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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


31. Oktober 2010

Gegen DigiProtect wird zurückgeschossen!

Eigentlich war das ja meine Idee: Ich hatte der Piratenpartei vor einiger Zeit mal den Vorschlag gemacht, negative Feststellungsklagen gegen die bestimmte Filesharing-Abmahner anzustrengen und auf diese Weise Rechtssicherheit in derzeit streitigen Fällen zu erzwingen. Aber vermutlich muss man in der Piratenpartei ähnlich wie bei Wikipedia eine „hohe soziale Position“ erwerben, um sich mit einem Vorschlag durchzusetzen. Auf aktive Politik habe ich aber keinen Bock, schon aus hygienischen Gründen.

Nun meldet Gulli die Sammelklage eines Prozessfinanzierers gegen den besonders hartnäckigen Anit-Filesharer-Rechteeintreiber „DigiProtect“. Die hatten Leute gesucht (und tun es noch), die möglicherweise zu Unrecht „Schadensersatz“ gezahlt bzw. Anwaltskosten gelatzt haben. Rückenwind dürfte das Urteil aus Hamburg liefern, welches für Titel von 2006 gerade einmal 15 Euro Lizenzgebühr ansetzt. Meinen Segen habt ihr!

Via telemedicus.

27. Oktober 2010

Filesharing: Schadensersatz gerade einmal 15,- Euro pro Titel

Lawblogger Udo Vetter weist auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg hin, das einer Empfehlung des Branchenverbandes BITKOM und der GEMA die Höhe für Lizenzschäden bzgl. Liedern von durchaus bekannten Künstlern auf 15,- Euro taxiert. Den astronomischen Begehrlichkeiten der Abmahnindustrie wurde mithin ein deutlicher Dämpfer verpasst.

Die angeblich hoch zu bemessenden Lizenschäden werden damit begründet, weil beim Filesharing der Downloader seinerseits das betreffende Stück zum Abruf bereitstellt, also für eine kurze Dauer ein kleiner Piratensender ist. Das Recht zum Senden und verteilen hat der Downloader erst recht nicht, und dafür soll er bluten. Aber nicht mit den Fantastillionen, welche die Musikindustrie regelmäßig von Abmahnopfern verlangt, sondern für Titel von 2006 gerade einmal für 15,- Euro.

Ich persönlich habe so meine Zweifel, ob den Künstlern aus der zweiten Reihe, die anscheinend am Abmahnen mehr verdienen als beim konventionellen Absatz, überhaupt ein Schaden entsteht. Viele der abgemahnten Titel kann man in brauchbarer Qualität auch auf Youtube anhören, was niemanden zu stören scheint – denn das ist ja Werbung! Das ist Filesharing aber auch, wie neulich Netzpolitik.org lässig schrieb.

Zu unterscheiden sind die Lizenzkosten jedoch von solchen für die Nachforschung und die Anwaltskosten. Die Nachforschungskosten sind häufig nicht nachvollziehbar dargestellt. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert, der angesichts der nun geschrumpelten „Lizenzkosten“ insoweit geringer anzusetzen ist.

Belohnt und bestätigt werden nun diejenigen, die cool blieben und sich nicht durch böse Anwaltsschreiben haben einschüchtern lassen. Während ich mit Hamburger Richtern in der Presse- und „Internet“-Kammer so meine Probleme habe, möchte ich auf die Kollegen im Urheberbereich nichts kommen lassen. ;-) Gut gemacht, Jungs!

20. Oktober 2010

GEMA depubliziert Lieder im Kindergarten

Gute Nachrichten vom Conent-Mafia-Kartell: Bislang wurden Menschen bereits während ihrer Sozialisation von Kindesbeinen an süchtig nach bestimmter Musik gemacht, um die Abhängigkeit von der konditionierten Nachfrage in bare Münze zu verwandeln, was nicht selten zu „Beschaffungskriminalität“ (Filesharing) führt.

Nun aber leistet ausgerechnet die GEMA einen wichtigen Beitrag, um dem Teufelskreis bereits im Kindergarten den Nährboden zu entziehen: Künftig nämlich sollen Kindergärten, die fotokopierte Noten usw. nutzen, von Kindergartencops ins Visier genommen werden, um „Schutzgeld“ zu kassieren. Bald werden daher sparsame Erzieherinnen Noten selbst per Hand abschreiben müssen, oder aber clever den Kindern Liedfolgen beibringen, die unter CC stehen. Dann kann die Contentmfia ihre Töne behalten und meinetwegen damit ein Klagelied anstimmen. Sicherlich findet jemand auch eine zeitgemäßere Notation als die Idee mit den Linien und den Punkten, zumal Papier als Informationsträger ja ohnehin anachronistisch ist.

Danke, GEMA!

19. Oktober 2010

Handfeste Auseinandersetzung über denkmalgeschütztes Kunstwerk

Ein Pächter einer Burg am Rhein hatte ein Wandgemälde aus dem 19. Jahrhundert zunächst übermalt, „um es besser sichtbar zu machen“, dann aber gleich ganz mit Wandfarbe übermalt – ohne die Denkmalschutzbehörde zu konsultieren. Die Eigentümerin der Immobilie war mäßig angetan und sandte ihren Advokaten – der vom Burgherren nach alter Ritter Sitte verdroschen wurde.

15. Oktober 2010

Piratenweib wird Abmahnluder

Der Schockwellenreiter schimpft über eine Bloggerin namens „Piratenweib“, die sich nicht hinreichend referenziert sieht und daher Leute abmahnt. Trotz des plakativen Namens hat das Piratenweib, das gerade mit sehr fragwürdigen Abmahnungen auf Fischzug geht, nach meiner Kenntnis lediglich ein Parteibuch der Piratenpartei wie über 12.000 andere auch, übt aber keinerlei besondere Funktion aus.

UPDATE: Und diese Frau erteilt also Nachhilfe für das Referenzieren von Bildzitaten? Oups …

UPDATE: Das Piratenweib lässt mich wissen, dass es eine Erlaubnis für die Nutzung der in ihrem Blog verlinkten Graphik habe und ist jetzt sauer, weil ich einen falschen Eindruck erweckt hätte. Och … Wer der großzügige Urheber und Rechteinhaber ist, hat auch mir das Piratenweib allerdings bislang nicht verraten.

Linkhaftung: BGH hebt linkfeindliches Urteil gegen Heise auf

Das Herz der IT-Community schlägt bei Heise.de. 2oo5 war dem Verlag verboten worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Land- und Oberlandesgericht München hatten „Landgericht Hamburg“ gespielt und so getan, als verstünden sie nicht, wie das Internet funktioniert.

In Karlsruhe allerdings, wo Hamburg bekanntlich aufhört, findet auch der Hamburger Vorort München seine Grenzen. So hatte denn der BGH ein Einsehen und hob das linkfeindliche Urteil auf. Glückwunsch, Heise! Und gut, dass ihr es durchgezogen habt.

12. Oktober 2010

Fox zensiert Simpsons-kritisches Video

Realsatire pur:

Der stets für eine gelungene Provokation gute Künstler Banksy parodierte den Simpsons-Vorspann und wies darauf hin, dass die Animation der beliebten US-Serie, welche die Amerikaner selbstkritisch wie keine zweite aufs Korn nimmt, von Billig-Kräften in Südkorea erledigt wird, die Merchandising-Artikel aus Sweatshops in China kommen. Da die Wahrheit nun einmal unerwünscht ist, ließ Fox die Satire bei Youtube löschen. Da wird sie jetzt offenbar im Minutentakt von Zensurgegnern wieder eingestellt.

Danke, Fox, denn ohne eure „Streisandisierung“ hätte ich von Banksy vermutlich nie erfahren!

-> SPIEGEL online

UPDATE:

Ein Leser schreibt mir:

Hallo, Betreff ihres Eintrags möchte ich darauf hinweisen, dass der Vorspann auf  http://www.kanzleikompa.de/2010/10/12/fox-zensiert-simpsons-kritisches-video/ ledigleich ein Storyboard von Banksy inkl Namensnennung  desselbigen als Grundlage hat und für die Serie produziert wurde. Dieser Vorspann wurde bei der letzten Simpsons Folge in den USA als offizieller Vorspann ausgestrahlt, also von FOX. Dass FOX sich und seine angeblichen Arbeitsbedinungen durchgehend parodiert, ist nichts neues. Der vermeintliche Streisand-Effekt sollte also dem ganzen nur dienlich sein. Die eigentliche (gewollte) Komik an der Sache ist nunmal, dass dann der Vorspann auch unter den gleichen spaßhaft „angeprangerten“ produziert wurde. Banksy hat übrigens selber eine nicht gerade kleine Historie, wo er Urheberreechtsverletzungen gegen ihn (u.a. youtube) sperren lässt.
Mfg

5. Oktober 2010

DIE ZEIT erfindet Rad neu

DIE ZEIT hatte offenbar Zeit zu viel und nahm eine Internetpublikation ins Visier, welche eine Rubrik mit „Stimmt’s?“ betitelte – erfolgreich, wie der Kollege Graf berichtet, was möglicherweise mit der sachdienlichen Wahl des Gerichtsorts zusammenhängen könnte.

Es dürfte eine Frage der ZEIT sein, bis die PRAWDA mal bei der TAZ anklopft, weil es da eine (ziemlich abgefahrene) Seite „DIE WAHRHEIT“ gibt. Sowohl „Stimmt’s?“ als auch „die Wahrheit“ befassen sich ja mit dem journalistischen Selbstanspruch, authentisch zu berichten, so dass meinetwegen die PRAWDA ruhig auch gegen die Rubrik der ZEIT vorgehen kann.

2. Oktober 2010

Filesharer haben den Kaffee – nicht mehr – auf

Der Kollege Ferner kommentiert einen Bericht über die Düsseldorfer Café-Kette Woyton, die sich aus Haftungsgründen nicht mehr in der Lage sieht, ihren Kunden WLAN anzubieten. Als Kenner der gegenwärtigen Rechtsprechung habe ich mich eigentlich schon immer gefragt, wie Gastronomen so mutig sein können.

Vielleicht gibt es in Düsseldorf dann wieder WLAN-Kaffee, wenn der „fliegende Gerichtsstand“ eines Tages abgeschafft wird. Dann müssen nämlich nur die Kölner in die Röhre gucken, die da so ein Landgericht haben, das im Filesharing den Ruf hat, den meine Freunde in Hamburg im Presserecht haben.

Vielleicht ist das aber auch nur der Trick eines in Düsseldorf beheimateten Mobilfunkanbieters, der seine UMTS-Sticks unter die Leute bringen will … ;-)

30. September 2010

Filesharing: Kommt jetzt die Vertragsstrafewelle?

Es ist schon eine Seuche: Da lädt jemand in einem Moment der Schwäche per Filesharing ein Hitalbum runter – alles Hits, die man völlig legal im Netz auch bei Youtube hören, im Rundfunk mitschneiden oder auf dem Schulhof via USB-Stick tauschen könnte. Und schon klebt er im Netz der Abmahnindustrie. Nicht nur für jeden einzelnen Titel hat dieser Sünder eine Abmahnung zu erwarten, denn für jeden Titel können unterschiedliche Rechteinhaber gesondert Abmahnungen verlangen. Ein Fass ohne Boden!

Doch der Blutdurst der Massenabmahner ist nicht mit dem Abmahnbusiness alleine gestillt: Denn wer sich einer Abmahnung erwehren will, der gibt eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab, die jedoch nur dann rechtsbeständig ist, wenn sich der Sünder einem Vertragsstrafeversprechen unterwirft. Im Regelfall erzielt ein solches den pädagogischen Effekt, dass der Sünder von seinem Treiben ab- oder sich nicht mehr erwischen lässt.

Nun melden die Kollegen von IP-Notiz, dass man sich durchaus auch an der Vertragsstrafe gütlich tun möchte. So verlangt ein gewisser Herr Bushido, selbst wegen Urheberrechtsvergehen verurteilt, von einem Liebhaber seiner – nennen wir es mal „Musik“ – wegen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung 5.000,- Euro. Das ist ein Betrag, den der typischerweise jugendliche Hörer solcher Missklänge normalerweise nicht rumliegen hat.

Professionalität hin oder her: Was muss dieser Bushido wohl für ein widerwärtiger Mensch sein, der seine Fans dermaßen über den Leisten zieht? Und wird es nicht einmal Zeit, dass die Medien diesen Typ von der Bühne verweisen?