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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


12. August 2010

„Ballack ist ein Schuft!“

Das meint zumindest BUNTE-Chefin Patricia Riekel. Wer sich für das geheimnisvolle Privatleben des Herrn Ballack interessiert, dem sei die heutige BILD oder BILD-online empfohlen, wo man sich in Andeutungen ergeht. Auch im FOCUS werden Boulevard-Leser bedient.

BUNTE und FOCUS gehören übrigens zum BURDA-Verlag, dem gerade Spekulationen zum beruflichen Karriereende von Ballack verboten worden waren. Daher ist man natürlich vorsichtig mit Spekulationen zu Ballacks Karriere in Herzensangelegenheiten. Da aber in Hamburg auch die Mitteilung wahrer Tatsachen verboten wird, wenn hierdurch ein unerwünschter Eindruck erweckt werden könnte, bewegt sich Frau Riekel auf gefährlichem Terrain.

Wie nach Auffassung des Landgerichts Hamburg künftig kommuniziert werden darf, ist Spekulation. Sicherheitshalber distanziere ich mich von Frau Riekels Äußerungen, sowohl hinsichtlich der Tatsachen, als auch der Schmähung als „Schuft“.

11. August 2010

Ist Ronny F. ein Verfügungs-Nomade?

Der Pechvogel, der zufällig genauso hieß wie ein vom SPON erdachtes Pseudonym, war am Landgericht Hamburg gescheitert.Doch das war nicht Niederlage genug. Bei Anträgen auf Erlass von einstweiligen Verfügungen kann man es so oft probieren, wie es Landgericht in Deutschland gibt. Was im Norden nicht geklappt hat, könnte ja im Süden funktionieren:

So schreibt denn nun die Süddeutsche, dass er es (auch) in München probiert hat – mit dem gleichen Misserfolg.

Doch ein echter Kämpfer gibt sich nicht so schnell geschlagen:

Ronny F. will trotzdem weitermachen. „Die Presse muss sich dieser hochbrisanten neuen Gefahrenlage anpassen“, meinte sein Anwalt – „und die Rechtsprechung auch“

Dass selbst Buske über den Mann spottete und vorschlug, einen Taliban als Zeugen zu vernehmen, kann den Mann nicht irritieren, was wiederum das BILDblog neulich aufgegriffen hatte. Bald wird denn auch der letzte wissen, wer Ronny F. ist und welches Problem er in Afghanistan hat.

6. August 2010

Prognose, dass Buske eine Prognose verbieten wird

Bislang galt eine Prognose als Musterbeispiel für eine Meinungsäußerung. Zwar beinhalten Prognosen Tatsachenbehauptungen, aber eben solche über die Zukunft, sind also spekulativ und damit von Elementen der Annahme und des Meinens geprägt. Meinungsäußerungen werden unmittelbar von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, was bei Tatsachenbehauptungen ein bisschen komplizierter ist.

Die Super-Illu hatte über den Fussballer Michael Ballack getitelt, dessen Karriere sei zu Ende, ersichtlich im Zusammenhang mit dessen Verletzung. Statt seine Karriere fortzusetzen, schickte Ballack seine Anwältin auf ein Auswärtsspiel zum Landgericht Hamburg. Dort stritt man sich darüber, wie es denn um die Karriere des Ex-Chelsea-Spielers bestellt und die Äußerungen der Super-Illu aufzufassen seien.

Der Vorsitzende mochte der Zeitschrift zwar folgen, die Äußerung sei als Prognose einzustufen – aber eine Prognose, dass im September eine Bäckerei geschlossen habe, jedoch nicht wirklich endgültig, sondern während der Bäcker in Urlaub sei, sei ja auch nicht gut fürs Geschäft. Aha.

Selbstverständlich kann Super-Illu nicht wissen, ob die Karriere des Herrn Ballack zu Ende ist oder nicht vielleicht doch noch einen Schwung nach oben macht – jedem außerhalb der Pressekammer Hamburg dürfte klar sein, dass dies eine subjektive Wertung sein muss. In der mündlichen Verhandlung heute ließ die Kammer wenig Zweifel daran, dass sie die Äußerungen verbieten wird. Das ist aber nur eine Prognose, denn was das Landgericht Hamburg machen wird, entzieht sich jeglicher Möglichkeit einer zuverlässigen Tatsachenbehauptung. Meine ich.

Die Prognose, dass eine andere Einordnung spätestens in Karlsruhe wieder kassiert würde, darf hingegen Tatsachencharakter beanspruchen.

4. August 2010

KIK-Story heute in ARD

Heute, Mittwoch, 21.45 Uhr, zeigt die ARD die Doku: „Die Kik-Story – die miesen Methoden des Textildiscounters“.

Zum Rechtsstreit diesbezüglich wurde hier mehrfach berichtet. Auch SPIEGEL online berichtet heute.

Kollateralschaden bei missglückter Anonymisierung

SPIEGEL online hatte über einen Bundeswehrsoldaten berichtet, der eine Frau und zwei Kinder erschossen hat. Passiert ist das in Afghanistan, wo bekanntlich seit neun Jahren zurückgeschossen wird, der deutsche Hindukush verteidigt wird, deutsche Hindus kuschen, die deutsch-amerikanische Freundschaft verteidigt wird, die Verteidigungsbereitschaft rechtzeitig angezeigt wird, bedingte Abwehrbereitschaft demonstriert wird, der Terrorismus wirksam bekämpft wird.

Weil derartiges Verhalten nicht bei allen Leuten Anklang findet und der Bürger in Uniform vermutlich nicht mit seiner Tat hausieren gehen möchte, wurde der Name des Mannes durch ein Pseudonym ersetzt. Zufällig aber gab es einen anderen in Afghanistan eingesetzten Soldaten, der genauso wie das Pseudonym hieß und sich an der Heimatfront keinen Dolchstoß bieten lassen wollte. Die Gefechte wurden dahin verlegt, wo es wirklich gefährlich ist: in die Hamburger Pressekammer.

Die Kuriosität besteht darin, dass ja offen gelegt ist, dass der „Name von der Redaktion geändert“ wurde. Während alle anderen deutschen Afghanistansoldaten als Kandidaten für den betreffenden Soldaten infrage kommen, ist der Namenszwilling ja am ehesten vom Verdacht entlastet, der Mann zu sein. Er findet das aber trotzdem nicht so lustig, denn die Taliban könnten ja SPIEGEL online lesen, den Hinweis auf die Pseudonymisierung überlesen und ihn dann in seinem Camp aufsuchen und massakrieren. Als Lohn der Angst begehrte der Soldat neben der Unterlassung auch Geld.

Der große Vorsitzende der Pressekammer hatte so seine Zweifel und meinte, der Kläger würde ja nicht mit einem Namensschild rumlaufen. (Streng genommen tun Bundeswehruniformierte allerdings genau das…) Erörtert wurde auch, dass der berichtete Soldat ein schmales Gesicht hat, der Kläger jedoch (wie die meisten BW-Soldaten) korpulent ist (was sich natürlich ändern kann). Geld wollen die Hamburger definitiv nicht fließen lassen.

Da sich die Parteien vor dem Kadi nicht einigen konnten, wird am Freitag entschieden.

UPDATE: Die Kammer hat den Antrag abgewiesen.

2. August 2010

Geldentschädigung: LG Hamburg großzügig

Während Kachelmanns Advokat mit einem zweieinhalb Millionen schweren Säbel gegen Springer & Co. rasselt, backen die Kollegen gerade etwas kleinere Brötchen, die aber auch schon Geld sind. Während Gerichte bei Unterlassungsansprüchen nicht allzu lange fackeln, werden Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) nur im Ausnahmefall gewährt. Das ist natürlich insoweit eine Farce, weil es bei den regelmäßig teuren Pressesachen immer auch um Geld geht, wenn auch um das der Anwälte, welches allerdings die Parteien berappen müssen.

Aber bei Geldentschädigungen sind natürlich die Hamburger ganz vorne mit dabei, auch wenn die zum Teil aberwitzigen Summern in Karlsruhe häufig herunterkorrigiert werden. Geldentschädigung lassen sich vor allem dann durchsetzen, wenn es um Unterleibsthemen geht. Wird über die Intimsphäre berichtet, so kommt es auf den Wahrheitsgehalt eher weniger an, da hier ein Tabu verletzt wird.

Hier ein paar aktuelle Vergleichsfälle:

„Sedlmayr“

So hatte die Axel Springer AG gegenüber den wegen Mord an Sedlmayr verurteilten Herren, die keinen schlechten Ruf bekommen wollten, seinerzeit Feigheit vor dem Feind gezeigt und im Gegensatz zu anderen Medien Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Andere Medienhäuser mit mehr Rückgrat hatten sich die Zensur der Archive nicht bieten lassen und schließlich Recht bekommen. Da sich die Springers an die Unterlassungserklärungen offenbar nicht hielt, wurden Vertragsstrafen fällig. Das Landgericht Hamburg warf den beiden Herren 36.000,- Euro hinterher, mit denen sie ihren seelischen Schmerz nun lindern können.

Den SPRINGERs hätte wohl eine auflösende Vertragsklausel geholfen, welche die Gültigkeit des Unterlassungsvertrags an den Ausgang entsprechend anhängiger Parallelfälle gekoppelt hätte.

Thaiboy-Freier-Foto

Ein schon etwas reiferer Pädagoge, der in Pattaya bei der Knabenliebe erwischt wurde, klagte auf 120.000,- Euro Schadensersatz gegen Springer. Eine Boulevardzeitung hatte ein deftiges Foto der drei Nackerten veröffentlicht und sich unter Berufung auf einen Polizist über das niedrige Alter der Gespielen echauffiert. Letzteres blieb im Prozess unklar. Der Kläger bekam letztlich 30.000,- Euro zugesprochen.

Vom Ullstein-Verlag gab es in dieser Sache 40.000,- Euro. Ob die beiden jugendlichen Nakedeis an dem Geschäft wohl auch beteiligt werden?

Pseudo-Thaigirl-Freier

Weniger Glück hatte ein Herr, der von Unbekannten in Pattaya verprügelt wurde. Die BILD-Zeitung hatte Foto und Ort zum Anlass für eine neckische Reizwortgeschichte genommen und eine über eine boxende Thai-Hure „berichtet“. Von den beantragten 50.000,- Euro sah der Kläger nur 10.000,- Euro, wobei bei einem Streitwert von 80.000,- Euro für den Kläger nicht allzu viel übrig bleiben dürfte.

Hier die Comedy gestern Abend bei Anne Will.

31. Juli 2010

Kachelmann will zwei Millionen von BILD

Heute nutzte die BILD-Zeitung die halbe Titelseite, um das Bedürfnis nach Kachelmann-Berichterstattung zu befriedigen. Das hierbei verdiente Geld wird man horten müssen, wenn Wetterman mit seiner Forderung nach Schmerzensgeld über zwei Millionen Euro durchdringt. Ob das Thematisieren von Kachelmanns Intimsphäre durch den Tatvorwurf einer angeblichen Vergewaltigung gedeckt ist, und ob Franz-Josef Wagners grenzwertiges Gerülpse über den Usus von Besteck in Betten noch der Meinungsfreiheit unterliegt, wird eine spannende Frage sein.

Während auf der Welle der Empörung der Kollege Dr. S. gegen die Medien wettert, ist des Wettermans tatsächlicher Anwalt Prof. Ralf Höcker eher zurückhaltend. Der Mann ist absoluter Profi und außerdem Autor eines Buches über populäre Rechtsirrtümer.

UPDATE: Das Ganze wird Thema bei Anne Will.

Eindruck, Kik-Chef Stefan Heinig habe zwei Busse für einen Fußballverein gesponsert, verboten

Das Landgericht Hamburg hat dem NDR verboten, den Eindruck zu erwecken, Kik-Chef Stefan Heinig zwei Busse für einen Fußballverein gesponsort.

Zu kommentieren ist, dass für solche Tatsachenbehauptungen stets der Äußernde beweisbelastet ist. Es kann also durchaus sein, dass der Kik-Mann die busfahrenden Balltreter gesponsert hat. Das Erbärmlichste, was man im Medienrecht auffahren kann, ist das angebliche Erwecken eines Eindrucks.

Was an einem solchen Sponsoring rufschädigend sein könnte, gehört zu den letzten ungelösten Rätseln der Menschheit. Von mir darf jeder gerne wahrheitswidrig behaupten, ich hätte Fussballvereine gesponsert, solange mir niemand eine Förderung der Kantinenmanschaft des Landgerichts Hamburg andichtet.

Positiv ist zu vermelden, dass die ganzen anderen unverschämten Kik-Unterlassungswünsche selbst beim Landgericht Hamburg nicht durchgegangen sind. Der hatte einen ganzen Grabbeltisch an Unterlassungsanträgen aufgefahren:

Dass die Heizungen in einer Filiale sechs Winter lang defekt gewesen seien und der Discounter Billigsocken zu Markenware veredelt, vier im Film interviewte Näherinnen als Kik-Näherinnen bezeichnet werden.

29. Juli 2010

„Sprachrohr Gottes“ verstopft


In Hamburg sagt man Tschüß – MyVideo

Derzeit betreue ich einige Fälle, bei denen auf der Gegenseite Herrschaften stehen, deren Heilkünste nicht durchgehend von der Schulmedizin anerkannt werden, sich jedoch keine kritische Berichterstattung gefallen lassen möchten. Da muss man natürlich gegen Blogger zu Felde ziehen. Besonders gut kann man das in der Hamburger „Internet-Kammer“, welche die uns liebgewonnene „Pressekammer“ seit einiger Zeit tatkräftig entlastet, wenn ein Internet-Angebot nicht gleichzeitig auch in Print vorliegt. Kenner der Hamburger Verhältnisse gelangen übereinstimmend zum Schluss, dass die Internet-Kammer der Pressekammer in Nichts nachsteht, um es mal höflich zu formulieren.

Nun hat es ein (anderer) esoterischer Fall zur Berufung geschafft: Das „Sprachrohr Gottes“ hatte nicht auf das jüngste Gericht warten wollen, sondern sich der Hamburger Richter bedient, welches einen temperamentvollen Kritiker den Weg ins Fegefeuer wies und auf den Index wies. Entsprechend „Hamburger Brauch“ hatte das Landgericht mal wieder Meinungsäußerungen zu Tatsachenbehauptungen stilisiert. Das Hanseatische OLG hat nunmehr jedoch deutlich erkennen lassen, dass es das Urteil des Landgerichts aufheben möchte, weil es inzwischen liberaleren Maßstäben in Sachen Meinungsfreiheit zu huldigen scheint. Das werde ich mal im Auge behalten.

26. Juli 2010

Dr. S. (oder Anwalt) ./. FAZ: Ordnungsstrafe beantragt

Dem, was Stefan Niggemeier über die Selbstdemontage des Promianwalts heute schreibt, habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.

Die Antwort auf die auf der Hand liegende Frage, warum Dr. S. nicht den „fliegenden Gerichtsstand“ bemüht, liegt in der Rechtsnatur des Gegendarstellungsanspruchs: denn der setzt kein deliktisches Handeln voraus, so dass § 32 ZPO nicht anwendbar ist. Da aber faktisch weitgehend die gleichen Sachverhalte und Rechtsfragen zu prüfen sind, kann man sich schon die Frage stellen, warum bei Unterlassungswünschen der fliegende Gerichtsstand erforderlich sein soll, wenn es beim Gegendarstellungsanspruch auch ohne geht. Das Fax braucht nach Frankfurt auch nicht länger als innerhalb von Berlin oder nach Hamburg …

Ich war Niggemeier und Dr. S. übrigens vor zwei Wochen bei der Tagung von Netzwerk Recherche begegnet, wo der Promianwalt in einer Podiumsdiskussion zum Besten gegeben hat, dass er nicht „Promianwalt“ genannt werden möchte. Leider gab es kein unmittelbares Aufeinandertreffen zwischen dem Anwalt und seinem Ex-Mandanten … ;-)