Über den unverschämten Versuch des unglücklichen Herrn Mosley, via Straßburg die Presse zu einer Quasi-Selbstanzeige vor dem Abdruck fragwürdiger Inhalte zu nötigen, hatte ich bereits berichtet. Die Presse freut sich heute einen Ast, dass der Mann, der „deutsche Assistentinnen“ zu schätzen weiß, mit seinem Zensur-Ansinnen gescheitert ist und eine Gelegenheit bietet, die skurrile Story noch einmal aufzutragen. Nicht zu Unrecht weist jedoch Lawblogger Udo Vetter darauf hin, dass pressefeindliche Gerichte aus der Entscheidung durchaus Honig saugen können.
In anderer Sache wird ein Mandant von mir Mosley wohl nach Straßburg folgen – allerdings nicht als Verbieter, sondern als unbequemer Journalist. Derzeit zeichnet sich nämlich in Hamburg eine wirklich skandalträchtige Fehlentscheidung ab, die es Journalisten bald sehr schwer machen dürfte, über ernsthafte Missstände zu berichten. So soll die Berichterstattung über eine einstweilen untersagte Äußerung über ein streitiges Ereignis praktisch deshalb als beweisbedürftiger „Eindruck“ verboten werden, weil der Berichterstatter auf die Existenz von Zeugen hinwies, welche die Äußerung bestätigen. Damit entstehe ein „zwingender Eindruck“, der zu beweisen sei. Leider haben die Hamburger Gerichte keinen Beweis erhoben …
In Sachen Doping sind Sportler sehr empfindlich, empfinden häufig Eindrücke als bedrückend. Auch Frau Claudia Pechstein schätzt es nicht, wenn man eindrückt und frönt der Rechtspflege.
Besonders Wissenschaftler, die einen anderen Eindruck als betuchte Kläger gewinnen, verstehen häufig nicht so recht, warum ihre Leistungen in Deutschland der Zensur unterfallen sollen, denn in Artikel 5 Abs. 3 GG steht je eigentlich etwas von Wissenschaftfreiheit. So werden denn auch häufig Doping-Experten in den rechtsfreien Raum 335 B des Landgerichts Hamburg gebeten. Diesmal im Theater: Prof. Dr. Fritz Sörgel, selbst Richter, allerdings im nicht in der Justiz, sondern am Internationalen Sportgerichtshof. Der gestandene Mann ließ sich Pechsteins Schertz jedoch nicht bieten und zeigte Pechstein die Kufe. Selbst der uns so ans Herz gewachsene Vorsitzende zeigte sich beindruckt.
Das Deutschland-Radio (genauer: die von Frau Pechstein ebenfalls angegangene Journalistin Grit Hartmann) schreibt:
Zunächst untersagte die Pressekammer des Hamburger Landgerichts Sörgel diese Äußerung per Einstweiliger Verfügung. Mehr noch: Die Richter verboten sogar, „den Eindruck zu erwecken“, Pechstein habe Dopingmittel genommen oder verbotene Methoden zur Leistungssteigerung angewandt. Das hieß: Man durfte öffentlich nicht sagen, was Sportgerichte festgestellt und auch Schweizer Bundesrichter nicht korrigiert haben. Pechstein triumphierte auf ihrer Homepage: „Die vom Sport selbst geschaffene Gerichtsbarkeit“ möge ja „wegen angeblichen Dopings“ gegen sie entscheiden. Im deutschen Zivilrecht sei dies nicht möglich. Das war mindestens voreilig.
Frau Pechstein hat in Pressekammern gewisse Erfahrungen im Verlieren. Sie war sich neulich nicht einmal zu schade dafür, per Verwaltungsgericht das Bundeskriminalamt zu verklagen (läuft noch), was deshalb interessant ist, weil Eisläuferin Pechstein Polizeihauptmeisterin der Bundespolizei war oder ist. Selbst für Sportblogger fanden ihre Anwälte Zeit und Muße.
Wenn jeden Freitag am Landgericht Hamburg die Pressekammer tagt, findet sich seit ein paar Jahren ein freundlicher, manchem etwas wunderlich anmutender Herr in Saal 335 B ein, und äußert bisweilen bizarre Rechtsauffassungen. Wenn um 9.55 Uhr die Verkündungen der Entscheidungen beginnen, ist der Zuschauerraum praktisch leer. Damit sich dieser Herr nicht so einsam fühlen muss, leistet ihm Herr Schälike jedoch meistens Gesellschaft und hört ihm geduldig zu.
Die Überwachung der Hamburger Pressekammer wird jedoch Freitag kommender Woche unterbrochen werden, da Herr Schälike dann nämlich gegen Mittag eine Ordnungshaft antreten wird.
Der inzwischen strafrechtlich verurteilte Börsenguru Herr Markus Frick hatte ohne vorangegangener Abmahnung am Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Schälike erwirkt, die nicht hätte ergehen dürfen, wie das Landgericht das später schriftlich feststellte. Herr Schälike gab trotzdem eine Unterlassungsverpflichtungserklärung. Diesbezüglich konnte Fricks Anwalt wegen angeblichem Verstoß ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,- Euro durchsetzen.
Herr Schälike zahlt natürlich nicht, sondern macht stattdessen fünf Tage Erlebnis-Urlaub in der unweit vom Sievekingplatz befindlichen Haftanstalt Holstenglacis. Diese genießt unter Kennern keinen guten Ruf, doch als Herr Schälike vor über fünf Jahren schon einmal da war, fand er es im Vergleich zum Stasi-Knast dort gar nicht so übel. Er saß übrigens schon damals freiwillig statt Geldzahlung, weil er eine Unterlassungsverfügung des anfangs erwähnten freundlichen Mannes angeblich nicht ausreichend genug beachtet hatte.
Und während die Berliner Promi-Anwälte die Sektkorken für fünf Tage knallen lassen und stolz auf sich sein dürfen, hat Herr Schälike nunmehr Zeit, seine überwiegend gegen diese Anwälte gewonnenen ca. 100 Entscheidungen zu lesen. In die Haft darf er übrigens 240 Zigaretten oder 75 Zigarren oder 125 Zigarillos mitnehmen. Man darf gespannt sein, ob er gute Tauschgeschäfte machen wird.
Heute wird international der Tag der Pressefreiheit begangen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hat diesbezüglich sehenswerte Ergebnisse eines Plakatwettbewerbs vorgestellt. Den 1. Preis bekam für ihr obiges Motiv Eva Hasel.
Deutschland scheint man derzeit nicht als Patient für die Pressefreiheit zu betrachten. Mit Blick auf Hamburg habe ich da so meine eigene Auffassung.
Wie der Kollege Dr. Bahr berichtet, können es die Hamburger Pressegerichte einfach nicht lassen: Die Namen verurteilter Mörder sollen entgegen dem Votum des BGH nun doch in Online-Archiven gelöscht werden – und zwar dann, wenn die ursprüngliche Nennung unzulässig gewesen sein soll. Die Meldung von 2006 soll deshalb unzulässig gewesen sein, weil die Haftentlassung auf Bewährung damals kurz bevorgestanden habe und damals die Resozialisierung gefährdet gewesen sei.
Liebe Mörder, liebe Hamburger Richter!
JEDER weiß oder kann binnen kürzester Zeit recherchieren, wie die Herrschaften heißen. Das kommt davon, wenn man der Boulevardpresse im Knast Interviews gibt. In den älteren Online-Nachrichten darf der Name laut BGH ganz legal verbreitet werden. Man darf die älteren Artikel mit den Namen wohl auch verlinken. Es ist komplett witzlos, was ihr da macht.
Wenn ich wegen des Mordes an Walter Sedlmayr verurteilt und wieder draußen wäre, ich würde mir erst einmal einen neuen Namen zu legen, da der alte nun einmal Schaden genommen hat. Da habt ihr ein Recht drauf. Falls mir keiner der Namen einfallen würde, könnte ich mich ja an denen der Richter orientieren …
Dr. Nikolaus Klehr muss nun erfahren, was man unter dem Streisand-Effekt versteht. Dr. Nikolaus Klehrs freundlicher Hamburger Rechtsanwalt war mir in letzter Zeit ein wenig lästig geworden und hatte unverlangte Faxe gesandt. Mein Hinweis, dass ich jeden Einschüchterungsversuch nach dem Hydra-Prinzip mit einer Ausweitung meines Informationsangebots beantworten würde, scheint nicht verstanden worden zu sein – und das, obwohl ich einen weiteren freundlichen Hamburger Kollegen genannt hatte, der Erfahrungen mit mir schon hinter sich hat.
Seinerzeit gab es Ärger mit dem damaligen Personal eines Finanzvertriebs, der von mir die gleiche Ansage erhalten hatte. Googlet man nun nach diesem Unternehmen, trifft man sofort auf mein Website finanzparasiten.de, die zeitweise im Ranking den ersten Platz einnahm. Die Mitbewerber, die ich dort ebenfalls thematisierte, erlitten googlemäßig Kollateralschäden. Die Strategie, mir mit Hamburger Anwälten die Zeit zu stehlen, ging nach hinten los.
Wenn Herr Dr. Nikolaus Klehr dieser Tage mal seinen Namen googlet, wird ihm die Entdeckung, die er nun in der Top Ten machen muss, vermutlich weniger gefallen. Ich möchte jetzt nicht in der Haut seines ansonsten tüchtigen Hamburger Advokaten stecken, der ihm dieses Resultat jetzt wohl wird erklären müssen. Übrigens: Herr Dr. Klehr pflegt gelegentlich auch Google zu verklagen. Aber wie in der Krebsbehandlung ist halt nicht jede Therapie zwingend erfolgreich.
Verfügt man als Journalist über ein Foto einer Person, welche nachweislich die Einwilligung zum Verbreiten und Zur-Schau-stellen nach § 22 KunstUrhG erklärt hat, lauern noch immer jede Menge Fallen. Denn die Reichweite der Einwilligung ist regelmäßig nur auf den konkreten Zweck beschränkt bzw. sonst streitig. Daher birgt es diverse Risiken, bei der Abbildung von Personen ins Archiv zu greifen. Bei Personenfotos, auf denen lediglich das Portrait ohne besonderen Kontext zu sehen ist, befindet man sich grundsätzlich auf der sicheren Seite. Jetzt braucht nur noch das Berichtsthema ein Minimum an Nachrichtenwert, und ab die Post!
Wenn allerdings ein Foto aus dem Zusammenhang gerissen und in einen anderen Kontext gesetzt wird, leuchten bei Medienanwälten die Dollarzeichen in den Augen. So wohl auch im Fall jenes Soldaten, der sich auf der Gorch Fock beim Deckschrubben hatte ablichten lassen. Nicht allerdings hatte er explizit eingewilligt, dass dieses im Kontext von
Spindsaufen, Schweineleber, Stromschläge
verwendet werden dürfe. Und es ist auch anzunehmen, dass er bei Kenntnis einer solchen Verwendung dankend abgelehnt hätte. Inwiefern man dennoch die Bildnisse quasi als Symbolfoto verwenden darf, ist eine Wertungsfrage, denn grundsätzlich hat niemand den Anspruch, nur „bei gutem Wetter“ in den Medien dargestellt zu werden. Da aber der Soldat selbst offenbar nichts mit den skandalösen Vorfällen auf der Gorch Fock zu tun hatte, hat ihm das Landgericht München I nun diese unverdiente Schmach erspart. Ob er allerdings mit Ansprüchen auf Geldentschädigung durchdringen wird, darf bezweifelt werden. -> Süddeutsche.
RTL II hat jetzt einen Uri Geller für Arme, nämlich das Medium Martin Zoller, der wie sein Vorbild Ölfelder findet, Verschollene aufspürt und mit diversen Energien hantiert. Als ich das Original mal zu solchen Themen interviewte, meinte der Altmeister, die Kids sollten das Paranormale vergessen und lieber Sport oder Schule machen … ;-)
Bei mir in der Kanzlei wird es zumindest zwischen den Aktendeckeln in letzter Zeit ebenfalls recht esoterisch. So habe ich im Moment auf der Gegenseite eine Art Voodoo-Priester, der seine Anweisungen direkt von Gott bezieht und daher der irdischen Rechtspflege wenig zugetan ist. Auch die Germanischen Mediziner geben noch immer nicht den abergläubischen Versuch auf, den Versand ihrer E-Mail-Liste mit Persönlichkeitsrecht zu schützen. Und ein anthroposophischer Wunderdoktor mit Honorarprofessorentitel ausgerechnet einer evangelischen(!) Hochschule hat ein dreiviertel Jahr genervt, weil ein Mandant seinen Humbug dem Humbug eines Mitbewerbers zugeordnet hat. Das war selbst der Hamburger Pressekammer zu … ähm, naja. Besagter Wunderdoktor bietet übrigens auch Humbug im Bereich von Energiefeldern des Körpers an. Zu ähnlichem Energiefeld-Humbug hat gerade das Amtsgericht Mannheim geurteilt.
Keiner überirdischen Kräfte bedient sich mein eifriger Blogleser Dr. Nikolaus Klehr, sondern eines Hamburger Anwalts mit bemerkenswerter Kenntnis der nur von sehr wenigen Eingeweihten dechiffrierbaren Spruchpraxis der ZK 24 des Landgerichts Hamburg. Dort geht es jedoch eher unterirdisch zu.
Die heutige Meldung über eine Schießerei rivalisierender Zirkusleute in Regensburg erinnerte mich an die Geschichten, die mir der Clown Fax zählte, nachdem wir unseren gemeinsamen Freund zu Grabe getragen hatten, den Zauberkünstler Marvelli. Die Sitten im Zirkusgewerbe, jedenfalls in den Familienbetrieben, sind schon ziemlich rustikal. Statt um Domains kloppte man sich um Raum für Plakate. Auch Marvelli selbst war viel im Zirkusmillieu unterwegs gewesen und beschäftigte für seine Zaubershow im Nachkriegsdeutschland zeitweise bis zu 55 Leute und zwei Elefanten. U.a. wegen Plakaten stritt er sich mal mit Roncalli, wegen Plätzen für seine Auftritte mit diversen Behörden, und er setzt in Rheinland-Pfalz durch, dass Unterhaltungskünstler keine Vergnügungssteuer zu zahlen hatten.
Apropos Marvelli: Der Mann war für seine Äußerungsfreudigkeit mehr als bekannt und hatte alleine deswegen schon etliche Gerichtssäle von innen gesehen, wo er jedes Mal ein Riesenshow abzog. Auch urheberrechtlich war er nicht uninteressant, denn er verklagte Nachahmer auf Unterlassung, blieb jedoch dennoch in den 80er Jahren der wohl am meisten kopierte deutsche Zauberkünstler. Sein Todestag jährt sich übermorgen zum dritten Mal.
Der seinerzeit sehr bekannte TV-Zauberer Marvelli doubelte übrigens im ZDF-Traumschiff die Hände für den Schauspieler Ivan Desny, der dort einen Falschspieler darstellte. Desny allerdings war tatsächlich ein Falschspieler, denn der Schauspieler behauptete dreist, ein Wunderdoktor habe ihn von Krebs geheilt – obwohl Desny nie Krebs hatte! Über dubiose Krebsärzte demnächst mehr in diesem Theater …
Im hier mehrfach berichteten Fall des ehemaligen Brandenburger Innenministers Speer, der sich gegen dem Axel Springer Verlag wegen der Preisgabe seiner E-Mails an seine – wie er zwischenzeitlich einräumte – Kindsmutter wehrt, hat das Kammergericht die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin bestätigt. Das Zitieren derartig privater Sachen muss nicht sein – aber ein hohes Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigt durchaus, dass man im Großen und Ganzen darüber berichten darf.
Herr Speer wünscht nun vom Axel Springer-Verlag 150.000,- Euro Geldentschädigung.
Die E-Mails waren sozusagen private Vorratsdaten, die in Speers Notebook gespeichert waren, das er sich klauen ließ. Eine Erfahrung wie die von Speer wünsche ich jedem seiner Innenminister-Kollegen, die sich für Bundestrojaner und ähnliche Schnüffeleien