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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


1. Dezember 2017

Meine Kandidatur als künftiger Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Mitgliederinnen und Mitglieder der Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz!

Kommenden Montag wird Ihnen die sogenannte Findungskommission einen einzigen Kandidaten präsentieren, den sie dann ganz demokratisch zum neuen Direktor der LMK wählen dürfen. Ob Herr „Dr.“ Eumann für die Gewährleistung der Staatsferne eine hinreichend moralisch integre Persönlichkeit bietet, werden Sie zu befinden haben.

Das fadenscheinige Verfahren einer „Findung“ allerdings hätte ich eher in einem afrikanischen Schwellenland erwartet. An Ihrer Stelle als Wahlversammlung käme ich mir bei nur einem einzigen Kandidaten unterfordert vor.

Als guter Demokrat möchte ich Ihnen daher konstruktiv eine Alternative anbieten. Für das Monatsgehalt von rund 10.000,- € (Besoldungsstufe B7) würde ich mir auch das Programm von sat.1 zumindest auszugsweise ansehen, allerdings sollten dann auch ein 13. Monatsgehalt und ein Dienstwagen drin sein.

Im Gegensatz zu meinem Mitbewerber verfüge ich als Volljurist über die Befähigung zum Richteramt, bin Fachanwalt für Medienrecht und habe mich vor vier Jahren unwiderruflich aus aktiver Politik zurückgezogen. Selbst nach dem entsprechenden Gesetz für NRW, an dem mein Mitbewerber federführend beteiligt war, wäre ich also überqualifiziert. Wie mein Mitbewerber, ein Geschichtswissenschaftler, pflege auch ich historische Interessen, gelte etwa als Spezialist für Able Archer 83. 2013 erschien mein auf eigenen Recherchen basierendes Buch über Geheimdienste im Kalten Krieg.

Für ein Antichambrieren dürfte die Zeit etwas knapp sein. Da ich gelernt habe, dass es in der Politik nicht auf Inhalte, sondern auf Identifikation ankommt, und damit Sie nicht erst den Verfassungsschutz für Informationen über mich bemühen müssen, offenbare ich Ihnen nunmehr individuell für Ihre jeweilige gesellschaftliche Gruppe meine Qualitäten:

An die Vertreterinnen und Vertreter der Medien:

Den Vertreter des Deutschen Journalistenverbands – Landesverband Rheinland-Pfalz, den Vertreter des Südwestdeutschen Zeitschriftenverleger-Verbands, die Vertreterin von ver.di-Landesbezirk Rheinland-Pfalz (IG Medien/Fachgruppe Journalismus) und die Vertreterin des Verbands der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und Saarland möchte ich wissen lassen, dass ich zwar häufig Fehlleistungen in dieser Branche manchmal auch hart kritisiere. Als Medienanwalt allerdings vertrete ich jedoch häufig Journalisten. Ich selbst war einst Chefredakteur der Schülerzeitung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums Kaiserslautern und schreibe heute tagesaktuell.

An die Vertreterinnen und Vertreter der Politik:

Ich habe vor dem Beruf des Parlamentariers, der sich stets der Kritik stellt, größten Respekt und schätze alle politischen Parteien. Mein Vater ist seit 62 Jahren Mitglied der CDU Kaiserslautern, ein Bruder von mir ist irgendwas bei den vorderpfälzischen Grünen und ich selbst war sieben Jahre Mitglied bei den Piraten. Meine Peergroup ist eher links-liberal, für Ideologien bin ich allerdings unbegabt. Die SPD-Genossen werden sich sicherlich für mein Interview mit Ferdinand Lasalle interessieren. Meine Kontakte zur AfD waren nur juristischer Natur. Als Anwalt habe ich etwa im Auftrag die Vorstandswahl der AfD Schleswig-Holstein wegen Mauscheleien und Manipulation erfolgreich angefochten. Die Partei Die PARTEI, der ich heute angehöre, ist leider nicht im Landtag vertreten.

An die Vertreterinnen und Vertreter der Religionen:

In Religion hatte ich immer eine 1, meine große Schwester ist sogar promovierte Theologin. Der Vertreter der Katholischen Bistümer in Rheinland-Pfalz wird meine katholische Erziehung und meine Sakramente zu schätzen wissen; einst war ich sogar Zeuge der Bischofsweihe von Anton Schlembach im Speyrer Dom und habe in Florenz von Papst Johannes Paul II. den Segen empfangen. Den Vertreter der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz möchte ich mit einem Verweis auf meine Schwägerin gnädig stimmen, die dort als Pfarrerin seelsorgt. Falls sich bis Montag auch die Atheisten eine Vertretung bei der LMK organisiert haben sollten, verweise ich vorsorglich auf meinen längst vollzogenen Kirchenaustritt.

An die Vertreterinnen und Vertreter von Sport, Kunst und Kultur und „Stiftung Lesen“:

Als Schüler war ich Mitglied im 1. FCK und im Turn- und Fechtclub Kaiserserlautern sowie in der Tae Kwon Do-Union Rheinland-Pfalz und entwickelte eine avantgardistische Tennis-Zaubershow. Anfang der 1990er Jahren wirkte ich in professionellen Inszenierungen des Pfalztehaters von „Romeo und Julia“ bis „Zauberflöte“ mit. 2009 gestaltete ich mit „Rimini Protokoll“ als Autor und Darsteller für das Landestheater Düsseldorf eine politische Inszenierung. 2016 brachte Westend meinen ersten Spionageroman.

An die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Beamten:

Den Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die Vertreterin des ver.di-Landesbezirks Rheinland-Pfalz (DAG) und den Vertreter des Deutschen Beamtenbundes Rheinland-Pfalz möchte ich meine besondere Wertschätzung für ihre gesellschaftlich wichtige Institutionen wissen lassen. Mein prominentester Mandant, mit dem ich auch enge Freundschaft pflege, wurde durch seine Schriften für die Gewerkschaften und seine Arbeiterliteratur zu Deutschlands erfolgreichstem Sachbuchautor.

An die Vertreterinnen und Vertreter des Verbraucherschutzes:

Die Vertreterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und den Vertreter des Landesfachbeirats für Seniorenpolitik Rheinland-Pfalz (beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen) möchte ich auf meine Website finanzparasiten.de hinweisen, die einen juristischen Kleinkrieg mit der Finanzvertriebsindustrie auslöste.

An die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft:

Den Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Bauernverbände Rheinland-Pfalz, den Vertreter der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU), den Vertreter des Landesverbands der Freien Berufe Rheinland-Pfalz sowie die Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz möchte ich wissen lassen, dass ich als Hausanwalt eines bundesweiten Branchenverbandes fungiere und im Interesse des Verbraucherschutzes gegen unseriöse Anbieter nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG vorgehe. Dem Vertreter des Landesverbands Einzelhandel Rheinland-Pfalz möchte ich sagen, dass mir auch dieses Gewerbe durch das Elternhaus vertraut ist.

An die Vertreterinnen und Vertreter für Integration:

Den Vertretern der Verbände aus dem Bereich der Behinderten einschließlich der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen und Beauftragter der Landesregierung für Migration und Integration sowie der Vertreterin des Landesfrauenbeirats beim Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz fühle ich mich besonders verbunden, da auch die Familie meines Vaters im Krieg ihre Heimat verlor. Mein Vater fand jedoch in der Pfalz eine neue Heimat. Meine Mutter, eine pensionierte Lehrerin, unterrichtet ehrenamtlich Flüchtlinge in deutscher Sprache. Ich selbst bin als Pfälzer zunächst ausgerechnet in das Saarland migriert, danach vermochte ich mich in Westfalen und nun im Rheinland zu integrieren.

Der Vertreterin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Rheinland-Pfalz kann ich allerdings nicht unter die Augen treten. So hatte ich diese Woche einer Spendensammlerin des BUND ihr Anliegen abgeschlagen. Auch der Vertreterin der Landesjugendrings Rheinland-Pfalz vermag ich wenig Identifikation zu bieten, da meine Jugend wohl langsam vorbei ist.

Damit wollen wir es für heute mal gut sein lassen. Ich bin gespannt, mit welcher Lebensleistung mein Mitbewerber am Montag seine Haut zu Markte tragen wird. Hoffentlich ist seine Rede eloquenter als diese Arbeitsprobe hier:

29. November 2017

Falschspiel mit markierten Karten?

In Berlin sind radioaktiv strahlende Teile von Spielkarten gefunden worden. Manche vermuten, es handele sich um Markierungen zu Zwecken des Falschspiels.

Ich habe da so meine Zweifel. Vor eineinhalb Jahrzehnten hatte ich mich vertieft mit der Kunst des Falschspiels auseinandergesetzt. Es gibt in der Branche deutlich effizientere Methoden.

Zwar haben Trickser gelegentlich sehr aufwändige bis aberwitzige Verfahren entwickelt, aber die Vermutung, Falschspieler oder Kartenkünstler würden zur Markierung radioaktive Substanzen verwenden, hört sich doch eher nach Sheldon an …

20. Juli 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4)

Was bisher geschah:

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?

Bevor wir im nächsten Posting zum eigentlichen Kern dieses eigenartigen Presseprozesses kommen, sollen heute kurz die Angreifer beleuchtet werden. Die beteiligten Journalisten verdienen nämlich weniger Verachtung als vielmehr unser Mitleid.

Während viele dem Berufstand der Journalisten hohes Prestige beimessen, sieht die Realität anders aus: Geld verdient man mit Schreiben nicht. Das mag sehr wenigen Stars in der Branche gelingen, in toto aber gehört Journalismus zu den prekären Berufen. Bundesweit sind ca. 9.000 Journalisten arbeitslos gemeldet, an die 25.000 schlagen sich als „freie“ durch, allein in Berlin bezeichnet sich eine fünfstellige Anzahl von Hartz 4-Empfängern als „Journalist“.

Die berüchtigten Journalisten-Rabatte sind weniger Ausdruck von Gier, vielmehr kommen insbesondere freie Journalisten oder Berufsanfänger ohne Tricks kaum über die Runden. Am besten haben es noch die festangestellten Journos in den öffentlich-rechtlichen Funkhäusern. Dort allerdings wird durchweg Qualifikation erwartet, meist ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Anders bei Print und Online, wo wirklich jeder rangelassen wird, der sich auf die bescheidenen Arbeitsbedingungen einlässt. Die Tätigkeit etwa eines Online-Redakteurs besteht nicht etwa in monatelangen investigativen Recherchen oder in Reisen zu fernen Ländern zur Kriegsberichterstattung. Diese Redakteure verarbeiten hauptsächlich Pressemitteilungen von Parteien, Firmen, Verbänden usw.. Oder sie reichen Meldungen von Presseagenturen durch (die ihre dortigen Kollegen von Parteien, Firmen, Verbänden usw. bekommen haben). Oder sie schreiben von ihren Kollegen in anderen Redaktionen ab (die Pressemitteilungen von Parteien, Firmen, Verbänden usw. redigiert haben).

Um über die Runden zu kommen, müssen diese Menschen Beiträge zur Maximierung von „Klicks“ erzeugen. Oder sie bauen Klickstrecken und suchen nach aktuellen Vorwänden, um diese wieder aufzuwärmen. Seit es Social Media gibt, hält man es mancherorts auch für Journalismus, aus Tweets Nachrichten zu stricken. Dass sich insbesondere Online-Journalisten damit selbst herzlich überflüssig machen, da die Leute auch direkt auf Facebook klicken und sich gegenseitig auf Interessantes aufmerksam machen können, sollte man denen vielleicht besser gar nicht verraten.

Ich verfolge das Online-Angebot von stern.de nicht, den gedruckten stern kenne ich nur aus diversen Wartezimmern. Ebenso wenig kenne ich die stern-Deuter Stephanie Beisch und Marc Drewello. Google verrät allerdings, dass man es hier offenbar mit typischen „irgendwas mit Medien“-Leuten zu tun hat. Wenn dann so eine gefällige Rührstory vorbeirollt wie die „Anne Frank von Aleppo“ (Washington Post), dann greift man halt zu. Sonst macht es ein anderer. Und der macht morgen dann den Job. Oder ein Bot.

Insbesondere können es sich prekäre Lohnschreiber nicht leisten, irgendwo anzuecken. Wer es wie die stern-Deuter auf die Payroll von Bertelsmann geschafft hat (Gruner+Jahr, RTL, 25% Spiegel), der überlegt es sich halt zweimal, was er schreibt und was eher nicht. Profis orientieren sich daran, was dem Arbeitgeber oder künftigen Arbeitgebern gefällig ist.

Stern-Herausgeber Andreas Petzold dürfte transatlantische Propaganda sicherlich gefallen, denn Kamerad Petzold hatte seine Karriere immerhin in der Presseabteilung der Bundeswehr begonnen, wo der damalige Befehlsempfänger für „Heer“ schrieb. Kleine Mädchen gehen immer. Und wenn sogar Joanne K. Rowling die Story boostet, und ja auch die ganzen anderen Medien brav apportieren, wäre es für den stern ungewöhnlich, sich nicht am Rudeljournalismus zu beteiligen.

Man darf auch von Hilfskräften nicht erwarten, dass sie mit den Prinzipien der Kriegspropaganda von Ponsonby vertraut sind. Schon gar nicht werden sie „The First Casualty“ von Phillip Knightley gelesen haben, denn seit es Google gibt, lesen Journalisten keine Bücher mehr.

Macht nichts. Kompetente Informationen bieten unabhängige Amateure wie etwa der Blogger Blauer Bote, ein privater Familienvater ohne kommerzielle Interessen, der nach 22.00 Uhr bloggt. Der hatte z.B. als erster die Story mit dem angeblich deutschen U-Boot in schwedischen Hoheitsgewässern in Deutschland gebracht, während bei den deutschen Redaktionen insoweit Totalausfall war.

Für politische Propaganda inkompetente Schreibkräfte sollten solchen Korrektiven, die für sie kostenlos die Kärrnerarbeit erledigen, in höchstem Maße dankbar sein und in Demut von ihnen lernen. Stern-Deuter Marc Drewello zieht es allerdings vor, wie einst die peinlichen Diven Markwort und Joffe sich am Landgericht Hamburg zum Gespött zu machen. Für einen Social-Media-Redakteur eine eher originelle Strategie.

Fortsetzung folgt.

18. Juli 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3)

Was bisher geschah:

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung

Bevor wir zur journalistischen Fehlleistung von stern.de im Syrienkrieg und zu dessen unsouveräner Reaktion auf die Kritik des Bloggers Blauer Bote kommen, soll hier zunächst ein Nebenkriegsschauplatz beleuchtet werden, der Aufschluss über die Arbeitsweise der Hamburger Pressegerichte erlaubt.

Der Blaue Bote hatte in seinem Blog sein fehlerhaftes Impressum verwendet. Juristisch ist das ein Verstoß gegen Mediengesetze. Zuständig für deren Einhaltung ist grundsätzlich der Staat. Steht jemand allerdings zu jemand anderem in einem wirtschaftlichen Wettbewerbsverhältnis, kann der andere auch privatrechtlich Unterlassung verlangen und diesen Anspruch auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stützen (§ 8 UWG, § 3a UWG).

Stern.de und sein Autor beantragten am Landgericht Hamburg in ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügungen neben den Unterlassungen auch eine Verfügung, dass der Blaue Bote sein Impressum in Ordnung bringen müsse. Das Landgericht Hamburg gab diesem Antrag mal eben statt, dem Oberlandesgericht Hamburg fiel wenigstens auf, dass der stern-Autor selbst offensichtlich nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu Dritten steht, so dass der Autor den Antrag zurücknehmen musste. Stern.de bekam die Verfügung.

Allerdings lag auch zwischen der stern.de GmbH und dem rein privaten Blogger evident kein Wettbewerbsverhältnis vor. Zudem setzt § 3a UWG das Erfordernis einer Spürbarkeit der Beeinträchtigung für sonstigen Marktteilnehmer oder Mitbewerbern voraus, die vorliegend schwerlich zu erkennen ist. Jedenfalls aber nimmt der private Blogger an keinem „Markt“ teil. Zweifelhaft ist auch eine Dringlichkeit, die Voraussetzung für eine Eilentscheidung gewesen wäre.

Trotz Vorhalt in der Widerrufsbegründung blieb stern.de bei der im Hinblick auf Art. 5 GG abenteuerlichen Rechtsauffassung, der publizistische Wettbewerb reiche für ein Wettbewerbsverhältnis aus.

Spannend ist vorliegend die Tatsache, dass die Richter des Oberlandesgerichts Hamburg ihren Verzicht auf eine Anhörung im Eilrechtsschutz damit rechtfertigen, dass die Gegner ja vorher abgemahnt worden seien und da Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hätten („kleines rechtliches Gehör“ nennen die das). Was immer man davon halten mag, so war der Blogger vorliegend jedenfalls nur wegen den Unterlassungsforderungen abgemahnt worden, nicht aber wegen dem Impressumsverstoß.

Alles in allem also eine erstaunlich inkompetente Entscheidung, denn von derart hochgestellten Richtern hätte man Kenntnis etwa vom zuletzt am 24.02.2016 geänderten § 3a UWG erwarten dürfen. Das evident fehlende Wettbewerbsverhältnis hätte von professionellen Juristen nicht übersehen werden dürfen. Wäre das eine Klausur, wäre sie mit „nicht bestanden“ zu bewerten.

Noch erstaunlicher aber ist, dass diese Problematik dem Landgericht Hamburg in der Widerspruchsverhandlung völlig neu war. Denn ich hatte hierzu in der Widerspruchsbegründung breite und in einem aktuellen Schriftsatz kurze Ausführungen hierzu gemacht. Die Unkenntnis des Gerichts lässt nur einen Schluss zu: Das Gericht hat unsere Schriftsätze gar nicht gelesen. Man hat sich damit begnügt, dass das unfehlbare Oberlandesgericht ex Cathedra gesprochen hat. Was der Betroffene und sein Anwalt zu sagen haben, interessiert nicht.

Man muss sich das mal vorstellen: Man bekommt einen Monat lang in Abwesenheit den Prozess gemacht, ohne dass einem das Prozessgrundrecht des rechtlichen Gehörs gewährt wird. Dann erfährt man vom Ergebnis, das dann aus Prinzip verteidigt wird, und das Landgericht Hamburg liest keine weiteren Schriftsätze mehr.

Deratiges habe ich in 15 Jahren Anwaltspraxis nicht erlebt.

Bemerkenswert war noch, dass das dann von mir in der mündlichen Verhandlung verunsicherte Gericht dann den Blogger (!) befragte, ob sein Blog kommerziell sei. Denn Vortrag und Glaubhaftmachen der Voraussetzungen eines Wettbewerbsverhältnisses wäre Sache des Antragstellers gewesen.

Der stern, der bereits am Oberlandesgericht die Hälfte seiner mit 100.000,- € bewerteten Anträge zurücknehmen musste, nahm nun auf dringendes Anraten des Gerichts seinen Impressumsantrag notgedrungen zurück. Der Streitwert dieses zu Unrecht ursprünglich zuerkannten Impressumsantrags war mit 10.000,- € bewertet worden.

Fortsetzung folgt.

17. Juli 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2)

Was bisher geschah: Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1)

Autor Marc Drewello und die stern.de GmbH mahnten den Blogger Blauer Bote wegen seinen Äußerungen über die vom stern unkritisch berichtete Bana-Propaganda kostenpflichtig auf Unterlassung ab. Da sich der Blogger jedoch nicht fügte, machten die Sterndeuter einen auf Erdoğan und beantragten am 21.12.2016 beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit den Anträgen:

Der Antragsgegner hat es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

wörtlich oder sinngemäß sinngemäß die folgenden Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

  • Bezeichnung des Antragsstellers zu 1. als „Nachrichtenfälscher“, (+)
  • Behauptung, der Antragsteller zu 1. produziere Falschmeldungen zu Propagandazwecken, (+)
  • Bezeichnung des Antragsstellers zu 1. als „Fake News-Produzent“, (+)
  • Behauptung, der Antragsteller zu 1. verbreite eine „offenkundige Lügengeschichte“, (+)
  • Behauptung, die Antragsteller seien „privatisierte Propagandadienstleister“, (-)
  • Behauptung, die Antragsteller verbreiten Lügen und Propaganda, (-)
  • Behauptung, die Antragsteller handelten „wie bei den Nazis oder in der DDR, nur eben outgesourct“, (-)
  • [Im Verhältnis zu beiden Antragstellern] die Äußerung, die Antragsteller verbreiteten „Lügen“, zu verbreiten und(oder verbreiten zu lassen. (+)

Außerdem verlangten beide Antragsteller, dass der Antragsgegner im Impressum seine aktuelle Adresse veröffentlichen müsse, gestützt auf einen vermeintlichen Anspruch aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg ist dafür bekannt, dass sie bei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung den Gegner nicht anhört. (Die Markenkammer des Landgerichts Hamburg hingegen achtet den Anspruch auf rechtliches Gehör und führt bei Verfügungsanträgen vor Erlass eine mündliche Verhandlung durch.) So erfuhr auch vorliegend der Blaue Bote nicht davon, was nun hanseatische Pressejuristen über ihn verhandelten.

Das Landgericht Hamburg lehnte sämtliche Unterlassungsanträge ab, da es sich nach Rechtsauffassung der Pressekammer um zulässige Meinungsäußerungen handelte. Allerdings erließ die Kammer eine Verfügung wegen des Impressumsverstoßes. Den Streitwert bewertete das Landgericht insgesamt mit 56.000,- €.

Solche Eilverfügungen werden nicht vom Gericht zugestellt, vielmehr haben es die Antragsteller in der Hand, diese dem Gegner zur Kenntnis zu geben und zustellen zu lassen – oder heimlich Beschwerde einzulegen.

Die Antragsteller legten Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein. Etliche Mitglieder des dortigen Pressesenats hatten vor ihrer Beförderung in der Pressekammer des benachbarten Landgerichts gewirkt und deren Interpretation von Meinungs- und Pressefreiheit geprägt. Das hanseatische Verständnis von Meinungs- und Pressefreiheit erfährt beim Bundesgerichtshof sowie beim Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten deutliche Kritik.

Das Oberlandesgericht gab einigen der Unterlassungsanträgen statt, die ich oben mit einem (+) markiert habe. Diese seien Tatsachenbehauptungen, die der Blaue Bote letztlich nicht beweisen könne. Der Blogger bringe zum Ausdruck, dass er den Antragstellern vorsätzliche Lügen unterstellt, was er strukturell nicht beweisen könne. Die Last für Darlegung, Glaubhaftmachung und Beweis liegt bei Tatsachenbehauptung beim Äußernden, und der Blogger könne schließlich nicht in den Kopf von Herrn Drewello sehen.

Wenigstens erkannte jemand beim Oberlandesgericht die triviale Tatsache, dass dem stern-Autor keine Ansprüche aus dem UWG zustehen können, da sich dieser nicht in einem wirtschaftlichen Wettbewerbsverhältnis befindet, das könne nur stern.de. Allerdings war auch das Oberlandesgericht mit der Erkenntnis überfordert,

  • dass der Blaue Bote ebenfalls Privatmann und damit UWG unanwendbar ist,
  • dass selbst bei Anwendbarkeit eine wirtschaftliche Spürbarkeit eines solchen Impressumsverstoßes fehlt,
  • keine Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung besteht, zumal der Impressumsverstoß nicht einmal abgemahnt worden war.

Da es aber auch das Oberlandesgericht nicht für geboten hielt, mal den Blauen Boten nach seiner Meinung zu fragen, erließ es am 17.01.2017 seinen schon wegen der Anwendung von UWG evident inkompetenten Beschluss. Außerdem korrigierte das Oberlandesgericht den Streitwert auf stolze 100.000,- € rauf.

Die Hamburger Pressekammer pflegt – übrigens unverhohlen – die fragwürdige Tradition, dass sie eine einmal getroffene Verfügungsentscheidung aus Prinzip nach Möglichkeit hält, ofenbar um ihre Autorität zu wahren. Das ist schon deshalb unbefriedigend, weil regelmäßig der Antragsgegner erst nach Erlass der Verfügung von Anträgen erfährt und sich erst ab diesem Zeitpunkt rechtliches Gehör verschaffen kann – wie es die Prozessgrundrechte vorsehen.

Der Blaue Bote ließ sich nicht einschüchtern und erhob Widerspruch. In der mündlichen Verhandlung vom 14.07.2017 sah sich der stern zur Rücknahme des unqualifizierten UWG-Antrags veranlasst. Die Vorsitzende Richterin ließ allerdings hinsichtlich der Unterlassungsverfügungen keinen Zweifel daran, dass sie dem Oberlandesgericht folgen wird – obwohl sie zuvor umgekehrter Ansicht war. Die für den 17.07.2017 angekündigte Verkündung ist daher nur Formsache.

Fortsetzung folgt.

16. Juli 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1)

Der Rechtsstreit zwischen dem Verlag des Stern und dessen Mitarbeiter Marc Drewello gegen den Blogger Blauer Bote ist auf mehreren Ebenen interessant. Um das ganze Ausmaß dieser materiellrechtlich, prozessual und politisch absurden Farce zu verstehen, bedarf es mehrerer Beiträge. Heute beschränke ich mich auf eine Kurzfassung des Sachverhalts, den ich in weiteren Postings kommentieren werde.

Ende letzten Jahres begann angeblich im syrischen Aleppo die Dschihadistin Fatemah, Propaganda in Social Media zu lancieren. Das machen Tausende andere auch, wobei man wissen sollte, dass auf Facebook & Co. seit Anbeginn auch die Geheimdienste und PR-Agenturen mitmischen, insbesondere auch der IS. Daher müsste eigentlich jede professionelle Redaktion solche „Nachrichten“ mit äußerster Vorsicht genießen.

Da die Worte aus dem Mund einer Dschihadistin, die sogar mit einem Sharia-Rechtsgelehrten verheiratet ist, im Westen nicht ganz so gut ankommen, verwandte Fetemah für ihre Propaganda den uralten Trick, den jeder PR-Experte anwendet: Die Botschaft wird nicht vom Begünstigten, sondern von einem scheinbar unabhängigen Dritten gesendet.

Fatemah legte einen Account für ihre damals siebenjährie Tochter „Bana“ an und twitterte scheinbar als diese (obwohl Twitter nur Nutzer ab 13 Jahren akzeptiert).  Später bezeichnete sie selbst sogar Bana als „Waffe“. Von Anfang an twitterte scheinbar das Mädchen politische Botschaften, bat die Welt um Frieden, kündigte seinen bevorstehenden Tod beim anstehenden Bombenhagel an, war zwischendurch auch mal tot, usw..

Schon etwas auffällig war, dass die siebenjährige Syrerin, die im Bürgerkrieg kaum eine nennenswerte Schuldbildung erfahren haben dürfte, englisch wie ein native speaker beherrschte und mit für ihr Alter ungewöhnlichen Begriffen wie „Holocaust“ hantierte. Fatemah fand offenbar nichts dabei, während eines Bürgerkriegs eifrig Fotos von Bana zu twittern und damit ihre Tochter in Lebensgefahr zu bringen.

Während Krisenreporter in Aleppo über schlechtes Internet klagten, hatte Bana solche Probleme nicht. Es verdichten sich sogar die Indizien, dass der Account in Großbrittanien angelegt wurde und von dort betrieben wird. Genau dort erfuhr Bana auch erstmals Aufmerksamkeit und wurde von Harry Potter-Autorin Joanne K. Rowling auf Twitter gehypt. Bana war so englisch, dass sie sogar „Manchester United“ anfeuerte. Später kam wenig überraschend heraus, dass Bana englisch nicht einmal versteht und Mutti selbst bei TV-Interviews souffliert und Regie führt.

Wenn man sich einmal mit JTRIG, den White Helmets und der langen Geschichte von Propaganda insbesondere zu Kriegszeiten befasst, wird man das Rührstück vom tapferen Twitter-Mädchen nicht ansatzweise ernst nehmen können. Mädchen im Krieg sehen in Wirklichkeit so aus – sind aber transatlantisch eingenordeten Redaktionen wie beim stern keine Zeile Wert. Gute Bomben, schlechte Bomben.

„Ich brauche Frieden“: Worte aus dem Mund einer Siebenjährigen.

jubelte am 04.10.2016 die stern-Redakteurin Stephanie Beisch. Beim stern ist man also entweder der Ansicht, dass man in Aleppo mit dem Mund (statt mit den Fingern) twittert, oder dass Bana diese Worte gesprochen, jedenfalls aber ersonnen hätte. Beides ist eine subjektive (und sehr unwahrscheinliche) Interpretation, also Fantasie. Nach der Lebenserfahrung zu urteilen, ist es wohl eher unwahr, dass es sich um eigene Worte einer Siebenjährigen handelt. Eines ist es jedenfalls nicht: Journalismus.

Ganz so friedlich, wie sie der stern selektiv präsentierte, waren Banas Botschaften dann wohl doch nicht, denn sie befürwortete nichts weniger als einen Dritten Weltkrieg.

Die banale Bana-Berichterstattung des mit Fake News seit den gefälschten Hitler-Tagebüchern erfahrenen stern und seines unqualifizierten Autors Marc Drewello kommentierte der private Blogger Blauer Bote. Statt in Scham zu versinken und das unfähige Personal diskret zu entlassen, hatte der zum Bertelsmann-Konzern gehörende stern nichts Besseres zu tun, als gegen den Blogger die juristische Keule auszupacken.

Was dann passierte, ist ohne Zweifel der bisher absurdeste Presseprozess des Jahres, der sogar noch die vom BGH kassierten hochnotpeinlichen Hamburger Urteile zu Markwort und Joffe in den Schatten stellt.

https://youtu.be/IUaagR1SDp8

Der Blaue Bote hat inzwischen eine ausführliche Analyse der Bana-Story vorgelegt. Das wäre eigentlich die Aufgabe eines seriösen politischen Magazins gewesen. Obwohl bereits seit spätestens Dezember die Story Bana als entlarvt gelten müsste, hält der stern trotzig an seiner Version fest.

Fortsetzung folgt.

-> Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2)

8. Mai 2017

Der „stern“ wehrt sich gegen Fälschungsvorwürfe

Am Oberlandesgericht Hamburg erwirkten der Verlag des stern sowie ein stern-Autor eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen einen Blogger, weil dieser dem Blatt u.a. das Verbreiten einer offenkundigen Lügengeschichte vorwirft.

Challenge accepted.

9. März 2017

Plakatstreite in Göttingen – Georg Christoph Lichtenberg ./. Jacob Philadelphia

Demnächst beginnt wieder die Saison für Rechtsstreite über Sondernutzungserlaubnisse für Wahlplakate. So erlaubt das Parteienrecht den zu Wahlen zugelassenen politischen Parteien unkonventionelles Plakatieren, während die Behörden versuchen, die Verschandelung der Städte zu begrenzen. So wird von Ort zu Ort sehr unterschiedlich über Satzungen und Verordnungen versucht, Anzahl, Art und Orte für Plakatierung zu kontingentieren. Bisweilen pflegen Beamte exrem unrealistische Vorstellungen davon, wie schnell Plakate nach der Wahl wieder entfernt werden müssen. Kleinere Parteien werden nicht selten benachteiligt.

Letztes Jahr musste ich für so einen Verwaltungsrechtsstreit die bisherige Praxis in Göttingen recherchieren und telefonierte hierzu mit dem dortigen Stadtarchiv. Bei dieser Gelegenheit erkundigte ich mich, inwiefern der in die Literatur eingegangene Skandal mit den illegalen Plakaten des Naturwissenschaftlers Prof. Lichtenberg von 1777 dort dokumentiert sei. Vor einem Jahrzehnt hatte ich über diesen Vorfall vor einer deutsch-amerikanischen Gesellschaft einen historischen Vortrag gehalten und damals alle mir greifbaren Quellen recherchiert.

Lichtenberg hatte es seinerzeit auf den amerikanischen Zauberer Jacob Philadelphia abgesehen, der in Göttingen gastieren wollte. Der Physiker verübelte es dem Magier, dass dieser naturwissenschaftliche Tricks anwendete, neidete ihm aber auch dessen Aufmerksamkeit und wirtschaftlichen Erfolg. Entgegen der staatlichen Zensur ließ er unter konspirativen Umständen ein vermeintlich von Philadelphia stammendes Plakat drucken und nachts in Göttingen verteilen, um den Zauberer durch großspurige Ankündigung von Wundern in Misskredit zu bringen.

Das Plakat hatte auch eine politische Bedeutung, denn es spielte auch mit Philadelphias Namen. Denn in Philadelphia hatte der US-Kongress getagt, der die Unabhängigkeit der britischen Kolonien erklärt hatte. Hessen gehörte damals ebenfalls zur britischen Krone. Der bedrängte Illusionist sah sich gezwungen, sein Gastspiel abzusagen.

Die Pointe an der Geschichte ist, dass die Intrige eine Art Streisand-Effekt auslöste. Während die Zaubereien des damaligen Star-Magiers nahezu vergessen sind, sprach sich Lichtenbergs Streich wie ein Lauffeuer herum und schlug sich nicht nur in den Gazetten, sondern auch in der Literatur nieder und machte Philadelphia noch ein Jahrhundertlang in Deutschland zum Synonym für Zauberer. Es gibt keine schlechte oder gute PR, sondern eben nur PR.

Im Göttinger Stadtarchiv war diese Begebenheit, die sich diesen Januar zum 250. Mal jährte, allerdings noch nicht erfasst. Unser Rechtsstreit führte dazu, dass dort nun meine Biographie über Jacob Philadelphia steht. Und weil meine Leser typischerweise Spaß an skurrilen Storys und Kulturgeschichte haben, stelle ich ein PDF ins Netz:

Der Erzmagier (Jacob Philadelphia)

7. Februar 2017

Berliner Luft wird für Gerichtsstandsvielflieger dünn

Zu den erstaunlichsten Lücken der ZPO gehört der fliegende Gerichtsstand im Eilverfahren. Eine konventionelle Klage kann man nur an einem Gericht zur gleichen Zeit führen. Bei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügungen beantragen findige Presseanwälte gerne mal ein und dieselbe Unterlassung parallel (oder hintereinander) an verschiedenen Gerichtsorten, in der Hoffnung, eine der Kugeln werde schon treffen. Möglich wird dies durch den fliegenden Gerichtsstand, der beliebig viele Gerichtsorte zulässt (in der Praxis aber hächstens fünf).

Man kann diese Strategie mit guten Gründen insgesamt für rechtsmissbräuchlich halten. Wenn man diese Tricks anwendet, muss man allerdings gewisse Feinheiten beachten. In Berlin lassen sich die Gerichte jedenfalls dann nicht für dumm verkaufen, wenn andere Faktoren hinzutreten, die auf Rechtsmisbrauch schließen lassen. So hatte mir das Landgericht Berlin vor fünf Jahren zu Recht Landeverbot erteilt, als ich gewisse Grenzen austestete. ;)

Berliner Luftrecht wurde neulich einem Kunstflieger zum Verhängnis, weil er den Berlinern verheimlichte, dass er auch in Hamburg hatte landen wollen und dort abgestürzt war. Hinzu kam, dass der Bruchpilot seinen Gegner nicht einmal abgemahnt hatte und auch die Eilverfügung wohl kampflos haben wollte. Das war der Unsportlichkeit den Berlinern dann doch zu viel.

Kammergericht, 11.10.2016 – 5 U 139/15