Wegen Verletzung von Urheberrechten setzte Microsoft die Zensur des Enthüllungspotals Cryptome durch. Cryptome setzt sich ähnlich wie WikiLeaks für die Meinungsfreiheit und für die Distribution von Staatsgeheimnissen ein. Deren Website ist nun offline.
Herr Jauch, der RTL-Zuschauern bekannt ist, weil er Fragen abliest, die ihm andere aufgeschrieben haben, kriegt den Hals nicht voll. Der Mensch, der ständig vor irgendwelchen Kameras rumhängt, ist sauer, weil jemand bei seiner Hochzeit geknippst hat. Dass man sowas unterlassen sollte, ist klar. Aber hat der Mann wirklich Anspruch auf eine Geldentschädigung (vulgo „Schmerzensgeld“)? Für 130.000,- Euro will der Multimillionär gelitten haben.
Promi-Presseanwalt Dr. S. ist sich nicht zu schade, das Bundesverfassungsgericht mit diesem Schmonz zu belästigen. Naja, er argumentiert auch aus Lizenzanalogie („ungerechtfertigte Bereicherung“). Das könnte interessant werden. Beim Rätselheft hatte der BGH dem unfreiwilligen Coverboy Cash zugesprochen.
Mal wieder wehrte sich ein DDR-Geistlicher gegen den unschönen Vorwurf, für die Stasi gearbeitet zu haben. Das Landgericht Dresden erlaubte nun die Namensnennung in einer wissenschaftlichen Arbeit.
Die Kombination von DDR-Kirchler und Stasi-Vorwürfe ist immer für Medienrechtsprechung anfällig. Mand denke an die Fälle Stolpe, Gysi usw. Als ich letztes Jahr die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley interviewte, äußerte sie ein tiefes Misstrauen gegen die Kirchenleute, von denen sie sich damals verraten fühlte. Und sie weigerte sich, die Urteile des Landgerichts Hamburg anzuerkennen, das ihr gewisse Verdächtigungen verbot. Sie war und ist bereit, für ihre Überzeugung und die Freiheit, diese zu äußern, in den Knast zu gehen, wie damals schon in Hohenschönhausen.
Frau Adam und ihr Nymphensittich Toni haben ein ohrenkrebserzeugendes Lied über den von ihr prophezeiten Siegeszug der Deutschen Nationalmannschaft kreiert. Der DFB ließ es – mal wieder – an kommunikativem Geschick fehlen lassen und der deutschtümelnden Fußballenthusiastin einen denkbar arroganten Brief geschrieben, in welchem er die Erwähnung von Spielernamen und offenbar sogar den Begriff „Deutschland“ für sich reklamiert. Aua …
Wir erinnern uns an die gescheiterten Bemühungen, dem WDR-Sender „1Live“ die Parodie auf Poldi zu verbieten.
Diesmal sollten Schüler aus Bocholt nicht am Schulbesuch des Filmes Krabat teilnehmen, weil es da um schwarze Magie gehe, und außerdem gibt es da Zauberer und so. Auf Engelwesen haben die Zeugen Jehovas nämlich intern ein Monopol, da soll niemand anderes einfach so rumfliegen und loszaubern. Zeugen Jehovas dürfen übrigens nicht einmal Zaubervorstellungen besuchen …
In Münster weiß man jedoch Zauberer zu schätzen! Uns so wies das Verwaltungsgericht Münster eine Feststellungsklage ab, welche die verpflichtende Teilnahme an der Schulveranstaltung als rechtswidrig geißeln sollte.
Nach einem Bericht bei Report Mainz über den Geflügelzüchter Wiesenhof ließ das kritisierte Unternehmen der Tierrechtsorganisation PETA per einstweiliger Verfügung die Bezeichnungen „Skandalunternehmen“ verbieten. Auch möchte man sich keine „extrem tierquälerischen Zustände“ nachsagen lassen. Außerdem hat Wiesenhof Strafanzeige gegen die PETA-Aktivisten erstattet.
Derzeit unbekannt ist, ob auch der SWR eine einstweilige Verfügung kassiert hat.
Liebe Wiesenhöfer, das erinnert doch ein bisschen an „Freddy’s Hühnerhof“, ebenfalls beim Landgericht Hamburg. Freddy hat jetzt einen Ehrenplatz bei Wikileaks.
Wenn sich Russen in russischer Sprache auf einer Website in Russland anmoppern, dann kann in Deutschland ein beleidigter Deutscher nicht einfach zu einem deutschen Gericht rennen. Wie die Kollegen von Dr. Damm & Partner melden, kann laut LG Köln der fliegende Gerichtsstand nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich beim Ort des Aufrufens der Seite um einen „bestimmungsgemäßen“ Ort handelt, was bei der russischen Website nicht anzunehmen sei. Einen bloß zufälligen Ort lassen die Kölner nicht ausreichen. Anders als die Hamburger will man nicht einmal ein (geographisch außerhalb der angesprochenen Zielgruppe bestelltes) Abonnement ausreichen lassen, um den Tatort des Beleidigt-Werdens zu begründen.
Eine interessante Entscheidung, denn noch vor Jahren hatte sich Köln mal für Malaysia oder so zuständig gefühlt, wobei es sich allerdings um eine deutschsprachige Website handelte. Bzgl. der neuen Entscheidung ist interessant, dass die russische Sprache als Indiz herangezogen wurde, denn es leben hier nun mal eine Menge Russen. Selbst der für die Dokumentation des deutschen Presserechts zuständige Buskeismus-Forscher spricht besser russisch als deutsch …! ;-)