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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


12. August 2014

Raus aus den Schulden!

 

Lange knabberten die Piraten daran, dass sie bislang nicht mit einem so richtig feisten Skandal aufwarten konnten. Gut, da gab es die (natürlich …) Berliner Piraten, die ihre Angestellten-Verhältnisse eher am „bayrischen Modell“ orientierten. Aber die Berliner Piraten nimmt ohnehin niemand mehr für voll.

Richtig große Kaliber wie den damaligen rheinland-pfälzischen FDP-Vorsitzenden Dr. jur. Hans-Otto Scholl, der in den 1980er Jahren aus Geldnot schließlich ein Juweliergeschäft überfiel, vermochten die Piraten nicht zu bieten. Unerreicht ist auch der Ex-Schatzmeister der Brandenburger GRÜNEN Christian Goetjes, der knapp 300.000,- € Parteigelder veruntreute und in einen Prostituiertenring involviert war. Der Ex-Mann von Sarah Wagenknecht, der sich auch als Landespolitiker versuchte, wurde wegen Betrug verurteilt. Von den Pfründen der Kohl-CDU, deren Spitzenpolitiker sich ihre Finanzlöcher von der Finanzwirtschaft FLICKen ließen, können Piratens nur träumen. Vom Genossen der Bosse Schröder, der schon als King in Niedersachsen das Leben zu genießen wusste, brauchen wir gar nicht erst anzufangen.

Nun hat offenbar der Vizepräsident des NRW-Landtags, Daniel Düngel, endlich den Vorstoß gewagt, um auch als Pirat an die Riege der ganz Großen aufzuschließen. Sein Delikt ist jedoch vergleichsweise bescheiden: er hat offenbar akute finanzielle Probleme – wie im Nach-Kohl-Schröder-Deutschland Millionen andere auch.

Schwerwiegender als seine finanzielle Kalamitäten finde ich den ungeschickten Umgang mit diesen. Stutzig machte mich bereits Düngels Fail, als er in Oberhausen die gescheiterte Wahlzulassung wegen mangelhaft eingereichten Wahlunterlagen zu vertreten hatte, denn solche Unprofessionalität ist meines Erachtens nicht zu entschuldigen. Doch trotz seiner Nähe zu den Berliner Peinlich-Piraten ist Düngel noch weit von einem „richtigen“ Skandal entfernt. Die Latte für einen solchen hängt denkbar hoch, seit sich die vormalige bayrische Sozialministerin Haderthauer an der Knastarbeit eines schwanzabscheidenden Serienmörders eine goldene Nase verdiente.

„Der Crash ist die Lösung“

 

2006 machte ich mir Freunde und „Freunde“ mit meiner bewusst krawalligen Website finanzparasiten.de (müsste dringend mal wieder aktualisiert werden … :) ). Die Website führte zu meinem ersten Besuch der Hamburger Pressekammer in eigener Sache, meine damaligen Aktivitäten in Social Media drängten mich alsbald in die Rolle eines Enthüllungsjournalisten im Finanzbereich – eine Welt, von der ich keine Ahnung hatte. Die hatten allerdings hochkarätige Whistleblower und Informanten, die in mein Lager gefinden hatten. Das war übrigens lange, bevor die Medien den bis dahin gefeierten Millionär aus Hannover als unappetitlich erkannten.

Vor zwei Jahren machte mir der damals noch unbekannte Ökonom Marc Friedrich ein Kompliment für meine Seite. Er veröffentlichte mit seinem Co-Autor Matthias Weik ein finanzkritisches Buch „Der größte Raubzug aller Zeiten“ (2012), das letztes Jahr 11 Mal die SPIEGEL-Bestsellerliste Sachbuch anführte. Dennoch blieben die Autoren in den Medien nahezu unsichtbar, das grundsätzlich sachlich veranlasste Thema Euro-Kritik wurde stattdessen politisch von einer sehr fragwürdigen Partei besetzt.

Die Finanzbranche agierte in den folgenden Jahren noch verrückter. Daher legte das Autorenduo dieses Jahr mit „Der Crash ist die Lösung“ nach. Spätestens bei dem Kapitel, in dem die Skandale der letzten Jahre aufgelistet werden, kann einem schon schwindelig werden. Politisch hochspannend ist der Vorschlag, als vierte Gewalt eine „Monetative“ einzuführen. Auch Weik und Friedrich empfehlen als Geldanlage Schottischen Whisky, der als Zahlungsmittel zeitlos wertvoll bleiben dürfte. Anders als Geld, das über Nacht seinen Wert verlieren kann, könnte man Whisky notfalls auch direkt konsumieren … ;)

7. August 2014

Drei Wochen nach MH 017

Vor ein paar Jahren hatte ich mich mit einer Serie von Abstürzen im Ultraleichtflugbereich befasst. Da sich die Medien für das Thema nicht interessierten, hatte ich das Projekt „Absturzblog“ über Flugzeugabstürze ins Leben gerufen, das im Hintergrund von Fachleuten betreut wurde. (U.a. wegen Zeitmangel liegt das Projekt derzeit leider auf Eis.) In diesen Zeitraum fiel die verunglückte Maschine mit dem polnischen Staatspräsidenten, und es war spannend, wie diese Tragödie je nach Perspektive interpretiert und politisch instrumentalisiert wurde.

Diese Erfahrung politischer Vereinnahmung wiederholte sich nun mit MH 017, wo selbst sehr professionelle deutsche Zeitungen lieber halbgar rumspekulieren und politisch einseitige Verschwörungstheorien ausgeben, anstatt konservativ ihre Arbeit zu machen. Die Ungereimtheiten fasst Christoph Jehle bei TELEPOLIS unter dem Titel „Da stimmt doch was nicht“ zusammen. Warum solche Beiträge nicht in den großen Qualitätsmedien laufen, kann ich Ihnen leider auch nicht sagen.

Zu ergänzen wäre noch, dass bei Boden-Luft-Angriffen zur Positionierung einer Rakete jede Menge Radarstrahlung entsteht, die das US-Militär eigentlich aufgezeichnet haben müsste, wenn es solche gab. Auch sonst wird der Luftraum penibel beobachtet. Natürlich bleiben auch die militärischen Daten unter Verschluss, da man die Gegenseite nicht in Kenntnis über die eigenen Fähigkeiten setzen will.

4. August 2014

Ernst Maria Lang (1916-2014)

Der Karrikaturist Ernst Maria Lang ist tot.

Lang war wegen einer Karrikatur aus der Hitler-Jugend geflogen. Mehrere Jahrzehnte zeichnete er für die Süddeutsche. Anfang der 1960er verklagte Adenauer Lang, weil der Karrikaturist ihn bezgl. der Wiederbewaffnung der Lüge geziehen hatte. Zu einer Verhandlung kam es sehr zum Bedauern Langs nicht: Er hätte Adenauer gerne „vor Gericht“ gesehen …

3. August 2014

Why We Fight

 

Zu den bemerkenswertesten Dokumentationen über Kriegspropaganda gehört „Why We Fight“ (2005) von Eugene Jarecke. Die unter anderem mit dem Grimme-Preis ausgezeichnete Doku beginnt mit einem US-Amerikaner, der Rache für seinen bei 9/11 getöteten Sohn forderte und erreichte, dass man diesem eine Bombe auf den Irak widmete. Als ihm gewahr wurde, dass der Irak nichts mit 9/11 zu tun hatte, schämte er sich unendlich.

Während sich große US-Zeitungen bei ihren Lesern für ihre Kritiklosigkeit gegenüber Kriegstreibern entschuldigten, schwiegen deutsche Blätter in Schönheit zum eigenen Versagen.

Der Film scheint mir aktueller denn je zu sein.

1. August 2014

Asyl für Snowden läuft heute aus

 

Unsere Nachkommen werden uns danach beurteilen, ob wir Menschen mit Zivilcourage unsere Solidarität erweisen.

31. Juli 2014

Durfte DER SPIEGEL Fotos der Opfer von MH 17 verbreiten?

Mehrfach kam die Frage auf, ob das Agitprop-Magazin DER SPIEGEL für seinen aktuellen Titel die privaten Fotos der beim Flug MH 17 getöteten Menschen benutzen durfte.

Zivilrecht

Sofern nicht die Angehörigen eingewilligt haben: NEIN.

Wer in Deutschland Fotos verbreiten oder zur Schau stellen will, auf denen Gesichter zu erkennen sind, benötigt grundsätzlich nach § 22 KunstUrhG die Einwilligung entweder des Abgebildeten oder nach dessen Tod die von den Angehörigen (bis zum Ablauf von zehn Jahren).

Eine solche Einwilligung wäre entbehrlich in Fällen eines gewichtigen Berichtsinteresses der Öffentlichkeit, § 23 KunstUrhG. Ein solcher Fall liegt aber nicht vor, denn DER SPIEGEL hat kein Flugzeugunglück berichtend illustriert, sondern „Stoppt Putin“ bebildert. Wenn die Betroffenen oder deren Angehörige diesen politischen Apell nicht teilen, liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor.

Etwas anderes könnte aber gelten, wenn Bildrechte nach § 22 KunstUrhG wirksam übertragen wurden. Dem Vernehmen nach soll sich DER SPIEGEL aus sozialen Netzwerken bedient haben. Wenn man selbst Fotos von sich ins Netz stellt, gibt man insoweit ein Stück Privatsphäre von sich faktisch auf. Dies beinhaltet jedoch nicht automatisch die Erlaubnis, dass auch Dritte solche Fotos nutzen dürfen (zumal auch das Urheberrecht des Fotografen geschützt ist, sogar gegenüber dem Abgebildeten). Die Einwilligung nach § 22 KunstUrhG reicht grundsätzlich nur soweit, wie es dem Betreffenden vernünftigerweise erkennbar war. Wird man z.B. bei einem nicht öffentlichen Anlass gefilmt und lässt die Aufnahmen zu, bedeutet dies nicht, dass man pötzlich im landesweiten TV zu sehen sein will. Die Reichweite einer Einwilligung nach § 22 KunstUrhG ist regelmäßig Streitfrage am Richtertisch und wird in den Instanzen unterschiedlich beurteilt.

Bei Facebook heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen:

(…) Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (z. B. eine Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass du einem Unternehmen bzw. einer sonstigen Organisation die Erlaubnis erteilst, uns dafür zu bezahlen, deinen Namen und/oder dein Profilbild zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen ohne irgendeine Entlohnung für dich zu veröffentlichen. (…)

Außerdem ist Facebook der Ansicht, dass jedweder Anspruch, Klagegegenstand oder Streitfall (Anspruch), den man gegenüber Facebook Ireland Limited hat und der sich aus der Erklärung gegenüber Facebook oder in Verbindung mit dieser bzw. mit Facebook ergibt, ausschließlich vor dem für den nördlichen Bezirk von Kalifornien zuständigen US-Bezirksgericht oder vor einem Staatsgericht in San Mateo County zu verhandeln sei, wobei die Gesetze des Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts anzuwenden seien.

Das Landgericht Berlin teilte allerdings 2010 freundlich mit, dass in Deutschland deutsches Recht anzuwenden sei und auch hierzulande geklagt werden könne. Das Urteil wurde dieses Jahr vom Kammergericht bestätigt.

Die Frage also, inwieweit ein Verlag für einen Printtitel von Facebook wirksam Rechte Dritter nach § 22 KunstUrhG erwerben kann, wäre daher auch hierzulande justiziabel. Wie gesagt, die Reichweite solcher Einwilligungen ist im Einzelfall eine diffizile Angelegenheit. Die Rechtsansicht, dass man auf Facebook wirksam darin einwilligt, in politische Kampagnen eingespannt zu werden, halte ich für abwegig.

UPDATE:

BILDblog hat sich die SPIEGELBILDerei vorgenommen. Dort ließen sich die SPIEGEL-Leute wie folgt ein:

„Wir halten die Optik für angemessen, denn es handelt sich um Opfer der ruchlosen Machtpolitik des russischen Präsidenten Putin. Dies rechtfertigt nicht nur eine so starke, emotionale Optik, es macht sie geradezu notwendig – und zwar im Interesse der Opfer und ihrer Angehörigen.“

UPDATE: Unabhängig vom Aspekt der Persönlichkeitsrechte sind natürlich auch die Urheberrechte der Fotografen betroffen.

Pressekodex

Der Verlag des SPIEGEL hat sich dem – nicht vor ordentlichen Gerichten justiziablen – Pressekodex unterworfen:

§ 1 (…) Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

§ 8 (…)

Richtlinie 8.2 – Opferschutz
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen  zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Richtlinie 8.3 – Kinder und Jugendliche
Insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle dürfen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein.

§ 11 (…)

Richtlinie 11.3 – Unglücksfälle und Katastrophen
Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.

§ 13 (…)

Richtlinie 13.1 – Vorverurteilung
Die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren dient der sorgfältigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten und andere Rechtsverletzungen, deren Verfolgung und richterliche Bewertung. Sie darf dabei nicht vorverurteilen. Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. In der Sprache der Berichterstattung ist die Presse nicht an juristische Begrifflichkeiten gebunden, die für den Leser unerheblich sind.

Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines „Medien-Prangers“ sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.

30. Juli 2014

Diether Dehm erstattet Anzeige gegen den SPIEGEL, der über Leichen geht

 

Diether Dehm ist jetzt nicht unbedingt ein einfacher Charakter. Mir fiel er durch seine Klagefreudigkeit in der Hamburger Pressekammer eher negativ auf. Außerdem singt er. Aber gut, nobody is perfect.

Dehm hat gegen das sogenannte Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL wegen des unterirdischen Titels „Stoppt Putin“ Strafanzeige erstattet. Die Hamburger Starjournalisten hatten mit Bildern der über der Ukraine getöteten Flugzeuginsassen geschmacklose Propaganda gegen Russland gemacht und quasi Blutrache gefordert. Da man eine Atommacht nicht militärisch angreift, „beschränkt“ man sich auf einen Wirtschaftskrieg, der übrigens bereits im Mai von Obama abgesegnet wurde. Soweit mir bekannt ist, sind alle Kriege aus wirtschaftlichen Erwägungen geführt worden.

Der alpha-Blogger Stefan Niggemeyer hat sich dieser seit 70 Jahren beispiellosen Entgleisung anhenommen und analysiert auch den Umgang mit Umfragen.

Dehm schreibt:

Dehm stellt Strafanzeige und reicht Beschwerde beim Presserat gegen SPIEGEL ein

Auf dem Titel des letzten SPIEGEL: Fotos von Opfern des über der Ukraine abgestürzten Flugzeugs und in dicken roten Lettern die Forderung „Stoppt Putin jetzt“. (Noch dazu plagiierend, denn die BILD-Zeitung titelte schon am 21. Juli: „Wann stoppt die Welt Putin?“) Mit den Bildern der Toten wird schäbig gehetzt, und Putin, als Repräsentant des russischen Volkes, eines Tonkin-ähnlichen Flugzeugabschusses beschuldigt.

Der SPIEGEL, so schreibt der langjährige Redakteur des Magazins, Peter Ferdinand Koch, sei das „Eldorado der Geheimdienste“. Die CIA muss dabei mittlerweile das Rennen gemacht haben. Die neue Titelseite hetzt, wie es auch dem deutschen Anti-Russismus vor 1941 alle Ehre gemacht hätte. Und auch wie jene, behauptet nun der SPIEGEL entschuldigend, er habe nur friedliche Mittel gegen Russland wenden wollen. Stil und Wortwahl entstammen dem Wörterbuch des Unmenschen, verstoßen gegen das Grundgesetz und den Ehrenkodex des deutschen Presserates, bei dem ich Beschwerde einlege und gleichzeitig Strafanzeige gegen den SPIEGEL wegen Aufruf zum Angriffskrieg und Volksverhetzung stelle.

29. Juli 2014

Lieber Börsenverein des Deutschen Buchhandels!

Lieber Börsenverein des Deutschen Buchhandels!

Ihr verleiht einmal jährlich mit großem Tamtam euren mit 25.000,- € dotierten Friedenspreis an „Persönlichkeiten, die in hervorragendem Maße vornehmlich durch ihre Tätigkeit auf den Gebieten der Literatur, Wissenschaft und Kunst zur Verwirklichung des Friedensgedankens beigetragen haben.“

Wie wäre es denn, wenn ihr euch einmal darum kümmern würdet, dass das meiner Meinung nach wichtigste Buch zu diesem Thema endlich einmal in einer deutschen Version erscheint und massenhaft unter die Leute kommt? Der australisch-britische Journalist Phillip Knightley hat in „The First Casualty“ zusammen getragen, mit welchen schamlosen Lügen Kriege „legitimiert“, verharmlost und schöngefärbt werden, und welche Rolle Journalisten und Kriegsreporter dabei spielen. Die Summe an Medienmanipulationen, mit denen unsere Politiker durchkamen, ist beeindruckend.

Ein Déjà vue gibt es beim Untertitel: „Von der Krim bis zum Irak“.

Knightleys Buch sollte Pflichtlektüre im Geschichtsunterricht werden, jedenfalls aber auf der Journalistenschule. Dass sich bis heute noch kein deutscher Buchverlag dieses Werks angenommen hat, ist ein Armutszeugnis. (Kann es wirklich sein, dass die deutschsprachige Wikipedia keinen Beitrag zu Knightley hat …?)

Lesenswert zum Thema Kriegslügen ist auch dieser aktuelle Beitrag auf Telepolis.

„The First Casualty: The War Correspondent as Hero, Propagandist and Myth-Maker“ (1975/2003)

28. Juli 2014

Weltbewegender Unfall

 

Heute habe ich in einer Glosse auf TELEPOLIS unsere Spitzenjournalisten an die Front geschickt und dabei die Geschichte von Zeitungsmagnat William Randolph Hearst projiziert, der die USA 1898 in den Spanisch-Amerikanischen Krieg führte. In einer Kampagne portraitierte er die Spanier auf Kuba als faul und gewalttätig, stilisierte eine inhaftierte Mörderin zu „Kubas Rose“ und stellte das vor Havanna wohl aufgrund eines Unfalls explodierte Kriegsschiff USS Maine als Ziel eines terroristischen Anschlags hin. Die Leser glaubten ihrer Zeitung, die USA begannen fortan mit Imperialismus und sackten Kuba, die Philippinen und Puerto Rico ein.

Vieles an der Propaganda um die Maine, die Hearst patriotisch in Liedern besingen ließ, erinnert an den reflexhaften Umgang von SPIEGELBILD mit dem Abschuss des malaysischen Flugzeugs über der Ukraine und die bemerkenswert einseitige Schuldzuweisung an Russland. Auch nach 116 Jahren hat man offenbar auf Journalistenschulen nichts dazugelernt.