Das obige Video (Urheber: Richard Gutjahr) zum Rechtsstreit zwischen dem Regensburger Bischof und Regensburg Digital verdeutlicht, wie schnell Blogger in die Mühlen der Justiz geraten, wenn der Gegner mit spezialiserten Anwälten anrückt. Der betroffene Stefan Aigner ließ sich nicht unterkriegen und ging erfolgreich in Berufung, was praktisch nur mit Spenden möglich war. Einige Blogger in vergleichbaren Situationen erfuhren ähnliche Solidarität. Ich kenne jedoch viele Fälle, in denen Blogger keine Möglichkeit sahen, die Abwehr von juristischen Eingriffen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu finanzieren, obwohl sie wichtige Dinge zu sagen hatten. Im Gegenteil verblieben bei fehlender Finanzierung Urteile, die clevere Anwälte betuchter Kläger sogar benutzen, um anderen den Mund zu verbieten. Die Finanzierung entsprechender Rechtsstreite ist für Privatleute nahezu unmöglich. In diesem Bereich springt keine Rechtsschutzversicherung ein, auch Prozesskostenhilfe etwa gegen erlassene einstweilige Verfügungen wird praktisch nie gewährt.
Vor fünf Wochen hatte auch ich zur Finanzierung eines eigenen laufenden Prozesses in Sachen digitaler Meinungsfreiheit die „Aktion Klehranlage“ ins Leben gerufen. Jeder, dem es die Sache wert war, sollte einen 20er beisteuern. Soweit die Klage schließlich abgewehrt würde, bekäme jeder seinen Einsatz zurück oder könne ihn wahlweise in einem Rechtshilfefonds stehen lassen. Ich hatte auf die Deckung der laufenden Kosten gehofft, aber nicht Traum damit gerechnet, dass schon nach wenigen Tagen mehr als das Doppelte der im worst case benötigten Summe beisammen sein würde. Viele hatten im Überweisungszweck angegeben, dass die Einlage ggf. als Spende an einen entsprechenden Verein verbleiben solle. Den Auftrag, einen entsprechenden Fonds in die richtige Form zu bringen, habe ich klar vernommen und wollte ihn zeitnah umsetzen. Außerdem wollte ich steuerliche Nachteile möglichst vermeiden und auch kein „fremdes, herrenloses Geld“ auf meinem eigenem Konto herum liegen haben.
Für einen Verein benötigt man mindestens sieben glorreiche Gründungsmitglieder, die zum Zeitpunkt X an einem Ort Y versammelt sein müssen. Letzteres noch vor der Sommerpause zu organisieren wäre schwierig gewesen. Am Samstag fiel uns beim Landesparteitag der Piraten in NRW in Dortmund auf, dass etliche Aktivisten in Sachen Meinungsfreiheit ja ohnehin anwesend waren. Also machten wir Nägel mit Köpfen und gründeten am Sonntag am Rande des LPT.NRW12.3 im Schnelldurchlauf den benötigten Verein mit einem Gremium, das paritätisch mit Anwälten und mit Menschen besetzt ist:
Anwälte:
Udo Vetter (LawBlog)
Dominik Böcker (AK Zensur, Bundestagsexperte gegen Zensursula)
Christian Pentzek
Markus Kompa (Blog zum Medienrecht)
Menschen:
Marina Weisband, Piratenprinzessin
Johannes Ponader, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei
Dr. Joachim Paul, MdL, Fraktionsvorsitzender Piratenpartei
Nico Kern, MdL, Assessor jur.
Vereinszweck ist die Sicherstellung der Rechtsprechung in Sachen Meinungsfreiheit nach den Vorgaben von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, die häufig von den Instanzgerichten missachtet wird. Dies ist nur durch Finanzierung des Rechtswegs möglich, wobei in Bloggerfällen häufig asymmetrische „Kriegskassen“ gegenüberstehen. Meinungsfreiheit können sich derzeit praktisch nur große Verlage und sehr vermögende Privatleute leisten. Wir werden daher entsprechende Prozesse finanziell fördern, die wir für wichtig halten.
Derzeit dient der Verein in erster Linie zur Verwaltung des Rechtshilfefonds, wir streben also derzeit kein „Vereinsleben“ oder Wachstum zum Massenverein an. Natürlich aber freuen wir uns über Aktivisten und Fördermitglieder und möchten mit anderen Organisationen kooperieren.
Bedingt durch die Umstände sind die Gründungsmitglieder allesamt Piraten, der Verein selbst soll jedoch parteipolitisch neutral sein. Im Falle der Auflösung – am besten wegen Zielerreichung! – wird das Vereinsvermögen zu gleichen Teilen an den „Chaos Computer Club“, „Reporter ohne Grenzen“ und die „Gesellschaft für Medienkompetenz“ gehen.
In dieser Woche möchte ich die weiteren Fragen klären, etwa inwiefern für bereits überwiesene Beträge Spendenquittungen ausgestellt werden können usw. In der kommenden Woche werde ich den Klehranlegern, die unerwartet mehr als 20,- € beigesteuert haben, eine Reduktion der Einlage anbieten oder alternativ um eine Verfügung zugunsten des Rechtshilfefonds bitten, soweit noch nicht geschehen. (Bitte diese Woche noch nichts mailen, das muss noch vorbereitet werden!)
Zur „Aktion Klehranlage“ möchte ich noch folgende Eingänge nachtragen und mich herzlich dafür bedanken:
Derzeit arbeite ich an einem Konzept, wie man durch Vernetzung Blogger etc. vor den Auswüchsen weltfremder Rechtsprechung schützen kann.
Ein ähnliches Anliegen verfolgt Hardy Prothmann, der einen Verein gegen den Abmahnwahn gründen will. Prothmanns Heddesheim-Blog ist vor allem durch den juristischen Amoklauf des GRÜNEN-Politikers Ströbele in Erinnerung, dessen Ehefrau mit Fischfutter attackiert wurde. Prothmanns Idee ist so eine Art „ADAC“, bei der Mitgliedern Rechtsberatung vermittelt und ggf. finanziert wird und Gängel-Abmahner transparent gemacht werden.
Bei meinem Projekt geht es mehr darum, dass konkrete Urteile aus den unteren Instanzen, die von der meinungsfreiheits-freundlichen Linie von BGH und Bundesverfassungsgericht abweichen, durch Finanzierung des Rechtswegs korrigiert werden. Die Mitgliedschaft in einem Verein wäre hierfür keine Voraussetzung, die Förderung würde allerdings erst im Prozessstadium Stadium ansetzen.
Sinnvoll wäre eine Kombination beider Anliegen. Den Projekten ist gemein, dass ein Gremium an Juristen und Publizisten benötigt wird, die über förderungswürdige Fälle entscheiden.
Was mein Projekt betrifft, werde ich kommende Woche die Entscheidungen über die Rechtsform treffen. Kritik, Anregungen und Partner sind willkommen!
Die Piraten schätzen Pressefreiheit und kritischen Journalismus, beweisen insoweit demonstrativ Nehmerqualitäten. Vorstandssitzungen etc. werden gestreamed, PR-Filter gibt es bei den Piraten praktisch keine, man will ja nicht als Inszenierung wie die Mitbewerber enden. Manche Piraten sehen sogar im Trollen eine Art selbstreinigende Performance, die als produktive Qualität gewertet wird. Es hätte für qualifizierte politische TV-Journalisten viele Ansatzpunkte zu Kritik an den Piraten gegeben. Und angesichts der reichhaltigen Auswahl an Quartalsirren, die in den letzten Monaten ihre Parteifreunde auf harte Belastungsproben stellten, muss man dem NDR fast sogar dankbar für seine Auswahl an Bildern und Themen sein, die er gestern sendete – glücklicherweise erst nach Ausschluss der Öffentlichkeit ab 22:50 Uhr, denn der Beitrag blieb hinter den Standards der ARD deutlich zurück.
Erschien die erste Hälfte des Beitrags noch recht wohlwollend, so setzte zwischenzeitlich auf Twitter ein verdienter Shitstorm ein. Die Macher, die ausdrücklich um Feedback gebeten hatten, twitterten Unverständnis und dozierten altklug, man müsse Kritik aushalten. Der Schwarm verewigte seine Eindrücke im Piratenpad. Hier nun mein Statement:
Völlig kritiklos behauptete die Qualitätsjournalisten, durch illegale Angebote im Internet sei der Filmwirtschaft 2010 ein Schaden von 680 Millionen € entstanden. Liebe NDR-Leute, hat euch eigentlich niemand verraten, dass heutzutage mehr Leute ihr Geld ins Kino tragen als jemals zuvor? Trotz 15 Jahren Filesharing und dann Streaming werden heute mehr Filme produziert, etliche davon mit Budgets von über 200 Millionen €. Glaubt ihr wirklich, eine nennenswerte Anzahl von Nutzern ziehe ein qualitativ schlechtes Bootleg des neuesten Johnny Depp-Films dem gemeinschaftlichen Genuss auf der Leinwand vor? Und was hat die manipulative Aussage, dass kleine Filmfirmen das „Problem“ schwächer verkraften würden, mit der Realität der Filmfinanzierung zu tun? Bei künstlerischen Projekten ist das Scheitern am Markt eher die Regel als die Ausnahme – heute kann man Marktversagen auf das böse Internet schieben.
Lieber NDR, glaubt ihr eigentlich alles, was die Industrie euch so im Interview auftischt? Des Kaufmanns Gruß ist die Klage – auch vor dem Internet blieben Kulturschaffende auf ihren Werken sitzen. Emotionale Ausbrüche wie der dahingerotzte Vorwurf einer vermeintlichen Literatin (tatsächlich bedient sie eher die Nachfrage nach Erotik), die Piraten liebten Bücher nicht, hätten eines Kommentars bedurft. Stattdessen habt ihr kritiklos die Verwerter-Kampagne „100 Köpfe“ abgebildet. Mehr noch: „Immer mehr Künstler schließen sich in den folgenden Wochen zusammen.“ Nein. Es handelte sich nicht um eine Initiative von Künstlern, sondern um eine aufwändige industrielle PR-Kampagne, vor deren Karren sich etliche desinformierte Künstler spannen ließen, von denen diesen Missgriff viele inzwischen bedauern. Übrigens: Die Piraten haben die urheberrechtlichen Herausforderungen des Internets nicht erfunden, sondern als erste begriffen.
Während die Doku beim Wahlkampf in Schleswig-Holstein den dortigen Spitzenkandidaten begleitete, wurde der mit deutlichem Vorsprung in NRW gekürte Spitzenkandidat praktisch unterschlagen. Der passte nämlich nicht in das Schema „Partei junger, technikaffiner Männer“, genauso wenig wie die Piratin, die der Partei während ihrer dramatischen Phase der Verdreifachung der Mitgliederzahl innerhalb eines halben Jahres ihr Gesicht und ihre Eloquenz gegeben hatte. Stattdessen entschied sich die Doku „zufällig“ für einen exakt ins Schema passenden Kandidaten, nämlich Nr. 4 der Landesliste, der von Anfang an zuverlässig in jedes Pressefettnäpfchen getreten war, das er sich aufstellen konnte, und eitel genug war, um sich beim Friseurbesuch filmen zu lassen. Unter den 20 Fraktionsmitgliedern, die in den Düsseldorfer Landtag einzogen, hätte es journalistisch veranlasstere Personen gegeben. Unter den Top 10 übrigens drei Frauen, die es bei uns ja nicht gibt …
Ein Programm haben wir natürlich auch nicht (kein-programm.de), und das ist natürlich „abgekupfert“ von den anderen Parteien. Hört, hört!
Politische Analyse? Enthüllungen? Substantiierte Prognosen? Gegenrecherche von Interview-Statements? Möglichkeit zur Gegenrede?
Ich bin der Meinung, dass man die Kontrolle der Meinungsfreiheit nicht Lügnern überlassen sollte. Dieser Befund entspricht allerdings den gegenwärtigen Verhältnissen im Presserecht, wo Anwälte und Richter willkürlich Meinungsäußerungen in Tatsachenbehauptungen umdeuten und die Beweislastumkehr für solche in absurder Weise auf die Spitze treiben. Nicht nur das Äußern ungeliebter Meinungen ist inzwischen eine heroische Tat, sondern bereits das Verlinken von Videos, die irgendwelche Nebensächlichkeiten enthalten, die zu beweisen wären. Die Missstände sind u.a. Folge asymmetrischer „Kriegskassen“, mit denen Industrie, Politiker und Scharlatane ihre Kritiker juristisch mundtot zu machen pflegen. Es wird Zeit, die willkürliche Missachtung der Rechtsprechung aus Karlsruhe durch die Instanzgerichte zu beenden.
Mein Konzeptvorschlag für die Kriterien einer „Stiftung Bloggerhilfe“ (Arbeitstitel):
Der Rechtshilfefonds soll den Rechtsweg gegen meinungsfreiheitsfeindliche Rechtsprechung aus den unteren Instanzen finanzieren.
Grund: Urteile aus den Instanzgerichten, die im Widerspruch zur Rechtsprechung aus Karlsruhe stehen, führen zu Rechtsunsicherheit und Selbstzensur. Meinungsfreiheit ist für Privatpersonen nicht finanzierbar, wird von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt und nur selten von Prozesskostenhilfe unterstützt.
Gefördert werden nur Fälle, in denen bereits ein Gericht befasst ist (einstweilige Verfügung, Klage).
Grund: Der Großteil aller Abmahnungen ist ohnehin Bluff. Der Rechtshilfefonds soll keine anwaltliche Beratung ersetzen, sondern die Finanzierung von Maßnahmen gegen konkrete Rechtsprechung ermöglichen.
Seinen Anwalt wählt der Betroffene.
Grund: Das ist nun einmal das gute Recht eines Beklagten.
Über die Förderung eines Falles entscheidet ein Gremium an Experten (Anwälte etc.).
Grund: Die Mittel sollen gezielt für wichtige Anliegen der Meinungsfreiheit im Internet eingesetzt werden, um ggf. Grundsatzurteile zu erstreiten. Aufgrund der Vielzahl an Fallgestaltungen und unbekannten Entwicklungen wäre eine enge Definition förderungswürdiger Fällen nicht sachgerecht.
Das Experten-Gremium wird umfassend in die Rechtsverteidigung eingebunden. Alle kostenauslösenden Schritte werden mit dem Experten-Gremium abgestimmt.
Grund: Es geht um Geld.
Soweit mein grober Vorschlag. Erste Kollegen haben bereits Interesse an der Mitwirkung signalisiert. Wer wäre noch bereit, ehrenamtlich in einem Expertengremium mitzuwirken?
Derzeit arbeite ich daran, die aus der Klehranlage hervorgegangene Initiative in eine brauchbare Form zu bringen. Bei dem Rechtshilfefonds gibt es jedoch vor allem zwei bislang ungelöste Herausforderungen:
1. Wer entscheidet, welche Fälle gefördert werden?
Rechtsstreite, die einen nichts kosten, wird vermutlich jeder führen wollen, der eine Abmahnung erhält. Nach welchen Kriterien sollen Prozesse gefördert oder abgelehnt werden?
2. Wer entscheidet, welcher Anwalt mandatiert wird?
Auch hier sind Neid und Missgunst vorprogrammiert. Honorare müssen die jeweils beauftragten Anwälte für Gerichtsverfahren nun einmal nehmen. Erfolgshonorare sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Weil medienrechtliche Fälle einen exorbitanten Arbeitsaufwand verursachen können, würde ich auch in den seltensten Fällen einem Kollegen Erfolgshonorare zumuten wollen.
Insbesondere hätte es ein Geschmäckle, wenn ich aus selbst akquirierten Spendengeldern Aufträge an mich selbst vergeben würde. Andererseits gibt es nicht so viele Anwälte, welche die Hamburger Verhältnisse kennen und bereit sind, nach RVG abzurechnen. (Ans-tändige Hamburger Anwälte rechnen gerne nach S-tundenlöhnen von bis zu 800,- € s-tatt nach RVG ab.) Also muss ein Verfahren entwickelt werden, dass gewissen Selbstansprüchen gerecht wird.
In jedem Fall benötigen wir einen unabhängigen Beirat, der die beiden genannten Fragen jedenfalls vorab prüft und ggf. in eine Form bringt, in welcher die Klehranleger etc. demokratisch abstimmen können. Auch insoweit ist noch vieles unklar.
Wie auch immer, die Stiftung sollte möglichst schnell arbeitsfähig werden, denn wenn tatsächlich der aktuelle Entwurf eines Leistungsschutzgesetzes kommt, dann ist der Bedarf dringender denn je.
Wenn sich windige Finanzjongleure gegenseitig verprellen, so ist das Musik in meinen Ohren.
Auf SPON kann man heute über einen Streit von Middelhoff mit seinem vormaligen Vermögensberater Esch lesen. Ja, das ist DER Esch, der mit der ins Schlingern geratenen und dann von der Deutschen Bank geschluckten Privatbank für die Superreichen Sal. Oppenheim zu tun hatte. Die Beteiligten sind treue Kunden der Hamburger Pressekammer.
Sal. Oppenheim hatte einst am Landgericht Hamburg fragwürdige Maulkörbe erstritten, die beim Bundesverfassungsgericht keinen Anklang fanden. Auch Herr Esch war dieses Jahr schon in der Hamburger Zivilkammer 24 zu Gast, unterlag bei der Pflege seines Persönlichkeitsrechts allerdings kläglich gegen das „manager magazin“. Vor allem Herr Middelhoff beschäftigte die Pressekammer mit seinen Wünschen an die öffentliche Wahrnehmung.
Die obige WDR-Doku von 2005 verlinke ich nur zur Illustration und distanziere mich von allen enthaltenen Tatsachenbehauptungen oder enthaltenen falschen Eindrücken.
In den ersten drei Tagen konnte ich 1138 Eingänge verzeichnen. Heute morgen wurden bis jetzt 90 weitere Eingänge gutgeschrieben.
Ist dieser Herr Dr. Nikolaus Klehr wirklich ein so schlimmer Finger?
Dieser Artikel vom Januar berichtet über einen Strafprozess gegen Klehr in Salzburg. Da Klehr entgegen seiner Gewohnheit diesen Beitrag nicht angegriffen hat, darf man wohl Authentizität unterstellen. Er räumt also selbst Beweisschwierigkeiten für den Erfolg seiner Methode ein, dennoch wird mir von vollen Wartezimmern mit Menschen berichtet, deren Hoffnung Klehr versilbert. Wer die Wirksamkeit bezweifelt, fängt sich juristischen Ärger ein.
Warum lässt du dich von einem anderen Anwalt vertreten?
Ein guter Anwalt vertritt sich grundsätzlich nie selbst in eigenen Angelegenheiten, weil die professionelle Distanz zum Fall fehlt. Außerdem ist Thomas Stadler der meines Erachtens kompetenteste Kollege in Sachen Linkhaftung. Für die Freiheit des Internets ist mir das Beste gerade gut genug.
Kann man nichts gegen die Richter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg tun?
Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit in Art. 97 GG und der Gewaltenteilung in Art. 92 GG muss man im Medienrecht das Landgericht Hamburg als Eingangsinstanz ertragen, solange der willkürlich fliegende Gerichtsstand anerkannt wird. Während in letzter Zeit viele Gerichte die willkürliche Anwendung von § 32 ZPO ablehnen und mit den Stimmen der Fachliteratur einen Sachbezug zum Klageort fordern, ignoriert die Hamburger Pressekammer die einhellige Kritik. Weil die örtliche Zuständigkeit in den unteren Instanzen verbindlich geklärt wird, kann der BGH nicht korrigierend eingreifen. Man müsste daher wohl schon § 32 ZPO ändern und einen Sachbezug fordern, damit die Hamburger endlich unter sich bleiben können.
Wie viel Geld hast du zusammen und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Bislang sind ca. 37.000,- € eingegangen. Ich arbeite demnächst eine Übersicht über die bisherigen und die noch zu erwartenden Kosten in Sachen Klehr aus.
Du hast jetzt fast doppelt so viel, wie du für Berufung und Revision brauchst. Was machst du mit den Überschüssen?
Ich werde zunächst denjenigen, die mir spontan mehr als 20 Euro überwiesen haben, eine Reduktion anbieten. Es waren erstaunlich viele dreistellige Eingänge, es bedeutet den Leuten offenbar sehr viel. Viele Klehranleger schrieben spontan in den Überweisungszweck, dass die Einlage in jedem Fall bestehen und ggf. später in einen Rechtshilfefonds für vergleichbare Fälle gehen soll. Dies erklärten insbesondere die drei Klehranleger, die vierstellige Beträge überwiesen haben. Bitte heute noch keine Rückzahlwünsche mailen, da ich im Moment noch nicht weiß, wie ich das bei über 1200 Klehranlegern buchführungstechnisch bewältigen kann und diese Woche terminlich sehr dicht ist, so dass ich Mails kaum bearbeiten kann!
Wie wird der Rechtshilfefonds aussehen und warum braucht man ihn?
Ich prüfe gerade, welche Rechtsform die sinnvollste ist. Vermutlich wird es eine Stiftung. Ich muss auf alle Fälle das Geld bald von meinem Konto räumen, sonst verdient die Steuer mit. Paul Sethe sagte einmal, dass Meinungsfreiheit das Recht von 200 reichen Leuten sei. Ich finde, dass über Missstände auch dann berichtet werden sollte, wenn sich die Gegenseite gewisse Hamburger Anwälte und das angeschlossene Gericht leisten kann. Ansonsten müsste man dazu raten, was die Leute von esowatch von Anfang an gemacht haben: Man betreibt eine Website anonym im Ausland. Aber im einem Land, in dem Meinungsfreiheit Verfassungsrang eingeräumt wird, kann und darf die Flucht in den Untergrund nicht der Normalfall werden. Eine Zensur findet in Form der Selbstzensur sehr wohl statt.
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Pressemitteilung über ein Urteil zugunsten des inzwischen verstorbenen Gunther Sachs gegen den Axel Springer-Verlag veröffentlicht. Sachs hatte gegen die Verwendung eines Paparazzi-Fotos geklagt, auf dem er „BILD am Sonntag“ lesend zu sehen war.
Sachs begehrte
Unterlassung bzgl. des Fotos,
Unterlassung des Begleittextes,
Zahlung einer fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 50.000,- €, weil das Foto zu Werbezwecken verwendet worden sei.
Die Hamburger Pressekammer verbot 2009 einzig den Begleittext. Der Unterlassungsantrag wegen des Fotos hatte an einer handwerklichen Schwäche gelitten, weil dieser wertende Elemente enthielt. Die begehrte Lizenzgebühr für das grundsätzlich rechtswidrige Paparazzi-Foto scheiterte an der Bewertung durch Kammer als redaktioneller Inhalt. Für publizistische Verwendung könne nach der Verkehrssitte grundsätzlich kein Entgelt beansprucht werden.
Die Berufung zum OLG Hamburg hatte 2010 mit nachgebessertem Unterlassungsantrag zum Foto den gewünschten Erfolg. Auch die Lizenzgebühr wurde zugesprochen:
(…) Bei redaktionellen Beiträgen kommt allerdings im Regelfall weder ein Bereicherungsanspruch noch ein Schadensersatzanspruch in Betracht, da nach der Verkehrssitte für derartige Berichterstattungen kein Honorar gezahlt wird. In diesem Zusammenhang wird diskutiert, angesichts der weitreichenden Kommerzialisierung des Rechts auf Schutz der Privatsphäre, wie sie etwa in der Verbreitung von Homestories zum Ausdruck kommt, die von den Betroffenen gegen Entgelt ermöglicht werden, im Falle eines Eingriffs in die Privatsphäre zugleich einen Eingriff in vermögensrechtliche Bestandteile des Persönlichkeitsrecht zu sehen, der zu einem Lizenzanspruch führt (Götting/Schertz/Götting, Handpunkt des Persönlichkeitsrechts, §45, Rn. 4.; HH-Ko/MedienR/Wanckel, 44,43). Ob eine derartige Ausweitung von Lizenzansprüchen mit dem Recht der Presse auf freie Berichterstattung in Einklang zu bringen ist, erscheint fraglich. Zweifel ergeben sich schon deshalb, weil oftmals die Grenzen des Privatsphärenschutzes unklar sind, so dass in Zweifelsfällen die Bedrohung mit einem Anspruch auf Lizenz zu einem Einschüchterungseffekt und damit einer unangemessenen Einschränkung der Pressefreiheit führen kann. Dies kann im vorliegenden Fall jedoch dahin stehen.
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Dieser ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass die Beklagte mit dem offenkundig rechtswidrigen Beitrag unter Verwendung der Abbildung des Klägers in Verbindung mit dem Begleittext offen für ihr Produkt wirbt. Im Unterschied zu einer Maßnahme zur Förderung des Verkaufs einer konkreten Ausgabe eines Presseprodukts, die mit der Veröffentlichung eines unzulässigen Beitrags über das Privatleben Dritter oder mit dem unrechtmäßigen Abdruck eines Bildnisses auf der Titelseite geschieht, hat der hier in Frage stehende Artikel generell werbenden Charakter für das Produkt der Beklagten. Insofern ähnelt der in Frage stehende Beitrag inhaltlich weitgehend einer Werbeanzeige für BILD am SONNTAG.
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Zwar ist für den Leser erkennbar, dass der Kläger nicht bewusst als Testimonial für die Zeitung wirbt, sondern dass es sich um ein ohne seine Einwilligung gefertigtes Paparazzi-Foto und um einen von der Redaktion gefertigten Text handelt. Ein Eingriff in die vermögensrechtlichen Aspekte des Persönlichkeitsrechts kann aber auch dann vorliegen, wenn der Abgebildete nicht als Testimonial fungiert, wenn aber durch das unmittelbare Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware übertragen wird, weil der Betrachter eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstellt, der zu einem Imagetransfer führt (BGH AfP 2009, 485; BGH AfP 2010, 237ff). (…)
Der Beitrag hatte nach Auffassung des OLG inhaltlich ganz überwiegend den Charakter einer Werbeanzeige für das Produkt der Beklagten, obgleich dieser in redaktioneller Form erschienen.
Der BGH schloss sich dieser Auffassung offensichtlich nun an.
Landgericht Hamburg 324 O 338/09; OLG Hamburg 7 U 130/09; BGH I ZR 234/10
Der WISO-Detektiv, dessen Klehr-Video vor einem Jahr vom sympathischen Krebsbehandler Herrn Dr. Nikolaus Klehr einstweilen dem ZDF und mir verboten wurde, ist heute wieder im Netz aufgetaucht. Auch Youtube hatte das Video entfernen müssen und war von Klehr ebenfalls in die Hamburger Pressekammer gebeten worden, weil Youtube die Rechtsauffassung der Hamburger nicht akzeptiert. Die Rebellen der kontroversen Website esowatch, von denen ich mich voller Entrüstung distanzieren muss, verbreiten das Video nun auf ihrer Website. Ich werde es aus naheliegenden Gründen nicht verlinken …
Man kann auf dem Video durchaus erkennen, dass einige Aufnahmen wohl mit verdeckter Kamera gemacht wurden. Es ist jedoch nichts wesentliches zu sehen, alle Gesichter sind unkenntlich gemacht. Warum § 201a StGB hier greifen sollte, ist vermutlich nur in Hamburg nachvollziehbar, denn ersichtlich wird kein „höchstpersönlicher Lebensbereich“ des Herrn Dr. Klehr verletzt.
Was der Klehr-Anwalt aus den Sätzen über das Charité-Papier an Persönlichkeitsrechtsverletzungen herleiten will, ist schwer nachvollziehbar. Für einen außenstehenden Blogger schon gar nicht.
Ausdrücklich wird nicht einmal behauptet, Herr Dr. Klehr gebe etwas an seine Patienten aus seiner Münchner Praxis.
Gegen den eigentlichen Vorwurf, nämlich die Zweifel an den Heilkünsten des Herrn Dr. Klehr und das Ausnehmen todkranker Krebspatienten, scheint der gute Mann ja gar nicht vorzugehen. Offensichtlich hatte der Klehr-Anwalt also den Auftrag, irgendwas zu finden, womit man Kritiker gängeln kann. Der Kollege darf stolz auf sich sein.