Der Rezitator Karl-Heinz Rummenigge wird von einer Fußball-Literatin wegen einer Ode an den Kaiser urheberrechtlich angegangen. Wie es sich bei Klägerinnen aus Hessen und Beklagten aus Bayern gehört, läuft der Fall natürlich am Landgericht Hamburg.
Die Dichterin signalisiert jedoch Interesse auf außergerichtliche Beilegung:
„Wann meldest Du Dich denn bei mir?
Ich klär‘ es gern bei ein paar Bier.
Doch einfach so, so geht das nicht –
schließlich ist es mein Gedicht.“
Die letzte Zeile könnte man austauschen in:
„in Hamburg gibt’s ein Landgericht!“
UPDATE:
Wie BILD (16.01.) berichtet, haben sich die Parteien freundschaftlich geeinigt. Die Autorin bekam einen Tausender, über das erhoffte Bier mit dem rezitierenden Fußballidol wurde nichts bekannt.
Die Geschichte der Geheimdienste sowie die der Zauberkunst. Klar, dass ich früher oder später mal die bizarre Geschichte von John Mulholland ausführlich bearbeiten musste, was erst seit November 2009 möglich ist. Denn solange blieb das geheimste aller Zauberer- und Agentenbücher unter Verschluss.
Nachdem Kai Diekmann mich neulich ob einer öffentlichen Rechtsberatung als „Freund“ bezeichnet hat, sehe ich mich natürlich in der Verantwortung, unseren Bloggerkollegen vor den Anfeindungen der Juristenwelt in Schutz zu nehmen.
Lieber Kai, hier haben die Blogger in zahlreichen Selbstversuchen herausgefunden, dass Produkte anwaltlicher Schreibkunst von deren Persönlichkeitsrechten geschützt werden (nachdem das Urheberrecht mangels intendiertem Kunstwerk nicht zog). Die Gerichte urteilen allerdings im Einzelfall unterschiedlich.
Allerdings soll man die Telefonnummern usw. nicht veröffentlichen, auch wenn die nicht geheim sind.
Am Landgericht Hamburg treffen sich mehrfach die Woche seit Jahren zwei Originale im Zuschauerraum, die gelegentlich auch überregional Prozesse besuchen. Der eine ist der hier mehrfach angesprochene Meinungsfreiheitsaktivist und Katzenliebhaber Rolf Schälike, der andere ist ein unter „Psykoman“ firmierender Modeschöpfer, der seit Jahren marken- und urheberrechtliche Prozesse beobachtet, um gute Anwälte zu finden. Letzteres scheint gelungen.
Bekannt wurde Psykoman durch seinen Rechtsstreit gegen die Google-Bildersuche. Jüngst wurde Psykoman juristische Aufmerksamkeit zuteil, als er gegen die Ausbeutung seiner Marke „Pudel“ vorging, welche das Logo der Marke „Puma“ parodiert. Das Landgericht Hamburg hatte mal geurteilt:
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei der Anmeldung des Pudels von PsykoMan um eine sittenwidrige bösgläubige Markenanmeldung (Marke Nr. 30567514.1) handelt.
Wie der Kollege Spieß vermeldet, scheint man auch in Braunschweig keinen Gefallen an aufgedrängte Leistungen wie dem ins Internet gestreamten Radioprogramm zu finden. Jedenfalls dann nicht, wenn dieser zusätzliche Vertriebsweg Geld kosten soll, dieses unabhängig von der Inanspruchnahme – und dann noch für das Zweitgerät!
Demnächst will die GEZ ja sogar Handys in die Pflicht nehmen, die via Internet Radio empfangen …
Das Landgericht Hamburg bekam gestern Besuch des Barden Udo Lindenberg, der von einem Kumpel verklagt wurde. Der will einzelne Teile einiger Werke beigesteuert haben, für die er nun Kohle sehen will. Das Gericht ließ jdoch durchblicken, dass der Anteil des Klägers zu gering gewesen sei.
Die genannten Lieder hießen ausgerechnet „Rudi Ratlos“ und Jonny Controlleti“.
Das Landgericht Hamburg hat gegen die Filesharingplattform Rapid Share eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen. Der Film „Der Vorleser“ darf dort nicht mehr Dritten zugänglich gemacht werden.
Die FAZ hatte neulich ein bisschen ungenau über die Animositäten zwischen Diekmann, der TAZ und dem TAZ-Anwalt berichtet. So hatte die FAZ irrtümlich einen formlosen Hinweis des TAZ-Anwalts, Diekmann verstoße durch die Eigenveröffentlichung einer seinerzeit verbotenen TAZ-Satire gegen Urheberrecht, als förmliche Abmahnung gedeutet und berichtet, die TAZ bzw. deren Anwalt hätten die Eigenveröffentlichung Diekmann untersagen lassen (wollen).
Ich hatte den urheberrechtlichen Hinweis auch so aufgefasst, mich aber gewundert, dass Diekmann den Text noch online hatte und daher nochmal vor meiner Veröffentlichung recherchiert. Zwar kann man einen anwaltlichen urheberrechtlichen Hinweis durchaus unter „Abmahnung“ subsumieren, was die Rechtsfolge des § 93 ZPO abwenden kann. Doch eine „richtige“ Abmahnung, für die auch Kosten entstehen, setzt voraus, dass der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird, was nicht der Fall gewesen ist. So hatte das Hausblog der TAZ lediglich berichtet:
Jetzt aber verbreitet der Neu-Blogger den Beitrag selbst – und hat sich deshalb soeben eine weitere Klageandrohung von Anwalt Jony Eisenberg eingefangen. Der taz die Veröffentlichung verbieten, vor dem Kadi erfolglos um Schmerzensgeld dafür klagen – und dann das Ganze selbst veröffentlichen. So geht’s nicht, lieber Kai. Bitte merken: Urheberrecht gilt auch für Penisvergrößerungen!
Die „Klageandrohung“ betraf aber wohl das Begehren der TAZ, die Satire nun wieder selbst veröffentlichen zu dürfen. Das wurde inzwischen im Wege einer Vollstreckungsgegenklage wegen des nach Rechtskraft des Urteils weggefallenen Rechtsschutzinteresses von Diekmann durchgesetzt. Denn wenn Diekmann selbst Eingriffe in sein Persönlichkeitsrecht veröffentlicht, begibt er sich seiner Schutzwürdigkeit diesbezüglich, was die Rechtskraft des Urteils durchbricht.
Ich wäre beinahe in die gleiche Falle getappt, als ich meinen Beitrag für Telepolis schrieb. Da jedoch die Satire weiter bei Diekmann im Blog rumhing, was kaum der Fall gewesen wäre, wenn der TAZ-Anwalt losgelegt hätte, hatte ich diesen Punkt gerade noch rechtzeititg recherchiert. Tatsächlich hatte der TAZ-Anwalt lediglich eine „kostenlose Rechtsberatung“ geleistet. So schnell kann es also gehen!
Die TAZ bzw. deren Rechtsanwalt lassen sich aber nur ungern Zensurwünsche nachsagen, und so wurde denn auch die FAZ ungebeten „rechtlich beraten“. Heute nun erschien ein redaktioneller Widerruf der FAZ.
Unser lieber Kollege Dr. Kornmeier lässt sich in der Financial Times über perfide bloggende Anwälte aus:
Ein Geschäftsmodell würden eher `Opferanwälte` betreiben, die sich in Blogs verbreiten und hierdurch auf Mandantenfang gehen. Perfide sei, sagt Kornmeier, dass solche Anwälte von den abgemahnten Rechtsverletzern oftmals Honorare verlangen, die teilweise sogar höher seien als die den Abgemahnten angebotenen Vergleichszahlungen.
Öhm, also, äh …
Meint der Kollege Dr. Kornmeier hier mit „Abgemahnten“ solche Rechtsverletzer, die sich noch im vorgerichtlichen Stadium befinden?
Mir ist bis jetzt noch kein Anwalt bekannt, der vorgerichtlich höhere Honorare genommen hätte, als die Vergleichszahlung. Und für das Stadium der vorgerichtlichen Auseinandersetzung hielte ich derartiges auch für sehr, sehr schwer nachvollziehbar. Den Mandanten, der seinem Anwalt mehr bezahlt, als er für die vorgerichtliche „vergleichsweise“ Beilegung aufbringen müsste, würde ich auch gerne mal sehen.
Dass es vor Gericht im Unterliegensfall teurer werden kann, ist selbstverständlich, hat also keinen Nachrichtenwert. Also was redet denn der Dr. Kornmeier da?
Bloggen ist hierzulande wirklich eine hochgefährliche Angelegenheit. Ständig steht man mit einem Bein in der Bärenfalle eines Abmahnanwalts! Wie ist das denn etwa urheberrechtlich geregelt, wenn man Youtube-Videos verlinkt, einbettet – oder gar so adaptiert, als seien sie eigene Inhalte?
Wie verhängnisvoll ein durchaus gut gemeinter Eingriff in fremdes Urheberrecht sein kann, musste nun auch ein bloggender 45jähriger Familienvater aus Berlin erfahren. Der hatte – ziemlich blauäugig – ein bei Youtube gefundenes Video als mehr oder weniger scheinbar eigenen Inhalt auf seine Website gestellt. Ohne zu fragen, versteht sich, denn der FAZ-Leser glaubte offenbar, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Dumm gelaufen! Das wird für den armen Familienvater, der aus allen Wolken fiel, nun ein teures Nachspiel haben! Und das, obwohl er in dem Video selbst dem Urheber ein Interview gegeben hatte!
Besonders pikant war, dass der unbedarfte Blogger noch am Vortag eine kecke Vorlage für Abmahnungen gepostet hatte. (Über ähnliche Provokationen hatte ich jüngst berichtet.) Denn der Familienvater hatte sich erst kürzlich in den juristischen Fallstricke des Bloggens verfangen, denn er irrtümlich war er von Toleranz in der Blogosphäre ausgegangen, wo man unter sich und mit jedem per Du ist.
Vielleicht sollte man aus diesen Missgeschicken einen warnenden Zeitungsartikel machen. Aber welche Zeitung interessiert sich schon für die Nöte der kleinen Blogger …?
UPDATE:
Vorliegend ging es nicht einmal um Urheberrecht, sondern um den verbalen Unflat, welcher dem Berliner Blogger verboten worden war. Das Video enthielt entsprechende Anspielungen, wobei das Video zwar schon älter war als das Verbot, jedoch nachträglich mit erfasst wurde. Gemein!