4. Februar 2014
Letztes Jahr war eine Zunahme an Mandaten zu verzeichen, bei denen eitle Fotografen, die ihre Werke auf den ersten Blick „lizenzfrei“ auf entsprechenden Plattformen wie Wikipedia, Flickr usa. hochgeladen haben, wegen angeblich lizenzwidriger Nutzung Geld abmelken wollen. Warum etwa die Wikipedia-Community solche notorischen Urheberrechtstrollen nicht schon längst den Laufpass gegeben hat, auf ein wirklich freies Lizenzsystem umstellt oder endlich die Urheber auch in den Artikeln benennt, ist mir unverständlich.
Diese Leute, die das Internet mit ihren scheinbar kostenlosen Bildern fluten und Rechtsirrtümer inkauf nehmend bzw. selbst provozieren, verhalten sich meines Erachtens rechtsmißbräuchlich und damit rechtswidrig, und ich warte noch immer, bis sich endlich einmal einer dieser Trolle auch tatsächlich vor Gericht wagt, damit wir das mal im Urteil lesen können. Doch wie bei den p2p-Abmahnungen profitieren auch die Foto-Trolle von entsprechenden Graubereichen und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit.
Am 30.01.2014 nun produzierte die in Sachen Urheberrecht noch nicht durch allzu große Sachkenntnis aufgefallene 14. Kammer des Landgerichts Köln (RedTube) ein erstaunliches Urteil, das aus der Pixelio-Vereinbarung auf eine angebliche Pflicht zur Urheberbenennung auf Dateiebene folgert. Anscheinend soll man entsprechende Informationen im Bild selbst durch Software einfügen. Da stellen sich zwei Fragen: Wäre das denn wohl zulässig, wenn der Urheber keine Veränderungen an seinem Werk gestatet hat? Und wäre ein solches nicht eher die Aufgabe des eitlen Urhebers gewesen, der seine Werke von Anfang an im Bild signiert, wie dies Künstler seit Jahrhunderten tun?
Ich habe diesen weltfremde Arbeitsprobe des Landgerichts Köln diese Nacht mal ad hoc bei Telepolis kommentiert. Den Fall selbst referiert ausführlicher Thorsten Kleinz, ebenfalls bei Heise. Der Anwalt des Beklagten schildert seine Sicht ebenfalls. Siehe hierzu auch das Posting des Kollegen Stadler.
24. Januar 2014
Max Mosley, der bizarre Privatpartys zu feiern pflegte, geht bekanntlich seit Jahren gegen Medien und Website-betreiber vor, die entsprechende Fotos verbreiten. Weil ihm das zu mühsam erscheint, pullte er einen Klehr und verklagte gleich Google, weil die Bildersuche zu den Übeltätern führt. Auch in Deutschland und Frankreich fürchtet Herr Mosley um seinen guten Ruf.
Heute hat das Landgericht Hamburg Google zur Zensur bei der Bildersuche verurteilt. Sechs bestimmte Bilder dürfen nicht mehr in der Bildvorschau angezeigt werden. Damit wird eine Tür aufgestoßen, durch vermutlich noch viele gehen werden. Die Chance, dass die Entscheidung vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben wird, dürfte gering sein, denn dem dortigen Senat sitzt inzwischen ein gewisser Herr Buske vor.
Mosleys Wahn, er könne seinen Ruf durch Flöhen des Internets retten, hatte bereits ganz andere Blüten getrieben. So hatte der am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg versucht, die Presse zu verpflichten, ihn vor Veröffentlichungen vorab zu befragen. Mit dieser Idee scheiterte er jedoch. Da weder Google noch Mosley nachgeben werden, wird der aktuelle Fall vermutlich auch erst in Straßbourg enden.

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22. Januar 2014
Den Medienberichten zur aktuellen Posse um eine urheberrechtliche Abmahnung wegen eigenmächtigem Veröffentlichen eines Gutachtens habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.
Der Staat wäre gut beraten, es nicht auf eine Kraftprobe vor Gericht ankommen zu lassen. Das Schreiben des Kollegen Dr. Angsgar Koreng spricht für sich.

admin •

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21. Januar 2014
Post vom Bundesverfassungsgericht.
Das Verfassungsblog finden die Entscheidung gut.
Das Lawblog weniger.

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17. Januar 2014
Heute auf den Tag genau vor 40 Jahren verbog im deutschen Fernsehen der 27 Jahre junge Israeli Uri Geller live Besteck. Gastgeber war der Kollege Dr. jur. Wim Thoelke, der die ZDF-Show „3×9“ moderierte. Anschließend verbogen sich landesweit die Gabeln.
Ich hatte den Namen „Uri Geller“ erstmals mit sieben Jahren in einem Zauberbuch gelesen, in dem jemand einen Trick erklärte, wie man Löffelbiegen simulieren könne. Ich wusste aber mit dem Namen und dem Löffelbiegen erst etwas anzufangen, als ich in den 1980ern eine Dokumentation über den Skeptiker und Zauberkünstler James Randi sah. Damit wäre Gellers These bewiesen, dass die Skeptiker und Zauberkünstler seine beste PR-Agentur sind. Ohne die Negativ-PR, für die Geller niemals auch nur einen Cent ausgegeben hat, wäre er längst vergessen worden.
Gellers über vier Jahrzehnte währender Streit mit James Randi ist legendär. Als Geller Randi wegen einer Äußerung einmal auf 15 Millionen Dollar Schadensersatz verklagte, wurde die Klage von einer Müslipackung entschieden. Auch eine urheberrechtlicher Prozess mit der Electronic Frontier Foundation (EFF) über ein umstrittenes Video im Internet brachte Geller unbezahlbare PR. Gellers Telefonate waren im „News of the World“-Skandal abgehört worden, woraufhin Geller die Beteiligten erfolgreich auf Schadensersatz verklagte.
Ich hatte vor Jahren einmal eine kritische, aber wohl ganz unterhaltsame Biographie über Geller geschrieben, wobei meine Kritik eher auf die unkritischen Medien abzielte. Statt mich zu verklagen, blieb er sportlich und wollte mich mal kennen lernen. Obwohl ich klar im Lager der Skeptiker stehe (nicht missionierend), haben wir uns auf Anhieb sehr gut verstanden und sind längst persönliche Freunde. Es wäre verdammt cool, wenn alle Menschen auf Kritik so gelassen und konstruktiv reagieren würden.
8. Januar 2014
Seine Durchlaucht, Herr Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg, hat den LIT Verlag in meiner Nachbarschaft verklagt. Den Herrn Baron stört das Werk „Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen“. Das Werk war kurz nach dem Rücktritt des einstigen Verteidiguingsministers erschienen und enthielt ein Geleitwort, in welchem sich Durchlaucht von einem Plagiats-Vorsatz distanzierte. Das allerdings ist auf den 1.April datiert, was der Verlag als Indiz für Satire wertet.
Wenn man von Bayern aus einen Verlag in Münster verklagt, wo macht man einen solchen Fall wohl anhängig? Richtig. Natürlich am Landgericht Hamburg. Am 11.04.2014 bittet Frau Käfer zur Verhandlung.
Hinweis: Da die „Pressekammer“ (Zivilkammer 24) an die Glacischaussee grenzt, liegt sie an der Grenze zum sogenannten „Gefahrengebiet“. Die Anreise ist daher durch den Haupteingang am Sievekingplatz zu empfehlen.
Was für eine unglaublich großartige Geschichte!
Eine letztes Rätsel der Vietnamära ist nunmehr gelöst. So hatte die Öffentlichkeit erstmals 1971 durch einen geheimnisvollen Einbruch in ein FBI-Gebäude erfahren, dass die Geheimdienste systematisch die Friedens- und Bürgerrechtsbewegung ausspionierten und mit aktiven Zersetzungsmaßnahmen bekämpften. In den Akten, welche die Einbrecher an die Washington Post sandten, fand man damals erstmals die Abkürzung COINTELPRO. Die Enthüllungen führten zusammen mit dem Watergate-Skandal Mitte der 1970er zu den Untersuchungskommitees, welche den FBI-Terror beendeten und die CIA kastrierten, sowie zur Einrichtung des (witzlosen) FISA-Courts bei der NSA.
Nunmehr haben sich die geheimnisvollen Einbrecher nach fast 43 Jahren zu erkennen gegeben. Hier die Story auf TELEPOLIS.
28. Dezember 2013
Endlich wieder unter vernünftigen Leuten! Der Chaos Computer Congress zieht diesmal 8.000 Hacker nach Hamburg.
In einem Vortrag über Kryptographie konnte man presserechtliche Kniffe lernen. So dürfen Softwarehersteller in den USA zwar nicht schreiben, dass sie die NSA zur Duldung und Mitwirkung von Manipulationen zwingt. Man kann jedoch „einen Kanarienvogel züchten“, indem man in jede Version schreibt, die NSA habe hieran nicht mitgewirkt – bis dieser Hinweis halt eines Tages fehlt, was man wiederum nicht verbieten kann. Auch Deutschland hatte diese Jahr eine Klage von Microsoft am Hals, weil angeblich vor Windows 8 als Sicherheotsproblem gewarnt worden sei. Das BSI stellte klar, dass ihm derartoges fernläge – man setze halt Windows 8 bei sichereitsrelevanten Dingen einfach nicht ein …
Höhepunkt des ersten Tags beim CCC war der Vortrag von Glenn Greenwald, der den Briten dafür dankbar war, wie deutlich sie dieses Jahr gezeigt hatten, dass mit der Pressefreiheit etwas auf der Insel so überhaupt nicht stimmt. (Dort gibt es übrigens keine gesetzliche Pressefreiheit.)
Aus Drenageröhren und Staubsaugern haben die Hacker im Kongressgebäude ein abhörsicheres Rohrpostsystem installiert. Vor einem halben Jahrhundert hat so etwas auch die neu eingeweihte CIA-Zentrale in Langley gehabt – allerdings kaum Informationen, die der Beförderung wert gewesen wären …
Interessantester Talk heute dürfte der von Prof. Foschepoth sein, der als erster die legale(!) Abhörpraktiken alliierter Geheimdienste in Deutschland wissenschaftlich dokumentierte.
16. Dezember 2013
Seit fast drei Jahren berichte ich über den Rechtsstreit zwischen Gysi und NDR. Es geht um Gysis Verhältnis zum Ministerium für Staatssicherheit und den Vorwurf von Mandantenverrat. Wie manch anderer war Gysi mit einer eidesstattlichen Versicherung zur Hamburger Pressekammer getingelt, das immer wieder gerne eidssstattlichen Versicherungen ausreichen lässt, zuletzt beim Limburger Bischof.
Heute Abend nun um 23.55 Uhr zeigt die ARD eine neue Gysi-Doku, falls seine Anwälte nicht noch schnell eine einstweilige Verfügung zustellen. Bärbel Bohley, der er die Behauptung des Parteiverrats untersagen ließ, hatte sich nie an das Verbot gehalten und ihre Vorwürfe zeitlebens aufrecht erhalten. Die streitigen Vorfälle liegen inzwischen drei Jahrzehnte zurück.
Tragisch ist, dass Gysi derzeit der Oppositionsführer ist, und zwar einer, der dringend gebraucht wird. Der „Witz“ ist ja, dass der deutsche Staat es derzeit zulässt, dass die gesamte Telekommunikation – und damit auch Anwaltsgespräche und Mails – abgehört werden, möglicherweise selbst mithört. Zu den heutigen informationstechnischen Möglichkeiten der Geheimdienste verhält sich das Wissen des MfS nahezu homöopathisch. Zur NSA habe ich von Rot und Schwarz nicht viel gehört, während Gysi Klartext liefert:

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3. Dezember 2013
Gaby Weber (eigentlich Dr. Gabriele Weber) gehört zu den handverlesenen Journalisten, welche das Ansehen dieses Berufsstandes deutlich heben. Sie ermittelte unter Lebensgefahr undercover etwa in der Colonia Dignidad und hatte nie Angst vor großen Hunden. So verklagt sie seit Jahren den BND, durchforstet freigegebene CIA-Akten und tritt vor allem dem Mercedes-Konzern auf die Reifen.
Seit etlichen Jahren recherchiert und berichtet sie über Terroraktionen gegen Gewerkschaftsmitglieder in den 1970er Jahren, die Mercedes Benz Argentinia unbequem wurden. Gewerkschafter wurden entführt und gefoltert, 15 verschwanden für immer. Da Stuttgart nicht in Argentinien liegt, lassen sich die Verbrechen auch nicht mit dem Hinweis relativieren, dass in der damaligen rechtsgerichteten Ära Argentiniens insgesamt 30.000 Menschen verschwunden sind.
Doch die Geschichte, die der Konzern nun im vierten Jahrzehnt u.a. durch seine Anwälte dreist zu vertuschen versucht, scheint noch sehr viel unappetitlicher zu sein:
Etwa 500 Babies wurden während der argentinischen Militärdiktatur in den Folterzentren geboren und betuchten Personen übergeben, schätzen die „Großmütter vom Maiplatz“. Gefunden wurden bisher weniger als 90.
Es gab damals „Wartelisten“, in die sich Adoptionswillige eintragen konnten, im in den Besitz eines in Campo de Mayo zur Welt gekommenen Babies zu gelangen. Und wo es eine Nachfrage gibt, muß das Angebot sicher gestellt sein.
Die Armee richtete in der Kaserne Campo de Mayo eine geheime Wöchnerinnen-Station ein, die Brutkästen lieferte Mercedes Benz Argentina (MBA), so der ehemalige Justiziar des Unternehmens, unter Eid. Eine Spende oder eine Investitition?
Tatsache ist, dass der Sicherheitschef von Mercedes Benz sich die Tochter einer Verschwundenen angeeignet und als seine eigene aufgezogen hat. In der Familie des Ex-Produktionschefs Juan Ronaldo Tasselkraut sind drei Kinder, inzwischen erwachsene Männer, die wahrscheinlich aus den Folterzentren stammen. Die Justiz ermittelt zu einem fünften Fall…
Gaby Webers Recherche haben zu einer noch andauernden juristischen Aufarbeitung geführt, gegen die sich der Konzern wehrt. Und es hat den hässlichen Anschein, dass der Arm des Stuttgarter Konzerns bis in den WDR reicht – andernfalls müsste man dem WDR Unfähigkeit unterstellen.
In der gestern Nacht in der ARD ausgestrahlten (nennen wir es mal) „Dokumentation“ war von diesem himmelschreienden Skandal jedoch keine Rede. Auch andere wesentliche Teile der Geschichte fehlen oder sind irreführend. Man lässt den Apologeten Prof. Tomuschat die Komplizenschaft der Firma mit dem Folterer Lavallen als „eine ganz unglückliche Entscheidung“ verharmlosen.
Bei der WDR-Doku handelte es sich um eine erstaunlich schwache Nacherzählung der Recherche von Gaby Weber, deren eigener Film zuvor abgelehnt wurde. Der eigentliche Skandal aber ist, dass der WDR mit der Doku die Firma TV Schönfilm beauftragte, die einen „kleinen“ Interessenkonflikt hat: Die Schönfilmer arbeiteten auch für Mercedes Benz …
Der Beitrag, den der WDR den deutschen Zuschauern ersparen wollte, wollte sich jedoch nicht zensieren lassen: