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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


7. Mai 2014

Verspiegelte SPIEGEL-Affäre

 

Der Regisseur Roland Suso Richter ist dafür bekannt, Stoffe deutscher Gerichte dramaturgisch gekonnt, historisch aber mitunter sehr frei und bisweilen ärgerlich falsch zu verfilmen. Die gerade in der ARD gelaufene SPIEGEL-Affäre (hier ins Netz befreit) ist leider keine Ausnahme. Franziska Augstein hat dazu bereits das Wesentliche richtiggestellt.

Sehr schade ist, dass der Film nicht aus der Perspektive und Welt der 50er/60er Jahre erzählt wird. Denn in Wirklichkeit war die SPIEGEL-Affäre eine Art Flügelkampf im konservativen Lager. Die FDP, der Rudolf Augstein angehörte, war damals eher ein Sammelbecken für sehr national Gesinnte. Auch Augstein selbst war keineswegs die im Film dargestellt Lichtgestalt, wie man bei Otto Köhler nachlesen kann. Wie im Film kurz erwähnt wird, arbeiteten im SPIEGEL sogar höchst fragwürdige SS-Leute.

Im Film wird kurz ein vorgeblich punktueller Kontakt der SPIEGEL-Redaktion zum BND dargestellt, der wohl irgendwo in Pullach hause. Tatsächlich war der geschäftsführende Redakteur Hans Detlev Becker mit dem stellvertretenden BND-Chef, der in Hamburg residierte, eng befreundet und wurde sogar als dessen Nachfolger vorgeschlagen. Die damalige BND-Nähe des SPIEGEL dürfte auch einer der Gründe gewesen sein, dass Strauß eine Intrige von dessen Dienstherrn Adenauer witterte, um den ungeliebten Kronprinz aus Bayern als unfähigen Verteidigungsminister zu domestizieren.

Irreführend ist die im Film suggerierte Annahme, Strauß wär atomkriegsfreudiger als Adenauer gewesen. Von den meisten Historikern wird tapfer ausgeblendet, dass gerade Adenauer zur Atombombe ein äußerst naives Verhältnis pflegte und mit seinen Wünschen für deren Einsatz gegen die Sowjetunion Präsident John F. Kennedy mehrfach in Verlegenheit brachte.

Wie weggetreten die Mächtigen damals waren, sieht man am im Film erwähnten Prof. von der Heidte, der seinerzeit die Strafanzeige erstattet hatte. Von der Heidte hatte damals vorgeschlagen, die Bundeswehr in katholische und evangelische Divisionen aufzuteilen. Vermutlich ließ er sich hierzu vom Hohen Kommissar John McCloy inspirieren, der für das US-Militär die Rassentrennung forderte.

Beschähmend am Heldengemälde für Augstein ist schließlich, dass es der Drehbuchautor nicht für nötig befand, den eigentlichen Ghostwriter des berühmten „Bedingt abwehrbereit“-Artikels auch nur zu erwähnen. Jener Autor Heinz Höhne war es denn auch, der ein Jahrzehnt später eine Enthüllungsserie „Pullach intern“ über den BND brachte, welche die enge Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendienst und Nachrichtenmagazin beendete. Als Höhne, einer der profundesten Geheimdienstkenner, vor ein paar Jahren zu Grabe getragen wurde, ließ sich vom SPIEGEL dort niemand sehen.

13. März 2014

Berichterstattung über Verurteilung des Herrn H.

 

Herr H. ist heute vom Landgericht M. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei Berichten wäre anzuraten, auf die bislang noch fehlende Rechtskraft hinzuweisen. So kann Herr H. immer noch Revision einlegen. Solange dies noch möglich ist, beurteilten Gerichte die Berichterstattung ohne eine solche Angabe als Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Der Hintergrund ist der, dass ein Mensch aufgrund der Unschuldsvermutung so lange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist. Ohne Angabe zur Rechtskraft wird – mitunter zwingend – der Eindruck erweckt, als sei die Verurteilung endgültig. Und wer lässt sich schon gerne nachsagen, er sei ein Straftäter?

Update: Herr H. hat auch konkret Spaß an Presserecht und schätzt es nicht, wenn man seine Steuerschulden höher schätzt, als er sie einräumt.

24. Januar 2014

Mosley ./. Google: Bildersuche gesperrt

 

Max Mosley, der bizarre Privatpartys zu feiern pflegte, geht bekanntlich seit Jahren gegen Medien und Website-betreiber vor, die entsprechende Fotos verbreiten. Weil ihm das zu mühsam erscheint, pullte er einen Klehr und verklagte gleich Google, weil die Bildersuche zu den Übeltätern führt. Auch in Deutschland und Frankreich fürchtet Herr Mosley um seinen guten Ruf.

Heute hat das Landgericht Hamburg Google zur Zensur bei der Bildersuche verurteilt. Sechs bestimmte Bilder dürfen nicht mehr in der Bildvorschau angezeigt werden. Damit wird eine Tür aufgestoßen, durch vermutlich noch viele gehen werden. Die Chance, dass die Entscheidung vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben wird, dürfte gering sein, denn dem dortigen Senat sitzt inzwischen ein gewisser Herr Buske vor.

Mosleys Wahn, er könne seinen Ruf durch Flöhen des Internets retten, hatte bereits ganz andere Blüten getrieben. So hatte der  am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg versucht, die Presse zu verpflichten, ihn vor Veröffentlichungen vorab zu befragen. Mit dieser Idee scheiterte er jedoch. Da weder Google noch Mosley nachgeben werden, wird der aktuelle Fall vermutlich auch erst in Straßbourg enden.

21. Januar 2014

Liebes Verfassungsgericht!

Post vom Bundesverfassungsgericht.

Das Verfassungsblog finden die Entscheidung gut.

Das Lawblog weniger.

8. Januar 2014

Zu Guttenberg ./. LIT Verlag

 

Seine Durchlaucht, Herr Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg, hat den LIT Verlag in meiner Nachbarschaft verklagt. Den Herrn Baron stört das Werk „Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen“. Das Werk war kurz nach dem Rücktritt des einstigen Verteidiguingsministers erschienen und enthielt ein Geleitwort, in welchem sich Durchlaucht von einem Plagiats-Vorsatz distanzierte. Das allerdings ist auf den 1.April datiert, was der Verlag als Indiz für Satire wertet.

 

Wenn man von Bayern aus einen Verlag in Münster verklagt, wo macht man einen solchen Fall wohl anhängig? Richtig. Natürlich am Landgericht Hamburg. Am 11.04.2014 bittet Frau Käfer zur Verhandlung.

Hinweis: Da die „Pressekammer“ (Zivilkammer 24) an die Glacischaussee grenzt, liegt sie an der Grenze zum sogenannten „Gefahrengebiet“. Die Anreise ist daher durch den Haupteingang am Sievekingplatz zu empfehlen.

16. Dezember 2013

Gysi-Doku

Seit fast drei Jahren berichte ich über den Rechtsstreit zwischen Gysi und NDR. Es geht um Gysis Verhältnis zum Ministerium für Staatssicherheit und den Vorwurf von Mandantenverrat. Wie manch anderer war Gysi mit einer eidesstattlichen Versicherung zur Hamburger Pressekammer getingelt, das immer wieder gerne eidssstattlichen Versicherungen ausreichen lässt, zuletzt beim Limburger Bischof.

Heute Abend nun um 23.55 Uhr zeigt die ARD eine neue Gysi-Doku, falls seine Anwälte nicht noch schnell eine einstweilige Verfügung zustellen. Bärbel Bohley, der er die Behauptung des Parteiverrats untersagen ließ, hatte sich nie an das Verbot gehalten und ihre Vorwürfe zeitlebens aufrecht erhalten. Die streitigen Vorfälle liegen inzwischen drei Jahrzehnte zurück.

Tragisch ist, dass Gysi derzeit der Oppositionsführer ist, und zwar einer, der dringend gebraucht wird. Der „Witz“ ist ja, dass der deutsche Staat es derzeit zulässt, dass die gesamte Telekommunikation – und damit auch Anwaltsgespräche und Mails – abgehört werden, möglicherweise selbst mithört. Zu den heutigen informationstechnischen Möglichkeiten der Geheimdienste verhält sich das Wissen des MfS nahezu homöopathisch. Zur NSA habe ich von Rot und Schwarz nicht viel gehört, während Gysi Klartext liefert:

 

17. August 2013

LG Berlin: Geldentschädigung für Sarrazin

 

Gestern wurde über das Urteil des Landgerichts Berlin berichtet, das eine abfällige Äußerung eines Journalisten über den hochkontroversen SPD-Politiker und Hobby-Ethnologen Thilo Sarrazin verbot. Dieser hatte geschrieben:

„Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.

Dass die grenzwertige Äußerung verboten wurde, ist jetzt nicht so überraschend, denn Maßstab für Gerichte ist insoweit Artikel 1 GG, der eine Mindestachtung vor der Menschenwürde gebietet. Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist auch der Gesundheitszustand geschützt, den grundsätzlich niemand der Öffentlichkeit offenbaren muss. Spekulationen und Gerüchte über einen Schlaganfall könnten zulässig sein, wenn hierfür äußerliche Anzeichen wahrnehmbar sind, etwa Gesichtslähmung, Sprechprobleme oder inhaltlicher Stuss, allerdings nur unter Wahrung gewisser journalistischer Sorgfaltspflichten.

Vorliegend ging es aber weniger um eine medizinische Berichterstattung, vielmehr wünschte der Autor seinem Gegner öffentlich den Tod und ergötzte sich an dessen vermeintlichen Siechtum. Die Belustigung über körperliche Leiden und ein Todeswunsch sind nun einmal objektiv gesehen sehr verletzend und verlassen den Konsens der Menschenwürde. Das ginge allenfalls als Satire durch, wofür jedoch nichts zu erkennen ist, zumal in einer mit „Das ist nicht witzig“ überschriebenen Kolumne. Auch in einer temperamentvoll geführten politischen Auseinandersetzung kann man sich eleganter verhalten, man muss sich ja nicht wirklich auf das Niveau eines Gegners herab begeben.

Bemerkenswert ist allerdings, dass das Landgericht Berlin nicht nur die Äußerung verbot, sondern auch eine Geldentschädigung zugesprochen hat. Dieser vulgo als „Schmerzensgeld“ bezeichnete presserechtliche Anspruch soll einen Ausgleich schaffen, wenn ein Persönlichkeitsrecht so intensiv verletzt wurde, dass der Eingriff nicht mehr mit einem Unterlassungsanspruch und dem prozessualen Sieg insoweit kompensiert werden kann. Die Beträge werden hoch bemessen, um zu verhindern, dass etwa die Boulevardpresse kalkulierte Tabubrüche „aus der Portokasse“ finanziert. Der Verlag muss nun 20.000,- € überweisen.

Geldentschädigung gibt es in der Praxis vor allem dann, wenn ein Beitrag die Sexualsphäre thematisiert, etwa eine Techtelmechtel oder eine Schwangerschaft behauptet, denn das geht nun einmal die Öffentlichkeit nichts an. Die Frage nach dem Wahrheitsgehalt stellt sich in solchen Fällen allenfalls zweitrangig. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob der Betroffene ein Sympathieträger ist oder eben ein …, äh …, Sarrazin. Auch ein provokantes, polarisierendes Auftreten in der Öffentlichkeit rechtfertigt eine krasse Reaktion grundsätzlich nur in Bezug auf das Thema und die Person, wozu ein angeblicher oder tatsächlicher Schlaganfall aber eher nicht gehört. Dass inzwischen auch der Autor seinem Frevel abschwor, indem er kundtat,

„dass ich jedem ein möglichst langes Leben frei von Krankheit wünsche, gerade auch erfolgreichen Buchautoren, Letzteren allein schon deshalb, weil sie damit die Chance gewinnen, etwas dazuzulernen und von Irrtümern abzulassen“,

reichte dem Gericht offenbar nicht aus.

Ob die zugesprochene Geldentschädigung Bestand hat, wird man sehen, denn die verurteilte Zeitung ist nicht dafür bekannt, presserechtlich vorschnell aufzugeben. So hatte sie etwa gegen Sarrazin erfolgreich die folgende Äußerung verteidigt:

„Sarrazin wird inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss… fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist?“

Der Vergleich ist zwar deftig, aber eine Persönlichkeitsrechtsverletzung Sarrazins, dessen Funktion in der Medienlandschaft mit dem Bild treffend umschrieben wird, vermag ich nicht zu erkennen. Beleidigt dürften sich allenfalls betagte Sexarbeiterinnen fühlen, wenn man sie mit Sarrazin vergleicht …

12. August 2013

LG Hamburg: Puffgänger ja – LG München: Sackrileck nein

 

Die Hamburger Humorwächter vom Land- und Oberlandesgericht haben letzten Samstag Kurt Krömer gewähren lassen, der den katholischen Dampfplauderer Herrn Matthias Matussek in seiner Satire-Sendung in Minute 20 als „Pöbelhans“, „Pöbler“ und „hinterfotziges Arschloch“ begrüßte. Medienprofi Matussek hatte daraufhin zunächst mitgeblödelt und versucht, für sein neuestes überflüssiges Prozess „Schleichwerbung“ (Krömer) zu machen. Matussek hatte sich vom Showmaster zur Reaktion „Blöde Sau“ provozieren lassen. Als Matussek das Thema „Rotlicht“ vorgab, fragte Krömer, ob Matussek „Puffgänger“ sei. Krömer outete sich als Puffgänger und vereinbarte mit Mary Roos einen gemeinsamen Puffbesuch nach der Aufzeichnung. Dann setzte er noch eins drauf und behauptete, in Matusseks Buch stünde, dieser sei ein „regelmäßiger Puffgänger“. Auch über Gott entspann sich ein frommer Dialog.

Matussek konterte dies mit „Unverschämtheit“ war daraufhin zur Hamburger Pressekammer gepilgert, die sich letztes Jahr in Sachen Papst ./. Titanic lächerlich machte. Doch weder die Käfer-Kammer, noch der Buske-Senat gaben dem Journalisten eine einstweilige Verfügung. Das ist auch völlig klar, denn 750 m vom Westflügel des Landgerichts Hamburg, wo die Pressekammer untergebracht ist, stößt man auf die Reeperbahn, wo regelmäßige Puffgänger anzutreffen sind. Außerdem liegt Hamburg im protestantischen Norden, da hätte der katholische Frömmler sich besser woanders hin gewendet.

UPDATE: Eine Entscheidung hat das OLG wohl erst am Mittwoch, den 14.08. getroffen. Hätte das OLG zu einer andere Rechtsauffassung tendiert, so wäre es vermutlich schon vor Ausstrahlung eingeschritten.

Zu empfehlen ist insoweit das katholische Bayern, wo Kirchenexperte der SÜDDEUTSCHEN Matthias Drobinski eine einstweilige Verfügung gegen die Satire-Zeitung „Eulenspiegel“ erwirkte. In einer Satire „Sackrileck“ über die Schwulen-Lobby im Vatikan hatte das Blatt ihn und seinen Kollegen von der BILD irgendwie nicht nett bezeichnet. Selbst Heribert Prantl, der sich ganz gerne einmal für die Pressefreiheit stark macht, ermutigte Drobinski, sein Persönlichkeitsrecht zu wahren. Es scheint sich tatsächlich eher um Pennälerhumor gehandelt zu haben. Eulenspiegel-Chef Gregor Füller kommentierte lässig:

„Im Nachhinein muss ich gestehen, dass es natürlich aus Marketinggründen schöner wäre, wenn ich einen anderen Namen gewählt und sich dadurch eine wichtige Persönlichkeit verletzt gefühlt hätte statt Herr Drobinski“, sagt Füller.

29. Juli 2013

Kompa ./. Klehr – Oberlandesrichter Buske will es oberlandesrichten

 

Vor fast genau einem Jahr hatte ich darüber berichtet, dass das Hanseatische Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg und an der Berufung seinen legendären Vorsitzenden Herrn Richter am Oberlandesgericht Buske mitwirken lassen will. Mein Anwalt Thomas Stadler und meine Unmaßgeblichkeit fanden das ein bisschen anrüchig, denn Herr Buske war damals in seiner Eigenschaft als Vorsitzender Richter der „Pressekammer“ des Landgerichts Hamburg an einer einstweiligen Verfügung gegen mich beteiligt, die der hier zu beurteilenden Klage voranging.

Normalerweise kann ein Richter, der in der Ausgangsinstanz an einem Fall beteiligt war, nicht in der Berufungsinstanz ein zweites Mal über denselben Fall richten. In Hamburg ist man der Auffassung, dass eine einstweilige Verfügung ja etwas völlig anderes sei. Und so ließen uns die Hanseaten nunmehr freundlich wissen, dass Herr Buske nichts dabei findet, wenn er abermals über mich zu Gericht sitzen wird.

Die Sache hat insoweit einen Haken, als dass die Zivilkammer 24 nie einen Hehl daraus gemacht hat, dass sie einmal getroffene Entscheidungen aus Prinzip grundsätzlich bestätigt. Die sind anscheinend sogar stolz auf den Ruf. Wenn aber Wertungen aus einstweiligen Verfügungen auch in der Hauptsache nur alle Jubeljahre revidiert werden, dann würde ich mich schon wohler fühlen, wenn Herr Buske das jemand anders machen lassen würde, denn wie man es dreht und wendet, er richtet über seine eigene Entscheidung.

Beruhigend ist es jedenfalls, dass man in Hamburg auch keine anderen Gründe sieht, etwa Befangenheit gegenüber meiner Person, weil ich mich ja schon das ein oder andere mal unbotmäßig über seine Urteile geäußert hatte. Na, was kann ja noch schief gehen …?

25. Juli 2013

Geheimdienstaffäre in Luxemburg: Was machte der „Spetzeldengscht“?

Heute um 20 Uhr veranstaltet die AG Netzpolitik der Piratenpartei veranstaltet heute im Mumble einen Talk zum Bommeleeër-Prozess über eine mysteriöse Bombenserie in Luxemburg zwischen 1984 und 1986. Der Geheimdienst des kleinen Landes muss sich bei seinen Skandalen nicht hinter seinen Kollegen verstecken.Was mich am meisten erstaunt, ist die zurückhaltende Berichterstattung in den deutschen Medien. So wird dort Juncker gerade einmal vorgeworfen, er hätte auf den „Spetzeldengscht“ SREL nicht eifrig genug aufgepasst. Nur die wenigstens Journalisten scheinen zu wissen, dass es um inszenierte Bombenattentate und die Schattengeschichte der NATO geht.

Als Gäste fungieren der Luxemburger Jurist und Pirat Jerry Weyer, der die dortige Politik sehr genau beobachtet, sowie ein deutscher Journalist, der den Fall langfristig mit großem Interesse verfolgt (ich). Die Mumble-Konferenz wird im Nebelhornradio gestreamt.