Der Ruhrbarone-Blogger und Möchtegern-Leyendecker David Schraven war mir schon mehrfach als pöbelnderZeitgenosse aufgefallen. Als Enthüllungsjournalist ist man allerdings nur unwesentlich mehr wert als seine Informanten, die einem Vertrauen schenken, weil man ihnen ein Sprachrohr gibt. Man ist ein besserer Briefkasten, selten mehr. Natürliche Bedrohung dieser gefühlten Position des Alpha-Journalisten ist WikiLeaks, die den Job ungleich effizienter machten.
Heute nun beleidigt Schraven die Leser mit einer unterirdischen Story in „Der Westen“ über WikiLeaks-Aussteiger Daniel „Schmitt“ Domscheit-Berg. Eigentlich nicht einmal über ihn, sondern über dessen Frau. Der Möchtegern-Leyendecker hat nämlich spitz gekriegt, dass Domscheit-Berg verheiratet ist, was unter professionellen Journalisten eigentlich als Privatleben gilt und von keiner journalistischen Relevanz ist. Eine solche könnte man mit Fussnägelrollen noch konstruieren, weil sich die politisch interessierte Frau per Twitter usw. positiv über WikiLeaks geäußert hat, was allerdings nicht wirklich ein Thema ist.
Nun hat Jahrhundert-Journalist Schraven jedoch „recherchiert“, dass die Frau des Ex-WikiLeakers für ein weltbekanntes Softwarehaus arbeitet und dort mit PR befasst ist. Und da Schraven noch immer nicht der großen Coup für seine Leyendecker-Karriere zugeflogen ist, saugt er sich den heute aus den Fingern und beginnt eine Karriere als Verschwörungstheoretiker:
Fördert [Firma] WikiLeaks?
Die Frage ist, ob eine [Firma]-Lobbyistin auf diese Weise WikiLeaks öffentlich unterstützen kann? Hat sie eventuell sogar noch mehr gemacht? Ist sie etwa im Auftrag von [Firma] eine der heimlichen Unterstützerinnen im Hintergrund von WikiLeaks?
Meine Fresse … Dass sich selbst ein Schraven noch unter sein Niveau begeben kann und „Post von Wagner“ zu unterbieten versucht, also ne, wirklich …
Was der Super-Journalist NICHT schreibt: Beide hatten ihre Berufe bzw. Positionen schon sehr lange, bevor sie einander per Zufall kennenlernten.
Kompa an Schraven:
Auch die Frau eines WikiLeakers darf privat Twittern und von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen. Es gibt keinen Anlass, ihren Arbeitgeber oder ihr Arbeitsverhältnis in Misskredit zu bringen.
Behauptungen in Frageform sind presserechtlich trotzdem Behauptungen, für die man ggf. Beweis erbringen muss. Auch für Verdachtsberichterstattung gibt es gewisse Regeln.
Die WikiLeaker sind Kollegen von Journalisten, die euch kostenlos zuarbeiten. Gewisse Dinge tut man einfach nicht.
Die Firma, die Schraven gnädigerweise befragte, blieb locker: Privatsache ist Privatsache, soziales Engagement von Mitarbeitern wird sogar geschätzt. Warum Schraven zur Hetzjagd aufruft und hirnrissige Verschwörungstheorien ausgibt, muss man nicht verstehen.
UPDATE: Schraven ist offenbar nicht mehr bei den Ruhrbaronen.
An Landgericht Essen hatte ein CDU-Bonze nichts Besseres zu tun, als seine Parteifreundin wegen einer belanglosen – angeblichen – Äußerung vor den Kadi zu zerren. Die verpflichtete sich schließlich, die angeblich ohnehin nicht gemachte Äußerung auch in Zukunft nicht zu äußern.
Wenn unsere Gerichte dazu beitragen, das solche Peinlichkeiten offen ausgetragen werden, ist das nur zu begrüßen. Dann weiß der Wähler wenigstens, was das für Gestalten sind, die da um seine Stimme buhlen … ;-)
Eigentlich war ich für die am Wochenende abgehaltene Tagung „Wikipedia – Ein kritischer Standpunkt“ akkreditiert gewesen, bei der sich ursprünglich nur Akademiker zum Austausch angesagt hatten. Wikipedia ist eine großartige Idee, die sich jedoch wegen der zahlreichen Klügeren, die nachgegeben haben, in den Händen von eher schlichten Gemütern befindet. Die wohlmeinenden Kommunikationsforscher hielten es für eine gute Idee, die Veranstaltung auch durch Präsenz aktiver Wikipedianer zu bereichern.
Diese PR-Chance ergriff der streitbare Verein Wikimedia Deutschland e.V. (WMD), um sich an die Veranstaltung ranzuwanzen. So boten die WMDler Workshops an, darunter einen ausgerechnet zum Thema Persönlichkeitsrechte – ausgerechnet der Verein, der kein Problem damit hat, meine Persönlichkeitsrechte permanent zu missachten. Außerdem organisierte WMD für Samstag einen RoundTable, der dann auch noch von einem WMD-Mann geleitet wurde. Aufgrund meiner schlechten Erfahrungen mit diesen Leuten habe ich es daher aus hygienischen Gründen vorgezogen, der Veranstaltung fernzubleiben, denn meine Freizeit verbringe ich dann doch lieber mit appetitlichen Zeitgenossen.
Eine gute Entscheidung, denn wie mir heute berichtet wurde, hat dieser RoundTable und dessen nicht unparteiische Moderation meine schlechten Erwartungen noch unterboten. Der neureiche WMD hat es sich nicht nehmen lassen, auf Vereinskosten sogar Jubelperser ankarren zu lassen. Hier fasst ein (der Veranstaltung gegenüber offenbar sehr kritisch eingestellter) Blogger die Tagung zusammen. Der Bloggerin Anna Roth scheint er mit seinem Spott allerdings ein Stück weit Unrecht zu tun, denn die Existenz der Wikipedia-Stammtische sind nur den wenigstens überhaupt bekannt, zumal diese eher der Klüngelei als der Selbstreflexion dienen. Mal gespannt, was auf den für die kommenden Wochen versprochenen Videos zu sehen ist.
Ach ja: Die drei WMD-Workshops zogen gerade einmal 7 (in Worten: sieben) Interessenten an … Übrigens: Nach der misslungenen Podiumsdiskussion vom letzten November hatten die neureichen WMDler im Blog versprochen, künftig aus ihren Fehlern zu lernen und kritikoffenere Veranstaltungen durchzuführen. Den Lippenbekenntnissen sind bislang keine Taten gefolgt.
Die Bilanz nach anderthalb Tagen (den Pre-Workshop nicht miteinberechnet) ist durchzogen. Der Versuch, Wikipedisten und Wikipedianer an einen Tisch zu kriegen, hat ganz offensichtlich nur teilweise funktioniert. Dies wohl in erster Linie deshalb, weil von Seiten der Wikipedisten Wikipedianer kaum Interesse bestand, auf die wissenschaftlichen Diskussionen, die in Leipzig geführt wurden, einzugehen. Dies äusserste sich zum einen in teilweise ziemlich unqualifizierten Diskussionsbeiträgen, zum anderen in einer online praktizierten Diskussionskultur, die als für akademische Gepflogenheiten doch eher unüblich bezeichnet werden muss.
(…) Damit spiegelt sich in den Reaktionen auf die Konferenz ziemlich genau der hämische Pennälerton wider, der auch auf den Diskussionsseiten der deutschsprachigen Wikipedia schon viele Interessenten vertrieben hat.
(…)
Die mangelnde Dialogbereitschaft der Wikipedianer mit der Wissenschaft hat sich aber nicht nur im Niveau, sondern auch in einem grundlegenden Abwehrreflex wissenschaftlichen Argumentationsweisen gegenüber gezeigt.
(…) Was übersetzt bedeutet: Was zum Wikipedia-Diskurs gehört, bestimmen wir, und das, was wirklich mit Wikipedia zu tun hat, das kennen wir alles schon. Oder noch einfacher: Wir wissen, was wir zu wissen brauchen, und der Rest interessiert uns nicht. Also lasst uns doch in Ruhe.
Bevor ich die echten Wikipedia-Forscher Stegbauer und Pentzold interviewte, hatte ich letztes Jahr Gelegenheit, mit einem fiktiven Wikipedia-Forscher aus der Zukunft zu sprechen: Prof. Driverman! ;-)
Im Persönlichkeitsrecht wird häufig diskutiert, ob es ähnlich wie beim aus dem Urheberrecht bekannten „Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung“ auch eine Rücknahme der Einwilligung aus § 22 KunstUrhG („Recht am eigenen Bild“) gibt. Standardfall sind Aktfotos, die dem Abgelichteten später einmal unangenehm werden. Soweit bekannt, wurde ein solcher Fall bislang nicht entschieden. Es gab mal die Sache mit der Zweitverwertung eines Aktbildes in einem Biologiebuch, bei dem man sich darüber gestritten hat, ob diese Nutzung noch von der Einwilligung umfasst gewesen war.
Nunmehr hat der Kollege Schertz für eine Schauspielerin, die ihr Debut in einem Erotikstreifen gab, eine einstweilige Verfügung gegen einen großen Kölner Privatsender erwirkt, der für die nächtliche Ausstrahlung entsprechender Naturfilme bekannt ist. Bereits 2004 hatte das Berliner Kammergericht der Bildzeitung einen Bildausschnitt wegen des höhnischen Kommentars untersagt.
So sehr man den Geltungsanspruch der moralisch geläuterten Schauspielerin nachvollziehen mag, aber bei Annahme einer „Verjährung von Einwilligungserklärungen“ werden es künftig Filmproduzenten oder Verleger schwer haben, rechtssichere Verträge zu machen. Was wäre, wenn eine Schauspielerin eine Nazi-Braut spielt und 20 Jahre später nicht mit dem Nazi-Thema in Verbindung gebracht werden will? Oder wenn ein Darsteller seine Religion ändert und plötzlich nicht mehr fluchend oder Schweinefleisch-essend gezeigt werden will?
Dem Kölner Sender ist es nun verboten, aber die haben bereits von Anfang an das Spiel mit der Aufmerksamkeitsökonomie beherrscht. Thoma hatte sogar die Journalisten beim Sendestart darum gebeten, „Dreck auf uns zu werfen“, damit jeder, der Erotik im TV suchte, wusste, wo es „Rammeln, Titten, Lümmeln“ zu suchen galt. Was die Kölner nicht können, das kann das Internet. Es bedarf keiner 20 Sekunden, um via Google den Porno der Schauspielerin zu finden.
Meines Erachtens wäre die Schauspielerin besser beraten gewesen, mit dem Sender einen diskreten Deal zu machen oder den Sender stillschweigend zu boykottieren. Aber sie wäre nicht die erste Mandantin des Kollegen, die durch ihre Verbotswünsche erst recht Medienaufmerksamkeit genießt.
Was das Rückrufsrecht betrifft, so ist dies im Urheberrecht an eine Entschädigung des Rechteerwerbers geknüpft, so dass die Aktion der Schauspielerin nicht ganz ungefährlich ist. Die macht sich allerdings noch im Gegenteil Hoffnung auf Geldentschädigung.
Der Axel Springer Verlag is not amused vom Berliner Maulkorb, private Emails zur Berichterstattung über private Sachverhalte eines Ministers heranzuziehen. So ganz privat isset nich, denn der gute Mann steht im Verdacht, ein uneheliches Kind am Staatsvermögen teilhaben zu lassen, wie es etliche Rabenväter zu tun pflegen, die „das System verstanden haben“. Dass unsere Politiker zur Korruption tendieren, scheint für BILD Nachrichtenwert zu haben.
Nachdem bislang nur der Print-Ausgabe auf die Finger gehauen wurde, hat jetzt auch die online-Ausgabe einen hinter die Löffel bekommen.
By the way: Was Boulevardberichterstattung betrifft, so hat die BILD-Zeitung nun eine Informationsquelle über Beziehungslagen aufgetan, die man wohl der freiwilligen Öffentlichkeit zurechnen darf: Tattoos!
Hier kann man trefflich streiten, ob das Berichtsinteresse der Öffentlichkeit die Diskretionswünsche des Ministers überwiegt. BILD jedenfalls ruft das Ende der Pressefreiheit aus. DJV-Konken springt bei:
„Es ist mit den Prinzipien kritischer Berichterstattung nicht vereinbar, dass das Landgericht Berlin den Minister unter einen absoluten Schutz vor Veröffentlichung stellt“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. „Die Zeitungen der Axel Springer AG, wie die hier recherchierende ‚Bild‘-Zeitung, müssen wie jedes andere Medium des Verlages die Möglichkeit haben, über die Tatsachen und Umstände berichten zu dürfen, die den Verdacht gegen den Minister nähren.“
Rechtlich ist der Fall insoweit speziell, als das die privaten Mails von einem Notebook stammen sollen, das abhanden gekommen war. Man wird sich vor Gericht wohl auch streiten, ob man insoweit auch das Fernmeldegeheimnis fruchtbar machen kann, da die Emails nur an die berchtigte Empfängerin abgesandt wurden, die da wohl ein Wörtchen mit zu reden hat.
UPDATE: BILD hat Ziel erreicht: Der Minister tritt zurück. Der schöne Presseprozess hat also nix genutzt.
Tatsächlich zählt es zur Privatsphäre des Ministers, ob er Vater eines außerehelich geborenen Kindes ist.
Von öffentlichem Interesse dagegen ist aber, ob sich der Herr über 8900 Polizisten des Landes Brandenburg selbst über Recht und Ordnung hinweggesetzt haben könnte.
Wie gut, dass sich BILD stets an Recht und Gesetz hält, wo sie doch Herr über den Stammtisch von 8900 Polizisten ist, deren Privatleben stets so korrekt abläuft, wie es sich der Papst und die Jugendämter wünschen! Wo kämen wir denn auch hin, wenn ein Rabenvater der Polizei Anweisungen gibt? Der Verkehr würde zusammenbrechen! Das Verbrechen würde in Brandenburg Überhand nehmen! Sodom und Gommora! Seuchen! Bürgerkrieg!
Hallo? Der Mann ist Politiker! Das ist nun einmal ein Job für Opportunisten. Insbesondere tritt der Mann für eine Partei an, die seit ihrer Gründung die Skandale und Doppelmoral nur so sammelt. So what? Ungleich interessanter sind Vorwürfe gegen Speer wegen Mauscheleien bei einem Immobiliendeal. Das aber ist wohl für den Boulevard nicht sexy genug.
Meine Güte, was rauchen eigentlich Schweizer Anwälte, die sich im deutschen Medienrecht versuchen, so für ein Kraut? Oder ziehen die möglicherweise ein ganzes Alphorn voll Gras durch?
Ein in den bisherigen Verfahren stets glücklos wie ungeschickt agierender eidgenössischer Kollege verstand bislang meine Hinweise nicht, weshalb es stets deren Wiederholung durch einen Richter bedurfte, um Einsicht zu stiften. Aus Mitleid vor seinem – übrigens multimillionenschweren – Mandanten machte ich ihn schließlich bei einem Vollstreckungsproblemchen darauf aufmerksam, dass er eine angebliche Begleichung eines Titels freundlicherweise binnen zwei Wochen nachweisen möge, andernfalls sein Mandant mit einer Zwangsvollstreckung zu rechnen hätte. Dem Unglücksvogel war nichts Intelligenteres eingefallen, als mich Minuten später per Email wegen dieser altruistischen Rechtsauskunft gegenüber der Anwaltskammer der Nötigung und Erpressung zu „denunzieren“.
Es kam noch besser: Die Gegenseite verklagte meinen Mandanten und mich auf Schadensersatz wegen der „Nötigung“ und „Erpressung“, da ich mit einer rechtswidrigen Vollstreckung gedroht hätte. Da ihm meine Klageerwiderung dann wohl doch etwas im Magen gelegen haben muss, versuchte er es wie ein gekränkter Wikipedianer mit persönlicher Diskreditierung:
„Im Internet erscheint der Beklagte zu 1) (…) als Zauberer (…). Es gibt also starke Hinweise, dass der Beklagte zu 1) (…) unerlaubte Handlungen vornimmt.“
Ich habe vor Lachen fast in die Tischkante gebissen … :-P
Was muss wohl die arme Richterin gedacht haben? Hält mich der Advokat etwa für einen Hexenmeister, der mit Voodoo seinen Mitmenschen Schadenszauber zufügt? Oder will er der Richterin gar verklickern, spleenige Herren, die mit Zauberkunststückchen der Welt etwas Farbe bringen, tendierten zu Kriminalität?
Lieber Kollege von der Alm, wenn Sie mich mal so richtig in Misskredit bringen möchten, dann erzählen Sie das nächste mal doch dem Gericht besser, ich sei Vorsitzender eines im Untergrund agierenden Falschspielersyndikats und pflege Freundschaft mit Taschendieben, falschen Hellsehern, echten Spionen und paranormalen Löffelverbiegern. … Spätestens dann wird die Richterin wohl die Lektüre der Schriftsätze abbrechen und sich fragen, ob denn der Schweizer Anwalt noch etwas von dem Kraut für sie übrig hat … ;-)
Hoffentlich kommt der Gegner nicht auf den Trichter, mal den Anwalt zu wechseln, dann wir werden noch viel Spaß miteinander haben …
Die für heute vorgesehene Koranverbrennung in Amiland scheint abgesagt zu sein. Hierzulande verfügen wir über ebenbürtige Gottesmänner im Namen des Herrn. So hatte der allseits beliebte Kardinal Meisner dem Kabarettisten Jürgen Becker 2007 vom Landgericht Kölle das folgende Zitat verbieten lassen:
„In Köln kann man keinen Moslem dazu ermuntern, Katholik zu werden. Denn von einem Hassprediger zu anderen zu wechseln, bringt nichts.“
Zur juristisch interessanten Frage, was denn genau ein Hassprediger sei, verweisen manche auf die Legaldefinition in § 55 Abs. 2 Nr. 8 Zuwanderungsgesetz, dem zufolge ein Ausländer ausgewiesen werden kann, der
8. a) öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht in einer Weise billigt oder dafür wirbt, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, oder
b) in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Eine Ermessensausweisung („kann“) erfolgt bei sogenannten Hasspredigern, also bei einer Verbreitung von Gedankengut, durch das Kriegsverbrechen oder Terrorismus in einer Weise gebilligt werden, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören sowie bei einer Aufstachlung zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung oder Angriffen gegen die Menschenwürde anderer durch Beschimpfung, Verleumdung oder Verächtlichmachung von Teilen der Bevölkerung.
Da es den deutschen Predigern wohl am Migrationshintergrund fehlt, dürfen die also hassen, bis der Arzt kommt. Amen!
Das hatten sich die Medienrechtler so vorgestellt: Nachdem Schälike die Mediengerichte in Hamburg und Berlin überwacht, hielten sich namhafte Kanzleien für clever, die Zensurbegehren ihrer Mandantschaft lieber in Köln zu verhandeln.
Der Schuss geht jedoch zumindest an den Tagen nach hinten los, wenn Schälike selbst in Köln vor den Kadi gebeten wird, denn wenn Schälike schon mal eine Pressekammer aufsucht, harrt er dort grundsätzlich den ganzen Prozesstag aus – und bloggt und twittert, was eigentlich depubliziert werden sollte.
Ein grandioses Eigentor schoss gestern der Promianwalt Dr.S.-Zögling Rechtsanwalt H., der Dr. S. in der Fehde Dr. S. ./. Schälike vertrat. Weil Dr. H. auch andere Fälle in Köln verhandelte, terminierten die Kölner ebendiese Fälle ebenfalls gestern, damit Kollege H. nicht jedesmal neu kommen muss. Da also auch zwei Schälike-Fälle dabei waren, hatte Kollege H. sich den Anwaltsschreck quasi frei Haus bestellt, die Reisekosten und die Entschädigung für den Zeitverlust übernommen und musste ertragen, dass dieser auch über seine anderen Prozesse berichtete – die H. überwiegend verlor.
So richtig demütigend muss es aber gewesen sein, dass Schälike seine Fälle gewann – und zwar ausgerechnet auch den Prozess, in dem es darum ging, ob Schälike Prozesse auflisten darf, die Dr. S. gegen Schälike häufig verloren hatte! :-P Bei dieser Gelegenheit sei auf Schälikes Twitter-Service hingewiesen! ;-)
Auch die Kanzlei des prominentesten deutschen Presserechtlers hatte ihren Vertreter extra von Hamburg nach Köln gesandt, wo man über Schälike Anwesenheit wohl alles andere als glücklich war.
Die BILD-Zeitung positioniert sich in ihrer heutigen Ausgabe als Volkstribun für Meinungsfreiheit und kommentiert Äußerungen von Sarrazin, die man womöglich „nicht sagen dürfe“.
Ich habe die Sarrazin-Kontroverse nur sehr am Rand verfolgt und habe derzeit leider nicht die Zeit, mich damit zu beschäftigen, was genau wer wann gesagt hat und möchte daher keine keinerlei Stellung beziehen. Spannend finde ich den nicht notwendig populären Eingriff der BILD-Zeitung jedoch in jedem Fall.
Meinungsfreiheit ist eine prinzipielle Angelegenheit, die gegenwärtig auf vielfache Weise unterhölt wird. Wenn ich allein an die Post denke, die ich diese Woche aus Hamburg erhielt, kriege ich das kalte Kotzen.
Weder durch grundgesetzverachtende Richter, noch durch ein Kartell an Political Corectness in den Medien sollte dieses fundamentale Prinzip der Meinungsfreiheit infrage gestellt werden. Durch Verbote und Denkverbote wertet man Rechtspopulisten ohnehin nur auf. Mir imponieren in den USA die jüdischen Anwälte der ACLU, die Neonazis verteidigen, weil für sie die Meinungsfreiheit ein höheres Gut ist als ihre persönliche Befindlichkeit.