Wie mein auf Naturfilm spezialisierter Kollege Marco Dörre berichtet, ist der Politiker Thomas Krüger neuer Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). 1994 war der Mann mit dem obigen Wahlplakat aufgefallen. Der Bart ist inzwischen ab, jedenfalls oben …
Der Buskeismus.de-Betreiber Rolf Schälike, bekannt für seine emprischen juristischen Studien, hat sich letzten Freitag in die drei Wallraff-Verhandlungen am Landgericht Köln eingeschlichen. Wie Wallraff benutzte der Blogger gewiefte Tarnung und verkleidete sich geschickt als Markus Kompa. Hier nun die ganze Steno-Wahrheit:
Unmittelbar an das Verfahren gegen Wallraff schloss sich eine Verfügungsklage gegen dessen Mitarbeiter an, der einen Mangel an Sicherheitshandschuhen beklagt und die Zustände dort wohl als Sklaverei bezeichnet hatte. Er wurde ebenfalls von Wallraffs Anwalt Jipp vertreten.
Während Wallraffs Recherche hatten die Arbeiter keine persönlichen Sicherheitshandschuhe, die im Fall eines häufig vorkommenden Defekts des maroden Fließbands benötigt wurden, um die heißen Bleche manuell zu entfernen. Solche Handschuhe lagen dort in nicht genannter Zahl herum, wobei etliche verschlissen und wegen Rissen und Löchern wohl unbrauchbar waren. Dies war Wallrff zufolge eine wesentlich Ursache für die häufigen Verbrennungen der Mitarbeiter.
Neue Handschuhe konnte man sich in einem Büro holen, was allerdings im Bedarfsfalle zeitlich wohl schwierig geworden wäre, zumal das Büro nicht durchgehend geöffnet war. Der Mitarbeiter gab an, er sei zweimal im Büro vorstellig geworden, um neue Handschuhe zu erhalten, was man ihm brüsk abgeschlagen habe. Daher hätte er dies irgendwann aufgegeben und sich mit den Ärmeln beholfen.
Die Parteien stritten sich über die tatsächliche Verfügbarkeit von Ersatzhandschuhen, wobei der Unternehmer über eine eidesstattliche Versicherung behauptete, defekte Handschuhe seien regelmäßig aussortiert worden. Dem Gericht erschienen diese Angaben jedoch ein bisschen unkronkret. Diese Version des Unternehmers ließ sich dieser durch eine weitere eidesstattliche Versicherung bestätigen, gegen die jedoch Anwalt Jipp einwandte, sie stamme von einem unter Betreuung stehenden geistig Behinderten, der unter dem Einfluss des Unternehmers stehe.
Die Klägerseite wollte die Äußerung über „Sklaverei“ wörtlich ausgelegt wissen, diese gehe in Richtung eines strafrechtlichen Vorwurfs, Sklaverei sei verboten. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass man über „moderne Sklaverei“ rede, was Rechtsanwalt Höcker als „dasselbe“ bezeichnete. (Höckers terminologische Großzügigkeit ist delikat, denn wenige Minuten zuvor hatte er Wallraff Übertreibung vorgeworfen und hohe Anforderungen an die Genauigkeit von Vorwürfen gestellt.)
Anwalt Jipp war nicht zu einem Vergleich bereit, der seinem Mandanten Kosten verursachte. Die Sache wird daher streitig entschieden werden. Insoweit wird auch interessant, inwiefern auch das sich in Liquidation befindende Unternehmen Unterlassungsansprüche hat, Unternehmenspersönlichkeitsrecht und so Zeugs.
Im dritten Verfahren dann, welches gegen den SWR geführt wurde, sagte Wallraff als temperamentvoller Zeuge aus. Fortsetzung folgt.
Sie hat natürlich recht, Wulff ist nur ein Symptom seiner Klasse, und meines Erachtens sogar ein eher harmloses, denn normalerweise nehmen Politiker keine Kredite, sondern Bargeld, dotierte Gremiums-Pöstchen, „Vortragshonorare“, Spesen, „Dankeschön“-Jobs usw. Ob es wohl in Berlin viele Spitzenpolitiker gibt, die mit weniger Kompromat gefügig gemacht werden?
Der Berliner Endlagerexperte Dr. Ulrich Kleemann ließ sich das Gepöbel der niedersächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhard Grindel und Eckhardt Pols nicht bieten. Grindel hatte in einer Pressemitteilung verlautbart, Kleemann habe das Bundesamt für Strahlenschutz verlassen, „weil er als führender Mitarbeiter der bundeseigenen Gesellschaft Asse GmbH die Probleme im dortigen Endlager nicht in den Griff bekommen“ habe. Nach einstweiliger Verfügung des Landgerichts Berlin sahen auch die beiden Gorleben-Befürworter ein, dass persönliche Angriffe sachlichen Dialog nicht ersetzen.
Im Internet zeichnet sich ab, dass es für die Neubesetzung des Amtes des Bundespräsidenten keine Alternative zu Georg Schramm gibt.
In Island haben sie ja auch einen Komiker zum Staatsoberhaupt gemacht, Youssou N’Dour kandidiert im Senegal, warum also nicht? Die Piratenpartei ist mit zwei Mitgliedern in der Bundesversammlung vertreten … ;-)
In den Medien wird gerade die Frage aufgeworfen, ob sich mein Ex-Mandant Kai Diekmann strafbar gemacht haben könnte, in dem er die Message von Bundespräsident Christian Wulff ausplauderte.
Sicher ist: Das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG wurde nicht verletzt, denn das betrifft nur die Informationsübertragung zum Empfänger.
Auch § 201 StGB – Vertraulichkeit des gesprochenen Worts – dürfte nicht verletzt sein. Eine unbefugte Aufnahme liegt schon nicht vor, denn die hatte Herr Wulff ja selbst produziert. Derartige Entäußerungen werden wie schriftliche Äußerungen behandelt. Damit trägt der Absender das Risiko, dass die freiwillig manifestierte Äußerung in Umlauf gerät, vgl. Schünemann: Leipziger Kommentar, Strafgesetzbuch, 12. Auflage 2008, § 201; Satzger/Schmitt/Widmaier: StGB Strafgesetzbuch Kommentar, 1. Auflage 2009 § 201. Man muss sich vorher überlegen, wem man was anvertraut. Auch, wenn man von einem Journalisten Diskretion erwarten sollte, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch.
Eine interessante Ansicht äußert das ZDF:
In Frage käme eine Verletzung von Wulffs Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Denn grundsätzlich darf jeder darüber bestimmen, was andere über einen wissen.
Ein solcher „Grundsatz“ ist mir unbekannt. Weder ist der Versuch einer Kontaktaufnahme vertraulich (anders bei Anwälten und Geistlichen), noch muss man Drohungen verschweigen. Über den Bundespräsidenten dürfen wir uns auch ohne dessen Erlaubnis informieren.