1. April 2017
Mehrfach hatte ich bei TELEPOLIS den Aprilscherz beigesteuert, meistens mit medienrechtlichem Einschlag. Aber seit der Ära Trump funktieren Ironie und Parodie einfach nicht mehr so recht. Selbst House-of-Cards macht einen realistischeren Eindruck als die groteske Reality Soap, die uns dieser verwirrte Mensch in Washingtion bietet.
Aber vielleicht liegt die kritische Beurteilung von Trump durch westliche Medien ja nur an der Perspektive. Trevor Noah hat Trump einmal mit dem Auftreten afrikanischer Präsidenten abgeglichen. Gambias Präsident etwa behauptet, er könne AIDS mit Bananen heilen … ;)
31. März 2017
Was ich zu den Entwürfen eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sagen möchte, mit dem der Berufspolitiker Heiko Maas gerade hausieren geht, könnte vermutlich selbst als Hatespeech angesehen werden. Daher lasse ich anderen den Vortritt:
Prof. Thomas Hoeren etwas weist nach, dass der Bundesjustizminister offenbar nicht so recht über Europarecht orientiert ist. Das schmerzt in mehrfacher Hinsicht, beherbergt doch Maas‘ alma mater in Saarbrücken das Europa-Institut, wo man so etwas hätte erlernen können. Oder Maas hätte einen seiner über 700 Untergebenen fragen können. Oder irgendwen halt.
Prof. Nico Härting warnt berechtigt vor den Plattformen induzierter Zensur.
Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) e.V. weist neben verfassungsrechtlichen Bedenken auch auf die fragwürdigen Eingriffe in den Datenschutz hin.
So viel zu Maas und seinem handwerklich unqualifizierten Vorhaben. Bei seiner Klientel wird er als Kämpfer gegen Hatespeech vermutlich dennoch glänzen.
Erwartungsgemäß wettert natürlich auch YouTube-Managerin Susan Wojcicki gegen die Kollateralschäden solcher Eingriffe. Ich vertrete allerdings Mandanten, an denen via Google bzw. YouTube massiver Rufmord verübt wurde. Das Vertrauen in die Selbstreinigungskräfte der Plattformen teile ich eher nicht. Die US-Konzerne sind nun einmal eher der sehr weitgehenden US-amerikanischen Auslegung von Meinungsfreiheit verpflichtet. So sympathisch mir die umfassende Meinungsfreiheit in den USA auch sein mag, so wenig kann ich die aktuellen politischen Verhältnisse im Weißen Haus mit einer aufgeklärten Informationsgesellschaft assoziieren …
admin •
10:03 •
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22. März 2017
Eine feministische taz-Journalistin wollte über das Frauenbild des mächtigen Richters Thomas Fischer schreiben, der sich ihrer Wahrnehmung nach über Frauen despektierlicher äußere als über Männer. (Unstreitig schreibt er nicht durchgehend galant.) Sie nahm Fischers Gastfreundschaft in dessen Privathaus in Anspruch, änderte allerdings nachträglich das Format von Recherche zu O-Ton-Interview, das sie verschriftlichte und nach eigenen Vorstellungen kürzen wollte.
Da man das eigene Wort gegen sich gelten lassen muss, hat man jedoch Anspruch darauf, authentisch zitiert zu werden. Die Kürzungswünsche und neuen Textangebote Fischers harmonierten jedoch offenbar nicht mit der scripted reality der feministischen Enthüllungsjournalistin. Die wurde dann patzig und versuchte, ausgerechnet Fischer juristisch zu drohen. Als die naive Journalistin abgewiesen wurde, haute sie ihn mit einem schülerzeitungsmäßig geschriebenen offenen Brief endlich in die Pfanne, inklusive einer presserechtlich fragwürdigen Verdachtsberichterstattung.
Auch Richter Fischer griff zur Selbstjustiz und veröffentlichte nicht nur seine Wahrnehmung der Ereignisse, sondern eigenmächtig auch eine Entwurfsfassung für das Interview. Dies ist medienrechtlich auch nicht unspannend. So hatten Fischers Kollegen vom Landgericht Hamburg mal entschieden, dass Interviewfragen als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein können und die ungenehmigte Veröffentlichung im Internet zu einem Unterlassungsanspruch des Urhebers führt (Landgericht Hamburg, Beschluss vom 08.11.2012, Az. 308 O 388/12).
Mal sehen, wie das weiter geht. Sicherheitshalber habe ich den lesenswerten wie amüsanten Text mal abgespeichert …
Fischers Erfahrung mit der feministischen Journalistin erinnert mich an einen Shitstorm, den ich mir 2013 mit einer Kritik an der Arbeitsweise einer ähnlich begabten Journalistin einhandelte. Meine ursprüngliche Sympathie für Feministinnen ist seit diesem Shitstorm nicht mehr zurückgekehrt. Allerdings habe ich damals beobachtet, dass der im öffentlichen und digitalen Leben sehr präsente Feminismus im Alltag genau keine Bedeutung hat. Niemand benutzt Binnen-I, und insbesondere Frauen wollen sich nicht vor einen ideologischen Karren spannen lassen.
Mir ist jeder sympathisch, der sich für Benachteiligte einsetzt, aber gewisse Themen überlasse ich gerne anderen. Während etwa die Emma dem Missy-Magazin den wahren Feminismus erklärte und umgekehrt, habe ich meine Freizeit lieber für Salsa-Tanzen genutzt.
admin •
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21. März 2017
Die Tagesschau meldet aktuell:
Falschmeldungen in sozialen Netzwerken, Spionageattacken – das sind nur einige Bedrohungen aus dem Internet, die Wahlen beinflussen könnten. Der Bundesnachrichtendienst ist besorgt, zumal ihm gute Nachwuchsspione fehlen: Der BND muss intensiv um junge Hacker werben.
Beinflussung von Wahlen durch Hacker? Geheimdienste hacken zurück? Das wäre doch Stoff für einen Politthriller …
Habe ich letztes Jahr geliefert. ;)
18. März 2017
Als Medienanwalt hat man es typischerweise mit temperamentvollen Gemütern zu tun, die ein breites Spektrum abdecken. Anstrengend wird es, wenn sich Gegner in Glaubenssystemen verirren.
Aktuell habe ich auf der Gegenseite religiöse Eiferer, Frauke-Petry-Fans, einen Nazi-Gebrauchtwagenhändler und bekannte Reichsdeutsche.
Langweilig wird es nie …
15. März 2017
In den Nachrufen auf Horst Ehmke habe ich seine Verdienste um die Geheimdienstkontrolle vermisst.
Als die Regierung Brand das Bundeskanzleramt übernahm, führte Ehmke als Chef des Bundeskanzleramts die Aufsicht über die Geheimdienste. Dabei stieß er auf eine Liste mit Vertrauensjournalisten in Medienhäusern vom TV-Sender bis zur Lokalzeitung, über die der BND Einfluss auf die öffentliche Meinung nahm. Der Öffentlichkeit wurde dies erst 1998 bekannt (TELEPOLIS):
Horst Ehmke, Kanzleramtsminister der sozialliberalen Regierung, bekam im März 1970 eine Liste zu sehen, „mit Namen und Summen, die mein Erstaunen hervorriefen.“ Erstellt hatte sie die BND-Dienststelle 923, die pro Jahr circa 250.000 Mark für Honorare, Prämien und Spesen für die journalistischen Quellen aufwandte – im September 1972 wurde sie auf Anweisung der Sozialdemokraten von BND-Präsident Gerhard Wessel aufgelöst und durch eine echte Pressestelle ersetzt.
230 Journalisten waren mit Deckname und „Presseverbindungsführern“ auf der BND-Liste registriert. Darunter Rowohlt-Verlagschef Michael Naumann (NORDDORF), die Herausgeberin der ZEIT Marion Gräfin Dönhoff (DOROTHEA), Stern-Gründer Henri Nannen (NEBEL), Ex-BILD-Chefredakteur und Kanzlerfreund Peter Boenisch (BONGERT), ZDF-Intendant Karl Holzamer (HUPPERZ), Springer-Kolumnist Mainhardt Graf Nayhauß (NIENBURG), Gerhard Löwenthal vom ZDF (LOEBEN) und der Intendant der Deutschen Welle Walther Steigner (STEFFEL).
Eingeteilt wurden die Journalistenkontakte je nach Grad ihrer Intensität und Qualität in drei verschiedene Kategorien:
I – voll tragfähige, regelmäßige oder häufige Kontakte
II – Formalkontakte, unregelmäßige Kontakte nach Bedarf
III – Zufallskontakte, Planung usw.
Auch sonst hatte Ehmke mit den Diensten, die man heute „tiefen Staat“ nennen würde, alle Hände voll zu tun.
10. März 2017
Wenig überraschend geht Jan Böhmermann gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg in Berufung.
Überraschend ist allerdings die Beschimpfung des Gerichts durch den Berliner Kollegen Prof. Dr. Schertz, der bislang als der Beschützer der Persönlichkeitsrechte wahrgenommen wurde und aus welchen Gründen auch immer unter mehreren Gerichtsständen häufig den in Hamburg wählt:
„offensichtlich fehlerhaft, ja absurd“
Es ist kaum anzunehmen, dass der Kollege Schertz ernsthaft damit rechnete, das Landgericht Hamburg würde Äußerungen durchgehen lassen, die einem Kläger Sex mit Tieren andichten. So war es bislang Linie in der Rechtsprechung, und die Hamburger Gerichte sind nicht als Vorreiter für die Meinungsfreiheit bekannt, bei Satire sind die Hamburger Richter sogar päpstlicher als der Papst.
Die Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg dürfte nur ein Zwischenschritt sein, denn der Senat urteilt sogar strenger. Wer Meinungsfreiheit leben will, der muss nach Karlsruhe.
admin •
19:38 •
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9. März 2017
Demnächst beginnt wieder die Saison für Rechtsstreite über Sondernutzungserlaubnisse für Wahlplakate. So erlaubt das Parteienrecht den zu Wahlen zugelassenen politischen Parteien unkonventionelles Plakatieren, während die Behörden versuchen, die Verschandelung der Städte zu begrenzen. So wird von Ort zu Ort sehr unterschiedlich über Satzungen und Verordnungen versucht, Anzahl, Art und Orte für Plakatierung zu kontingentieren. Bisweilen pflegen Beamte exrem unrealistische Vorstellungen davon, wie schnell Plakate nach der Wahl wieder entfernt werden müssen. Kleinere Parteien werden nicht selten benachteiligt.
Letztes Jahr musste ich für so einen Verwaltungsrechtsstreit die bisherige Praxis in Göttingen recherchieren und telefonierte hierzu mit dem dortigen Stadtarchiv. Bei dieser Gelegenheit erkundigte ich mich, inwiefern der in die Literatur eingegangene Skandal mit den illegalen Plakaten des Naturwissenschaftlers Prof. Lichtenberg von 1777 dort dokumentiert sei. Vor einem Jahrzehnt hatte ich über diesen Vorfall vor einer deutsch-amerikanischen Gesellschaft einen historischen Vortrag gehalten und damals alle mir greifbaren Quellen recherchiert.
Lichtenberg hatte es seinerzeit auf den amerikanischen Zauberer Jacob Philadelphia abgesehen, der in Göttingen gastieren wollte. Der Physiker verübelte es dem Magier, dass dieser naturwissenschaftliche Tricks anwendete, neidete ihm aber auch dessen Aufmerksamkeit und wirtschaftlichen Erfolg. Entgegen der staatlichen Zensur ließ er unter konspirativen Umständen ein vermeintlich von Philadelphia stammendes Plakat drucken und nachts in Göttingen verteilen, um den Zauberer durch großspurige Ankündigung von Wundern in Misskredit zu bringen.
Das Plakat hatte auch eine politische Bedeutung, denn es spielte auch mit Philadelphias Namen. Denn in Philadelphia hatte der US-Kongress getagt, der die Unabhängigkeit der britischen Kolonien erklärt hatte. Hessen gehörte damals ebenfalls zur britischen Krone. Der bedrängte Illusionist sah sich gezwungen, sein Gastspiel abzusagen.
Die Pointe an der Geschichte ist, dass die Intrige eine Art Streisand-Effekt auslöste. Während die Zaubereien des damaligen Star-Magiers nahezu vergessen sind, sprach sich Lichtenbergs Streich wie ein Lauffeuer herum und schlug sich nicht nur in den Gazetten, sondern auch in der Literatur nieder und machte Philadelphia noch ein Jahrhundertlang in Deutschland zum Synonym für Zauberer. Es gibt keine schlechte oder gute PR, sondern eben nur PR.
Im Göttinger Stadtarchiv war diese Begebenheit, die sich diesen Januar zum 250. Mal jährte, allerdings noch nicht erfasst. Unser Rechtsstreit führte dazu, dass dort nun meine Biographie über Jacob Philadelphia steht. Und weil meine Leser typischerweise Spaß an skurrilen Storys und Kulturgeschichte haben, stelle ich ein PDF ins Netz:
Der Erzmagier (Jacob Philadelphia)
4. März 2017
Die renommierten Parteienrechtler Prof. Ipsen und Prof. Morlock bestätigen meine Rechtsauffassung zu dem aktuellen Manipulationsversuch des Bundesvorstands der AfD, der die eigene Parteiengerichtsbarkeit sabotieren wollte.
Der Reihe nach:
Wie die Jungfrau zum Kind kam ich zu einem Mandat gegen die AfD Schleswig-Holstein. So waren zu einem Parteitag im April aus geheimnisvollen Gründen etwa solche Mitglieder gar nicht erst eingeladen worden, die eher zum alten als zum dann neu gewählten Vorstand tendierten. Auch die Anträge meines Mandanten waren in der Einladung unterschlagen worden. Am Vorabend des Landesparteitags mischte sich dann auch noch Frauke Petry persönlich ein und machte mit einer Botschaft Stimmung gegen meinen Mandanten. Auch Parteitagsleiter Albrecht Glaser hielt dann nicht ganz so viel vom Recht der Gegenrede (verbrieft in der Geschäftsordnung für AfD-Parteitage …).
Ein Versuch meines späteren Mandanten, den manipulierten Parteitag im Vorfeld durch ein Parteischiedsgericht zu verhindern, war durch einen taktischen Rücktritt eines Schiedsrichters sabotiert worden, der die Arbeitsunfähigkeit des Landesschiedsgerichts herbeiführte. Nachdem wir die Wahlen des Landesparteitags angefochten hatten, hielt uns die AfD einen Monat lang zum Narren, so dass wir kein faires Verfahren mehr erwarteten und vor das Landgericht Kiel zogen.
https://youtu.be/2NrUJD5wMhA?t=743
Das Landgericht Kiel beurteilte acht Monate später die Leistung von Bundes- und Landesschiedsgericht als noch zumutbar und hatte insbesondere kein Problem mit der mehrfach willkürlich wechselnden Zuständigkeit der Landesschiedsgerichte. Nach dem Urteil wurde nun endlich das Landesschiedsgericht doch noch aktiv, wenig überraschend tendierte es wohl sogar zu unserer Rechtsauffassung.
Als es für die linientreuen AfDler also eng wurde, gab der AfD-Bundesschatzmeister mal eben bekannt, dass ein Landesschiedsrichter wegen eines angeblichen Formfehlers nicht wirksam Parteimitglied geworden sei, sodass das nach Meinung der AfD Schleswig-Holstein das Landesschiedsgericht wegen Unterbesetzung mal wieder arbeitsunfähig sei.
Zwar steht es nicht ausdrücklich im Parteiengesetz, folgt jedoch aus dessen Systematik, dass über den Status eines Parteimitglieds nicht der Bundesvorstand zu befinden hat, sondern die Parteischiedsgerichte, und auch das eher mit Wirkung für die Zukunft als für die Vergangenheit. Zum Vorgang schreibt der stern:
„Perversion des Rechts“: Harte Kritik an Einmischung von AfD-Bundesvorstand
(…) Der stern legte dem Osnabrücker Parteienrechtler Jörn Ipsen die internen AfD-Unterlagen zu dem Vorgang vor. Ipsen bewertet den „Eingriff“ des Bundesvorstands als „fatal“. Der Bundesvorstand habe sich in Angelegenheiten des Landesschiedsgerichts laut Parteisatzung nicht einzumischen. Zudem nennt Ipsen Formanns Behauptung, Kleins Mitgliedschaft sei nichtig, juristisch unhaltbar. „Offenbar geht es dem Bundesvorstand der Partei hier darum, einen ordnungsgemäß ernannten Richter aus dem Amt zu entfernen und unliebsame Urteile zu verhindern“, sagt der Professor. Dies sei aber „ein klarer Eingriff in die Unabhängigkeit der Gerichte“.
Die Schiedsgerichte würden zum „Kampfinstrument“, sagt ein Parteienrechtler
Sein renommierter Düsseldorfer Kollege Martin Morlock beurteilt die Sache ähnlich. „Der AfD-Bundesvorstand manipuliert hier eindeutig die Parteigerichte“, sagte Morlok dem stern. Die Schiedsgerichte sollten laut Parteiengesetz insbesondere die Machthaber einer Partei kontrollieren. Dass sie in diesem Fall aber von den Mächtigen instrumentalisiert würden, nennt Morlock „eine Perversion des Rechts in der AfD“. Die Schiedsgerichte würden zum „Kampfinstrument“.
So isses.
Oder wie man woanders sagen würde: Jeder hat mal seinen Reichsparteitag … :P
17. Februar 2017
Der gestrige Auftritt der Kanzlerin vor dem NSA-Untersuchungsausschuss erinnerte mich an zwei Stellen aus meinem Politthriller Das Netzwerk:
So gibt es dort einen ehrgezigen Kanzleramtsminister, der seinen Geheimdienstchefs auch bei offensichtlich rechtswidrig gewonnenen Informationen keine Fragen stellt und seine Kanzlerin von kompromittierendem Wissen hierüber konsequent abschirmt. So kann sie alles plausibel abstreiten.
Außerdem macht meine Romanheldin das Buhndeskanzleramt darauf aufmerksam, dass das angebotene No Spy-Abkommem schon deshalb ein Fake sein muss, weil dies die US-Regierung gar nicht ohne Gesetzesänderung anbieten könnte, für welche im Kongress Mehrheiten und politischer Wille fehlen. Der Geheimdienstkoordinator antwortet darauf, dass man das naürlich schon selber wisse, aber darauf spekuliere, dass den politischen Journalisten die juristische Kompetenz fehlt, um diese Scharade vor Ende des Wahlkampfs (2013) zu durchschauen.
In der Tat haben gestern etliche Medien über das angebotene No Spy-Abkommen noch immer so berichtet, als sei dies jemals eine plausible Option gewesen.