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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


15. April 2018

Das Oberlandesgericht Hamburg im Syrienkrieg – Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (11)

Als die USA dieser Tage erneut Bomben nach Syrien schickten und damit die Nuklearmacht Russland reizten, war dies nur ein Nebenkriegsschauplatz. Das fundamentale Schlachtfeld in einem Krieg ist nicht die militärische Front, sondern die der Medien, wo der Kampf um die öffentliche Meinung ausgetragen wird.

Jedem Krieg gehen Lügen voraus, deren Schema einst Lord Arthur Ponsonby 1928 in „Falsehood in War-Time: Propaganda Lies of the First World War“ als „Prinzipien der Kriegspropaganda“ formulierte, wie sie seiner Auffassung nach vor und während des ersten Weltkriegs angewandt wurden:

  1. Wir wollen den Krieg nicht.
  2. Das gegnerische Lager trägt die Verantwortung.
  3. Der Führer des Gegners ist ein Teufel.
  4. Wir kämpfen für eine gute Sache.
  5. Der Gegner kämpft mit unerlaubten Waffen.
  6. Der Gegner begeht mit Absicht Grausamkeiten, wir nur versehentlich.
  7. Unsere Verluste sind gering, die des Gegners enorm.
  8. Künstler und Intellektuelle unterstützen unsere Sache.
  9. Unsere Mission ist heilig.
  10. Wer unsere Berichterstattung in Zweifel zieht, ist ein Verräter.

In Zeiten, als politische Journalisten noch Bücher lasen, konnte man bei Journalisten auf Kenntnis des Standardwerks von Phillip Knightley „The First Casualty: The War Correspondent as Hero and Myth-Maker from the Crimea to Iraq“ (1975/2004) hoffen, der aus Sicht eines historisch versierten Journalisten etliche Propagandainszenierungen zur scheinbaren Legitimierung von Kriegen etc. dokumentierte.

Doch der deutsche Journalismus lernt erstaunlich wenig. Zwar weiß man heute, dass der Irak genauso wenig Massenvernichtungswaffen hatte wie Libyen gefährlich war. Man weiß heute, dass die Brutkastenlüge eine PR-Show für die westliche Öffentlichkeit war, Saddam Hussein nichts mit Al Qaida zu tun hatte und auch der Jugoslawienkrieg, der das russische Militär schon einmal nahezu in Zugzwang brachte, vor allem mit Lügen geführt wurde. Noch heute vert(a)uscht das ZDF in Sachen Able Archer 83 Ursache und Wirkung, als ob Kriegstreiber Reagan irgendetwas richtig gemacht hätte. Was vor ein paar Jahren wirklich auf dem Maidan passiert war und warum, interessiert keine Sau. Vermutlich wird man in einigen Jahrzehnten die Manipulation genauso lässig einräumen wie die Tonkin-Lüge, mit der die USA in Vietnam einen bis heute ungesühnten Vernichtungskrieg rechtfertigten.

Damit die Deutschen sich nach dem Zweiten Weltkrieg nicht noch einmal in einen Krieg hineinlügen lassen, schrieb man in das Grundgesetz drei wichtige Rechtssätze:

  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG)
  2. Eine Zensur findet nicht statt. (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG)
  3. Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 GG)

Außerdem apelliert das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 4 GG an die Zivilcourage, gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, Widerstand zu leisten, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Solche Hilfe ist allerdings durch den Staat dann nicht möglich, wenn Massenmedien konzertiert Kriegspropaganda durchreichen, denn wegen der Presse- und Rundfunkfreiheit hat der Staat keine wirkliche Handhabe gegen redaktionelle Unfähig- und Willfährigkeit. Daher ist es umso wichtiger, die Fehlleistungen der schreibenden Zunft nachhaltlig und wenn nötig mit plakativen Worten nachzuhalten.

So tat es denn auch der Blogger „Blauer Bote“, der das klebrige Rührstück mit dem syrischen Mädchen Bana Alabed analysierte und dabei einen Job erledigte, der eigentlich Aufgabe der Medien gewesen wäre. -> Das „Twitter-Mädchen“ im Syrienkrieg

Die politische Illustrierte „stern“, weltbekannt für seine jounalistische Sorgfalt mit den Hitler-Tagebüchern, gesellte sich nämlich ebenfalls zu den eifrigen Verbreitern dieses an Naivität nur schwer zu überbietenden Spindoktorspiels, das im Syrienkrieg bei der Einteilung der Rollen in Gut und Böse behilflich ist:

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Pressefreiheit und Narrenfreiheit
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6) – mehrdeutige Meinungen über mehrdeutige Meinungsäußerungen
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (7) – Journalist bekennt sich vor Gericht zur Unfähigkeit
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (8) – stern.de ist mit Tagesschau-Gucken überfordert
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (9) – Deutscher Presseunrat
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (10) – stern.de ist mit Recherche der eigenen Website überfordert

Um das politische Medienversagen etwa der Sternenkrieger zu verstehen, lohnt sich ein Blick hinter die Kulissen:

Herausgeber Andreas Petzold begann seine Karriere in der Presseabteilung der Bundeswehr. Das heute zur konservativen Bertelsmann Media Group gehörende Blatt richtete zur US-Präsidentschaftswahl 2016 eine rauschende
Party aus, von welcher Chefredakteur Christian Krug schwärmte:

„Die Wahlveranstaltung in Berlin bekam immer mehr Drive, vor allem durch den Kandidaten Trump. Wir haben über 800 Zusagen von hochrangigen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien“, freut sich Christian Krug. Gastgeber ist Bertelsmann, in dessen Berliner Repräsentanz vor allem deutsche Prominenz erwartet wird, um das Finale der amerikanischen Präsidentschaftswahlen live mitzuerleben. Partner der Feier sind die US-Botschaft, die Atlantik-Brücke, die American Academy in Berlin, Google sowie UDG United Digital Group.

Soviel zum Thema „journalistische Distanz“. Historisch sei anzumerken, dass der stern von Anfang an zu den Red Papers gehörte, die etwa von der britischen Militärregierung das Druckrecht erhielten.

Die Konsequenz unwidersprochener Kriegspropaganda, nämlich ein im schlimmsten Fall ausgelöster nuklearer Schlagabtausch, interessierte den Pressesenat des Oberlandesgericht Hamburg nicht ansatzweise. Die Geschäftsehre des stern überwiegt nach Meinung des Vorsitzenden Richters Herrn Andreas Buske das Recht des Medienkonsumenten, die Wahrheitsliebe der Propagandaverbreiter zu hinterfragen.

Zweifel an der Wahrheit bewertet das OLG Hamburg als Tatsachenbehauptungen. Die Beweislast trägt der Kritiker, während stern online die dümmlichste Kriegspropaganda ungeprüft ventilieren darf.

Sogar die als Tatsachenbehauptung bewertete Meinungsäußerung, Drewello und stern online verbreiteten Lügen, bleibt dem Blauen Boten verboten.

Ich habe dem Vorsitzenden Herrn Buske im Gerichtssaal die Frage gestellt, wie er den Fall denn 1939 entschieden hätte, wenn der Blaue Bote die Nachrichten über den tatsächlich nur vorgetäuschten Überfall auf den Sender Gleiwitz infrage gestellt hätte. Der Frage konnte man auf der Richterbank nicht folgen.

Mithin darf man also Pressemärchen nicht mehr anzweifeln. Dazu fällt einem eigentlich nur noch das Zitat von George Orwell ein:

Krieg ist Frieden; Freiheit ist Sklaverei; Unwissenheit ist Stärke

OLG Hamburg, 7 U 136/17

10. April 2018

Letzte Worte zu Kompa vs. LMK featuring Eumann

Die Kommentare der Fachwelt, die mich zum Beschluss des OVG Koblenz erreichten, bestärken mich in der Richtigkeit meines Vorgehens. Absurd ist die Interpretation, dass irgendjemand die Chance auf ein monatliches Einkommen iHv 10.000,- € für eine eher repräsentative Tätigkeit nicht ernsthaft verfolgen würde, der solches noch nicht erreicht hat. Auch die Rechtsauffassung, die LMK-Versammlung sei bei der Wahl nicht an das Grundgesetz gebunden, wird von der Juristen durchweg ungläubig aufgenommen.

Ulkig ist auch die Begründung der angeblich fehlenden Ernsthaftigkeit mit meiner Betonung als gebürtigem Pfälzer. Denn der Bezug zu Rheinland-Pfalz gehörte zu den gerade einmal sechs Fragen, welche die geheime „Findungskommission“ dem Kölner mit hanseatischem Migrationshintergrund stellten.

Allerdings habe ich nicht die Absicht, die Sache im Hauptsacheverfahren durchzufechten, denn in einem Punkt hat mich das OVG zutreffend zitiert: Ich bin gerade wirklich in Köln sehr glücklich und muss daher abwägen, ob 10.000,- €/Monat für eine fachliche Unterforderung wirklich meine Lebensqualität steigern. Und wenn die etablierten Parteien in Rheinland-Pfalz durch den – wie die mir vorliegende LMK-Akte belegt – unfassbar tief verwurzelten Filz Wasser auf die Mühlen rechtspoplistischer Parteien spülen, dann möchte ich mich da lieber vornehm zurückziehen und die Bewertung der Öffentlichkeit überlassen. Treffende Worte fand die FAZ:

Demokratischer Witz im Lande der Narren

Befremdet hat mich die Darstellung des OVG, das mir in einer Pressemitteilung aus dem Zusammenhang gerissen die Äußerung in den Mund legt, ich hätte „formal“ kandidiert, und dieses „formal“ eigens in Anführungszeichen gesetzt hatte. Den Begriff hatte ich einzig in Abgrenzung zu meiner formlosen Bekundung von Interesse verwendet, was man als informelle Bewerbung ansehen könnte (und mehr als Eumanns Bewerbung wäre, die wohl nur mündlich erflolgte).

Ich hatte das OVG abgemahnt und eine Gegendarstellung verlangt. Anders als Urteile und Beschlüsse unterliegen Pressemitteilungen nicht dem Spruchrichterprivileg. Im Gegensatz zu Medien und Privatleuten steht der Justiz nicht einmal die Meinungs- und Pressefreiheit zu, vielmehr müssen sich Gerichte in Pressemitteilungen streng sachlich äußern.

Das OVG hat Unterlassung und Gegendarstellung mit evident unbruchbarer Begründung abgelehnt. Nun wäre es sicherlich ein lustiger Twist gewesen, wenn ich ein Oberverwalungsgericht vor Zivilgerichten verklagt hätte. Das OVG spekuliert offenbar, dass ich Besseres zu tun hätte. Auch insoweit hätte das OVG nicht unrecht, ich klage lieber für Mandanten als in eigener Sache und bin in der Tat mit Arbeit mehr als ausgelastet.

Versöhnlich stimmt auch eine im Beschluss verwandte Formulierung. So wurden meine Texte über Eumann-Farce zwar als Beleg für eine angeblich fehlende Ernsthaftkeit angeführt, allerdings machte mir das OVG das Kompliment, dass diese nicht anspruchslos seien. Das versöhnt mich ein bisschen.

OVG Koblenz, 2 B 10272/18.OVG

20. März 2018

Als die Atombomben Deutschland veränderten

Gestern lief in der ARD die bemerkenswerte Doku Als die Atombomben Deutschland veränderten über die deutsche Friedensbewegung, die den Wahnsinn der vorprogrammierten Selbstvernichtung durchschaute.

Die Doku ist auch publizistisch interessant, denn die damalige Friedensbewegung musste sich gegen die mediale Lufthoheit durch die Springerpresse wehren, die den aus historischer Perspektive mehr als berechtigten Protest als „links“, „terroristisch“ und „antiamerikanistisch“ diskreditierten. Die damalige Friedensberwegung ließ sich nicht einschüchtern, man druckte eben eigene Zeitungen und glaubte den etablierten Medien nicht mehr alles unbesehen. Auch die Künstler wirkten an einer Gegenöffentlichkeit mit.

Gestern hat die ARD mit dieser Doku ordentlich Boden gut gemacht. So wurde auch das Able Archer-Drama von 1983 historisch korrekt dargestellt und auch der 2015 freigegebene PFIAB-Bericht erwähnt, der keine beschönigende Interpretation mehr zulässt (Um Haaresbreite).

Demgegenüber mutet uns das transatlantisch zuverlässige ZDF nach wie vor in diversen Dokus die historisch unhaltbare Propaganda-Soße zu, ausgerechnet Brandstifter Reagan hätte aufgrund von Geheimdienstinformationen den Druck aus der Situation genommen. Dass ich seit Jahren auf die gegenteilige Quellenlage hinweise, ignorieren die Gatekeeper auf dem Lerchenberg lässig  – und ehren damit dem Aotmkriegsfan Adenauer, der den Vorläufer des ZDF als Propagandasender konzipierte.

Spannend finde ich, wie die heutige Friedensbewegung, die sich gegen Ramstein Airbase und den Drohnenkrieg richtet, mit genau den gleichen Methoden in eine politisch verbrämte Ecke gestellt und als antiamerikanistisch diskreditiert wird. Für die gegenwärtige Künstlergeneration ist Friedenspolitik offenbar uninteressant.

(Nicht ganz korrekt ist Erhard Epplers Darstellung, der „sowjetische Oberst“ hätte seinen Befehlen zuwidergehandelt, als er damals einen Fehlalarm nicht weitergab, denn Stanislaw Petrow handelte innerhalb seiner Kompetenzen. Wie mir  Petrow aus erster Hand erzählte, gab es für diese Situation keine Befehle; er selbst hatte das Handbuch für den Computer geschrieben, der die Signale falsch interpretierte.)

15. März 2018

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (10)

Jeder politische Journalist, der sich aus Social Media füttern lässt, muss mit Fakes und Propaganda rechnen. So ist etwa die Trollfabrik in St. Petersburg wohlbekannt (aktuell interessante Doku auf arte), die mit falschen Accounts Facebook und Foren unterwandert, um Stimmung zu lancieren. Seit den Snowden-Dokumenten wissen wir aus erster Hand von der Joint Threat Research Intelligence Group (JTRIG), mit welcher der britische Nachrichtendienst ganz genau das gleiche tut. Die NSA als Geburtshelfer des Internet mischt sowieso überall mit.

Professionelle Journalisten wissen das. Bei stern online stellt man sich naiv und hält sogar heute noch an der doch recht durchsichtigen Geschichte vom Twittermädchen aus dem Syrienkieg fest.

Während das Landgericht die temperamentvollen Äußerungen des Blauen Boten, der einen stern online-Autor als „Fake News-Produzent“ bezeichnete und des Verbreitens einer „offenkundigen Lügengeschichte“ beschuldigte, als zulässige Meinungsäußerung ansah, bewertete dies das Oberlandesgericht Hamburg als beweisbedürftige Tatsachenbehauptungen. Solche wären zutreffend, wenn stern online bzw. deren ebenfalls klagender Autor die Unwahrheit der berichteten Information zumindest für möglich gehalten hätten.

Nun ja …. Das aber war der Fall. So schrieb stern online selber am 04.10.2016 – mithin zwei Monate vor dem Missgriff:

„Doch es gibt nicht nur positive Kommentare. Manche glauben, dass es sich bei dem Profil um einen Fake handelt, da es in dem Stadtteil, in dem die Familie lebt, gar kein Strom mehr gebe. Andere gehen von Propaganda aus.“

Und bei solchem Recherchestand soll ein Redakteur des gleichen Magazins allen Ernstes damit überfordert sein, mit einem Fake zu rechnen? Seit den Hitler-Tagebüchern hat man beim Politmagazin stern offenbar wenig dazu gelernt.

Diesen Freitag wird die Hauptsache vor dem Landgericht Hamburg verhandelt. Dort hatte auch Erdogan seine Persönlichkeitsrechte eingeklagt – der gleiche Erdogan, auf dessen Schoß das gefeierte Twitter-Mädchen Platz nahm.

Bleibt es bei der aktuellen Haltung der Hamburger Pressegerichte, so muss ein privater Familienvater den Wahrheitsgehalt der Bezeichnung „offenkundige Lügengeschichte“ beweisen, während professionelle Journalisten eines politischen Magazins den größten Blödsinn ungeprüft durchreichen dürfen.

Was bisher geschah:

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Pressefreiheit und Narrenfreiheit
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6) – mehrdeutige Meinungen über mehrdeutige Meinungsäußerungen
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (7) – Journalist bekennt sich vor Gericht zur Unfähigkeit
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (8) – stern.de ist mit Tagesschau-Gucken überfordert
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (9) – Deutscher Presseunrat
14. März 2018

Kompa ./. LMK featuring Marc Jan Eumann

Nach nunmehr einer Woche ist das Crowdfunding für die punktuelle Entfilzung von Rheinland-Pfalz abgeschlossen. 386 Leute haben insgesamt 10.140,50 € überwiesen, zumeist den „Rundfunkbeitrag“ iHv 17,50 €. Einer zahlte gar das 10-fache. Außerdem versprach jemand im Heise-Forum, die von der Plattform erhobenen Verwaltungskosten iHv 2,9 % auszugleichen, hielt Wort und überwies 400,- €. Respekt!

Dank der Geldgeber, die ungefähr das Monatsgehalt eines LMK-Direktors zusammenbrachten, kann ich mir nun den fünfstelligen Prozess leisten. Die Beschwerde wurde bereits eingelegt und von Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler überzeugend begründet. Dann schauen wir mal, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz diesen von der Politik aufmerksam verfolgten Fall entscheiden wird.

Die Süddeutsche Zeitung hatte im Januar die politische Kultur der verabredeten „Wahl“ Eumanns treffend mit „Ganz schön retro“ kommentiert. Derartige Karrieren sollte man doch wohl eher in einem afrikanischen Schwellenland als im Deutschland des Jahres 2018 erwarten.

Folge 1: Wie man in Rheinland-Pfalz Landesmediendirektor wird
Folge 2: Eine öffentliche Wahl als Staatsgeheimnis
Folge 3: Der beste Rundfunkbeitrag aller Zeiten!
Folge 4: Rheinland-Pfalz – Rechtsstaat oder failed state?

9. März 2018

Kompa ./. LMK – Reloaded!

Hunderte Menschen sind im Internet meinem Aufruf gefolgt und haben ihren Rundfunkbeitrag an mich abgeführt. Inzwischen habe ich mit über 7.000,- € über die Hälfte der zu erwartenden (von der LMK und Herrn Dr. Eumann durch Anwälte künstlich verteuerten) Prozesskosten beisammen.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird mich der Experte für öffentliches Medienrecht Herr Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler (Universität Oldenburg) gegen die LMK und den beigeladenen Herrn Dr. Marc Jan Eumann vertreten. Die LMK wird von einer der nobelsten Kanzleien der Branche vertreten (Klientel: Industrie, Präsident, Kanzler, Papst). Herr Dr. Eumann konnte für die Verteidigung seiner „demokratischen Wahl“ den renommierten Kollegen Herrn Dr. Martin Pagenkopf  gewinnen. Sollte die LMK-Versammlung wirklich ein rechtsfreier Raum sein, wie die erste Instanz meint, dann kriegen wir also wenigstens ein Begräbnis erster Klasse!

Weil einige Leute auch meine restlichen Prozesskosten (ca. 7.000,-  €) auf viele Schultern stellen möchten, lasse ich die Crowdfunding-Kasse noch bis Mittwoch offen.

leetchi.com/c/rundfunkbeitrag

Ich danke allen Beitragszahlen herzlich und verspreche, dass wir der LMK und Herrn Dr. Eumann ein gutes Match liefern werden. Möge der Schlechtere gratulieren! ;)

Der Fall Marc Jan Eumann
Folge 1: Wie man in Rheinland-Pfalz Landesmediendirektor wird
Folge 2: Eine öffentliche Wahl als Staatsgeheimnis
Folge 3: Der beste Rundfunkbeitrag aller Zeiten!
7. März 2018

Der beste Rundfunkbeitrag aller Zeiten!

In dem Eilantragsverfahren gegen die Besetzung der Direktorenstelle der LMK mit Herrn Dr. Marc Jan Eumann wird der nicht zur Wahl zugelassene Rechtsanwalt Markus Kompa Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße vom 28.02.2018 einlegen. Auch für LMK gilt das vom Grundgesetz für die Besetzung öffentlicher Ämter vorgesehene Prinzip der Bestenauslese, das ohne Ausschreibung und nur einem zugelassenen Kandidaten evident nicht beachtet wurde.

Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Einordnung der LMK-Versammlung als Parlament, das in seiner Selbstorganisation mangels speziellen Gesetzn und Satzungen Narrenfreiheit genieße, ist nicht nachvollziehbar. Die LMK-Versammlung ist nämlich kein Organ der Legislative, sondern eine Verwaltungseinheit und damit über Art. 20 Abs. 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG als Bestandteil der Exekutive zur Verfassungstreue verpflichtet.

Zur Finanzierung der fünfstelligen Prozesskosten startete Rechtsanwalt Markus Kompa heute die Crowdfundingaktion „Rundfunkbeitrag“:

„Wer den Filz in Rheinland-Pfalz satt hat, überweist einen Betrag an die Crowdfunding-Plattform https://www.leetchi.com/c/rundfunkbeitrag in Höhe einer Haushaltsabgabe, nämlich 17,50 €. Wenn das bis kommenden Mittwoch 285 Leute tun, habe ich eine Kriegskasse von rund 5.000,- € und kann mir dann die Beschwerde locker leisten.“

Obwohl der Aufruf bislang kaum bekannt gemacht wurde, gingen bis zum Mittag über 4.000,- € ein, so dass das Ziel voraussichtlich erreicht wird. Wer sich auch an den bereits aufgelaufenen Prozesskosten von bislang rund 6.000,- € beteiligen möchte, kann seinen „Rundfunkbeitrag“ noch weiterhin leisten. Kompa verspricht, dass man nie wieder an der Zahlung eines Rundfunkbeitrags so viel Spaß haben werde, wie an diesem. Seinem Kontrahenten Herrn Dr. Eumann rät Kompa, auch dieser solle solidarisch seine 17,50 € einzahlen, damit er seine Autorität in einer vernünftigen Wahl wieder herstellen könne.

UPDATE: Das Ziel wurde am Mittwoch bereits erreicht, die Beschwerde ist bereits in Arbeit. Wer auch die bisher aufgelaufenen Kosten auf viele Schultern stützen möchte, kann natürlich auch dafür den Rundfunkfunkbeitrag leisten. :)

Im Beschwerdeverfahren am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz würde Kompa von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler vertreten werden. Auch andere bekannte Experten wie der Rundfunkrechtsspezialist Prof. Dr. Hubertus Gersdorf vermögen nicht zu erkennen, weshalb die pluralistische Zusammensetzung einen Dispens von dem Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG erforderlich machen sollte. Ein größeres Bewerberfeld lasse die autonome Entscheidung des Gremiums unberührt und diene eher dem Pluralismus. Wieso eine Nichtausschreibung der Demokratie dienen soll, bleibe ein Rätsel, weil die Transparenz, die durch das Verfahren der Bestenauslese sichergestellt wird, gerade ein Strukturelement des demokratischen Rechtsstaats sei.

Der Fall Marc Jan Eumann
Folge 1: Wie man in Rheinland-Pfalz Landesmediendirektor wird
Folge 2: Eine öffentliche Wahl als Staatsgeheimnis
Folge 3: Der beste Rundfunkbeitrag aller Zeiten!
Das eingebettete Video ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz; http://creativecommons.org/licenses/b….
6. März 2018

Jetzt wurde auch noch die LMK-Versammlung konspirativ …

Auf TELEPOLIS habe ich begonnen, den Fall aufzuarbeiten.
Der Fall Marc Jan Eumann
Folge 1: Wie man in Rheinland-Pfalz Landesmediendirektor wird
Folge 2: Eine öffentliche Wahl als Staatsgeheimnis

Nach dem großen Erfolg mit der geheimen Findungskommission versteckt die LMK Rheinland-Pfalz seit letzter Woche übrigens nun auch ihre Mitglieder. Während man die Tabelle der von den Verbänden entsandten Personen auf der Website der LMK bislang nachlesen konnte, hat die LMK ihre Mitglieder nunmehr versteckt. (UPDATE: Die Liste ist jetzt wieder da!)

Meine Nachfrage vom Samstag nach dem Grund für diese vornehme Zurückhaltung wurde bislang ignoriert. Der Wahlgewinner Herr Dr. Eumann rühmte übrigens die Medienkompetenz der LMK …

Für die Nachwelt mache ich die Liste der öffentlichen Amtsträger hier transparent:

Vorsitzender

Name entsendende Stelle
Albrecht Bähr Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz

Stellvertretende Vorsitzende

Name entsendende Stelle
Ruth Scherer Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz
Dr. Bernhard Braun, MdL Landtag Rheinland-Pfalz

Mitglieder

Name entsendende Stelle
Dr. Agnes Allroggen-Bedel Landesfrauenbeirat Rheinland-Pfalz im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
Torsten Bach Deutscher Beamtenbund Rheinland-Pfalz
Sabine Bonewitz Stiftung Lesen, Mainz
Karin Bothe Arbeitsgemeinschaft der Bauernverbände Rheinland-Pfalz
Judith Delfeld Verband Deutscher Sinti & Roma – Landesverband Rheinland-Pfalz
Franz-Josef Diel Landkreistag Rheinland-Pfalz
Alexander Dombrowsky Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU)
Richard Dörzapf Verbände aus dem Bereich der Behinderten einschließlich der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen
Josef Dötsch, MdL Landtag Rheinland-Pfalz
Frank Frühauf Städtetag Rheinland-Pfalz
Hermann Frühauf ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz
Dr. Michael Gärtner Evangelische Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz
Günther Gremp Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände Rheinland-Pfalz
Wolfgang Haas Südwestdeutscher Zeitschriftenverleger-Verband
Leonie Hein Deutscher Gewerkschaftsbund – Landesbezirk Rheinland-Pfalz
Lore Herrmann-Karch Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Matthias Joa, MdL Landtag Rheinland-Pfalz
Arnulf Klein Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz
Wolfgang Knauer Landesjugendring Rheinland-Pfalz
Marlies Kohnle-Gros, MdL Landtag Rheinland-Pfalz
Anne Laubenheimer Verband der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und Saarland
Hans Otto Lohrengel Verbände aus den Bereichen Kunst und Kultur
Heidi Neyses-Wimmer Deutscher Journalistenverband – Landesverband Rheinland-Pfalz
Dieter Noppenberger Landessportbund Rheinland-Pfalz
Anja Obermann Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz
Christine Reis Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
Jeanette Rott-Otte Deutscher Kinderschutzbund – Landesverband Rheinland-Pfalz
Daniel Schäffner, MdL Landtag Rheinland-Pfalz
Birgit Scharp Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz
Dr. Hanno Scherer Landesverband Einzelhandel Rheinland-Pfalz
Astrid Schmitt, MdL Landtag Rheinland-Pfalz
Elisabeth Vanderheiden Landesbeirat für Weiterbildung in Rheinland-Pfalz
Miguel Vicente Beauftragter der Landesregierung für Migration und Integration
Irina Vilski Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz
Heidelind Weidemann Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Rheinland-Pfalz
Stefan Weinert ver.di-Landesbezirk Rheinland-Pfalz (IG Medien/Fachgruppe Journalismus)
Dr. Thomas Weißer Katholische Bistümer in Rheinland-Pfalz
Herman-Hartmut Weyel Landesfachbeirat für Seniorenpolitik Rheinland-Pfalz (beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen)
Steven Wink, MdL Landtag Rheinland-Pfalz

Vertreter der Landesregierung (gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 LMG)

Name entsendende Stelle
Dr. Harald Hammann Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

 

28. Februar 2018

VG Neustadt, Kompa ./. LMK – Pressemitteilung

Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat mit heutigem Beschluss nach zwei Monaten meinen Eilantrag abgelehnt. Herr Dr. Eumann darf sich daher vorläufig wieder gratulieren lassen.

Nach Rechtsauffassung des VG Neustadt soll Art. 33 Abs. 2 GG nicht einschlägig sein, weil die Wahl in der alleinigen Verantwortung des pluralistischen Gremiums, der LMK-Versammlung liege. Die Stärkung des demokratischen Elements lasse die Bedeutung des Art. 33 Abs. 2 GG zurücktreten.

Wirklich überzeugt hat mich der Beschluss nicht. Es ist zwar richtig, dass das rundfunkrechtliche Gebot der Staatsferne und die pluralistische Zusammensetzung der LMK-Versammlung geeignet sind, der Versammlung einen weiten Spielraum bei der Kandidatenauswahl zuzugestehen. Der entscheidende Makel des Verfahrens besteht aber darin, dass mangels Ausschreibung der Bewerberkreis von vornherein verengt worden ist: Das ist gerade aufgrund des Gebots der Staatsferne bedenklich, denn dadurch wird der böse Schein der Ämterpatronage erweckt.

Auch die erstaunlichen Unregelmäßigkeiten sollen hieran nichts ändern. So stört es nicht, dass über die angebliche „Unzulässigkeit“ meiner angeblich zu späten Bewerbung die (nach Geschäftsordnung nicht für eigene Entscheidungen befugte) „Findungskommission“ entschieden hatte, weil die Versammlung die Verkündung nicht beanstandet hätte. Das soll als Konsens ausreichen. Auch soll es unerheblich sein, dass die Findungskommission ihre Legitimation aus der siebten Amtsperiode bezog, obwohl die Wahl in die achte Amtsperiode fiel.

In Wirklichkeit allerdings war der Versammlung nicht einmal ein „Beschluss“ der Findungskommission mitgeteilt worden (der auch nicht einstimmig war), sondern man hat en passent mitgeteilt, dass die Bewerbungen „verspätet“ seien – obwohl es keine Fristen gab, die hätten beachtet werde können. Die Findungskommission widerum war durch eine als „vertraulich“ gekennzeichnete Beschlussvorlage vom Stellvertretenden LMK-Direktor Herrn Zehe mit hanebüchenen Rechtsauffassungen manipuliert worden. Dass dieser damit auf die Wahl seines künftigen Chefs und im Ergebnis auch auf seine Wiederwahl Einfluss nahm, geht offenbar auch durch.

In dem Beschluss sagt das Gericht also sinngemäß, dass die Beteiligten Narrenfreiheit hatten. Davon macht man offenbar auch reichlich Gebrauch. Lustig liest sich etwa die gerichtliche Bewertung einer Äußerung des geschätzten Herrn Dr. Braun, deren Sinn sich schwer erschließen lasse.

Der kostspielige Antrag war mir die Sache aber wert, denn auf anderem Weg wäre ich nie in den Besitz der höchst unerhaltsamen Akte über dieses mehr als fadenscheinige Verfahren gekommen. Die Akte ist ein Offenbarungseid an Unprofessionalität und Mauschelei. Während mir für meine Bewerbung künstliche Formalitäten in den Weg gelegt wurden, hatte Herr Dr. Eumann nicht einmal eine Bewerbung geschickt. In der Akte gibt es von ihm keinerlei Papiere, nicht einmal ein polizeiliches Führungszeugnis.

Ich habe nun zwei Wochen Zeit, um ggf. eine Instanz weiter zu gehen.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 28.02.2018 – 5 L 1378/17.NW

Dr. Bernhard Braun von den Grünen Rheinland-Pfalz war mein geheimer Whistleblower!

Dr. Bernhard Braun von den Grünen Rheinland-Pfalz ist nicht nur Fraktionsvorsitzender und vormaliger Stellvertretender Landtagspräsident, sondern auch Stellvertretender Vorsitzender der Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK). Diese zu 1/3 aus Landtagsabgeordneten und zu 2/3 aus angeblich nicht parteipolitisch gesteuerten Vertretern der Gesellschaft zusammengesetzte Versammlung wacht über den privaten Rundfunk und ist für die Wahl des Direktors der LMK verantwortlich. Federführend ist der Hauptausschuss, dem neun Versammlungsmitglieder angehören, darunter auch mein geheimer Verbündeter Dr. Bernhard Braun.

In der Landtagsdebatte vom 13.12.2017 wurde bestritten, dass die 2/3 Vertreter von Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden usw. in Wirklichkeit doch parteipolitisch eingenordet sind („Freundeskreise“). So hielt sich der FDP-Mann Steven Wink an das Narrativ, sprach von „Verschwörungstherioen“ und referierte artig:

Ich möchte noch einmal einen Überblick geben, weil hier Vorwürfe kamen: SPD-gesteuert, der rote Filz. Die Versammlung der LMK besteht aus 42 Mitgliedern. Sieben davon sind Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz. Wir haben hier – die Mitglieder der Versammlung kennen die Zusammensetzung, aber uns ist es wichtig, sie für die Öffentlichkeit zu benennen, um das Bild zu vervollständigen –Vertreter aus den kommunalen Spitzenverbänden, Kirchen, Gewerkschaften, LVU, Kammern, Bauernverbände, Einzelhandelsverband, Verleger, Journalistenvertreter, Mitglieder der freien Berufe, Landeselternbeirat, Landesfrauenbeirat, Familienverbände, Landessportbund, Beirat für Weiterbildung, Verbraucherzentrale, BUND, Kinderschutzbund, Stiftung Lesen, die LIGA, Landesfachbeirat für Seniorenpolitik, Verband Deutscher Sinti, Mitglieder der Kunst- und Kulturbereiche,

(Zwischenruf Abg. Julia Klöckner, CDU: Auch so gehen die fünf Minuten rum!)

Verbände aus dem Bereich der behinderten Menschen. Hier zu sagen, dass überall politischer Filz darüber liegt, und somit der gesamten Versammlung diesen Vorwurf zu machen, ist nicht in Ordnung. Es ist hier wichtig, noch einmal die gesamte Zusammensetzung zu nennen, damit nicht der Eindruck entsteht – so, wie es heute versucht wird –, es wurde sich ein paar Mal im Hinterzimmer zum Bier getroffen, und man hat dort alles besprochen und gesagt, der Mann wird’s jetzt, los geht’s; denn in der Versammlung werden die Belange der meisten Gesellschaftsgruppen durch 35 Mitglieder, die nicht aus der Politik kommen, vertreten.

Außerdem hatte man sich darauf verständigt, dass die Zusammensetzung jener Findungskommission, die einen neuen Direktor ausklüngeln sollte, als Staatsgeheimnis behandelt würde. Whistleblower Dr. Bernhard Braun aber enthüllte direkt nach seinem Koalitionspartner die geheimen Gepflogenheiten und verriet sogar Hintergründe zur hochgeheimen Findungskommission:

Sie [Herr Dötsch] sind aber Mitglied eines Freundeskreises, in dem das diskutiert wird. Die Findungskommission besteht zur Hälfte – ich nenne es einmal so – aus dem kirchlichen und gewerkschaftlichen Freundeskreis und wird zur Hälfte von der CDU mitbestimmt. Diese Findungskommission hat empfohlen, einen Kandidaten einzuladen und anzuhören, der sich dann zur Wahl stellt.

In der Landtagsdebatte am 24.01.2018 legte Whistleblower Dr. Bernhard Braun noch einmal. So zitierte er – wie wir heute wissen – aus einer als „vertraulich“(!) gekennzeichneten Beschlussempfehlung  des Stellvertretenden LMK-Direktors Herrn Zehe, welche (grottenfalschen) Rechtsbehauptungen dieser Jurist der Findungskommission auftischte:

Ich wäre auch sehr offen für eine Anhörung aller, die sich beworben haben, gewesen. Uns wurde gesagt – und Sie waren dabei, Herr Dötsch, oder zumindest Menschen aus Ihrer Partei –, nachdem die LMK, die Versammlung, beschlossen habe, diese eine Bewerbung zu nehmen und dann auch den Vorschlag zu übernehmen, dass sich nur einer vorstellt, könne man es nun hinterher nicht mehr ändern, weil es sonst rechtliche Schwierigkeiten geben würde. So wurde uns das dargestellt.

In dieser vertraulichen Beschlussvorlage wurde die Entscheidung, weitere Bewerber auszuschließen, allen Ernstes mit dem „Gleichheitsgrundsatz“ begründet. Obwohl keinerlei Fristen beschlossen oder kommuniziert waren, sollte der Kandidat Herr Dr. Eumann Vertrauensschutz dafür genießen, einziger Kandidat in einer demokratischen Wahl zu sein –  wegen dem Gleichheitsgrundsatz …

In meinem Rechtsstreit am Verwaltungsgericht Neustadt hat die LMK eifrig versucht, mir die Akteneinsicht zu sabotieren. Doch als das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Rechtswegfrage geklärt hatte, erhielt ich vorletzte Woche Akteneinsicht. Mir liegen alle Protokolle vor, auch die aus dem jeweils nicht öffentlichen Teil, die der hochgeheimen Findungskommission und sogar auch die „vertrauliche“ Beschlussvorlage.

Zur Tarnung unserer geheimen Freundschaft hat Herr Dr. Braun mich übrigens im Landtag verspottet. Also ich finde, die jährlich knapp 6.000,- € plus Fahrtkosten, die der MdL Herr Dr. Braun für diese Nebentätigkeit (neben neun weiteren) bekommt, sind gut angelegt! ;)

Diese Woche wird das Verwaltungsgericht über meinen Eilantrag entscheiden.

UPDATE: FAZ: Medienpostenklüngel : Jetzt wird es amtlich

Martin Kraft // photo.martinkraft.com, WLP RLP 9245 Bernhard Braun, CC BY-SA 3.0 DE