Die Content-Industrie hatte gegen die BGH-Entscheidung zu AnyDVD Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die Content-Industrie hatte gegen die BGH-Entscheidung zu AnyDVD Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Was ist heute eigentlich los?
Irgendwas muss heute im Trinkwasser sein. Wenn heute noch so ein Klopper kommt, hänge ich mich an den Wasserhahn, in der Hoffnung, dass die Dosis stimmt …
UPDATE: Jetzt ist der Klopper da!
Wird Zeit, dass ich meine Bekanntschaft mit Vincent Raven erneure. Der scheint ja dann doch eher zu den Normalen zu gehören und hat jetzt bestimmt ein paar schöne Mandate für mich … ;)
Ich wollte heute bei der GEMA einen Tarif in Erfahrung bringen. Nach einigen Telefonaten quer durch die Republik habe ich beschlossen, zu warten, bis die Piratenpartei die GEMA abgeschafft hat.
Ach ja: Statt mir weiter zu helfen, wollten die mich ausspionieren. m(
Gestern hatte ich ein bisschen zotig über die aktuelle Aktion der Kollegen berichtet, welche die Urheberrechte von Anbietern des fachmännisch ausgeleuchteten Naturfilms verteidigen. Dabei ging es um vergleichsweise aktuelle Titt Titel.
Der historisch interessierte Kollege Marco Dörre weist in seinem medienrechtlichen Blog von Zeit zu Zeit auf die Freigabe von Kulturgütern hin, die aufgrund der sich wandelnden Ansichten über Werte und Pädagogik sowie der Vielfalt an informationellen Einflüssen nicht mehr als jugendgefährdend eingestuft werden. Nunmehr wurde auch das Kunstwerk „Die mit dem roten Halsband“ auch jungen Menschen zugänglich gemacht. Vor ein paar Jahren hatte diese Filmkunst Musiker zu dem obigen gefaketen Werbespot inspiriert, dessen Audio etliche Leute für authentisch hielten. ;)
Meint Rant auf die aktuelle Online-Versteigerung der Filesharing-Ansprüche jetzt auf TELEPOLIS.
Das muss ich jetzt nicht auch noch kommentieren, oder?
Auf ihrem Bundesparteitag haben die GRÜNEN erkannt, dass es ein Internet gibt und dass derzeit einiges schief läuft. Die Kollegen von TELEMEDICUS stellen eine Übersicht der aktuellen grünen Positionen dar. Wie der SPIEGEL sehr richtig bemerkt, haben die PIRATEN unsichtbar am Tisch bzw. im Nacken gesessen.
So vernünftig diese Ansätze auch sein mögen, wir werden uns da trotzdem lieber persönlich drum kümmern. Lange Leitungen mögen wir nicht.
Dieses zeitgenössische Werk fotografischer Kunst, welches das Antlitz des CDU-Politikers Herrn Norbert Röttgen eingefangen hat, sprang dem Wikipedia-Kulturschaffenden Herrn Dirk Vorderstraße in die Linse. Wer das Meisterwerk nutzen will, muss den Namen des Urhebers „Dirk Vorderstraße“ nennen, sowie die Lizenz „Namensnennung 3.0 Unported (CC BY 3.0)„, die man entweder in ihrer Gesamtheit wiedergeben oder verlinken muss. Dem sei hiermit Rechnung getragen.
Herr Vorderstraße gehört wie etliche anderen Fotografen der Wikipedia auch jedoch zu jenen Hobby-Juristen, die sich an Missgriffen ihrer Mitmenschen gesundstoßen wollen, jedoch andererseits das Geld für qualifizierte Rechtsberatung sparen. So ließ Herr Vorderstraße einen angeblichen Urheberrechtsverstoßer wissen, dieser sei ein solcher und möge ihm nunmehr einen dreistelligen Betrag für Lizenzkosten überweisen. Andernfalls würde er nämlich einen „Fachanwalt“ mit einer Abmahnung beauftragen und das würde dann ja alles wohl noch teurer, und da gäbe es ja diesen Beschluss von diesem Berliner Gericht und so. Und die Kostennote würde sich nach einem Streitwert zwischen 4.000,- und 6.000,- Euro richten.
Warum der zu beauftragende Anwalt vermutlich keine Abmahnkosten in Rechnung stellen wird, soll der Kollege dem Herrn Vorderstraße mal selber erklären. Es sieht auch nicht danach aus, dass das RVG für einen Fachanwalt höhere Kosten vorsieht als sonst. In diesem Berliner Beschluss ging es außerdem gar nicht um Lizenzansprüche. Die Berliner Gerichte haben allerdings eine gesunde Auffassung zu Fotografen, welche die Nutzung ihrer Bilder kostenlos und ohne Namensnennung dulden, dann aber eines Tages angetanzt kommen und von Gott und der Welt Geld sehen wollen. Herr Dirk Vorderstraße gehört nämlich zu jenen Spaßvögeln, die ihr Werk gerne großzügig in der Wikipedia verbreiten, wohl wissend, dass im Wikipedia-Artikelraum keine entsprechende Namens- oder Lizenznennung erfolgt, oder sehen Sie hier eine? Nein? Hätte Herr Vorderstraße aber notfalls reineditieren können, wenn er es unbedingt gewollt hätte.
Aber das soll dem Herrn Vorderstraße mal der Kollege erklären, nachdem er sich hoffentlich einen üppigen Vorschuss genehmigt hat. Der Nächste bitte …
Ein Mitveranstalter eines Münsteraner Straßenfestes wollte es nicht wahrhaben, dass die mächtige GEMA für die Beschallung von einer Bühne mal eben die Fläche der gesamten Straße ansetzt:
„Es kann nicht sein, dass für eine einstündige Musikaufführung auf einer einzigen Bühne genauso viele Gebühren anfallen, als wenn sich auf dem einen Kilometer langen Hammer-Straßen-Fest eine Bühne neben der nächsten befindet“,
zitieren die Westfälischen Nachrichten den sturen Westfalen, der in Karlsruhe nun unterlag:
Für Freiluftveranstaltungen wie die hier in Rede stehenden Straßenfeste oder Weihnachtsmärkte ist es – so der BGH – typisch, dass das Publikum vor der Bühne ständig wechselt und damit insgesamt wesentlich mehr Zuhörer die Musik wahrnehmen, als auf der beschallten Fläche Platz fänden. Es kommt hinzu, dass die Musik von der Bühne regelmäßig die gesamte Veranstaltung prägt. Der GEMA wäre es – so der BGH weiter – auch nicht zumutbar, bei jeder der zahlreichen und verschiedenartigen Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet jeweils die Fläche zu ermitteln, die von der Bühne mit Musik beschallt wird und die Flächen festzustellen, auf denen sich keine Besucher aufhalten können oder dürfen oder auf die andere Musik einwirkt. Die Berechnung nach der Gesamtveranstaltungsfläche ist daher auch aus Gründen der Praktikabilität geboten.
Die GEMA-Praxis für Open Air hat indes auch etwas gutes: Sie erspart etlichen Passanten die nervige Beschallung mit Weihnachtsmusik.