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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


11. Dezember 2014

Weihnachtspost von Joffe

Siehe auch

3. Dezember 2014

Die Russen kommen!

 

Am südlichen Ende meiner Straße beginnt der Krieg. Dort nämlich hat das Deutsch-Niederländische Korps Münster seinen Sitz und wird ab sofort als Teil der neuen „Speerspitze der NATO“ den Russlandfeldzug Frieden in Europa sichern. Zu dem Gelände, an dem mitten in der Stadt den Warnschildern zufolge Schießbefehl besteht, gehört auch ein gegen Luftangriffe als scheinbar antike Burg getarnter Hochbunker. Beim Krieg ist nun einmal vieles nicht das, was es zu sein scheint.

Ich bin indessen mehr als beruhigt, dass Qualität und die Unabhängigkeit unserer deutschen Qualitätsmedien gesichert sind. Natürlich spielt es nicht die geringste Rolle, dass sich die Crème de la Crème deutscher Journalisten in der Atlantik Brücke gegenseitig auf die Füße tritt. Nachdem noch letzten Monat etwa die Hälfte der Deutschen die Sanktionen gegen Russland ablehnten, haben uns nun die Medien endlich davon überzeugt, dass der Verzicht auf russisches Gas und russische Märkte gut für Europa ist.

Große Angst müssen wir allerdings vor russischer Propaganda haben. Weil er so hochgefährlich ist, wurde der vom russischen Staat finanzierte Sender RT Deutsch von den angestammten Medien bereits attackiert, bevor er die erste Minute gesendet hatte – schneller, als etwa das Landgericht Hamburg schießt. Zwar verlangte das Bundesverfassungsgericht in seinen Rundfunkentscheidungen eine Vielfalt an Meinungen, um Einseitigkeit des nun einmal sehr suggestivkräftigen Fernsehens zu vermeiden, aber dass jetzt auch die Russen jetzt mitreden, das kann ja wohl mal gar nicht angehen, oder?

In den USA ist es noch schlimmer: Da hält seit letztem Jahr Journalismus-Legende Larry King für Russia Today seine Hosenträger in die Kamera und darf nun erstmals über die USA berichten, ohne US-Konzernen verpflichtet zu sein. Nicht auszudenken, wo das hinführen könnte!

 

1. November 2014

Landgericht Köln hält Bundeswehrberichte für Kunst

 

Letztes Jahr hatte die Bundeswehr die WAZ verklagt, weil diese eigenmächtig von als Verschlusssache gekennzeichneten Dokumenten veröffentlichte. Diese waren zur Unterrichtung des Parlaments (Bundestag) angefertigt worden. Der Barras sah darin eine Urheberrechtsverletzung. Meine Rechtsauffassung hierzu hatte ich bei TELEPOLIS dargelegt (Die Künstler-Kompanie).

Nunmehr hat das Landgericht Köln tatsächlich entschieden, dass die Variationen, welche die Berichterstatter in ihren genormten Dokumenten machen, ein Urheberrecht im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG begründen können, weil eine persönlich geistige Schöpfung vorliege (Künstler-Kompanie gewinnt erstes Gefecht). Ich vermute mal stark, dass der Feind in Berufung gehen wird.

Doch auch ein anderer Gegner stünde bereit: Aus Solidarität hatte die Piratenfraktion im NRW-Landtag den Leak gespiegelt, den auch im größen Länderparlament interessiert man sich dafür, wenn eine Behörde – wie in diesem Fall wohl geschehen – einem Parlament eine manipulierte Sachlage unterschieben will. Mit Anti-Piraten-Einsätzen hat die Bundesmarine ja inzwischen Erfahrung gesammelt …

13. Oktober 2014

„Köln nimmt das alles“ – SPIEGEL-Beitrag zu Unsitten des Presserechts

 

Der aktuelle SPIEGEL (print) bringt einen längeren Artikel über die drei bedeutendsten Pressekammern Köln, Hamburg und Berlin. Darin wird beklagt, dass in diesen Kammern seit Jahren einstweilige Verfügungen im Regelfall ohne Anhörung der Gegner erlassen werden. Dies kritisiert der bis 2002 der Kölner Pressekammer Vorsitzende Ex-Richter Huthmacher, der möglichst immer die Gegenseite vor einer Beschneidung der Pressefreiheit zu kontaktieren pflegte und meistens eine mündliche Verhandlung ansetzte. Ex-BGH-Richter Bornkamm spricht sogar von Missbrauch.

Außerdem geht der Beitrag auf den von mir vehement kritisierten fliegenden Gerichtsstand ein, der Klägern effizientes forum shoping ermöglicht. Mit Recht sieht der SPIEGEL inzwischen die Kölner Zivilkammer 28 als die bei Verbietern beliebteste Kammer an. Am Anfang dieses Trends, 2008, hatte ich die Ehre, auf der Gegenseite der Köln-Premiere eines Berliner Medienanwalts beizuwohnen. Der Berliner(!) Kollege hatte ohne jeden Sachbezug nach Köln gebeten, um einen Hamburger(!) Gerichtsblogger zum Schweigen bringen zu bringen. Offenbar wollte der Kollege die Kölner Kammer austesten und die Domstadt zum neuen „Hamburg“ machen, wie es dann auch geschah. Entfielen laut SPIEGEL 2006 ganze 8% der auf die drei Gerichtsstände Köln/Hamburg/Berlin verteilten Pressesachen auf die Domstadt, sind es inzwischen 24%.

Ein schönes Zitat vom legendären Berliner Vorsitzenden Mauck:

„Wir machen eine Menge nicht mehr mit, ‚Köln‘ dagegen nimmt das alles.“

Der fliegende Gerichtsstand macht heute übrigens nur noch professionellen Medienschaffenden Ärger. Erforderlich ist, dass entweder Äußerungen in den Sprengeln der Gerichte tatsächlich erscheinen, also bundesweiter Printvertrieb oder Rundfunk, oder aber dass eine Äußerung einen inhaltlichen Mindestbezug zum Gerichtskreis hat. Zum Glück reicht es inzwischen nicht mehr aus, dass eine Äußerung im Internet und damit überall erscheint. So war es noch vor wenigen Jahren Gerichtspraxis, dass der Regensburger Bischof das Blog Regensburg Digital erfolgreich nach Hamburg zwang. Diese Zeiten sind inzwischen sogar in der Hamburger Zivilkammer 24 weitgehend vorbei.

Meinen nächsten planmäßigen Termin in Köln habe ich übrigens am 11.11. ab 11.00 Uhr. Zum Glück habe ich noch vom Hochwasser in Münster vor zwei Monaten eine Krawatte über, um die es nicht mehr schade ist. ;) Allerdings hat die dortige Kammer dem Gegner inzwischen in einem Hinweisbeschluss kommuniziert, dass sie meine Bedenken gegen die örtliche Zuständigkeit von Köln teilt. Eine Reise nach Köln ist mir den Weg jedoch allemal wert!

Tonträgerhersteller Helmut Kohl

 

Die gestrige ARD-Dauerwerbesendung für zwei Kohl-Bücher und den SPIEGEL brachte medienrechtlich durchaus interessante Erkenntnisse. So sollen einige der Tonkassetten, die Schwan auf das Urteil von Landgericht bzw. Oberlandesgericht Köln an Kohl herausgeben musste, teilweise unbrauchbar sein. Geargwöhnt wurde, ein Magnet sei den Bändern wohl etwas nahe gekommen.

Schwan will davon nichts wissen, und es ist anzunehmen, dass es jedenfalls seinen eigenmächtig gezogenen Kopien gut geht. In einem Restaurant hatte der indiskrete Schwan mit seinem Kohlkontakt geprahlt und Teile der Aufnahmen vorgespielt.

Durfte Schwan die Bänder kopieren, anderen vorspielen und inhaltlich auswerten?

Nun hatte ja bekanntlich das OLG Köln den Altkanzler zum Hersteller der Bänder erklärt und ihm statt Schwan das Eigentum hieran zugesprochen. Dann aber wäre es konsequent, Kohl bzw. seinem Verlag auch als Tonträgerhersteller nach § 85 UrhG anzusehen. Das würde bedeuten, dass Kohl wie ein Plattenproduzent

das ausschließliche Recht hat, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

In dem Fall durfte Schwan weder eigenmächtig eine Kopie ziehen noch dürfte er eine solche an Dritte weitergeben. Soweit gestern der Kohl-Anwalt das Kopieren als „strafbar“ bezeichnete, mag dies nach § 108 UrhG formal zutreffend sein, spielt aber in der Praxis eher eine untergeordnete Rolle.

Auch ein öffentliches Vorspielen wäre rechtswidrig, wobei man sich darüber streiten kann, ob eine Restaurantrunde von Journalisten als „öffentlich“ im Sinne der Vorschrift einzustufen ist. Da § 85 UrhG ein wirtschaftliches Interesse schützt, wird das eher nicht der Fall sein.

Nicht allerdings schützt das spezielle Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers vor inhaltlicher Auswertung der Bänder. Da käme man vielleicht mit Vertragsrecht ran, wobei es gewisse Beweisschwierigkeiten für die tatsächlichen Absprachen gibt. Es spricht allerdings viel dafür, dass die von Kohl beanstandeten 115 Äußerungen mit Persönlichkeitsrecht angreifbar sind. Da ich das Schwan-Buch weder vorliegen habe noch kaufen werde, kann ich das aktuell nicht beurteilen.

Mehr zur Rechtslage der Ko(h)lportage bei Legal Tribune Online.

11. Oktober 2014

Landgericht Stuttgart: Daimler verliert gegen SWR (Jürgen Rose, versteckte Kamera)

 

Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage des Daimer-Konzerns gegen den Südwestrundfunk wegen einer investigativen Reportage mit versteckter Kamera abgewiesen. SWR-Journalist Jürgen Rose Rose hatte gewallrafft und undercover als Leiharbeiter vier versteckte Kameras in ein Daimler-Werk eingeschmuggelt. Roses Bericht über Lohndumping hatte letztes Jahr selbst im Stuttgarter Landtag ein Echo gefunden und veranlasste das Unternehmen zu Änderung ihrer bisherigen Praxis.

In der Pressemitteilung des Landgerichts Stuttgart heißt es:

Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Landgericht ausgeführt, dass die Herstellung der Videoaufnahmen zwar rechtswidrig gewesen sei, weil der Journalist das Hausrecht der Daimler AG verletzt habe. Die Daimler AG müsse jedoch die Ausstrahlung des Bildmaterials hinnehmen, weil die Reportage einem eindeutig überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse diene. Die Reportage habe darüber informiert, dass der Einsatz von Arbeitskräften im Rahmen sog. Werkverträge dazu führen könne, dass diese trotz gleichwertiger Arbeitsleistung und Eingliederung in den Produktionsprozess wesentlich niedrigere Löhne als die Stamm- und Leiharbeitnehmer des Unternehmens erhielten, die jedenfalls teilweise durch Leistungen der öffentlichen Hand („Hartz-IV“) aufgestockt werden müssten. Dies werde von weiten Kreisen der Bevölkerung als ein einschneidender Missstand wahrgenommen. Hinsichtlich dieses Missstandes bestehe ein überragendes öffentliches Informationsinteresse, demgegenüber die Nachteile, die aus der rechtswidrigen Informationsbeschaffung resultierten, zurücktreten müssten. Die Ausstrahlung des Videomaterials im Rahmen der Reportage sei daher nicht rechtswidrig gewesen, sondern durch die Meinungs- und Rundfunkfreiheit des SWR (Art. 5 GG) gerechtfertigt. Die Daimler AG könne daher keine Unterlassung der zukünftigen Ausstrahlung verlangen.

LG Stuttgart, Urteil vom 09.10.2014, 11 O 15/14

Sowohl Daimler als auch der SWR wollen weiterklagen. Bei Daimler scheint die Prozessfreudigkeit eher eine Klage aus Prinzip zu sein, um allgemein zu signalisieren, dass Gefechte mit dem Dreizack Zeit und Geld kosten. Zwar liegt mir die detaillierte Urteilsbegründung noch nicht vor, allerdings dürften in rechtlicher Hinsicht weder vom BGH noch von darüber gesetzten Gerichten Überraschungen zu erwarten sein.

Reportagen wie die von Rose verändern die Welt. Leute, die rausgehen und recherchieren, statt Agenturmeldungen und PR zu verbreiten. Respekt und Gratulation an die SWR-Anwälte!

7. Oktober 2014

Helmut Kohl und das Medienrecht

 

Anders als die meisten heutigen Politiker rannte der ewige Kanzler Helmut Kohl den Medien nicht hinterher. Insbesondere am TV war der Kanzler desinteressiert. Dem SPIEGEL verweigerte er ab einem bestimmten Zeitpunkt jeglichen Kontakt. Als Grund für dem Liebesentzug sehen gut informierte Kenner eine flapsige Zeile des SPIEGELs, in dem die Journalisten einen Seitensprung andeuteten. In der Bonner Republik galt das Privatleben von Politikern als absolutes Tabu.

Kohl, der eine Generation an Stimmimitatoren ein sicheres Auskommen bescherte, kam auch nicht auf die Idee, seine Gegner durch Klagen aufzuwerten. Ins Gericht ging der Kanzler allerdings dann, wenn es gegen seine Frau ging. Hannelore Kohl veranstaltete sogar einmal eine Ausstellung mit Kohl-Karikaturen und gab ein Kochbuch mit dem Titel „Was Journalisten anrichten“ heraus.

Derzeit richtet sich das Auge der Medienrechtler auf das im Heyne-Verlag erscheinende Buch des geschassten Kohl-Biographen Heribert Schwan. So hatte Schwan an drei Bändern der Kohl-Memoiren mitgewirkt, hierfür jedoch keine Verschwiegenheitserklärung oder einen sonstigen Vertrag unterzeichnet. Einen Vertrag hatte Kohl ausschließlich mit dem Verlag:

„Der Verlag sichert zu, dass [der Beklagte] persönlich die schriftliche Abfassung des Werkes bis zu seiner Fertigstellung nach den Vorgaben und Angaben des Autors übernimmt. Der Autor wird im Gegenzug [dem Beklagten] entsprechenden Einblick in relevante Unterlagen geben und ihm in ausreichendem Maße für entsprechende Gespräche zur Verfügung stehen (mindestens 200 Stunden). Die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen [dem Beklagten] und [dem Kläger] werden diese direkt besprechen.“

Im schließlich vom OLG Köln, Az 6 U 20/14, entschiedenen Fall hatte Kohl die Herausgabe der Tonbänder als solche herausgeklagt. Das Gericht gestand Kohl das sachenrechtliche Eigentum (§ 985 BGB) an den Tonbändern zu, weil es Kohl als Hersteller der Tonbandaufzeichnungen nach § 950 BGB bewertete. Der eigentliche Wert der Tonbänder bestehe nicht in ihrem Materialwert, sondern – unabhängig von der Frage urheberrechtlicher Schutzfähigkeit – im immateriellen Gehalt der auf ihnen dokumentierten Äußerungen des Klägers. Der Fall liegt nun beim BGH.

Urheberrechtlich und persönlichkeitsrechtlich war die Entscheidung offenbar witzlos. Zwar hat Kohl die 200 Bänder jetzt in Oggersheim gebunkert, doch Schwan, der kleine Pirat, hat sich natürlich Kopien gezogen … Und daraus nun sein Buch gezimmert, das er – Kohl zum Hohn – ausgerechnet mit PR-Partner SPIEGEL vermarktet. Diesen Dienstag wurde das Werk vorgestellt. Als treueste Kohl-Verteidigerin erwies sich mal wieder die BILD-Zeitung, deren Abgesandter sich um Kohls „geistiges Eigentum“ sorgte.

Soweit bekannt, hat sich der Heyne-Verlag noch keine einstweilige Verfügung eingefangen. Allerdings dürfte das Buch hinsichtlich Persönlichkeitsrecht mehr als spannend werden. Das vom Focus kolportierte Ziel, die Veröffentlichung zu stoppen, hat der Alt-Kanzler nicht erreicht. Aller Wahrscheinlichkeit nach sitzen nun die Kohl-Anwälte in dieser Nacht bei Kaffee und Pizza, um schnellstmöglich ein Fax in Richtung Hamburg, Berlin oder Köln zu schicken. Wir werden in Kürze erfahren, welche Kammer das Rennen gemacht hat.

6. Oktober 2014

ZEIT-Prozesshanseln scheitern überwiegend mit Pressegängelung

 

Die meisten der einstweilig verbotenen Äußerungen hat heute das Landgericht Hamburg fürs erste wieder erlaubt. Distanzieren muss ich mich (einstweilen) von dem im oben genannten Video erweckten Eindruck,

Dr. Jochen Bittner sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung „Die Anstalt“ im ZDF genannt wurden.

-> Josef Joffe und Jochen Bittner scheitern gegen Die Anstalt (ZDF)

5. Oktober 2014

Schattenmann in der Regierung

 

CIA-Gründer Allen Dulles fürchtete nichts mehr als parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Seine dunklen Geheimnisse hielt der kalte Krieger in erster Linie vor dem eigenen Volk geheim. Der erfahrene Diplomat und Gesellschaftslöwe Dulles verstand es seinerzeit, die Parlamentarier mit seinem Charme einzuwickeln und zu belügen. Sicherheitshalber ließ er Parlamentarier im eigenen Land überwachen. Als die CIA schließlich Mitte der 1970er Jahre von Senator Frank Church gründlich auseinander genommen wurde, hatte der selbsternannte Meisterspion bereits das Zeitliche gesegnet.

Nunmehr erheben sich also die Leichen aus dem Keller des vormaligen deutschen Geheimdienstkoordinators Frank-Walter Steinmeier. So hatte der Stratege zwischen 2004 und 2008 heimlich einen Großteil der Telekommunikation bereitwillig an die NSA geliefert.

Als ich Steinmeier letztes Jahr noch persönlich fragte, ob er der NSA erlaubt habe, mein Handy abzuhören, hatte er das noch abgestritten – im Spionagehandwerk sozialübliches Verhalten. Der G10-Kommission hatte er auch nichts gesagt und damit deren Autorität untergraben. Einmal mehr hat sich das Konzept der Kontrolle von Geheimdiensten als Scharade zur Beruhigung von Kritikern herausgestellt.

Ich würde mir wünschen, dass von uns gewählte Politiker in erster Linie uns gegenüber loyal sind – vor allem in einer Zeit, in der uns die USA in einen neuen Kalten Krieg hineinziehen und mit TTIP knebeln wollen.

-> Doppelagent Steinmeier enttarnt

3. Oktober 2014

Deutscher Fernsehpreis für Günter Wallraff

 

Günter Wallraff wurde gestern für „Team Wallraff“ mit dem Deutschen Fernsehpreis ausgezeichnet. Ich habe bislang keinen beeindruckenderen Journalist kennen gelernt. Die Hälfte seiner Arbeitszeit wurde durch Gerichtsprozesse verschwendet.

Als der Kollege Höcker mir letztes Jahr mit einem Prozess drohte, bot mir Wallraff spontan an, sich an möglichen Prozesskosten zu beteiligen. ;)

Hier die vollständige Aufzeichnung der sehenswerten Wallraff-Ausgabe von „Ich stelle mich (WDR)“ vom 17.08.2014.