Der Chaos Computer Club wird morgen bzw. übermorgen auf einer außerordentlichen Hauptversammlung über den Ausschluss von Daniel Domscheit-Berg debattieren. Da ich mit dem „Delinquenten“ gut befreundet bin, möchte ich mir zu den „Gründen“ wegen Befangenheit jeglichen Kommentar verkneifen. Als Jurist erlaube ich mir zum Verfahren folgende Anmerkungen:
Ich bin in den CCC zu einer Zeit eingetreten, als dieser sich zu einer kompetenten und honorigen Pressure Group für digitale Bürgerrechte entwickelt hatte. Wenn man von Staat und gesellschaftlich und wirtschaftlich mächtigen Organisationen die Achtung von Rechten des Individuums fordert, muss man auch selbst diesen Ansprüchen wenigstens im Ansatz genügen. Dazu gehört die bereits im römischen Recht installierte Kulturtechnik, dass man bei wichtigen Entscheidungen auch die andere Seite hört. (Das obige Bild stammt aus dem Friedenssaal im Münsteraner Rathaus.)
Der Vorstand des CCC hatte davon abgesehen, das betroffene Mitglied mit den „Vorwürfen“ zu konfrontieren und heimlich in einer konspirativen Vorstandssitzung einstimmig den Ausschluss beschlossen – die schärfste Sanktion und ultima ratio des Vereinsrechts. Damit nicht genug, unternahmen die fünf Häuptlinge des CCC mitten in der Nacht eine Razzia durch das CCC-Camp, bis sie schließlich gegen 2 Uhr nachts den Delinquenten in einem Zelt feiernd vorfanden, und stellten ihm den Beschluss zu.
Da der CCC-Vorstand ganz überwiegend aus respektablen Persönlichkeiten besteht, für die ich, soweit ich sie persönlich flüchtig kenne, meine Hand ins Feuer gelegt hätte, hat mich dieses Vorgehen mehr als irritiert. Was auch immer ich anstellen mag, ich möchte vor meinem Ausschluss das selbst einem strafrechtlich Angeklagten zugebilligte letzte Wort sprechen dürfen, bevor die Guillotine saust. Morgen also werden wir erfahren, warum CCC-Vorstände ihre Autorität das Klo runtergespült und sich wie provinzielle Wikipedia-Admins nach Gutsherrenart gebärdet haben.
Bild: copyleft, GFDL & CC-BY-SA 2.5 (wie sich das gehört)
Bereits länger schwirrten in Journalistenkreisen Gerüchte über Pkw-Geschäfte des Hauses Wulff. Die erste dieser Meldungen hat nun die Frankfurter Rundschau gedruckt. Dagegen hat sich nun die First Lady juristisch gewehrt. Schade, eine TV-Befragung nun auch der Präsidentengattin wäre sicherlich unterhaltsam geworden.
Wenn die Wulffs nun vermehrt das Presserecht bemühen, hat die aktuelle Ausgabe der TITANIC gute Chancen, ein Klassiker zu werden. ;)
Mir ist gerade aufgefallen, dass ich noch nicht auf den Verfassungsschutz geschimpft habe. Und dass man im Internet wenig historisches zu dieser erstaunlichen Einrichtung findet. Alles muss man selber machen …
Irgendwas muss heute im Trinkwasser sein. Wenn heute noch so ein Klopper kommt, hänge ich mich an den Wasserhahn, in der Hoffnung, dass die Dosis stimmt …
Wird Zeit, dass ich meine Bekanntschaft mit Vincent Raven erneure. Der scheint ja dann doch eher zu den Normalen zu gehören und hat jetzt bestimmt ein paar schöne Mandate für mich … ;)
Die Familie von Bismarck ist es offenbar nicht gewohnt, Prozesse zu verlieren. Angeblich sei dies noch nie der Fall gewesen, zitieren die Lübecker Nachrichten einen bekannten Gerichtsblogger. Doch nun scheint ein Sproß der Sippe beim Versuch, einem Herrn Schädel das Wort zu verbieten, sich selbst ein Bein gestellt zu haben, weil er nach Erlass einer einstweiligen Verfügung die Sache auf sich beruhen ließ und in die Verjährungsfalle gegangen ist.
Auch in Schleswig-Holstein wollen die Piraten anlanden. 2009 hatte die dort dominierende Schleswig-Holstein-Zeitung (SHZ) von ihrer Pressefreiheit „Gebrauch gemacht“ und sich die Freiheit genommen, bei der Bundestagswahl die Piratenpartei per Stallorder praktisch totzuschweigen. Aufgrund der Umfragewerte sehen sich die etablierten Strukturen offenbar genötigt, zum Gegenangriff zu blasen. So ist einem Herrn Kubicki in der SHZ über die Sympathisanten der Piratenpartei der folgende Gedankenfurz entfleucht:
„Ich glaube, der Teil unserer Gesellschaft gehört auf die Couch“, der eine solche Organisation unterstütze.
Zeit für die Couch wird er bald selbst reichlich haben, denn nach der Wahl sitzt er wohl weder in der Kieler Regierung, noch im Landtag, denn anders als die Piraten wird seine entbehrliche Lobbyisten-Partei die 5%-Hürde diesmal kaum reißen. Auf der Couch kann er dann mit seinen Parteifreunden Frau Koch-Mehrin und Herrn Chatzimarkarkis über Doktortitel und wichtige Geschäfte philosophieren. Tschüß dann auch …
Am heutigen 300. Geburtstag von Friedrich Wilhelm 2.0, der – opportunistisch – die Pressefreiheit einführte, erreicht mich die Meldung, dass ein entschiedener Vertreter der Rundfunkfreiheit, der Jurist und frühere Intendant von NDR und dann Radio Bremen gestorben ist. Nachruf bei Jus@Publicum.
Mein aufmerksamer Blog-Leser Dr. Nikolaus Klehr, der mich gegenwärtig auch persönlich am Landgericht Hamburg verklagt, beschäftigt sich auch mit Strafrecht. Am Landesgericht Salzburg ist er wegen des Verdachts auf Betrug angeklagt, weil seiner teuren Therapie der eine oder andere die Wirksamkeit abspricht. Doch Herr Dr. Nikolaus Klehr will weder Heilung versprochen haben, noch möchte er sich nachsagen lassen, sein Zeugs wirke nicht.
So hat der Mann nun angekündigt, seine „Erfolgsfälle“ zu präsentieren:
Doch es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, sagt der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen, mindestens 20. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.
Falls er damit den Kram meint, den er am Landgericht Hamburg in einem von mir betreuten Fall aufgeboten hat, um die behauptete Wirksamkeit seiner Heilkünste darzulegen, dann könnte man beinahe lachen – wenn die ganze Angelegenheit nicht so unsäglich abstoßend wäre …