5. September 2013
Am Dienstag waren Udo Vetter, Daniel-Domscheit-Berg und ich zu Gast im Berliner taz-Café, um mit den eigens eingeladenen Hauptstadt-Journalisten und sonstigen Gästen über den BND/NSA-Skandal und die Chancen eines Untersuchungsausschusses zu diskutieren. Mit dem in der Durchsetzung von Bürgerrechten erfahrenen Strafverteidiger Udo Vetter, dem weltbekannten Hacktivisten und IT-Sicherheitsexperten Daniel Domscheit-Berg und meiner Wenigkeit als interessierter, aber belesener Laie in Geheimdienstgeschichte, hatten wir die wesentlichen Felder abgedeckt, die man für so einen Talk braucht.
Das taz-Café war bis auf den letzten Platz besetzt. Wir hatten ein sehr aufmerksames Publikum, das kluge Fragen stellte. Der Talk hat allen Beteiligten großen Spaß gemacht und war uns die Anreise aus NRW jede Sekunde wert. Wir könnten uns gut vorstellen, einen BND/NSA-Untersuchungsausschuss zu leiten. Ähnlich wie beim BER-Ausschuss wären die Piraten praktisch die einzigen, die das ohne Interessenkonflikte könnten.
Während die Gäste sehr interessiert waren und sich durchweg positiv äußerten, hatten die politischen Journalisten in Berlin offenbar Besseres zu tun. Im Axel Springer-Haus auf der gegenüberliegenden Seite war man im Gegenteil in dieser Nacht mit einer Boulevardstory befasst, um die Piraten in den Dreck ziehen. Lediglich das Norwegische Radio interessierte sich für uns. Meine Lieblingsfrage von Journalisten ist übrigens die, warum man denn von den Piraten so wenig zur NSA hört.
4. September 2013
Dem hartnäckigen Forscherdrang von Prof. Dr. Josef Foschepoth verdanken wir die Kenntnis über die Geschichte der Überwachung in Deutschland, die so erst seit 2012 erstmals wissenschaftlich dokumentiert sind. Anlässlich der Verleihung des Whistleblowerpreises an Edward Snowden hielt er diesen Vortrag.
Leider ist die Geschichte der Überwachung noch nicht vorbei, auch wenn uns Frau Merkel und Herr Pofalla das gerade auf die Nase binden wollen. Selten dreist.
admin •
11:38 •
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2. September 2013
Am Dienstag werde ich im Berliner TAZ-Café, 19 Uhr, mit dem Kollegen Udo Vetter und dem IT-Experten und Hacktivisten Daniel Domscheit-Berg über den NSA-Skandal und die Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle und Konsequenzen sprechen.
Zur Geschichte geheimdienstlicher Überwachung in Deutschland empfehle ich diesen Beitrag im Deutschlandfunk, der auf den Ende letzten Jahres veröffentlichten Forschungen von Prof. Foschepoth basiert.
Heute erschien auf TELEPOLIS mein Interview mit dem ehemaligen Verfassungsschützer Winfried Ridder, der eine kritische Bilanz der Terrorbekämpfung gegen die RAF zieht.
Ebenfalls heute erschien auf GOLEM der Beitrag Die BND-Auslandsaufklärung im rechtsfreien Raum über ein Gespräch mit dem Verfassungsrechtler Christoph Gusy von Christiane Schulzki-Haddouti.
Der von ehemaligen Geheimdienstlern und Historikern gegründete „Gesprächskreis Nachrichtendienste“ hat im LIT-Verlag eine interessante Buchreihe zum Thema „Geheimhaltung und Transparenz“ herausgegeben. Die einzelnen Beiträge muss man natürlich je nach Haltung und Perspektive der durchaus unterschiedlichen Autoren gewichten.
admin •
16:05 •
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22. August 2013
Nachdem es im NSA-Skandal noch immer viel zu ruhig ist, melden sich nun Juristen wie die bekannte Staatsrechtlerin Lerke Osterloh zu Wort. Eine Zusammenfassung eines juristischen Fachgesprächs der Fraktion der Grünen im Bundestag bietet Heise.de.
Die C’t, ebenfalls Heise-Verlag, kommentiert, wie die Geheimdienste den Rechtsstaat aushöhlen.
Ich werde am 03.09.2013 zum Thema Kontrolle der Geheimdienste mit dem Kollegen Udo Vetter und dem IT-Sicherheitsexperten und Hacktvisten Daniel Domscheit-Berg im Berliner taz-Café diskutieren. 19 Uhr, Eintritt frei.
Diesen Samstag halte ich auf dem Datenschutzkongress der Piratenpartei in München-Germering einen Vortrag zum Abhören in Deutschland.
admin •
12:20 •
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18. August 2013
Die Legal Tribune Online hat mich gebeten, rechtliche Risiken bei Internetmems zu skizzieren. Anlass war das Urteil des Landgerichts Berlin zum Technoviking. Für den Titel „Mimimi mit Mems“ beanspruche ich natürlich Titelschutz! ;)
admin •
15:14 •
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17. August 2013
Gestern wurde über das Urteil des Landgerichts Berlin berichtet, das eine abfällige Äußerung eines Journalisten über den hochkontroversen SPD-Politiker und Hobby-Ethnologen Thilo Sarrazin verbot. Dieser hatte geschrieben:
„Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.
Dass die grenzwertige Äußerung verboten wurde, ist jetzt nicht so überraschend, denn Maßstab für Gerichte ist insoweit Artikel 1 GG, der eine Mindestachtung vor der Menschenwürde gebietet. Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist auch der Gesundheitszustand geschützt, den grundsätzlich niemand der Öffentlichkeit offenbaren muss. Spekulationen und Gerüchte über einen Schlaganfall könnten zulässig sein, wenn hierfür äußerliche Anzeichen wahrnehmbar sind, etwa Gesichtslähmung, Sprechprobleme oder inhaltlicher Stuss, allerdings nur unter Wahrung gewisser journalistischer Sorgfaltspflichten.
Vorliegend ging es aber weniger um eine medizinische Berichterstattung, vielmehr wünschte der Autor seinem Gegner öffentlich den Tod und ergötzte sich an dessen vermeintlichen Siechtum. Die Belustigung über körperliche Leiden und ein Todeswunsch sind nun einmal objektiv gesehen sehr verletzend und verlassen den Konsens der Menschenwürde. Das ginge allenfalls als Satire durch, wofür jedoch nichts zu erkennen ist, zumal in einer mit „Das ist nicht witzig“ überschriebenen Kolumne. Auch in einer temperamentvoll geführten politischen Auseinandersetzung kann man sich eleganter verhalten, man muss sich ja nicht wirklich auf das Niveau eines Gegners herab begeben.
Bemerkenswert ist allerdings, dass das Landgericht Berlin nicht nur die Äußerung verbot, sondern auch eine Geldentschädigung zugesprochen hat. Dieser vulgo als „Schmerzensgeld“ bezeichnete presserechtliche Anspruch soll einen Ausgleich schaffen, wenn ein Persönlichkeitsrecht so intensiv verletzt wurde, dass der Eingriff nicht mehr mit einem Unterlassungsanspruch und dem prozessualen Sieg insoweit kompensiert werden kann. Die Beträge werden hoch bemessen, um zu verhindern, dass etwa die Boulevardpresse kalkulierte Tabubrüche „aus der Portokasse“ finanziert. Der Verlag muss nun 20.000,- € überweisen.
Geldentschädigung gibt es in der Praxis vor allem dann, wenn ein Beitrag die Sexualsphäre thematisiert, etwa eine Techtelmechtel oder eine Schwangerschaft behauptet, denn das geht nun einmal die Öffentlichkeit nichts an. Die Frage nach dem Wahrheitsgehalt stellt sich in solchen Fällen allenfalls zweitrangig. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob der Betroffene ein Sympathieträger ist oder eben ein …, äh …, Sarrazin. Auch ein provokantes, polarisierendes Auftreten in der Öffentlichkeit rechtfertigt eine krasse Reaktion grundsätzlich nur in Bezug auf das Thema und die Person, wozu ein angeblicher oder tatsächlicher Schlaganfall aber eher nicht gehört. Dass inzwischen auch der Autor seinem Frevel abschwor, indem er kundtat,
„dass ich jedem ein möglichst langes Leben frei von Krankheit wünsche, gerade auch erfolgreichen Buchautoren, Letzteren allein schon deshalb, weil sie damit die Chance gewinnen, etwas dazuzulernen und von Irrtümern abzulassen“,
reichte dem Gericht offenbar nicht aus.
Ob die zugesprochene Geldentschädigung Bestand hat, wird man sehen, denn die verurteilte Zeitung ist nicht dafür bekannt, presserechtlich vorschnell aufzugeben. So hatte sie etwa gegen Sarrazin erfolgreich die folgende Äußerung verteidigt:
„Sarrazin wird inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss… fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist?“
Der Vergleich ist zwar deftig, aber eine Persönlichkeitsrechtsverletzung Sarrazins, dessen Funktion in der Medienlandschaft mit dem Bild treffend umschrieben wird, vermag ich nicht zu erkennen. Beleidigt dürften sich allenfalls betagte Sexarbeiterinnen fühlen, wenn man sie mit Sarrazin vergleicht …
admin •
10:47 •
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8. August 2013
Am Sonntag startet um 16.00 Uhr in der NRW-Wahlkampfzentrale, Suitbertusstr. 149, 40223 Düsseldorf, eine Vortragsreihe der NRW-Piraten über Überwachung, die jeweils von einer Kryptoparty ergänzt wird.
Ich werde dort über die Geschichte des Abhörens in Deutschland sprechen, die dank der Recherchen von Prof. Foschepoth für Westdeutschland neu geschrieben werden musste. Derzeit ändert sich der Forschungsstand täglich. So wurden letzte Woche die von Foschepoth entdeckten Verwaltungsvereinbarungen zum G-10-Gesetz von 1968/69 gegenüber Großbritannien und den USA gekündigt, Anfang dieser Woche gegenüber Frankreich. Damit haben die drei Siegermächte scheinbar keine eigenen Überwachungsansprüche und -Rechte.
Die Realität sieht allerdings anders aus, denn einerseits waren diese Abkommen seit Jahrzehnten u.a. technisch überholt, andererseits haben die Siegermächte aufgrund des nach wie vor gültigen Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut Anspruch auf engste Kooperation. Nach Foschepoth ändert sich daher nichts.
Derzeit liegt der Schwarze Peter beim vormaligen Kanzleramtsminister und Schlapphutkoordinator Steinmeier, der 2002 im Zuge der 9/11-Paranoia ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen NSA und BND zu verantworten hatte. Dessen „Verdienste“ werden wiederum relativiert, weil man ja das Ausmaß nicht hätte absehen können, und hätte denn nicht jeder an seiner Stelle und überhaupt! Eine aktuelle verfassungsrechtliche Würdigung der politischen Fehlleistungen bietet der Kollege Prof. Nico Härting.
29. Juli 2013
Vor fast genau einem Jahr hatte ich darüber berichtet, dass das Hanseatische Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg und an der Berufung seinen legendären Vorsitzenden Herrn Richter am Oberlandesgericht Buske mitwirken lassen will. Mein Anwalt Thomas Stadler und meine Unmaßgeblichkeit fanden das ein bisschen anrüchig, denn Herr Buske war damals in seiner Eigenschaft als Vorsitzender Richter der „Pressekammer“ des Landgerichts Hamburg an einer einstweiligen Verfügung gegen mich beteiligt, die der hier zu beurteilenden Klage voranging.
Normalerweise kann ein Richter, der in der Ausgangsinstanz an einem Fall beteiligt war, nicht in der Berufungsinstanz ein zweites Mal über denselben Fall richten. In Hamburg ist man der Auffassung, dass eine einstweilige Verfügung ja etwas völlig anderes sei. Und so ließen uns die Hanseaten nunmehr freundlich wissen, dass Herr Buske nichts dabei findet, wenn er abermals über mich zu Gericht sitzen wird.
Die Sache hat insoweit einen Haken, als dass die Zivilkammer 24 nie einen Hehl daraus gemacht hat, dass sie einmal getroffene Entscheidungen aus Prinzip grundsätzlich bestätigt. Die sind anscheinend sogar stolz auf den Ruf. Wenn aber Wertungen aus einstweiligen Verfügungen auch in der Hauptsache nur alle Jubeljahre revidiert werden, dann würde ich mich schon wohler fühlen, wenn Herr Buske das jemand anders machen lassen würde, denn wie man es dreht und wendet, er richtet über seine eigene Entscheidung.
Beruhigend ist es jedenfalls, dass man in Hamburg auch keine anderen Gründe sieht, etwa Befangenheit gegenüber meiner Person, weil ich mich ja schon das ein oder andere mal unbotmäßig über seine Urteile geäußert hatte. Na, was kann ja noch schief gehen …?
admin •
13:02 •
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25. Juli 2013
Heute um 20 Uhr veranstaltet die AG Netzpolitik der Piratenpartei veranstaltet heute im Mumble einen Talk zum Bommeleeër-Prozess über eine mysteriöse Bombenserie in Luxemburg zwischen 1984 und 1986. Der Geheimdienst des kleinen Landes muss sich bei seinen Skandalen nicht hinter seinen Kollegen verstecken.Was mich am meisten erstaunt, ist die zurückhaltende Berichterstattung in den deutschen Medien. So wird dort Juncker gerade einmal vorgeworfen, er hätte auf den „Spetzeldengscht“ SREL nicht eifrig genug aufgepasst. Nur die wenigstens Journalisten scheinen zu wissen, dass es um inszenierte Bombenattentate und die Schattengeschichte der NATO geht.
Als Gäste fungieren der Luxemburger Jurist und Pirat Jerry Weyer, der die dortige Politik sehr genau beobachtet, sowie ein deutscher Journalist, der den Fall langfristig mit großem Interesse verfolgt (ich). Die Mumble-Konferenz wird im Nebelhornradio gestreamt.
admin •
14:08 •
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24. Juli 2013
Bereits 2007 hatte der Geheimdienstspezialist James Risen in seinem Bestseller „State of War“ u.a. auf das exzessive Abhören der NSA hingewiesen. Damals hatte ich das Buch nach etwa der Hälfte aus der Hand gelegt, weil ich von Enthüllungen über die Bush-Regierung damals mehr als gesättigt und ohnmächtig war.
Probleme bekam Risen aber nicht unter Bush, sondern unter Obama. So wurde Risen nun von einem Berufungsgericht verurteilt, als Zeuge gegen einen möglichen Informanten auszusagen, einen angeklagten Ex-CIA-Mann. Die Pressefreiheit und der daraus abgeleitete Quellenschutz sind damit im „land of the free“ passé.
Wenn Risen etwas auf sich und die Pressefreiheit hält, wird er einsitzen müssen, und er hat gute Chancen, ein Held zu werden. Als Amerikaner muss er wenigstens nicht nach Guantánamo oder Abu Ghuraib. Aber auch im US-Knast soll es nicht schön sein. Insbesondere gelten dort nicht die Gesetze gegen Sklaverei, so dass die Industrie dort für 23 Cent Stundenlohn arbeiten lässt.
admin •
09:04 •
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