2013

Staatskrise in Luxemburg wegen Geheimdienstskandal – Warum berichten deutsche Medien nicht?

In Luxemburg liefern ein Geheimdienstuntersuchungsausschuss und ein beispielloser Gerichtsprozess gegen zwei Mitglieder einer Spezialeinheit wegen des Verdachts von Staatsterrorismus in den 1980er Jahren Stoff für Titelseiten. Inzwischen sind der Staatschef Jean-Claude Juncker und sein Kronprinz, Finanzminister Luc Frieden, wegen Verdachts der Vertuschung ins Zwielicht geraten.

Als Geheimdienst-Experte wurde in der Enquete-Kommission auch der Bremer Abgeordnete und auf Bürgerrechte spezialisierte Anwalt Dr. Rolf Gössner angehört, dem der Verfassungsschutz drei Jahrzehnte rechtswidrig hinterher geschnüffelt hatte.

Von den deutschen Medien hatten sich für den Fall nur wenige und auch nur kurzzeitig interessiert, nämlich als ein verschrobener „Zeuge“ die Gerichtsbühne betrat, dessen Verschwörungstheorien allerdings offensichtlich gehochstapelt waren. Obwohl inzwischen die Luxemburger Opposition geschlossen den Rücktritt von Luc Frieden fordert und schon von Neuwahlen die Rede ist, interessiert das Thema die deutschen Edelfedern allerdings nicht die Bohne. Was sind auch schon eine Serie an Bomben, Geheimdienstskandalen und die Vertuschung rechtsstaatlicher Untersuchungen gegen den freien Zugang zum Getränkeautomaten einer fremden Fraktion in deren Kopierraum?

6. Juni 2013

Geheime Vorratsdatenspeicherung der NSA

Heute berichtet der Guardian über eine geheime Anweisung der US-Regierung an eine Telekommunikationsgesellschaft, die sie zum Speichern und zur heimlichen Herausgabe von Verbindungsdaten ihrer Kunden verpflichtet. (Via netzpolitik.org).

Der permanente Skandal ist, dass die USA ihre unbescholtenen Bürger präventiv ausschnüffeln und das nach wie vor heimlich tut. Die Existenz der NSA war lange ein Staatsgeheimnis und galt als „Verschwörungstheorie“. Tatsächlich ist sie der mächtigste Geheimdienst der Welt. Selbst Präsidenten wussten nicht, was sie so tat, und waren überrascht, dass sie von Anfang an auch das eigene Volk massenhaft präventiv bespitzelte. Noch heute ist es bei der NSA Policy, der Öffentlichkeit ins Gesicht zu lügen.

Dass die Telkos ihre Informationen mit der NSA teilen, ist nicht wirklich überraschend. Vor einem Jahrzehnt machte der NSA-Boss recht unverblümt Andeutung, dass man Lösungen gefunden habe, die Kommunikation zu überwachen, was man in James Bamfords brillantem Buch „NSA“ (2003) nachlesen kann.

Beim CCC-Kongress in Hamburg hielt der Entwickler von Tor und vormalige WikiLeaks-Aktivist Jacob Appelbaum die Key-Note zur Realität von Geheimdiensten in Demokratien. Wie wichtig Privatsphäre, Anonymität und das effiziente Recht auf freie Meinungsäußerung ist, sehen wir dieser Tage in der Türkei, wo sogar Tweets denkbar unerwünschte Kontakte mit der Staatsmacht auslösen können.

Über die technischen Möglichkeiten, welche die deutschen Geheimdienste haben und praktizieren, sollte man sich besser keine Illusionen machen. Ein Freund von mir wurde Ende der 1990er in Deutschland vom BND abgehört, indem man mit einem Laserstrahl die Vibrationen seines Fensters abtastete und u.a. die Signatur von Anschlaggeräuschen einzelner Tasten auf der Computertastatur automatisiert abgriff.

30. Mai 2013

Täuschten Polizisten Bomben-Attentate vor?

In Luxemburg stehen in einem inzwischen 39 Prozesstage währenden Verfahren zwei Polizisten auf der Anklagebank, denen das Vortäuschen der Bombenserie zwischen 1984 und 1986 zur Last gelegt wird. Schlagende Beweise für die Täterschaft gibt es nicht, jedoch zeichnet sich ein deutliches Bild, dass die Aktionen mit erheblichem Insiderwissen durchgeführt worden sein müssen und bei der Aufklärung massiv vertuscht wurde.

Eine derartig langfristige Täuschungskampagne zugunsten besserer Polizeiausstattung wäre jedoch ohne Beispiel. Die Anwälte der beiden angeklagten Polizisten sehen denn auch in den Attentaten eine militärische Handschrift. Inszenierte Attentate zur psychologischen Beeinflussung der öffentlichen Meinung gehören zum Standardrepertoire von Militär und Geheimdiensten. So fanden etwa der US-Verteidigungsminister Caspar Weinberger und sein schwedischer Kollege Anfang der 1980er Jahre nichts dabei, die Bevölkerung vor vermeintlich russischen U-Booten zu verängstigen, die in schwedischen Hoheitsgewässern herumschnorchelten. Tatsächlich waren es U-Boote der NATO.

Was mich an dem Fall am meisten fasziniert: Die deutschen Medien berichten so gut wie gar nicht darüber, obwohl die Angelegenheit politisches und historisches Gewicht hat. Lediglich dem skurrilen „Zeugen“ Andreas Kramer war für kurze Zeit Aufmerksamkeit vergönnt, jedoch diente er publizistisch in erster Linie dazu, die Untersuchung lächerlich zu machen. Wenn ich mir ansehe, mit welch dürftigen Storys politische Journalisten dieser Tage Zeilen verschwenden, kann ich nur darüber staunen, wie man sich die wirklich starken Themen entgehen lassen kann.

3. Mai 2013

Maître Gaston Vogel: „Ich kultiviere Antipathie!“

Der in Luxemburg prominente Anwalt Dr. Gaston Vogel, der gegenwärtig als Strafverteidiger im Bombenlegerfall an den Festen des Großherzogtums rüttelt, scheint genau der richtige Mann für so einen Job zu sein. Vogel war bereits Anfang der 60er Jahre politisch aktiv, kämpfte auf Seiten der Algerier gegen den französischen Staat, engagierte sich für Kuba und gegen den Vietnamkrieg. Der temperamentvolle Advokat ist berüchtigt für pointierten, aber häufigen Gebrauch von Fäkalsprache. Der im konservativ katholischen Luxemburg beheimatete Vogel hasst Kirche, Monarchie und Justiz, was er jedermann oft und gerne wissen lässt. Auch Anwälte seien oft Banditen, deren Gesellschaft er meidet.

Eine Boulevardzeitschrift beklagt eine ihm gewährte „Narrenfreiheit“. Da in Luxemburg auch französisch gesprochen wird, steht dem Maître auch die Sprache zur Verfügung, in der man angeblich am elegantesten fluchen kann. Auf Sympathien legt er keinen Wert.

Während Vogel nicht mit Kritik an der Politik spart, vermied er selbst diesen Beruf, denn mit Unterordnung hat er ein fundamentales Problem. Neben Fachbüchern über Luxemburger Recht schrieb er auch über Christentum, Budhismus, Nietzsche und Marcel Proust. Der passionierte Kunstsammler gab auch einen Bildband über von ihm fotografierte Steine heraus.

Im Bommeleeër-Prozess verteidigt Vogel einen der angeklagten Polizisten, denen die mysteriösen Bombenanschläge zwischen 1984 und 1986 zur Last gelegt wird. Im Rahmen dieses Prozesses musste nicht nur der Luxemburger Geheimdienst Federn lassen, Vogel führte auch die Justiz vor und darf demnächst die Staatschefs Jean-Claude Juncker und Vorgänger Jacques Santer im Zeugenstand vernehmen, sowie möglicherweise auch Mitglieder des Hofs. In Luxemburg spricht man von einem Jahrhundertprozess.

21. März 2013

Bundesnachrichtendienst in Verlegenheit

In den 1980er Jahren kam es in Europa zu einer Serie an geheimnisvollen Attentaten, etwa das beim Münchner Oktoberfest. Auch in Luxemburg wurden etliche Objekte gesprengt. Im Rahmen eines Prozesses leisten dort die Strafverteidiger(!) und Journalisten die Aufklärung. Etliche Beweismittel verschwanden. Nun hat er Sohn eines hochrangigen BND-Agenten in einer eidesstattlichen Versicherung ausgesagt, dass sein Vater gemeinsam mit dem Chef des Luxemburger Geheimdienstes die Inszenierung der Terroranschläge koordiniert hatte. Durch den Terror sollte die genasführte Bevölkerung gegen den Kommunismus und damit auf die NATO eingeschworen werden.

Obwohl der Prozess denkbar spektakulär ist und offensichtlich höchste Kreise verstrickt sind, hat die deutsche Presse bislang den Fall ausgelassen. Letzte Woche hat der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste, unter Bezug auf meine Berichterstattung eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In Pullach dürften die Schlapphüte derzeit Schnappatmung haben.

Erst seit dieser Woche haben auch zwei überregionale deutsche Medienhäuser mit der Recherche begonnen. Auf Heise habe ich wie folgt berichtet:

Derzeit hat man in Luxemburg einen verstorbenen „verwirrten Alleintäter“ im Angebot, auf den man die Aktionen schieben könnte. Jedoch wurden von Zeugen vier Täter gesehen. Doch solche Ungereimtheiten hatten auch beim Oktoberfestattentäter nicht gestört, wo ebenfalls noch weitere Täter beobachtet wurden. Verwirrte Alleintäter hat man öfters, etwa beim Reichstagsbrand, bei den Ermordungen von John F. Kennedy, Robert Kennedy und Martin Luther King.