10. Oktober 2013
Vor zwei Monaten hatte ich das Vergnügen, auf dem europäischen Hackertreffen OHM 2013 in den Niederlanden die Geheimdienst-Whistleblower Ray McGovern (CIA), Coleen Rowley (FBI), Thomas Drake (NSA), Jesselyn Radack (State Dempartment) und Annie Machon (MI5) zu erleben und interessante Gespräche zu führen. Der CIA-Mann beeindruckte mich damit, dass er Sebastian Haffner las. Die Whistleblower nutzten die Gelegenheit, um Edward Snowden ihren größten Respekt zu zollen und forderten die Hacker auf, der Gesellschaft wieder zu Bürgerrechten zu verhelfen.
Diese Woche reisten die US-amerikanischen Whistleblower nach Russland, um Snowden den Sam Adams Award zu überreichen. Gut zu hören, dass es ihm offenbar gut geht, auch seelisch. Keiner der Whistleblower, die ich kenne, hat den Dank erfahren, den ihnen die Gesellschaft meiner Meinung nach schuldet, insbesondere nicht finanziell. Drake etwa, vormals Professor für Informatik in Diensten der NSA, hält sich mit einem Job in einem Apple-Shop über Wasser. Wir benötigen dringend Strukturen, um Whistleblowing attraktiv zu machen. Die Tatsache, dass es der letzte Bundestag nicht geschafft hat, sich auf ein Hinweisgeberschutzgesetz zu verständigen, ist eine Schande. Schade, dass die Medienvertreter insoweit keinen nennenswerten Druck gemacht haben.
Das Thema lässt sich leider nicht so einfach auf dem Boulevard platzieren wie ein etwas zu weltlicher Geistlicher, obwohl es dramatisch wichtiger wäre.
UPDATE: Nein, ich mache die Presse NICHT für unser schwaches Abschneiden verantwortlich. Das hatte ich in meinem ersten Beitrag klargestellt. http://www.kanzleikompa.de/2013/10/09/seemannsgarn-gallionsfiguren-und-mehr-frauen-hauptstadtjournalisten-unter-piraten/
19. September 2013
Die taz hat erfolgreich die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung abgemahnt. Dort hatte man berichtet, die taz-Chefin habe einen Text über die pädophile Vergangenheit der Grünen nicht gedruckt, weil er dieser zu steil gewesen sei. Daher habe die FASZ den Beitrag verbreitet.
Die taz machte jedoch geltend, der Text habe zum damaligen Zeitpunkt handwerkliche Mängel aufgewiesen; in der von der FASZ gedruckten Form hätte man ihn auch gebracht, was sie inzwischen auch getan hat. Der FAZ-Verlag hat sich der Abmahnung unterworfen. Die taz ist mit juristischen Aktionen eher zurückhaltend, allerdings hat ihr der offenbar ungerechtfertigte Vorwurf der vermeintlichen „Zensur“ geschadet.
Weil es im Wahlkampf natürlich schmutzig zugehen muss, wurden neulich noch mal schnell Vorwürfe gegen eine FDP-Politikerin und nunmehr auch gegen einen SPD-Politiker erhoben, die seinerzeit entsprechende Toleranz für Pädophilie bekundet hatten. Die Betreffenden haben diese Äußerungen heute sofort als Fehler eingestanden. Die FDP-Politikerin trat von ihrer Kandidatur zurück. Der heutige SPD-Politiker, der 1980 als „Jungdemokrat“ in der damaligen Jugendorganisation der FDP einen Beschluss für „freiwillige und einvernehmliche Sexualität“ mitgetragen hatte, bedauerte seinen „Unsinn“. Er hatte auf eine 1982 erfolgte Korrektur gedrängt und war schließlich ausgetreten.
In den 70er und 80er Jahren, als man vieles in der Gesellschaft enttabuisierte und bei Verweigerung als Spießer galt, wurden etwa in der Psychologie etliche Schnapsideen vertreten, die den Fakultäten heute peinlich sind. Demgegenüber war Kindesmissbrauch ein Tabu-Thema, dessen Ausmaß lange unterschätzt wurde. Allerdings war die Problematik durchaus nicht unbekannt, und das, was etwa (der aktuell nicht zur Wahl stehende) Daniel Cohn-Bendit zu Papier brachte, war auch nach damaligen Maßstäben ein Fall für den Staatsanwalt. Es wäre sinnvoll gewesen, dieses gesamte Kapitel lange vor dem Wahlkampf schonungslos aufzuarbeiten.
Wenn nun aber politische Parteien versuchen, aus diesen alten Verwirrungen Kapital zu schlagen, ist das mindestens unappetitlich. Was die Christdemokraten betrifft, so waren sie beim Missbrauchsskandal der Katholischen Kirche viel zu zurückhaltend, um moralische Glaubwürdigkeit beanspruchen zu dürfen. Die Tatsache, dass das Gehalt von Bischöfen, die über ihre Nächstenliebe nicht Rechenschaft ablegen, noch immer aus der (von der Kirchensteuer unabhängigen) Staatskasse finanziert wird, wäre allerdings schon ein politisches Thema.
5. September 2013
Am Dienstag waren Udo Vetter, Daniel-Domscheit-Berg und ich zu Gast im Berliner taz-Café, um mit den eigens eingeladenen Hauptstadt-Journalisten und sonstigen Gästen über den BND/NSA-Skandal und die Chancen eines Untersuchungsausschusses zu diskutieren. Mit dem in der Durchsetzung von Bürgerrechten erfahrenen Strafverteidiger Udo Vetter, dem weltbekannten Hacktivisten und IT-Sicherheitsexperten Daniel Domscheit-Berg und meiner Wenigkeit als interessierter, aber belesener Laie in Geheimdienstgeschichte, hatten wir die wesentlichen Felder abgedeckt, die man für so einen Talk braucht.
Das taz-Café war bis auf den letzten Platz besetzt. Wir hatten ein sehr aufmerksames Publikum, das kluge Fragen stellte. Der Talk hat allen Beteiligten großen Spaß gemacht und war uns die Anreise aus NRW jede Sekunde wert. Wir könnten uns gut vorstellen, einen BND/NSA-Untersuchungsausschuss zu leiten. Ähnlich wie beim BER-Ausschuss wären die Piraten praktisch die einzigen, die das ohne Interessenkonflikte könnten.
Während die Gäste sehr interessiert waren und sich durchweg positiv äußerten, hatten die politischen Journalisten in Berlin offenbar Besseres zu tun. Im Axel Springer-Haus auf der gegenüberliegenden Seite war man im Gegenteil in dieser Nacht mit einer Boulevardstory befasst, um die Piraten in den Dreck ziehen. Lediglich das Norwegische Radio interessierte sich für uns. Meine Lieblingsfrage von Journalisten ist übrigens die, warum man denn von den Piraten so wenig zur NSA hört.
2. September 2013
Am Dienstag werde ich im Berliner TAZ-Café, 19 Uhr, mit dem Kollegen Udo Vetter und dem IT-Experten und Hacktivisten Daniel Domscheit-Berg über den NSA-Skandal und die Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle und Konsequenzen sprechen.
Zur Geschichte geheimdienstlicher Überwachung in Deutschland empfehle ich diesen Beitrag im Deutschlandfunk, der auf den Ende letzten Jahres veröffentlichten Forschungen von Prof. Foschepoth basiert.
Heute erschien auf TELEPOLIS mein Interview mit dem ehemaligen Verfassungsschützer Winfried Ridder, der eine kritische Bilanz der Terrorbekämpfung gegen die RAF zieht.
Ebenfalls heute erschien auf GOLEM der Beitrag Die BND-Auslandsaufklärung im rechtsfreien Raum über ein Gespräch mit dem Verfassungsrechtler Christoph Gusy von Christiane Schulzki-Haddouti.
Der von ehemaligen Geheimdienstlern und Historikern gegründete „Gesprächskreis Nachrichtendienste“ hat im LIT-Verlag eine interessante Buchreihe zum Thema „Geheimhaltung und Transparenz“ herausgegeben. Die einzelnen Beiträge muss man natürlich je nach Haltung und Perspektive der durchaus unterschiedlichen Autoren gewichten.
admin •
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22. August 2013
Nachdem es im NSA-Skandal noch immer viel zu ruhig ist, melden sich nun Juristen wie die bekannte Staatsrechtlerin Lerke Osterloh zu Wort. Eine Zusammenfassung eines juristischen Fachgesprächs der Fraktion der Grünen im Bundestag bietet Heise.de.
Die C’t, ebenfalls Heise-Verlag, kommentiert, wie die Geheimdienste den Rechtsstaat aushöhlen.
Ich werde am 03.09.2013 zum Thema Kontrolle der Geheimdienste mit dem Kollegen Udo Vetter und dem IT-Sicherheitsexperten und Hacktvisten Daniel Domscheit-Berg im Berliner taz-Café diskutieren. 19 Uhr, Eintritt frei.
Diesen Samstag halte ich auf dem Datenschutzkongress der Piratenpartei in München-Germering einen Vortrag zum Abhören in Deutschland.
admin •
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20. August 2013
51 Jahre nach der deutschen SPIEGEL-Affäre erleben nun die Überwachungsfanatiker von der britischen Insel den Tiefpunkt ihrer Pressefreiheit. So war der Guardian vom Abhörgeheimdienst GCHQ praktisch gezwungen worden, Festplatten zu vernichten.
Es wird höchste Zeit, die ganzen bürgerrechtsfeindlichen „Sicherheitsgesetze“ auf den Prüfstand zu stellen und die Befugnisse auf ein angemessene Maß einzudampfen.
Auch hierzulande überschreiten die Behörden auf Zuruf der US-Geheimdienste ihre Kompetenz. So wurde am vergangenen Samstag von der Polizei ohne Nennung einer gesetzlichen Grundlage eine kamerabestückte Drohne einkassiert, die Piraten neben dem Dagger Complex hatten aufsteigen lassen. Später hat man dann kleinlaut Unsinn über „Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ verzapft. Gestern nun haben die Darmstädter Behörden wissen lassen, die Benutzung des Quadrocopters sei zulassungsfrei nur zu Sport und Spiel gestattet, was ja wohl nicht der Fall gewesen sei. Nachträgliches Erfinden von Verboten kennt man eigentlich nur aus dem Polizeistaat.
Es stellt sich die Frage, seit wann die Polizei darüber zu befinden hat, wer Sport und Spiel treibt. Selbstverständlich ist es ein Spiel, symbolisch gegen Spione zurückzuspionieren. Das Steuern von Drohnen ist selbstverständlich auch ein Sport. Eine Regel, dass man neben dem Dagger Complex kein Sport und Spiel treiben dürfe, ist mir nicht bekannt. Seit der Entscheidung „Reiten im Walde“ des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass man Sport und Spiel nach Art. 2 Abs. 1 GG da nachgehen kann, wo es einem beliebt, solange man keine Bestimmungen verletzt. Das Aufsteigen der Drohne war vermutlich auch als Meinungskundgabe geschützt, die jedem Deutschen in Wort und Bild zusteht. Da der Grundgesetzgeber noch keine Quadrocopter kannte, fällt ein solches Symbol unter „Bild“.
Ich schlage vor, kommenden Samstag am Dagger Complex offizielle Luft-Spiele auszurichten. Toll wäre es, wenn anerkannte Quadrocopterpiloten dort ihr Können beweisen. Um zu verhindern, dass die Drohnen den Luftraum des Dagger Complex überflliegen, etwa aufgrund von Seitenwind, wären Rauchsäulen hilfreich. Als Pyrotechniker schlage ich den Bundestagskandidaten Sven Krohlas vor. ;-)
admin •
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18. August 2013
Die Legal Tribune Online hat mich gebeten, rechtliche Risiken bei Internetmems zu skizzieren. Anlass war das Urteil des Landgerichts Berlin zum Technoviking. Für den Titel „Mimimi mit Mems“ beanspruche ich natürlich Titelschutz! ;)
admin •
15:14 •
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17. August 2013
Gestern wurde über das Urteil des Landgerichts Berlin berichtet, das eine abfällige Äußerung eines Journalisten über den hochkontroversen SPD-Politiker und Hobby-Ethnologen Thilo Sarrazin verbot. Dieser hatte geschrieben:
„Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.
Dass die grenzwertige Äußerung verboten wurde, ist jetzt nicht so überraschend, denn Maßstab für Gerichte ist insoweit Artikel 1 GG, der eine Mindestachtung vor der Menschenwürde gebietet. Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist auch der Gesundheitszustand geschützt, den grundsätzlich niemand der Öffentlichkeit offenbaren muss. Spekulationen und Gerüchte über einen Schlaganfall könnten zulässig sein, wenn hierfür äußerliche Anzeichen wahrnehmbar sind, etwa Gesichtslähmung, Sprechprobleme oder inhaltlicher Stuss, allerdings nur unter Wahrung gewisser journalistischer Sorgfaltspflichten.
Vorliegend ging es aber weniger um eine medizinische Berichterstattung, vielmehr wünschte der Autor seinem Gegner öffentlich den Tod und ergötzte sich an dessen vermeintlichen Siechtum. Die Belustigung über körperliche Leiden und ein Todeswunsch sind nun einmal objektiv gesehen sehr verletzend und verlassen den Konsens der Menschenwürde. Das ginge allenfalls als Satire durch, wofür jedoch nichts zu erkennen ist, zumal in einer mit „Das ist nicht witzig“ überschriebenen Kolumne. Auch in einer temperamentvoll geführten politischen Auseinandersetzung kann man sich eleganter verhalten, man muss sich ja nicht wirklich auf das Niveau eines Gegners herab begeben.
Bemerkenswert ist allerdings, dass das Landgericht Berlin nicht nur die Äußerung verbot, sondern auch eine Geldentschädigung zugesprochen hat. Dieser vulgo als „Schmerzensgeld“ bezeichnete presserechtliche Anspruch soll einen Ausgleich schaffen, wenn ein Persönlichkeitsrecht so intensiv verletzt wurde, dass der Eingriff nicht mehr mit einem Unterlassungsanspruch und dem prozessualen Sieg insoweit kompensiert werden kann. Die Beträge werden hoch bemessen, um zu verhindern, dass etwa die Boulevardpresse kalkulierte Tabubrüche „aus der Portokasse“ finanziert. Der Verlag muss nun 20.000,- € überweisen.
Geldentschädigung gibt es in der Praxis vor allem dann, wenn ein Beitrag die Sexualsphäre thematisiert, etwa eine Techtelmechtel oder eine Schwangerschaft behauptet, denn das geht nun einmal die Öffentlichkeit nichts an. Die Frage nach dem Wahrheitsgehalt stellt sich in solchen Fällen allenfalls zweitrangig. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob der Betroffene ein Sympathieträger ist oder eben ein …, äh …, Sarrazin. Auch ein provokantes, polarisierendes Auftreten in der Öffentlichkeit rechtfertigt eine krasse Reaktion grundsätzlich nur in Bezug auf das Thema und die Person, wozu ein angeblicher oder tatsächlicher Schlaganfall aber eher nicht gehört. Dass inzwischen auch der Autor seinem Frevel abschwor, indem er kundtat,
„dass ich jedem ein möglichst langes Leben frei von Krankheit wünsche, gerade auch erfolgreichen Buchautoren, Letzteren allein schon deshalb, weil sie damit die Chance gewinnen, etwas dazuzulernen und von Irrtümern abzulassen“,
reichte dem Gericht offenbar nicht aus.
Ob die zugesprochene Geldentschädigung Bestand hat, wird man sehen, denn die verurteilte Zeitung ist nicht dafür bekannt, presserechtlich vorschnell aufzugeben. So hatte sie etwa gegen Sarrazin erfolgreich die folgende Äußerung verteidigt:
„Sarrazin wird inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss… fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist?“
Der Vergleich ist zwar deftig, aber eine Persönlichkeitsrechtsverletzung Sarrazins, dessen Funktion in der Medienlandschaft mit dem Bild treffend umschrieben wird, vermag ich nicht zu erkennen. Beleidigt dürften sich allenfalls betagte Sexarbeiterinnen fühlen, wenn man sie mit Sarrazin vergleicht …
admin •
10:47 •
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12. August 2013
Die Hamburger Humorwächter vom Land- und Oberlandesgericht haben letzten Samstag Kurt Krömer gewähren lassen, der den katholischen Dampfplauderer Herrn Matthias Matussek in seiner Satire-Sendung in Minute 20 als „Pöbelhans“, „Pöbler“ und „hinterfotziges Arschloch“ begrüßte. Medienprofi Matussek hatte daraufhin zunächst mitgeblödelt und versucht, für sein neuestes überflüssiges Prozess „Schleichwerbung“ (Krömer) zu machen. Matussek hatte sich vom Showmaster zur Reaktion „Blöde Sau“ provozieren lassen. Als Matussek das Thema „Rotlicht“ vorgab, fragte Krömer, ob Matussek „Puffgänger“ sei. Krömer outete sich als Puffgänger und vereinbarte mit Mary Roos einen gemeinsamen Puffbesuch nach der Aufzeichnung. Dann setzte er noch eins drauf und behauptete, in Matusseks Buch stünde, dieser sei ein „regelmäßiger Puffgänger“. Auch über Gott entspann sich ein frommer Dialog.
Matussek konterte dies mit „Unverschämtheit“ war daraufhin zur Hamburger Pressekammer gepilgert, die sich letztes Jahr in Sachen Papst ./. Titanic lächerlich machte. Doch weder die Käfer-Kammer, noch der Buske-Senat gaben dem Journalisten eine einstweilige Verfügung. Das ist auch völlig klar, denn 750 m vom Westflügel des Landgerichts Hamburg, wo die Pressekammer untergebracht ist, stößt man auf die Reeperbahn, wo regelmäßige Puffgänger anzutreffen sind. Außerdem liegt Hamburg im protestantischen Norden, da hätte der katholische Frömmler sich besser woanders hin gewendet.
UPDATE: Eine Entscheidung hat das OLG wohl erst am Mittwoch, den 14.08. getroffen. Hätte das OLG zu einer andere Rechtsauffassung tendiert, so wäre es vermutlich schon vor Ausstrahlung eingeschritten.
Zu empfehlen ist insoweit das katholische Bayern, wo Kirchenexperte der SÜDDEUTSCHEN Matthias Drobinski eine einstweilige Verfügung gegen die Satire-Zeitung „Eulenspiegel“ erwirkte. In einer Satire „Sackrileck“ über die Schwulen-Lobby im Vatikan hatte das Blatt ihn und seinen Kollegen von der BILD irgendwie nicht nett bezeichnet. Selbst Heribert Prantl, der sich ganz gerne einmal für die Pressefreiheit stark macht, ermutigte Drobinski, sein Persönlichkeitsrecht zu wahren. Es scheint sich tatsächlich eher um Pennälerhumor gehandelt zu haben. Eulenspiegel-Chef Gregor Füller kommentierte lässig:
„Im Nachhinein muss ich gestehen, dass es natürlich aus Marketinggründen schöner wäre, wenn ich einen anderen Namen gewählt und sich dadurch eine wichtige Persönlichkeit verletzt gefühlt hätte statt Herr Drobinski“, sagt Füller.
admin •
15:32 •
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30. Juli 2013
Am 1. August tritt eines der überflüssigsten und unpraktikabelsten Gesetze in Kraft, das man sich ausdenken könnte: Das von Axel Springer der Koalition diktierte Leistungsschutzrecht. Mit diesem schwachsinnigen Video versuchten die Verleger letztes Jahr, mit Desinformation die Leute zu gewinnen. Da wird zum Beispiel die Behauptung aufgestellt, Firmen – gemeint ist in erster Linie Google News – würde mit Snippets Geld verdienen. Mumpitz: Auf Google News gibt es keine Anzeigen. Im Gegenteil macht Google für diese freiwillig ins Netz gestellte Beiträge Reklame … Weiter wird suggeriert, als würde den Verlagen durch die Snippets ein Schaden entstehen. Wie das gehen soll, ist nicht nachvollziehbar.
Gegen kommerzielle und sonstige eigenmächtige Verwertung durch Dritte kann man schon heute aus konventionellem Urheberrecht vorgehen. Was das mit dem Snippet zu tun haben könnte, leuchtet nicht ein, denn die wenigsten Snippets könnte man sinnvoll in andere Texte einbauen. Was der Vergleich mit den Rundfunksendern meinen könnte, habe ich trotz meiner medienrechtlichen Ausbildung nicht verstanden. Muss an mir liegen.
Google denkt verständlicherweise nicht daran, den Verlagen für die kostenlose Werbung auch noch Geld in den Rachen zu werfen und wird daher entsprechende Anbieter aus dem Suchindex entfernen. Eigentlich hatte ich mich ja schon gefreut, dass künftig viele Verlage bei Google rausfliegen, denn das begünstigt das Ranking meiner Artikel, die ich im Heise-Verlag publiziere. Der Heise-Verlag hat nämlich dem weltfremden Leistungsschutzrecht von Anfang an eine Absage erteilt.
Inzwischen ist den Verlagen aber leider aufgefallen, dass sie sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie sich bei Google selbst aussperren. Deshalb haben sie Google erklärt, dass das ja wohl alles nicht so gemeint war, und die sollen doch mal ruhig weiter kostenlos Werbung für Artikel machen. Auf der Strecke bleiben kleine Anbieter wie Rivva, die nicht die Marktmacht von Google bieten können. Die haben bis Mittwoch viel Arbeit, um die ganzen Zeitungen aus ihrem Index zu puhlen.
Was das über die Internetkompetenz bzw. Unabhängigkeit der schwarz-gelben Regierung aussagt, liegt auf der Hand. Auch, wenn das Geschenk an die Verlage wirklich nichts wert war, wäre es unhöflich von den Verlegern, der Bundesregierung für diesen Liebesdienst im Wahlkampf nicht zu danken.