28. August 2011
Wie Website Juraexamen.info bespricht heute ein aktuelles Urteil des Landgerichts München. Ein prominenter Fußballer hatte seinen Kollegen wissen lassen:
„Der Lehmann soll in die Muppet-Show gehen. Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen – am besten in die Geschlossene! Was soll ich da bitte machen? Geh ich ein Stück in die Mitte, geht der Ball in die kurze Ecke rein. Ich weiß nicht, warum über so ein Tor diskutiert wird. Schwachsinn!“
Der Betroffene wollte hierfür 20.000,- Euro sehen. Nach Ansicht des Landgerichts Münchens fielen die Äußerungen unter die Meinungsfreiheit. Im Milieu des Profifußballs seien Schimpfwörter und die Austragung von Konflikten zwischen Sportlern über die Medien an der Tagesordnung.
Die Kommentare von Juraexamen.info, die Examenskandidaten helfen sollen, möchte ich so jedoch nicht stehen lassen:
„Schmerzensgeld“
Schon die – auch von Juris(!) verwendete – Terminologie „Schmerzensgeld“ ist unsauber. Gemeint ist der Anspruch auf „Geldentschädigung“, der dogmatisch etwas anderes als Schmerzensgeld ist.
„Absolute Person der Zeitgeschichte“
Die Rechtsfigur der „absoluten“ Person der Zeitgeschichte ist selbst Rechtsgeschichte. Sie war lange von der Rechtsprechung geprägt worden, seit etlichen Jahren jedoch kommt es statt auf Personen auf „zeitgeschichtliche Ereignisse“ und „Berichtsinteresse der Öffentlichkeit“ diesbezüglich an. Promis ziehen solche Situationen zwar öfters an, bleiben aber Rechtssubjekte wie Du und ich.
„Meinungsfreiheit“
Hätte vorliegend nicht das Landgericht München, sondern das in Hamburg geurteilt, so hätten die Chancen gut gestanden, dass die Äußerung als Schmähung angesehen und verboten worden wäre.
Cash
Es entsteht der Eindruck, Lehmann hätte bei einer Bewertung der Äußerung als rechtswidrig Geld bekommen. Er hätte jedoch auch in Hamburg nur eine Unterlassung durchsetzen können. Der Anspruch auf Geldentschädigung hingegen wird nur ganz ausnahmsweise bei besonders schweren Verfehlungen gewährt. Die praktisch bedeutendste Fallgruppe sind Äußerungen im Bezug auf die Sexualität des Betroffenen. Auch bei Berichten über Krankheiten, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, stehen die Chancen nicht schlecht. Der „Platzverweis“ Richtung Muppet-Show nebst Therapie-Empfehlung reicht im genannten Zusammenhang nicht aus.
Die Klage war in dem Moment verloren, als sie eingereicht wurde. Vielleicht wird Lehmann langfristig Olli Kahn beerben, einen der eifrigsten Kläger in der Hamburger Pressekammer. (Dort sind übrigens die Fußballernamen „Link(e)“ und „Wiese“ nicht unbekannt … ;-) )

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19. August 2011
Eigentlich hätte es für die Antragsgegner gar nicht schlecht ausgesehen: Der Vorsitzende der Hamburger Pressekammer hatte an diesem Vormittag kundgetan, die BGH-Entscheidungen zu FraPort und Schrempp enthielten wohl die Botschaft, dass man nicht zu schnell auf Tatsachenkerne springen solle, wenn es einen wertenden Kontext gäbe. Genau das hatte ich ihm seit fünf Jahren zu verklickern versucht. Bislang hatten die Hamburger gerne in wertenden Äußerungen nach „Tatsachenkernen“ gesucht, die zu beweisen seien. Insoweit hatte man „Anlasstatsachen“ aufbieten und beweisen müssen, was insbesondere dann kaum zu leisten war, wenn man einen angeblich erweckten Eindruck „beweisen“ musste. Dieser Spuk, der etliche Menschen beinahe in den Wahnsinn trieb, scheint nun tendenziell der Hanseatischen Rechtsgeschichte anzugehören.
Heute wäre denn auch eine Gelegenheit gewesen, die Rückkehr der Meinungsfreiheit nach Hamburg in einem Urteil zu manifestieren. Leider gingen die Antragsgegner in die Falle des routinierten Angreifers.
Einem Ehepaar war aufgefallen, dass eine angehörende Seniorin in einem Pflegeheim anscheinend nicht genug Flüssigkeit zu sich nahm. Sie machten das Personal darauf aufmerksam und forderten vergeblich einem Bericht über die Flüssigkeitsaufnahme an. Nachdem das Ehepaar einer Zeitung seine Beobachtung mitgeteilt hatte und diese darüber berichtete, fand das Institut, es sei der Eindruck entstanden, die Seniorin sei nicht ausreichend versorgt worden. Die Einrichtung erwirkte gegen das Paar eine einstweilige Unterlassungsverfügung.
Das Institut machte keine halben Sachen und hatte hierzu einen Hamburger Medienanwalt beauftragt, der mit den Feinheiten des Hanseatischen Medienunrechts bestens vertraut ist, während sich das Ehepaar von einem Kollegen vertreten ließ, dessen Qualitäten eher auf anderen Gebieten zu vermuten sind.
Zu Beginn der mündlichen Verhandlung überreichte der Vorsitzende dem Ehepaar-Anwalt die Antragsschrift, die da noch so rumliege. Der Kollege hatte demnach Widerspruch erhoben, ohne zuvor oder jemals die Antragsschrift abzufordern … Mit anderen Worten: Der Kollege wusste gar nicht, was der Angreifer vorgetragen hatte, um die einstweilige Verfügung zu erhalten, war also unvorbereitet und hoffte, mit präsenten Zeugen etwas zu reißen (die jedoch in Hamburg so gut wie nie gehört werden).
Der verduzte Kollege kam nicht einmal auf die Idee, sich eine Lesefrist auszubitten und setzte seinen Blindflug fort. Der überforderte Kollege ließ sich sogar noch eine Unterlassungserklärung aus dem Kreuz leiern, obwohl es durchaus Chancen gegeben hätte, die Sache als zulässige Verdachtsberichterstattung hinzubiegen. Man denke an die neulich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Whistleblowerin Brigitte Heinisch.
Das Ehepaar, das in Sorge um die Verwandte auf einen Missstand hinwies und moralisch handelte, bleibt nun auf teuren Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.
UPDATE: Hier ist der Zeitungsbeitrag, der nicht oder nicht erfolgreich angegangen wurde. Ein Pflegehelfer, der sich als Whistleblower versuchte, ist seinen Job los. Übrigens hatte die Hamburger Pressekammer 50% der beantragten Unterlassungen von sich aus abgelehnt.

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15. August 2011
Wie hier bereits berichtet, scheiterte der Zensurversuch eines „hochkriminellen Netzwerks“ bzw. einer „international tätige Verbrecherclique“, dem Buch „Tatort Hypo Alpe Adria“ per einstweiliger Verfügung Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Auch das Oberlandesgericht Wien ließ nun den Autor gewähren. Glückwünsche nach Österreich! ;-P

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14. August 2011
Fünf ereignisreiche Tage in Finowfurt liegen zurück, wo der Chaos Computer Club das alle vier Jahre stattfindende Camp auf einem zum Museum umfunktionierten Militärflugplatz veranstaltete. Zwischen ausrangierten Flugzeugen campierten die Hacker aus etlichen Ländern, bisweilen mit ihrem Nachwuchs.
Die ganz harten waren bereits in der Vorwoche angereist, um das von ca. 4.000 Besuchern frequentierte Camp vorzubereiten. Die ehemaligen Bunker waren zu Vortragshallen umfunktioniert worden, die Flugzeuge illuminierte man mit wirklich gekonnten Lichtinstallationen. Die Sommerabende in Finowfurt, die den verregneten Auftakt vergessen machten, wirkten auf mich wie ein psychedelischer Traum: Seltsame Musiken, Irrlichter, eine Discokugel in Bäumen, High Tech meets Low Tech, etliche Hacker aus aller Herren Länder, verrückte Typen, aber alle irgendwie lässig. Hier versammelten sich überdurchschnittlich intelligente und inspirierte Leute, die das Label „Nerd“ nicht als Beleidigung, sondern im Gegenteil als Qualität und Status deuteten. Jeder hatte seine Macke und wurde trotzdem, eigentlich sogar deswegen akzeptiert. Alleine diese außergewöhnliche Community zu erleben war die Anreise wert. Anregende Talks, bemerkenswerte Lasershows, etliche Workshops und zig Angebote der Besucher, gemeinsam zu hacken, all das war wirklich beeindruckend. Es dürfte auf der Welt keinen zweiten Campingplatz geben, der jemals eine solche Datenwolke produziert hätte. Das Allercoolste aber war die „Reichsflugscheibe“, die man unkommentiert in einem der Bunker mit Originalflugzeugen aus dem Zweiten Weltkrieg ausgestellt hatte. Tatsächlich handelte es sich um ein Requisit aus dem Film Iron Sky, der dieses Jahr u.a. in Finowfurt gedreht wurde.
Ich habe viele fantastische Menschen kennen gelernt und faszinierende Eindrücke aus der Nerdwelt gewonnen, den Veranstaltern muss ich zu diesem außergewöhnlichen Event nicht nur danken, sondern in jeder Hinsicht meinen Respekt aussprechen. So etwas gibt es wohl nirgendwo noch einmal. Schade nur, dass der letzte Abend durch befremdliche Vorgänge seitens des CCC-Vorstands getrübt wurde.
5. August 2011
Dies ist das Video des Kollegen Solmecke, das die freundlichen Abmahnkanzlei Nümann Lang via Landgericht Köln zensieren ließ. Das OLG Köln hat den Spuk jetzt beendet. Den Kollegen Stadler hatte die Abmahnkanzlei auch zu gängeln versucht. Beim Kollegen Nümännchen bedanken wir uns für die nunmehr generierte Rechtssicherheit, über seine Praktiken berichten zu dürfen …
Via RA Seidlitz und Archivalia.

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29. Juli 2011
Wie der Kollege Möbius berichtet, hat das Landgericht Hamburg gegen einen türkischen Provider die internationale Zustellung eines Unterlassungsbeschlusses zum Zwecke der Vollziehung im Parteiwege unter Einschaltung des Gerichts wurde bewilligt. Es traf dem Kollegen zufolge einen Provider, der explizit warb:
„Hallo Deutschland! Grüezi Schweiz! Servus Österreich! Willkommen! Spüren Sie die Freiheit im Internet? Lernen Sie es kennen, ziehen Sie auf die linke Datenspur und geben Sie vollgas und das völlig anonym!“
Tja, dann müssen sich die Kunden halt einen russischen Provider suchen …

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27. Juli 2011
Barbra Streisand – If You Go Away (Ne Me Quitte… von la_shivi
Das Spielchen mit beantragten einstweiligen Unterlassungsverfügungen ist u.a. deshalb so spaßig, weil bei direkter der Gegner normalerweise nichts von dem erfolglosen Versuch erfährt. Der gescheiterte Angreifer kann also häufig das Gesicht wahren.
Neben den Fällen, in denen die Kammer wegen Bedenken den Gegner vor Erlass einbezieht oder wegen hinterlegter Schutzschrift einbeziehen muss, gibt jedoch noch weitere Methoden, wie man entsprechende Peinlichkeiten aufspürt, die insbesondere unser lieb gewonnener Stammgast der Hamburger Pressekammer perfektioniert hat.
Besonders freut er sich natürlich dann über Rohrkrepierer, wenn diese von seiner Lieblingskammer gedeckelt werden. So geschehen etwa mit diesem von der Pharmaindustrie in den Sand gesetzten Zensurversuch, Nr. 103 im Schälike-Verzeichnis. Es ging wohl um ein Verbot dieses Beitrags, von dem ich mich natürlich mit dem Ausdruck der Entrüstung distanziere. Frau Streisand, hätten Sie Zeit für uns …?

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26. Juli 2011
Günther Jauchs Anwalt sieht auf Fotos Dinge, die sonst niemand sieht. Manche Dinge sieht auch das Landgericht Hamburg, das manchmal bei nicht farbechter Wiedergabe eine Persönlichkeitsrechtsverletzung annimmt, weil etwa jemand kränklich aussieht usw. Neulich aber wurde es auch der farbenfrohen Pressekammer zu bunt:
Jauchs Anwalt monierte, dass Jauch nebst Gemahlin (deren Namen man nicht einmal nennen soll) auf der Titelseite der Postille „Viel Spaß“ in einer montierten Weise abgebildet wurde. Wegen der Bildaufteilung hatte man die Eheleute näher aneinander gerückt. Weil in dieser Position die auf der Originalaufnahme von hinten auf Jauchs Schulter gelegte Hand nicht mehr so recht passte, hatte man die Hand weggephotoshoped, zumal eine Kollision mit dem Logo beknackt ausgesehen hätte.
Jauchs Anwalt wollte hierin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erkennen, zumal man die Fotomontage als solche nicht erkennen würde, was ja ganz schlimm sei. Allerdings steht da rechts oben „Fotomontage“ dran, denn auch bis zu „Viel Spaß“ hatte sich die alberne Ron Sommer-Entscheidung herumgesprochen, in der die Erkennbarkeit einer Montage streitig war.
Nach Meinung des Promi-Anwalts würde durch die montierte Position der Eindruck erweckt, zwischen den beiden gäbe es Knatsch. Außerdem wollte der Anwalt erkannt haben, seinem Mandanten sei am Ohr etwas weggeschnitten. Zwar sieht das Ohr tatsächlich eher aus wie das von Mr. Spock auf Drogen, aber das tat es auch schon auf der Originalaufnahme. Wäre diese unglückliche Einstellung geschönt worden, dann wäre der Anwalt wohl erst recht wegen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht auf die Barrikaden gegangen.
Der an Kummer gewohnte Vorsitzende hob die ursprünglich erlassene einstweilige Verfügung wieder auf. Vermutlich hatte er nur nur mit einem Ohr hingehört …
UPDATE: Hier ist das Urteil.
Schlagwörter:
324 O 246/11

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23. Juli 2011
Carsten Maschmeyer muss in irgendeinem lichten Moment jemand erklärt haben, wie Internet und andere Medien PR-mäßig funktionieren. Dass der Hamburger top of the notches-Medienanwalt für die „richtige Markenstory“ keine sonderlich große Hilfe war, hätte er von mir im Blog vor einem halben Jahr gratis bekommen können. Millionen-Maschi mag es aber lieber teuer und hat laut einem taz-Bericht die Firma Communications & Network Consulting (CNC) aus München angeheuert, die PR-Dienstleistungen anbietet. Die steht nun mit der Positionierung der Marke Maschmeyer vor einer anspruchsvollen Herausforderung.
Auch, wenn der NDR seinen Kompromiss als Sieg verkauft, bleibe ich dabei, dass es für diesen Deal kaum nachvollziehbaren Anlass gibt, insbesondere was die großzügige Kostenteilung betrifft. Die Maßlosigkeit, mit der Maschmeyer die Presseleute einzuschüchtern versuchte, hätte einer eindeutige Antwort und Stehvermögen verlangt. Hier jedoch wurde Schwäche signalisiert.

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11. Juli 2011
Den Nachdenkseiten ist der am 05.07.2011 unterzeichnete Deal zwischen Maschmeyer & Co. und den NDR-Leuten zugespielt worden. Tage vorher beim Treffen von Netzwerk Recherche hatten sich der NDR-Justiziar und der Kollege Fricke für ihre heroische Arbeit feiern lassen, den Journalisten den Rücken zu stärken. Obwohl man große Aussichten hatte, die Rechtsstreite zu gewinnen, macht man plötzlich vor Maschi Männchen und teilt sich sogar die Prozesskosten.
Aufgrund der bekannten Vorwürfe jedenfalls ist nur sehr schwer nachzuvollziehen, weshalb der NDR Anlass sieht, sein Rückgrat einzurollen. Selbst, wenn einzelne Anträge etwa wegen der Bildnisse, die Maschi beim Überfallinterview zeigen, verschütt durchgegangen wären, so hätte der NDR den Gebührenzahlern Haltung demonstriert. Da es für die überwiegenden Anträge sehr gut aussah, ist es mehr als unverständlich, warum sich der NDR auf die hälftige Übernahme der Gerichtskosten eingelassen hat. Auch für den Verzicht auf den „Judge’s Cut“ ist schwerlich ein Anlass zu sehen.
Wie auch immer es der Hamburger Kollege geschafft haben mag, den NDR und die ebenfalls involvierten Rechercheure und den Präsentator Lütgert zur Unterschrift zu bewegen, das Ergebnis war wirklich mehr, als man erwarten konnte. Vermutlich kennen wir nicht die ganze Geschichte.
Fachlich interessant ist, dass der NDR in Köln in Anspruch genommen wurde, obwohl Maschis Kanzlei das Hamburger Medienrecht wie keine zweite geprägt hat. Aus dem angesprochenen Bestrafungsantrag darf man auf Rechtsunsicherheiten wegen der Verwendung von einstweilen verbotenen Bildnissen schließen, die sich Lütgert vor der Kamera erneut ansah. Mit den strafrechtlichen Drohungen scheint Maschi ernst gemacht zu haben, obwohl diese lächerlich sind.
Hatte sich der NDR durch seine Haltung gegenüber dem mächtigen Maschi über ein halbes Jahr hinweg profiliert, so dürfte er in der Achtung der Gebührenzahler aufgrund Feigheit vor dem Feind in gleicher Weise wieder gesunken sein.

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