17. April 2011
Der sympathische Krebsbehandler Dr. Nikolaus Klehr ist offenbar nicht über seinen Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia erfreut. Zweifellos fuchst den erfahrenen Kläger, dass selbst teure Hamburger Anwälte feinster Adresse wenig gegen die in den USA gehostete Wikipedia ausrichten können.
In seinem Schmerz hat der gepeinigte Herr Dr. Nikolaus Klehr daher eine Website namens http://wikipedia-warnung.de/ ins Netz gstellt, die ich aus diversen Gründen nicht verlinken möchte. Dort weist der klagefreudige Herr Dr. Nikolaus Klehr freundlich darauf hin, dass man für das Übernehmen von Wikipedia-Zitaten gesetzlich belangt werden könne. Herrn Dr. Nikolaus Klehrs lustige Website sieht genauso aus wie die sicherlich vielen Anwälten vertrauten Schreiben querulatorischer Mandanten: Viel Fettschrift, viele Unterstreichungen, jedoch gegenwärtig (17.04.2011) ohne inflationären Gebrauch von Ausrufezeichen, was sein Werk wohltuend von ähnlichen geistigen Ergüssen abhebt. Auf seiner Website jammert Herr Dr. Nikolaus Klehr, wie sein Wikipedia-Eintrag ursprünglich http://wikipedia-warnung.de/Ursprungsversion.html ausgesehen habe, und welche reduzierte Version man dort vorhielt: http://wikipedia-warnung.de/Willkuerlich_reduzierte_Version.html
Der arme Herr Dr. Nikolaus Klehr! Warum wird dem Manne soviel Unrecht getan? Wo er doch nur die Menschheit vor dem Krebs retten will! Undank ist der Welten Lohn …
Es gibt jedoch übrigens ein Wiki, das sich der Person des Dr. Nikolaus Klehr angenommen hat …

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11:34 •
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13. April 2011
Seine Durchlaucht Graf von Krockow, hochwohlgeborener Bankier der (*hüstel*) Bank für Superreiche Oppenheim, war bei einem Prozess zwecks Verbietung eines Buches dann wohl doch ein bisschen freigiebig mit einer eidesstattlichen Versicherung. Muss ein Scherz gewesen sein, denn erstaunlicherweise wurde eine entsprechende Strafanzeige „wegen Geringfügigkeit“ eingestellt.
Der Kollege Reinecke aus Köln berichtet.
Auch ich hatte mich mal vor ein paar Jahren Beweisschwierigkeiten gesehen, weil ein Firmenboss seinen Hamburger Nobel-Hobel-Advokat in Marsch setzte und dieser ihm ebenfalls zu einer fragwürdigen eidesstattlichen Versicherung geraten hatte. Meine Informationslage war allerdings besser …

admin •

12:50 •
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Ich wollte eigentlich noch etwas Erbauliches zu den nunmehr veröffentlichten Urteilsgründen in Sachen Musikindustrie ./. Heise-Verlag schreiben. Der 1. Senat des BGH hatte ein pressefeindliches Verbot aufgehoben, in einem Beitrag auf einen Website zu verlinken, die der Content-Industrie nicht gefiel.
Aber alles, was zur Pressefreiheit zu kommentieren ist, hat der Kollege Stadler bereits 2005 in JurPC ab Absatz 18 ff. geschrieben.
Zu ergänzen wäre allenfalls die Hintergrund-Info, dass die Musikleute ursprünglich sogar ein Totalverbot des Heise-Artikels verlangt haben. Verständlich, weil sich dann jeder den Link hätte ergooglen können. Aber unverständlich, weil das nun einmal Zensur wäre. Und aus diesem Grund spiele ich oben mit speziellem Gruß an die Musikindustrie das „Lied gegen Zensur“!
Ich selber bin ja bekanntlich neulich von einem freundlichen Kollegen wegen einer Einbindung eines Youtube-Videos abgemahnt worden, dessen Inhalte seinem Mandaten nicht gefielen. Technisch gesehen ist diese Einbindung eigentlich nichts anderes als ein Link. Und wenn man ein fremdes Presseerzeugnis zur Diskussion stellt, macht man sich nicht dessen Inhalte zu Eigen. In Hamburg muss man allerdings mit so etwas vorsichtig sein … ;-)

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12. April 2011
WikiLeaks dominierte die Motive der diesjährigen Preisverleihung für politische Karikatur.
Humor, insbesondere gezeichneter, ist eine der besten Waffen gegen Zensur. Insbesondere mit Ironie können Gegner nur sehr schwer umgehen. Die Anzahl an Fotomontagen und Karikaturen, die in denen Jahren von deutschen Gerichten verboten wurden, ist sehr gering.
Seit der Farce um Ron Sommer sollte man allerdings darauf achten, dass eine gefotoshopte Fotomontage oder Verfremdung als solche zu erkennen ist, weil ansonsten ein rechtswidrige Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angenommen werden kann. Sommers Kopf war auf einen eine Spur kleineren Körper montiert worden, was ihn sehr gekränkt haben muss. Herrschaften, die wegen so etwas vor dem Kadi ziehen, sind allerdings Realsatire, so dass eine Karikatur dann wenigstens insoweit ihren pädagogischen Auftrag erfüllt.

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8. April 2011
DFB-Boss Theo Zwanziger hatte den Schiedsrichter Amerell mit einer grenzwertigen Äußerung bedacht, die vermutlich auch dem Dompfaff von Regensburg nicht gefallen hätte. Der Spruch von Zwanziger war allerdings insoweit daneben, als es bei Amerell und Kempter um Erwachsene ging, die insbesondere auch nicht in einem vergleichbaren Abhängigkeitsverhältnis standen wie die Kirchenmänner und -Messknäblein. Das Landgericht erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung. Es ist nun mal ein Unterschied, ob man als DFB-Bonze etwas sagt, oder ob man Harald Schmidt heißt. Zudem lässt ja Zwanziger auch ganz gerne mal Äußerungen über sich verbieten.
Das Oberlandesgericht Augsburg sah es jedoch anders und hat Zwanziger nun seinen Spruch unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit wieder erlaubt. Das ist insoweit überraschend, als dass Gerichte bei beleidigenden Äußerungen mit sexuellen Kontext normalerweise nicht sehr großzügig sind. Die Geschichte Amerell/Kempter war allerdings ohnehin eine Lachnummer, wenn auch eine tragische, welche alle Beteiligten jedenfalls Autorität gekostet hat. Auf die Entscheidungsgründe darf man gespannt sein.
(Das Video oben bezieht sich auf einen Rechtsstreit von Anfang 2010 – und hat auch ein paar Zensurlücken, die offenbar das Antlitz des Herrn Kempter betreffen.)

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7. April 2011
Ein Multimillionär wollte sich in Bescheidenheit üben und begehrte vom manager magazin vornehme Zurückhaltung mit Berichten über sein märchenhaftes Vermögen, das locker auf 950 Millionen Euro geschätzt wird. Mit der Durchsetzung dieses Zensurbegehrens befasste er einen Berliner Promi-Anwalt, der normalerweise in Berlin und Hamburg Unterlassungsverfügen zu beantragen pflegt. Aus einem geheimnisvollen Grund versuchte er es in München.
Doch die Richter am Landgericht München I sind aufgeweckte Leute, die gerne mal etwas lesen:
„Natürlich schaut man da rein, weil man neugierig ist“, räumte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner zwar ein. Aber das sei nicht der entscheidende Punkt. Die Gesellschaft müsse wissen und „darüber diskutieren, wo sind die großen Vermögen? Wie wurden sie geschaffen? Wie geht jemand damit um?“
Irgendwas scheint der Burda-Verlag gegen den Promi-Anwalt zu haben, oder warum wird der Kollege im aktuellen FOCUS-Artikel über die Farce genannt?
Die Presse feiert diesen Sieg für Pressefreiheit gerade landesweit.

admin •

21:03 •
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1. April 2011
Der Persönlichkeitsrechtsträger Herr Michael Ballack war letztes Jahr in Hamburg beim unqualifizierten Versuch dumm aufgefallen, einer Zeitschrift Spekulationen über sein Karriereende zu verbieten. Die Posse wurde bei mir zur Glosse. Wie von mir dort vorhergesagt, hatte das Verbot nicht lange Bestand.
Nun hat Herr Ballack selbst eine Maulschelle bekommen, weil sein Gesang speziell in Köln nicht durchgehend Freunde fand. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds verurteilte Michael Ballack „wegen unsportlichen Verhaltens“ zu einer Geldstrafe von 8000,- Euro. Das ist ungefähr genauso viel, wie ihn sein Zensurversuch in Hamburg gekostet hat.
31. März 2011
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger, nicht identisch mit anderen Sven Krügers,
schickt mir lästige Abmahnungen für seinen ehrenwerten, aber von vielen Medien, diversen Wikis und Privatpersonen angefeindeten Mandanten Herrn Dr. Nikolaus Klehr, München, bekannt als Krebsmediziner.
Von dem ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr habe ich erstmals erfahren, als ich neulich mit der Abwehr einer Klage des umstrittenen, aber zweifellos ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr beauftragt wurde. Herr Dr. Nikolaus Klehr begehrt in jener Klage eine Vielzahl von Unterlassungen, jedoch durchgehend ohne Erfolgsaussichten. Aber wir Anwälte verdienen ja in jedem Fall, weshalb ich dem Kollegen Herrn Dr. Krüger für diese lukrative ABM-Maßnahme sehr zum Dank verpflichtet bin. Sein betuchter Mandat hat es ja dicke.
Letzte Woche hatte mich der freundliche Kollege Herr Dr. Sven Krüger im Auftrag des nicht ganz so freundlichen, aber immerhin ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr abgemahnt. Zu den Mindestanforderungen einer Abmahnung gehört, dass der Abgemahnte erkennen kann, was von ihm eigentlich verlangt wird. Ich habe gewisse Zweifel, dass der Schrieb des ansonsten tüchtigen Kollegen Herrn Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger dieser Qualität genügt, denn nicht einmal die geforderten Unterlassungswünsche korrespondieren mit den zur Unterschrift vorbereiteten Unterlassungserklärungen.
Herr Kollege Dr. Sven Krüger hat es leider auch verabsäumt, nachvollziehbar zu erklären, was genau er an der Bezeichnung „Gutachten“ zu beanstanden hatte. Der Kollege vertritt anscheinend auch die Rechtsauffassung, ich müsste für irgendwelche Ungenauigkeiten im WISO-Beitrag des ZDF vom 06.12.2010 haften, die in einem Youtube-Video enthalten gewesen sein sollen. Unter Hinweis auf die Entscheidung BGH VI ZR 226/08 glaube ich nicht, dass ich mir durch das Einlinken eines Videos dessen Inhalte zu eigen gemacht hätte, schon gar nicht in diesem Detailreichtum. Hamburger Rechtsanwälte haben in der Ausweitung der Linkhaftung eine gewisse Tradition. Vielleicht fabriziert das Landgericht Hamburg dann wieder eine seiner skurrileren Entscheidungen, aber spätestens in Karlsruhe ist Schluss mit lustig.
Aber da der ansonsten tüchtige Kollege Herr Dr. Krüger sich derzeit nicht dafür zu schade ist, für den anständigen Herrn Herrn Dr. Nikolaus Klehr derzeit sogar Google zu verklagen, weil Google ihm unerwünschte Suchergebnisse mit entsprechenden Kurztexten auswirft oder so, wird der Kollege Herr Dr. Krüger vermutlich auf Kosten seiner betuchten Mandantschaft feinsten Zuschnitts in jedem Falle klagen. Herr Dr. Nikolaus Klehr hat mit seinen Heilkünsten bekanntlich üppig verdient, da sollen die Anwälte ruhig auch was abbekommen.
Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hat seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche Gutachten Schlechtachten Studie gutachterliche Studie studierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.
Wegen der Lästigkeit hatte ich mich (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu) für die Dauer der Rechtskraft der gegenwärtig einstweilig bestehenden Unterlassungsverfügung gegen das ZDF verpflichtet, nicht mehr solch scheußliche Eindrücke über den ehrenwerten Herrn Dr. Klehr zu verbreiten etc., wobei ich allerdings keinen Zweifel daran habe, dass das ZDF obsiegen wird. Ich hatte mir allerdings vorbehalten, auch weiterhin die fraglichen Fälle inklusive Wiedergabe des Verfügungstenors zu besprechen. Die Abgabe der weiteren geforderten Unterlassungserklärungen hatte ich dankend abgelehnt und die angeblich missverständlichen oder irreführenden Behauptungen klargestellt, sodass es an einer Wiederholungsgefahr fehlen dürfte.
Nun hat mir der freundliche Kollege am Mittwoch wieder eine Abmahnung geschickt! Damit er sich nicht nochmals fehlzitiert fühlen muss, hier zur Sicherheit als PDF für jeden, der sich für die Ehre des Dr. Klehr oder die Anwaltskünste des Kollegen Herrn Dr. Krüger interessiert.
Da nunmehr der Ehre des Herrn Dr. Klehr und seines tüchtigen hanseatischen Anwalts genüge getan sein sollte und zumindest außerhalb Hamburgs kein vernünftiger Anlass zur Annahme besteht, ich würde diese nun richtig gestellten Behauptungen etc. wiederholen und damit falsche Eindrücke produzieren, wären gerichtliche Schritte ein starkes Indiz für Querulanz, was im Fall des ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus jedoch ohne schwerlich abzustreiten wäre, hat er doch wesentlich wohl mehr Leute verklagt, als von Krebs geheilt. Wie dem auch sei, ich habe beschlossen, für solche Albernheiten dem ehrenwerten Herrn Dr. Klehr und seinem tüchtigen Advokaten Herrn Dr. Krüger gegenüber keine Unterlassungserklärungen mehr abzugeben. Sollte sich Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger tatsächlich entblöden sollte, für solche Spitzfindigkeiten die Gerichte zu bemühen, dann wäre mir das was wert, dann haben wir hier in der Blogosphäre wieder was zu lachen. Zudem freue ich mich jedes Mal, den freundlichen Vorsitzenden der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg zu sehen, und noch mehr auf seine meist adretten Beisitzerinnen.
Meine Serie, verehrter Herr Dr. Klehr, wird weitergehen. Und bestellen Sie bitte beste Grüße an Ihren früheren Geschäftspartner mit dem lustigen Namen, den ich aus Gründen des Resozialisierungsgedankens hier nicht nennen möchte! Ich hoffe, dass es Ihrem alten Spezi bald gesundheitlich besser geht, damit er seine verdiente Haftstrafe möglichst lange absitzen kann.
Hinweis: Bei dem hier eingelinkten Video handelt es sich im Original um den Ausschnitt eines Werks des Künstlers Loriot. Das Vorhalten scheint ein hier dokumentiertes Urberrechtsdelikt zu sein, das ich aufs Schärfste verurteile.

admin •

15:16 •
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25. März 2011
Der Krebsarzt Dr. med. Nikolaus Klehr, dem etliche Medien seit gut zwei Jahrzehnten Unrecht tun, das von tüchtigen Advokaten korrigiert wird, hat mich durch seinen Hamburger Anwalt auffordern lassen, keine in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefertigten Aufnahmen mehr zu verbreiten, die das ZDF (WISO) am 06.12.2010 ausgestrahlt hatte. Auf diesen Aufnahmen war Klehrs Antlitz gepixelt worden, und sie zeigten auch nur den Wartebereich und Klehr am Schreibtisch, sodass § 22 KunstUrhG und § 201a StGB usw. eigentlich ausscheiden dürften. Dennoch will die Hamburger Pressekammer einen Grund gefunden haben, warum wir derzeit an diesen Aufnahmen nicht mehr teilhaben sollen.
Die Leser dieses Blogs werden dringend davor gewarnt, auf Youtube nach der WISO-Sendung zu suchen, da sie andernfalls auch einen schlechten Eindruck von der Lichtgestalt des Herrn Dr. Klehr bekommen könnten. So wurde dem ZDF auch einstweilen verboten, durch eine im Film verwendete Formulierung den Eindruck zu erwecken, [UPDATE 15.4. ZENSIERT]. Derartiges kann ich nicht beurteilen, und ich muss mich daher von jeglichem Eindruck diesbezüglich distanzieren. Ich hoffe inständig, dass Herr Dr. Klehr seinen vorzüglich guten Namen von solch schändlichen Verdächtigungen reinwaschen wird!
Herr Dr. Klehr ist ferner betrübt darüber, dass in dem Beitrag von einem „Gutachten“ einer „Studie“(?) der Charité die Rede war, was angeblich falsch sei. Wie ich erfahren habe, zierte das Werk die Bezeichnung „gutachterliche Stellungnahme“. Der Leserschaft meines launigen Blogs wird daher dringend empfohlen, ihre Wahrnehmung diesbezüglich terminologisch zu präzisieren, um solch gravierende Persönlichkeitsverletzungen des freundlichen Dr. Klehr zu vermeiden.
UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!
Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hatte seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das mir unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche Gutachten Schlechtachten Studie gutachterliche Studie studierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.
Ferner wurde ich darauf aufmerksam gemacht, ich hätte den Eindruck erzeugt, Herr Dr. Klehr habe wider besseres Wissen verschwiegen, dass der Verfasser des „Gutachtens“ (er meint wohl die gutachterliche Stellungnahme, wohl auch als „Studie“ bezeichnet) nicht mehr bei der Charité beschäftigt sei. Nun ja, das steht halt u.a. nicht in der Klageschrift, die mir zur Bearbeitung vorliegt, in welcher sich Herr Dr. Klehr auf das Papier beruft. NICHT habe ich geschrieben oder angedeutet, Herr Dr. Klehr bestreite das Ausscheiden des „Gutachters“ freundlichen Herrn aus der Charité. Ich fürchte, dass nicht einmal das Landgericht Hamburg eine solche Behauptung aus der Nachricht konstruieren könnte, Herr Dr. Klehr vergesse bei Klagen zu erwähnen, dass sein Gutachter bzw. gutachterlicher Stellungnehmer mit Bausch und Bogen aus der Charité geflogen sei. Den gefälligen Lesern meines Blogs wird jedoch geraten, keine solch fernliegende Interpretation anzustellen.
UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!
Herr Dr. Klehr hat NICHT moniert, es habe sich statt eines „Gutachtens“ um eine „gutachterliche Stellungnahme“ gehandelt. Er scheint sich daran gestört zu haben, dass das Papier nicht als „Studie“ bezeichnet wurde, oder so. Keine Ahnung, ich gucke kein Fernsehen. Lesen Sie es am besten selber nach, was er gemeint haben könnte!

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20:22 •
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21. März 2011
In Sachen Äußerungsrecht gibt es nur einen Ort, der noch bizarrer ist als Hamburg: London. Die Süddeutsche berichtet vom früheren Boss der Royal Bank of Scotland (nicht zu verwechseln mit der Halifax Royal Bank of Scotland, über die ich viel erzählen könnte), dem es offenbar peinlich ist, zum Stande der Banker zu gehören bzw. dieses zu haben. Und so ließ er entsprechendes verbieten – sowie verbieten, dass man über das Verbot berichtet.
Wer jetzt meint, solche „Super Gag Orders“ gäbe es nur in London gibt, irrt. Ich betreue gerade in Hamburg einen im Ergebnis sehr ähnlichen Fall, in dem der Bericht über ein Verbot verboten wurde, weil dieser angeblich ebenfalls den Eindruck erwecke, der mit dem ursprünglichen Verbot erweckt worden sein soll – obwohl die berichteten Informationen unstreitig wahr sind.

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