14. Januar 2013
Die Datenschutzexpertin Katharina Nocun hat Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Untätigkeit erhoben, weil die EU-Richtlinie bezüglich der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten weder von Rot-Schwarz, noch von Schwarz-Gelb umgesetzt wurde. Ich habe gerade einen Fall beim Bundesdatenschutzbeauftragten anhängig gemacht, bei dem ich sehr gespannt bin, was da wohl herauskommen wird.
1. Januar 2013
Auf dem Chaos Communication Congress des CCC in Hamburg hielten die Netzaktivisten Kirsten Fiedler (EDRI) und Markus Beckedahl (Digitale Gesellschaft) einen bemerkenswerten Vortrag über die insbesondere durch das EU-Recht zusammenlobbyierte Gesetzgebung wie ACTA & Co. Dabei beleuchteten sie vor allem die von der Urheberrechtsindustrie geforderte und gemauschelte Privatisierung von Rechtsdurchsetzung im IT-Bereich. Unbedingt ansehen!
Gleiches gilt für den Vortrag der Datenschutzaktivistin Katharina Nocun über den eigenartigen Gesetzgebungsprozess zum fadenscheinigen Meldegesetz.
Während Katharina Nocun bei der Niedersachsen-Wahl für die Piraten antritt, stehen weder Kirsten Fiedler noch Markus Beckedahl für die Piraten als Kandidaten etwa für die Bundestagswahl zur Verfügung, ebenso wenig wie etliche andere kompetente Leute aus den Reihen des Chaos Computer Clubs. Was ich angesichts der Dichte an Knallköpfen bei den Piraten bestens verstehen kann. Sascha Lobo bringt die Kritik an den Piraten in seiner aktuellen Kolumne bei SPON auf den Punkt:
„Für das Internet wäre einen starke Piratenpartei wichtig gewesen.“
Wie wir es hin bekommen könnten, die Piraten für die diesjährige Bundestagswahl fit zu machen und bei den Wählern Kompetenz wenigstens für unsere Kernthemen zu signalisieren, weiß ich leider auch nicht. Aber ich versuche wenigstens, meinen Beitrag zu leisten, und bewerbe mich bei den Piraten NRW nunmehr für einen Listenplatz.

admin •

16:27 •
Allgemein,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Überwachung,
Urheberrecht,
Zensur •
Comments (1)
8. November 2012
Sucht man bei SPON nach Beiträgen zu „indect“, so werden für dieses Jahr gerade einmal drei Artikel ausgeworfen, von denen wiederum allenfalls einer informativ ist (einer von SPIEGEL PRINT und zwei von SPIEGEL ONLINE). Das Thema scheint also unwichtig zu sein.
Wenn ich mir hingegen das Interesse an den Personen der Piraten-Vorstände ansehe, die ja aktuell keine politische Macht ausüben, etwa den heutigen „irgendwas-mit-Piraten“-Artikel, dann frage ich mich langsam, nach welchen Kriterien denn Medien ihre Themen so gewichten.
Pressefreiheit verpflichtet. Boulevard kann jeder.
21. Oktober 2012
Beim Aufstellungsparteitag der bayrischen Piratenpartei bewarb sich ein ungewöhnlicher Kandidat: der 75jährige Horst Weidemann hatte 13 Jahre für den Bundesnachrichtendienst gearbeitet, war u.a. BND-Resident in Rom. Weidemann genießt in der Sicherheitscomunity einen fachlich guten Ruf und gilt als außenpolitisch kompetent. Der vormalige Militärpilot ist sogar ein online-Gamer und fliegt virtuell weiter:
War Birds und Aces High, IT Mac und PC (wassergekühlter PC im Eigenbau).
Bei seiner Qualifikation für den Bundestag gibt er an:
(…)
Ich bin wiederholt sicherheitsüberprüft bis zur Stufe „Cosmic/Top Secret /atomal“, einer schnellen, erneuten Ermächtigung zur Teilnahme an den nicht öffentlichen/geheimen Ausschüssen/Gremien dürfte nichts im Wege stehen.
Ich empfehle, mich als Vertreter der PPD für einen oder mehrere der folgenden Ausschüssen/Gremien des Bundestages.
* Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr); Kontrolle der Nachrichtendienste; – Rechts 15.4
* Verteidigungsausschuß; – Rechts 9.
* Auswärtiger Ausschuß, Unterausschuss „Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit“; – Links 3.3
* G-10 Kommission; – Rechts 15.3
* Gremium nach Art.13 Abs 6 Akustische Überwachung; – Rechts 15.1
Ein ehemaliger BND-Veteran wäre zwar sicher kompetent für das parlamentarische Kontrollgremium für die Geheimdienste. Aber Piraten wären nicht Piraten, wenn sie da nicht einen strukturellen Interessenkonflikt wittern würden. Weidemann war zudem lange Mitglied in der CSU, was sich insbesondere auf seine Wahrnehmung der SPD auswirkt. So wies er im Kandidaten-Interview beim Stichwort „SPD“ darauf hin, „Willy Brandt“ sei nur ein Deckname gewesen. Ob ein fragwürdiges Thema von 1961 im Jahr 2013 helfen wird, die politischen Mitbewerber im Spektrum links der CDU zu verstehen, liegt im Auge des Betrachters.
Bei der Wahl erhielt Agent „WizKid“, der auch für einen Spitzenplatz zur Verfügung stand, lediglich einen respektablen 35. Platz. Auf der Landesliste werden allerdings nur 30 Kandidaten aufgestellt, so dass der Ex-Spion weiter in Weilheim verweilen wird, unter Fachleuten bekannt als Altersruhesitz bayrischer Schlapphüte. Nichtsdestotrotz fand ich es für einen 75jährigen eine sportliche Leistung, anzutreten und sich auf die Piraten einzulassen. Weidemann wird auch weiterhin beratend zur Verfügung stehen, etwa in der AG Außen- und Sicherheitspolitik.
20. Oktober 2012
„Wer in Köln-Ehrenfeld Polizist war, für den ist Münster Disneyland!“ sagte mir mal ein Münsteraner Polizist, der lange in Köln arbeitete. Doch dass das Verbrechen auch in Münster nicht schläft, wissen wir spätestens durch den höchst erfolgreichen Münster-Tatort (der übrigens überwiegend in Köln gedreht wird, was aus obigem Befund ja konsequent ist …). Im Münster-Tatort wird der Kommissar stets von seinem Vater in Verlegenheit gebracht, einem Alt-Hippie, der gelegentlich Gras raucht. Angesichts der Nähe zu Holland passt das ja auch ganz gut.
Offenbar haben sich die Drehbuchautoren von Münsters Polizeipräsident Hubert Wimber inspirieren lassen – dem ersten grünen Polizeipräsidenten – der sehr zum Verdruss der örtlichen CDU die Freigabe weicher Drogen fordert. Das sieht auch die Piratenpartei so, die letztes Jahr ein modernes drogenpolitisches Programm beschloss. Probleme hat man in Münster vor allem mit alkoholbedingten Straftaten, während aggressive Kiffer eher nicht zu beobachten sind. Während Alkohol (gesundheitsschädlich, kriminalitätsfördernd, Dickmacher) erlaubt ist, muss allerdings auch in dieser Stadt die Polizei das geltende Recht vollziehen. Dies bedeutet in NRW, dass Freunden der Cannabis-Pflanze, die bis zu 10 Gramm zum Eigenkonsum besitzen, leicht auf die Finger gehauen wird. Aus organisatorischen Gründen sind die Polizisten, die sich um BTM-Sachen kümmern, auch für organisierte Kriminalität zuständig – organisierte Kriminalisten halt.
Vor über drei Jahren bin ich in die Piratenpartei eingetreten, weil ich von einem Teilnehmer der Freiheit-statt-Angst-Demo las, den die Berliner Polizei unter hanebüchenen Umständen an der Ausübung seines Grundrechts hinderte. Damals wusste ich nicht, dass der Mann nur wenige Straßen weiter wohnte. Inzwischen ist Markus Barenhoff stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Wie man gestern im SPIEGEL lesen konnte, hatte Markus ungebetenen Besuch in grün, der dort ca. 2 Gramm gefunden haben soll. In jeder zweiten Hosentasche an den Aasee-Kugeln, wo sich die hippen Leute treffen, findet man wohl mehr. Nicht der Rede wert.
Doch aus einem geheimnisvollen Grund gelangte diese völlig triviale Bagatelle in den vertraulichen Lagebericht „Innere Sicherheit“ von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich („Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“). Das fand auch der WDR irgendwie seltsam. Und aus einem nicht weniger geheimnisvollen Grund gelangte diese Information in Rekordzeit an den SPIEGEL – der sich auch noch mit seiner offensichtlich illegalen Quelle brüstete.
„Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“ ist das Credo der Piraten. Der Bericht über ein laufendes Ermittlungsverfahren im Bagatellbereich ist Privatsache und hat weder etwas im Lagebericht zur „inneren Sicherheit“ der Bundesrepublik Deutschland verloren, noch darf die Presse ohne weiteres hierüber identifizierend berichten. Angesichts der Tatsache, dass derzeit die Piraten den wichtigsten Untersuchungsausschuss leiten, ist die Koinzidenz der Meldungen schon irgendwie beeindruckend.
(In dem obigen Münster-Tatort wird über Börne berichtet, wie dieser als Zauberkünstler in Münster sein Studium finanziert hat und sich mit der Todesursache von Ultraleichtflugpiloten befasst. Ich glaube, ich sollte mal bei den Tatort-Autoren meine Persönlichkeitsrechte einklagen …)
2. Oktober 2012
Die ARAG bietet für 9,90 € einen Rechtsschutz in Sachen Internet – inklusive „Rufretter-Service“. War es bisher für Privatpersonen unerschwinglich, den im Internet beschmutzten eigenen Ruf oder sich selbst gegen Cybermobbing zu verteidigen, tritt nun die ARAG mit einer neuen Angebot auf den Plan. Auch umgekehrt will die ARAG Bloggern und Forennutzern helfen, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit adäquat zu nutzen, was zum finanziellen Risiko werden kann.
Derzeit können sich nur vermögende Personen Rechtsstreite im Bereich des Persönlichkeitsrechts leisten, oder aber solche, die Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. In den konventionellen Rechtsschutzversicherungen wird das Internetrecht überwiegend ausgeklammert. Sollten also künftig derartige Verfahren für Otto Normalverbraucher erschwinglich werden, dürfen sich die Gerichte auf „rechtsschutzversicherte Kläger“ gefasst machen, sprich: einen explosionsartigen Anstieg entsprechender Fälle. Mir soll es recht sein … ;-)
Für politische Fälle und anderes, das nicht dem privaten Bereich unterfällt, will die Versicherung jedoch nicht einspringen. Der dieses Jahr gegründete Verein „Speakers‘ Corner“, der entsprechende Prozesse gegen Feinde der Meinungsfreiheit finanzieren soll, wird also auch künftig noch gebraucht werden.
24. September 2012
Diverse Organisationen maßen sich an, für Juristen zu sprechen. Etwa die Anwaltskammern, die knapp 160.000 Anwälte vertreten. Oder der Deutsche Anwaltverein, der sich 68.000 Mitglieder rühmt und seine Tagungen allen Ernstes mit einem christlichen Gebet zu beginnen pflegt. Die Richter und Staatsanwälte sind im Deutschen Richterbund (15.000 konservative Mitglieder) und in der Neuen Richtervereinigung (550 aufgeweckte Mitglieder) organisiert. Außerdem existieren noch Special Interest-Vereine wie der EDV-Gerichtstag e.V. oder der „Rechtsstandort Hamburg e.V.“ (ja, den gibt es wirklich!).
Diese Verbände machen sich zum Teil wertvolle Gedanken, sie verstehen sich aber auch als Lobby-Organisationen für Juristen – aber fungieren gelegentlich auch selbst als Lobby-Assets.
Da gibt es z.B. die traditionsreiche, aber mit 7.000 eher winzige Vereinigung „Deutscher Juristentag e.V.“, die es gerade einmal alle zwei Jahre schafft, eine Tagung durchzuziehen und offenbar der Lobby-Arbeit interessierter Kreise aufgesessen ist, die sie fleißig weiter trägt. Beim jüngsten „Deutschen Juristentag“ in München hat eine Arbeitsgruppe von ca. 30 angeblichen IT-Juristen die folgenden Vorschläge erarbeitet, die ganz überwiegend angenommen wurden (Hervorhebungen durch mich): (more…)

admin •

10:03 •
Abmahnung,
Allgemein,
Die lieben Kollegen,
Internet,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Überwachung,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (2)
17. September 2012
Passend zur aktuellen Renaissance der Verteufelung des Internets etwa durch Prantl und Friedrich hat die Gruppe Open-Site.org gerade eine eingängige Graphik im Propaganda-Stil über die Feinde des Internets ins Netz gestellt:


admin •

11:09 •
Allgemein,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Strafrecht,
Überwachung,
Zensur •
Comments (0)
10. August 2012
Der Barde Xavier Naidoo kann sich zwar offenbar mit der von den Piraten geforderten Freigabe von Joints identifizieren, nicht allerdings mit der von Filesharing, denn schließlich muss man ja auch für Joints was bezahlen, und wenn man bekifft Auto fährt und sich dabei erwischen lässt. Und wo kämen wir hin, wenn Naidoo für sein Einkommen ständig Konzerte geben, also arbeiten müsste? Einmal Aufnahme gemacht, Gratis-PR im öffentlich-rechtlich finanzierten Rundfunk abgreifen, und nie wieder arbeiten! Arbeiten tun dann Anwälte, damit Xavier auch alle Stücke vom Kuchen abbekommt. Die Kirschen aus Nachbars Garten schmecken halt doch am besten!
Wie heute bekannt gegeben wurde, hat der BGH mit Beschluss vom 19.04.2012 (I ZB 80/11) entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich bei der Rechtsverletzung um eine solche im gewerblichen Ausmaß handelt.
Danke, Xavier!
4. Juli 2012